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Katzennetz abnehmen?

Katzennetz abnehmen?
Hallo ihr Lieben,

ich würde gerne mal nach euren Erfahrungen zu einem Thema fragen, das mich aktuell gerade sehr beschäftigt.

Als ich im Juli 2005 in meine Mietwohnung gezogen bin, hab ich die Hausverwaltung gefragt (mündlich), ob es ok ist, dass ich mir eine Katze anschaffe. Die Antwort war positiv, wir haben 2 aus dem Tierheim geholt und sofort ein Katzennetz anbringen lassen.

2019 ist die letzte Katze dann gestorben und ich will jetzt wieder eine aus dem Tierschutz holen.

Da die Wohnung inzwischen an privat verkauft wurde, habe ich diesmal die neue Vermieterin gefragt, ob ich wieder eine halten darf. (Als die Wohnung vor ca. 10 Jahren an sie verkauft wurde, wusste sie, dass wir eine Katze und ein Katzennetz haben, war auch im Laufe der Jahre mehrmals bei uns und hatte nie etwas dagegen.)

Sie hat mir auch gleich die Erlaubnis gegeben, dass ich wieder eine Katze halten darf, mir aber geschrieben, dass sie weiß, dass die Hausverwaltung beschlossen hat, dass alle Katzennetze von den Balkonen entfernt werden müssen, damit das Haus ein einheitliches Bild abgibt.

Ich habe trotzdem zugesagt die neue Katze aus Rumänien zu nehmen, weil ich gelesen habe, dass es Urteile gibt, die ein Katzennetz gestatten, wenn man eine Hauskatze hat.

Habt ihr vielleicht Erfahrung mit so einem Fall?
******h_o Mann
96 Beiträge
Ich persönlich bin der Meinung, dass es sich nach über 10 Jahren um Gewohnheitsrecht handelt. Ist ja auch nicht zum Vergnügen angebracht, sondern zum Schutz der Katze. Würde grundsätzlich abwarten, bis von der Hausverwaltung was schriftliches kommt und dann erst mal mit Gewohnheitsrecht argumentieren. Weitere Schritte kannst Du noch einleiten, wenn es eskalieren sollte.
*******as81 Mann
41 Beiträge
Also wir wohnen in einer Genossenschaftswohnung und haben von der Verwaltung einen Vertrag bekommen, in dem sogar die Namen unserer Katzen festgehalten sind. Wegen dem Netz hieß es nur, dass wir es so befestigen müssen, dass Fassade, Balkongeländer usw. nicht beschädigt werden. Das liess sich in unserem Fall auch leicht lösen.

In deinem Fall würde ich schauen, dass ich das Netz so montiere, dass es professionell aussieht und unauffällig ist. Im Zweifel würde ich auch lieber das Geld für einen Handwerker ausgeben, als für einen Anwalt. Dann kann sich ja eigentlich niemand beschweren. Ich bezweifle auch, dass sich das rechtlich durchsetzen lässt, außer eben wenn Gebäudeteile beschädigt werden, oder wenn der Verdacht besteht, dass bei Sturm etwas herunter fallen könnte. Es kann ja auch jeder seinen Balkon einrichten, wie er will, und auch ein Sichtschutz ist ja in der Regel möglich und selten einheitlich.
****th Frau
4.847 Beiträge
Ich darf eine Katze in meiner Mietswohnung halten, darf aber am Balkon kein Netz anbringen laut Hausverwaltung. Ich wohne im 1. Stock. Da heißt es halt aufpassen *g*
****86 Frau
4.368 Beiträge
Als ich damals in meine jetzige Wohnung umgezogen bin hab ich angegeben Katzen zu haben und habe dann gefragt ob das katze Netz in Ordnung wäre und die haben ja gesagt! Mein Netz ist schwarz das sieht man von außen auch garnicht also kann es nicht verunschönen so seh ich das zumindest!

Da finde ich son sichtschutz schon eher das er das Bild vom Haus verunschönt
Kuschelstunde. Der Traum eines jeden Menschen.
Einmal einen Tiger knuddeln
*********35457 Mann
1.104 Beiträge
Zitat von *******as81:
Also wir wohnen in einer Genossenschaftswohnung und haben von der Verwaltung einen Vertrag bekommen, in dem sogar die Namen unserer Katzen festgehalten sind. Wegen dem Netz hieß es nur, dass wir es so befestigen müssen, dass Fassade, Balkongeländer usw. nicht beschädigt werden. Das liess sich in unserem Fall auch leicht lösen.

In deinem Fall würde ich schauen, dass ich das Netz so montiere, dass es professionell aussieht und unauffällig ist. Im Zweifel würde ich auch lieber das Geld für einen Handwerker ausgeben, als für einen Anwalt. Dann kann sich ja eigentlich niemand beschweren. Ich bezweifle auch, dass sich das rechtlich durchsetzen lässt, außer eben wenn Gebäudeteile beschädigt werden, oder wenn der Verdacht besteht, dass bei Sturm etwas herunter fallen könnte. Es kann ja auch jeder seinen Balkon einrichten, wie er will, und auch ein Sichtschutz ist ja in der Regel möglich und selten einheitlich.

Es gibt Vermieter, die sagen explizit, das der Sichtschutz nur in der Farbe XY erlaubt ist. Mit der Begründung "es stört sein seelisches Wohlbefinden" und kommt damit bei Streitfällen auch noch durch. Somit kann er auch das Katzennetz verbieten.

Aaaber:
Da das Katzennetz schon vor Übernahme des neuen Besitzers vorhanden war, besteht Bestandsschutz.
Habe das auch schon durch. Damals wurde begründet, das er das Haus mit Katzennetz gekauft hat und somit hat er es zu dulden.
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