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TfP-Vertrag

TfP-Vertrag
Dies könnte/sollte ein Thread für alle Hobby-Models, Beginner/innen und die es werden wollen werden.

In der Gruppe tummeln sich mit Sicherheit gestandene Hobby-Models mit viel Erfahrung. Wäre es für oben genannten Personenkreis nicht gut und hilfreich, wenn wir hier einige, in Euren Augen, wichtige Punkte sammeln, die den Einstieg erleichtern.
Ich weiß es aus eigener Erfahrung, daß ich am Anfang einigermßen hilflos agierte als man mir einen TfP-Vertrag vorlegte.
Ich mußte mir alles mühsam im Internet und auch im JOYclub zusammensuchen bis ich einigermaßen durchblickte.
*********lay22 Frau
130 Beiträge
Guter Gedanke
Mittlerweile Blick ich da auch durch nach einigen Jahren....
Zwiespalt mit der Klarheit
Hallo, ich möchte mich nun mal mit einem Beitrag beteiligen.

Ich habe selbst schon einen TFP Vetrag entsprechend formuliert und sowohl die Sicht der Fotografen, als auf des Modelles zu berücksichtigen.

Allerdings dürfen die meisten Veträge dies bezüglich relativ ähnlich sein.
Im grunde erwartet jeder Fotograf, dass seine "Gratiswerke" nicht kommerziell genutzt werden. Zudem möchte er mir den Bildern in Form eines Wasserzeichens angemessene Werbung damit machen, um so künftig auch mehr Shootings zu bekommen. Andererseits ist auch das Modell daran interessiert, mehr Sootings zu bekommen, oder auch einfach nur günstig bis gratis an tolle Bilder zu kommen.

Zur allegemeinen Vetragssituation möchte ich zwischendurch noch etwas anmerken. Auch ein mündlicher Vertrag ist und bleibt ein Vertrag! Leider laufen in der heutigen Welt soviele Gestalten rum, die nicht ihr Wort halten, dass sich einige gezwungen sehen, jemanden fast shon zu einem Vetrag zu nötigen. Niemand muss das tun!

Ich persönlich betrachte Verträge als überflüssig, aus folgendem Grund:

Ein Fotograf und ich machen zusammen ein TFP Shooting. Nach der Entwicklung gibt er mir diese inkl. Wasserzeichen als JPG Datei und ich darf diese nun unkommerziell verwenden. Verstoße ich trotz Vertrag dagegen, kann er nun ohne auch nur ein Wort mit mir zu wechseln einen Anwalt konsultieren. Dieser schreibt mir nun. Ich verstehe dies zugleich als eine Art Frechheit - hätte der Fotograf doch einfach mal was sagen können. Nun will aber der Anwalt seine Kostennote geltend machen. Und schon ensteht ein Problem, was mit der Ursache rein garnichts mehr zutun hat. Nun nehme ich mir auch einen Anwalt um meine Situation rechtlich verteidigen zu können. Da die pateien sich nun aber nicht mehr einigen können, da mein Anwalt die Kosten dem Fotograf auferlegen möchte, geht es also vor Gericht. Der Richter entscheidet dann nach dem hin und her Spiel, wer wem wieviel zu zahlen hat und steckt sich selbst noch am meisten ein.

Farzit: Ein Vetrag führt lediglich dazu, dass die Hemmschwelle gesenkt wird miteinander ins Gespräch zu gehen und macht aus einem TFP Shooting im Zweifel einen teuren Spaß. Streng genommen kann ich alleine mit dem Grundgesetz und der richtigen Begründung jeden TFP Vetrag in seine Bestandteile zerlegen und anfechten. Denn wenn ich auf dem Bild zu sehen bin und es meine Peönlichkeitsrechte einschränkt, wenn Nacktbilder von mir im Netz kursieren, dann kann ich verlangen, dass diese glöscht werden. Ob ich damals rechte abgetreten habe oder nicht, wird dabei kaum eine rolle spielen, denn ich kann begründen, dass ich deren langrfristige folgen (z.b. probleme auf der arbeit) nicht abschätzen konnte und ich demnach jetzt nicht mehr mit der veröffentlichung einverstanden bin.

