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Nackt im eigenen Garten - darf ich das?

*****des Paar
1.390 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Nackt im eigenen Garten - darf ich das?
Hallo in die Runde,
vorweg: Ich gehe nicht davon aus hier eine verlässliche Rechtsberatung zu bekommen und strebe das auch nicht an. Vielmehr geht es mir um den Austausch und die persönlichen Einschätzungen und den Umgang mit dem Thema.

Ich frage mich in letzter Zeit öfter, wie ist das eigentlich, darf ich in meinem eigenen Garten nackt sein? Wieso sieht man das nie? Darf ich das nur unter bestimmten Umständen wie bspw. sehr hohe Gartenzäune, sodass ich die Blicke der Nachbarn aus dem ersten Stock abschotte? Oder darf ich auf meinem Grund und Boden wirklich tun und lassen, was ich möchte?
Was mich immer umtreibt: Es ist im Garten ja eigentlich nicht öffentlich.

Wie denkt ihr so über das Thema? Wie handhabt ihr es selbst? Seid ihr in eurem Garten und/oder eurem Balkon nackt?

Im Strafgesetzbuch finden sich zu dem Thema (hier in Auszügen):

§ 183 StGB
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

§ 183a StGB
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Ich freue mich über einen respektvollen Austausch und bin gespannt, was ihr dazu denkt und wie ihr es selbst handhabt.

Liebe Grüße
Persephone
*********_NRW Paar
37 Beiträge
Interessantes Thema
Er schreibt.: da wir nur einen Schrebergarten haben stellt sich bei uns die Frage ist das Öffentlich, Nur so Halb oder Privat.
Wir selbst haben kein Problem falls mal jemand Nackt Rum rennen würde.

Wenn wir uns selbst im Garten Nackt sonnen oder im Pool baden dann achten wir aber darauf das die Gartennachbarn nicht da sind.

In unserer Mietwohnung steh ich schon ab und zu Nackt oder in Unterwäsche am Balkon. Falls sich jemand gestört fühlt kann er sich gern melden ansonst soll er einfach nicht hinsehen.
Hay,

wo kein Richter, da kein Kläger. gilt ja immer erstmal. Das Strafgesetzbuch kommt hier definitiv nicht zum Tragen, aber eher § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz wegen Belästigung der Allgemeinheit aber auch nur dann, wenn die Erdgeschosswohnung oder das eigene Grundstück entsprechend einsehbar sind. Ich denke mal, dass man zudem unterscheiden muss WER sich belästigt fühlt...Nachbarn sind anders zu bewerten als Hausbewohner (Hausfrieden in Mehrfamilienhäusern)

Ich glaube oftmals ist es Neid und Eifersucht, die zu solchen Beschwerden führt....ich persönliche nutze dafür den Assitoaster, da ich hinterm Haus eine Grundschule habe und der Garten einsehbar ist *zwinker*
*******oths Paar
27 Beiträge
Er:
Vorab interessanter Gesetzestext. Frauen dürfen also ungestraft exhibitionistische Handlungen ausleben. So viel zum Thema gleiches Recht für alle ^^

Nun zum Thema. Bei uns auf dem Balkon bin ich auch mal nackt. Es ist jedoch max mein Oberkörper von Nachbarn einsehbar.
Aber auch auf dem Grundstück meiner Eltern war das nie ein Problem.
Meine Einschätzung in deinem Garten darfst du tun was du möchtest solange es keinem schadet.
Nackt rumlaufen demnach voll ok. Der Pornodreh im eigenen Garten sollte aber vermutlich mit bei den Behörden abgeklärt werden ob dieser ein öffentliches Ärgernis darstellt.
*****des Paar
1.390 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *******oths:
Er:
Vorab interessanter Gesetzestext. Frauen dürfen also ungestraft exhibitionistische Handlungen ausleben. So viel zum Thema gleiches Recht für alle ^^

Das ist tatsächlich das, was alle (auch Frauen) sagen, wenn sie den Paragraphen zum ersten Mal sehen/lesen *lach*
Kommt aus der statistischen Relevanz: Die überwiegende Mehrheit dieser Straftaten wird von Männern begangen. Bei einer Frau müsste dann wahrscheinlich eher der zweite angeführte Paragraph greifen.

Aber wir schweifen ab *zumthema*
In deinem Auto darfst du auch nackt sitzen, wenn du also in deinem privaten Garten (nicht Gemeinschaftsgarten) nackt rum läufst, dann übst du keine sexuellen Handlungen aus.

Wenn ihr im Garten vögelt dann schon.

Ich denke ein Richter würde es so sehen: du läufst im Garten mit einem Ständer Rum und schaust andauernd zur Nachbarin rüber und präsentierst diesen mehrfach - sexuelle Belästigung/ Handlung
Du läufst einfach nur nackt im Garten Rum oder liegst da einfach nur - privates Grundstück, dein *bier* (:
Zitat von *****des:
Zitat von *******oths:
Er:
Vorab interessanter Gesetzestext. Frauen dürfen also ungestraft exhibitionistische Handlungen ausleben. So viel zum Thema gleiches Recht für alle ^^

Das ist tatsächlich das, was alle (auch Frauen) sagen, wenn sie den Paragraphen zum ersten Mal sehen/lesen *lach*
Kommt aus der statistischen Relevanz: Die überwiegende Mehrheit dieser Straftaten wird von Männern begangen. Bei einer Frau müsste dann wahrscheinlich eher der zweite angeführte Paragraph greifen.

Aber wir schweifen ab *zumthema*

Da gibt es mit Sicherheit schon Kommentare und Rechtssprechungen zu, das Frauen dafür auch verteilt werden
Ich weiß von Fotografen das in der City Akt fotografieren sehr riskant ist, ob das unter Exhibitionismus oder Aufsehen öffentlichen Ärgernisse zählt ist wohl immer abhängig
********ttan Mann
5 Beiträge
Unverbindliche Rechtsberatung: juristisch ist die Sache (relativ) klar. Prinzipiell darfst du privat auf deinem Grundstück machen, was du willst. Die Frage ist: was ist privat? In dem Fall bedeutet das, du musst dafür Sorge tragen, dass dein Grundstück nicht (direkt) einsehbar ist, etwa über einen entsprechend hohen und blickdichten Zaun. Gleiches gilt für Balkone, etc. Wenn dann trotzdem jemand was sieht und es zur Anzeige bringt, ist das grundsätzlich nicht (mehr) dein Problem. Wenn aber gar nicht oder nur alibi-mäßig für Sichtschutz gesorgt wird, dann wird das i.d.R. nicht ausreichen, denn dann gilt 'Öffentlichkeit' und es dürfte eine Ordnungswidrigkeit, wenn auch keine Straftat, folgen.

Beispiel: Sex im Auto.

Das Auto gilt als privater und eigener Raum. Öffentlicher Sex ist natürlich verboten. Verhängst du nun alle Fenster, sodass der Wagen nicht einsehbar ist und du wirst kontrolliert, ist das vergleichsweise unproblematisch, weil du aktiv für Blickschutz gesorgt hast (wo man ein Auto abstellen darf, ist dann eine andere Frage für die Beamten). Sind die Fenster nicht abgehängt, bleibt es, obwohl privater Wagen und vielleicht sogar total abgelegene Gegend bei Nacht, ein Tatbestand.

Die Frage, wann/wieviel genug blickdicht gemacht wurde, um glaubhaft zu machen, dass man EIGENTLICH NICHT gesehen werden wollte, ist und bleibt natürlich Sache der Richter:innen.
**********mer96 Frau
207 Beiträge
Ich glaube es macht auch einen Unterschied ob es der Vorgarten oder der Garten ist. In den Vorgarten würde ich mich nicht nackt stellen, da laufen in meinem Kopf aber doch eher mal Passanten lang. Im Garten wäre mir das recht egal, wenn ich einen unangenehmen Nachbarn hätte der gafft oder so würde ich es alles, wenn es zu einsehbar ist. Ansonsten seh ich da nicht das Problem.
Bei uns auf dem Balkon steh ich gelegentlich auch mal nackt oder nur in Shirt oder so. Je nach Uhrzeit achte ich schon da drauf, dass niemand was sehen kann, manchmal ist mir das aber auch egal, wenn ich mich eh nur kurz auch dem Balkon stelle. Wenn die Nachbarn auf unserer Etage auf dem Balkon sind hab ich zumindest ein Shirt an.
*******lack Paar
193 Beiträge
Zitat von ********e_13:
In deinem Auto darfst du auch nackt sitzen, wenn du also in deinem privaten Garten (nicht Gemeinschaftsgarten) nackt rum läufst, dann übst du keine sexuellen Handlungen aus.