Also bin ich eher dafür sich an sein Wort zu halten und im Zweifel das Gespräch zu suchen, anstatt blind seine Unterschrift unter irgendwas zu setzten, von der ich meist selbst durch ein Gutachten nichtmal festellen kann, wer es tatsächlich unterschrieben hat. Rechtlich sind mit Paraffe unterschriebene Verträge eh nichtig.

Solltet ihr also doch Veträge unterzeichnen, achtet darauf, dass eure belange dort im zweifel handschriftlich hinzugefügt werden. Aber am besten sucht euch Fotografen (menschen) denen ihr vertraut und geht nicht nur dahin weil der billig Bilder macht.

Merke: Verträge machen nur andere reich, niemals die Vetragspateien!

glg Kate


Dies ist meine Meinung und stellt demnach weder eine Rechtsberatung noch eine "Anleitung" dar.
Den vorhergehenden Post will ich nicht weiter kommentieren, weil mir einfach die Worte fehlen.
Mit oder ohne Vertrag, das kann jede/r halten wie sie/er es möchten. Allein auf das gegebene Wort werde ich mich nie und nimmer verlassen. Wenn es tatsächlich zu Unstimmigkeiten käme frage ich mich, wer das dann gerichtsfest bestätigen kann. Es stünde Wort gegen Wort. Unsicherer geht es meiner Ansicht nach kaum noch.

Ich kommuniziere vor jedem Shooting mit dem entsprechenden Fotograf und spreche, bei Bedarf auch telefonisch ab wie meine Vorstellungen aussehen. Selbstverständlich werden auch die Vorstellungen des Fotografen besprochen. Finden wir eine Übereinkunft, lasse ich mir das schriftlich per mail oder auch Vorort in einem Vertrag bestätigen.
Alles ist genauestens geregelt, das Shooting kann stattfinden.
Bisher bin ich damit immer gut gefahren.
Den vorhergehenden Post will ich nicht weiter kommentieren, weil mir einfach die Worte fehlen.

dafür hast du aber so einige kommentierende worte gefunden!

Wer in seiner Traumwelt unterwegs ist und daran glauben mag, dass es einen Richter braucht (eine Art "Vaterersatz"), der eine Entscheidung über andere treffen könnte, dem ist es auch besser geraten einen solchen Pseudovertrag zu schließen!

Ich möchte auch niemandem abraten sowas zu machen, nur sollte man sich nicht allzusehr darauf einbilden, was man damit letzendlich tatsächlich bewirken könnte. Denn wie einst ein Rechtsverdreher in einem mehr als eindeutigen Fall zu mir sagte: "Recht haben ist noch lange nicht Recht bekommen" - das soll mir mal jemand der an ein Rechtssystem glaubt bitte logisch erklären.

Mein Wort ist das wichtigste, was ich als Mensch geben kann - ich stimme zu, dass es leider zu häufig missbraucht wird - aber daran wird ein Vetrag auch nichts ändern. (Meine Meinung, unschön aber leider wahr!)

Ich hoffe, dass man niemals in den Geschmack kommt einen solchen Vetrag wirklich als Verhandlungsgrundlage betrachten zu müssen - man könnte enttäuscht werden *zwinker*

Zum Thema unsicherer gehts nicht: ja das stimmt, betrifft aber eher den Fotografen als das Modell, denn dessen Gesicht ist im zweifel darauf und daher hat das Modell immer das letzte Wort - Vetrag hin oder her! Und darum geht es doch hier wohl!?

Wer auf "(vermeindlich) nummer sicher" gehen will, sollte darauf achten dass jedes noch so kleine abgesprochene Detail schriftlich erfasst ist.

glg Kate
Ein Vertrag ist eine Einigung von mindestens zwei Parteien, von denen jede eine Willenserklärung abgibt. Die Abwicklung von Rechtsgeschäften ist möglich zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Dabei entstehen von den beteiligten Parteien aus Verbindlichkeiten. Historisch vorherrschend für die Abschließung von Verträgen ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teile gegliedert: Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt, denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel, das sie durch den Vertrag erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel etc. bestätigt, dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit übereinstimmen.
Quelle: Wikipedia

Mit Allgemeinplätzen:
"Recht haben ist noch lange nicht Recht bekommen"

und Polemik:
Wer in seiner Traumwelt unterwegs ist und daran glauben mag, dass es einen Richter braucht... (eine Art "Vaterersatz")

helfen wir keinem (Neu)Model auch nur einen Schritt weiter.