Wenn ihr im Garten vögelt dann schon.

Ich denke ein Richter würde es so sehen: du läufst im Garten mit einem Ständer Rum und schaust andauernd zur Nachbarin rüber und präsentierst diesen mehrfach - sexuelle Belästigung/ Handlung
Du läufst einfach nur nackt im Garten Rum oder liegst da einfach nur - privates Grundstück, dein *bier* (:

Du darfst nur so lange nackt Autofahren, solange sich niemand daran stört -> Ordnungswidrigkeit, i.d.R. wird ein Platzverweis ausgesprochen. Ansonsten das, was Dr_Manhattan sagt.
******elf Mann
251 Beiträge
Guten Tag, ich würde auch sagen, dass Nacktsein auf dem eigenen Grundstück, solange es nicht für die Öffentlichkeit einsehbar ist, keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Sex wäre dann auch in Ordnung. Nackt am Fenster stehen ist auch okay. In einigen Staaten in dem USA ist selbst das eine Straftat, die mit Gefängnis bestraft wird.

Wenn es FKK Strände gibt, dann sollte es ja wohl im eigenen Garten auch erlaubt sein. Wenn man die Nachbarn fragt und diese kein Problem damit haben, dass man sich nackt im Garten sonnt, obwohl sie den Garten einsehen können, dann ist das auch gut. Hierbei wäre eine schriftliche Vereinbarung hilfreich.

Liebe Grüße.
********ttan Mann
5 Beiträge
Nackt am Fenster stehen ist auch okay

Ist 'leider' nicht korrekt. Wie gesagt, der private Raum schützt nur, solange er auch privat ist. Wer am Fenster steht und damit Blicke der Öffentlichkeit provoziert, der verlässt damit den Raum des Privaten. Was angezeigt wird/wen stört und wie es am Ende gewertet wird, sind immer zwei Paar Schuhe. Grundsätzlich muss man es aber vom Blickpunkt der Richterin betrachten und da muss man zumindest genügend Argumente dafür liefern, dass nachgewiesen werden kann, dass man gegen den eigenen Willen und ohne eigenes Zutun beobachtet wurde - und das dürfte dann schwierig werden. Dafür reicht schon das Vorhandensein von Rolladen, die man theoretisch hätte schließen können. Macht man das nicht, wird der Gesetzgeber das als Provokation werten.

Sieht der Nachbar durch einen kleinen Spalt etwas und stört sich daran, dann kann ich glaubhaft machen, dass das von mir so nicht geplant war und sehr explizit gespannt wurde/gespannt werden musste, um die Einblicke zu bekommen.

Man mag sich jetzt über die Prinzipienreiterei und das Kleinkariert-Sein in Deutschland aufregen, im Zweifel sind das aber leider die nunmal geltenden Spielregeln. Selbst eine schriftliche 'Sondererlaubnis' der direkten Nachbarn dürfte da nur bedingt helfen, da private Abmachungen i.d.R. eben nicht öffentliches Recht aushebeln.

Wie gesagt, Haarspalterei, absolut! Aber genau so funktioniert Jura leider. Mit Haarespalten. Es gibt einige Präzedenzfälle dazu, da ging es um gefühlt wesentlich belangloseres Gedöns.

Wir sind eben in einem Land, in dem es schon Abmahnungen hagelt, wenn die Hecke nur zu weit über den Zaun wächst... *roll*
******Boy Mann
183 Beiträge
Da gab es schon Rechtssprechungen zu. Ist die Sicht hoch und dicht genug, ist es im Garten/Balkon erlaubt. Selbst, wenn der Nachbar von oben nach unten in den Garten schauen kann. Es gilt der Sichtschutz von der Straße/ vom Weg aus.
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