In einem freien Land, in dem wir Gott sei Dank leben, ist nunmal ein Gericht die letzte Instanz, die diesbezüglich regelnd eingreifen kann und darf.
Seerosen. Shooting im Seerosenteich 
Foto Melanie S.
*****a_N Frau
1.306 Beiträge
Für mich
sind Vereinbarungen (Vertrag ist in den allermeisten Fällen zu hoch gegriffen) zwischen den Shootingbeteiligten wichtig, nicht um sie irgendwann vor Gericht verwenden zu können, sondern um nachzuschauen, was genau ausgemacht wurde, denn jeder Fotograf und jedes Model (teilweise auch andere Beteiligte) haben da andere Vorstellungen.

Wichtig ist, dass darauf festgelegt wird:
• wer darf die Bilder bearbeiten (nur Fotograf, Fotograf und Model, Dritte-vom Fotografen berechtigt, Dritte-von Fotograf oder Model berechtigt, muss anschließend eine Freigabe vom Fotografen eingeholt werden vor der Veröffentlichung
• dürfen Bilder unbearbeitet verwendet werden
• wo dürfen Bilder verwendet werden, wobei dies schon schwierig ist bei vielen Formulierungen (siehe unten)
• kommerzielle Nutzung (ja/nein/inwiefern/von wem/ggf. Zusatzvereinbarung)
• gibt es Beschränkungen/ Einschränkungs- möglichkeiten für bestimmte oder alle Bilder in Bezug auf Veröffentlichung im Nachhinein (wichtig, wenn ein Model sehr jung ist und allgemein, wenn absehbar ist, dass ggf. gravierende Veränderungen (privat oder beruflich) anstehen, die einen Einfluss darauf haben können)

Oft werden auch Aufnahmebereich darauf vermerkt, aber dies ist nur wichtig, wenn
• die Vereinbarung im Vorfeld des Shootings geschlossen (und von beiden Seiten unterschrieben) wird, um sich dann beim Shooting darauf berufen zu können. Empfehlen würde ich das Einsteigermodels, die Einschränkungen bei den Shootingbereichen haben
• ein Unterschied in den Verwendungsrechten bei den unterschiedlichen Aufnahmebereichen besteht
• bzw. auch Bilder gemacht werden in Aufnahmebereichen, die nur für die Schublade (persönliche Zwecke) gedacht sind
Seerosen. Shooting im Seerosenteich 
Foto Melanie S.
*****a_N Frau
1.306 Beiträge
wo dürfen Bilder verwendet werden
da dies ein schwieriges Thema ist, habe ich einen neuen Beitrag dazu geschrieben.

es gibt hier viele Formulierungen, wie
• nur in seriösen Medien
• nicht in pornografischem Zusammenhang
• nichtkommerziell
usw.

alle diese Bezeichnungen sind aber recht schwammig. Daher empfiehlt es sich, dies genauer zu bezeichnen bzw. nachzufragen.
Im Zweifel also lieber immer Beispielseiten pro und contra erwähnen (auch dann gibt es noch Ungewissheiten, wenn neue Seiten dazu kommen)

Nichtkommerziell sollte deswegen genauer definiert werden, weil bei Profis (damit meine ich in dem Fall alle, die auch auf Bezahlung arbeiten, vor allem die mit Gewerbeanmeldung) selbst die Veröffentlichung auf ihrer Webseite, auf der sie auch Kunden suchen, als kommerziell zählt. Wobei sich wohl kein Profi auf ein tfp-Shooting (schon gar nicht auf ein pay, bei dem er bezahlt) einlassen wird, wenn er die Bilder gar nicht veröffentlichen kann. Daher sollte man differenzieren in "Verwendung zur Eigenwerbung" o.ä. und kommerziell im Sinne von Verkauf der Bilder unterscheiden.
Ich persönlich finde einen Zusatz, dass bei späterer kommerzieller (im Sinne von Verkauf bzw. Gelderwerb durch die Bilder generell, also auch eine Ausstellung usw.) Verwendung eine Zusatzvereinbarung getroffen wird, am besten.

Ich garantiere nicht, dass ich hier alles wichtige erwähnt habe, aber das lässt sich ja ergänzen.
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