Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2785 Mitglieder
zum Thema
Stellung mit voller Sicht - Ideen/Tipps gesucht5
Ich suche nach Tipps und Ideen für Stellungen, bei der man die beste…
zum Thema
In welcher Stellung fesseln???12
Die mich schon eine Zeit lang beschäftigt. wie fesselt man eine Frau…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Raum 76: Suche Psychiater, der Testierfähigkeit bescheinigt

*****100 Mann
181 Beiträge
Themenersteller 
Raum 76: Suche Psychiater, der Testierfähigkeit bescheinigt
Hallo Ihr Lieben,
Was ich suche ist ein zugänglicher Psychiater, im Raum 76, der die Testierfähigkeit einer alten Frau bescheinigen kann.
Die Frau wurde nach einer OP in ein Altenheim gesteckt - in dieser Zeit wurde, von der ihr zugeteilten Betreuerin, das Haus ausgeraubt - dann kam nach meinem Einschreiten ein neuer Betreuer, der nach meinem dafürhalten das Gericht zu decken versucht. Mittlerweile wurde mir zähneknirschend die Betreuung übergeben. Die Geschichte ist so unvorstellbar, daß ich Gefahr laufe als verrückt zu gelten, wenn ich sie erzähle. Die Presse hat kein Interesse an der Geschichte. Die Bevölkerung darf in Sachen Betreuung nicht verunsichert werden. Die Diagnose der Frau lautet Demenz, begründet mit einem genau so unglaublichen Attest - beeinflußt vom vorhergehenden Betreuer (geht aus dem Gutachten hervor). Die Testierfähigkeit wird benötigt, damit ihr Sohn, zu Recht unter Betreuung, noch etwas erben kann (hat seine eigene Geschichte). Die Frau lebt alleine und versorgt sich ohne fremde Hilfe selbst. Laut psychiatrischem Gutachten ist sie zu nichts mehr fähig.
Benötige keinen Hinweis auf Rechtsanwälte, Rechtslage oder Ärzte. Das ist bereits alles geklärt. Die bisher angesprochenen Psychiater ziehen alle die Schwänze ein, sobald sie Stellung zum Gutachten nehmen sollen. Habt Ihr einen Typ für mich?
******oye Frau
3.050 Beiträge
@*****100

Wenn jemand ein Gutachten erstellt, welches bisherige rechtliche Entscheidungen ankreidet, dann wird er kaum nochmal vor Gericht etwas bescheinigen dürfen. Deshalb halten sich Gutachter oft recht neutral und wage in ihren Formulierungen.

Das betrifft Dinge mit Menschen.

Gegenstände wie Fahrzeuge oder Immobilien sind einfach dagegen. Anders messbar und seltener kann man extrem daneben liegen.
******uja Mann
1.172 Beiträge
Leider sind die beschriebenen Missstände immer wiederkehrende, flächendeckende Praxis.
Es ist Zufall, ob ein(e) Betreuer(in) ehrenvoll arbeitet oder das Betreuungsobjekt (eigentlich ein Mensch) als Beute behandelt.
Darüber berichten in unregelmäßigen Abständen publizistische Sendungen, in denen eine mutmaßliche Mafia aus "Betreuern", Gutachtern und Gerichten mit den rechtlos Ausgelieferten in ähnlicher Weise umgeht. Selbst die angesehenen Reporterteams von großen Sendeanstalten haben nur die Unglaublichkeiten detailliert dokumentiert, ohne in der Sache etwas bewirken zu können. Vor der Kamera bestätigten unabhängige Juristen und Psychiater das Missbrauchspotential und ihre Hilfslosigkeit, dagegen vorzugehen.

Diese niederschmetternde Zustandsbeschreibung soll nicht bedeuten, alle Ungerechtigkeiten hinzunehmen. Es ist die Bestätigung des Versagens eines mutmaßlichen Rechtsstaats in diesem Bereich.
Meine Vorschläge sind, falls noch nicht diese Wege versucht wurden, nach Selbsthilfegruppen und deren Erfahrungen zu suchen. Wenn noch nicht geschehen, sich erkundigen beim "Weißen Ring", Opferhilfe oder kriminalpolizeilicher Beratung erkundigen, an wen die verweisen würden.
*******_Fee Frau
3.177 Beiträge
Weißer Ring ist ein guter Vorschlag, wenn es einen testierfähigen oder besser -willigen Psychiater da geben sollte, der die „Konsequenzen für sich“ in Kauf nimmt, dann wissen die davon!
Ganz viel Erfolg Euch
*****tta Frau
765 Beiträge
Betreuungsvereine können da auch was tun. Sie sollen (künftig) die Qualität von ehrenamtlichen Betreuern sichern und können sicher nötige Ansprechpartner beschaffen.

Hier bspw.

https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer/landkarte/stadt-und-landkreise/stadtkreise/landeshauptstadt-stuttgart
*******_Fee Frau
3.177 Beiträge
@*****tta,
da aber liegt genau wieder ein Haken, den das System bereit hält: weshalb sollen sie "nur" die Qualität der ehrenamtlichen Betreuer sicherstellen?!?
Denn hier bei diesem Beispiel geht es doch um eine hauptamtlich bestellte Betreuerin!

Um die Qualität der vielen Ehrenamtler mache ich mir in diesem System weit weniger Sorgen, sollte es mich einmal betreffen, als darum, von amtlichen "bestellten" Betreuern übervorteilt zu werden!
Gerade bei der Diagnose Demenz (wie bei vielen anderen psychiatrischen Diagnosen) kommt es auf die "Fachlichkeit" der Gutachter an.
*****tta Frau
765 Beiträge
Das Gesetz unterstellt die berufsmäßigen Betreuer (wurde hier nicht unterschieden vom TE, ob der "Übeltäter" berufsmäßig oder ehrenamtlich agierte) dem Gesetz bzw. dem Betreuungsgericht. Die Betreuungsvereine qualifizieren "nicht berufliche" bzw. greifen bei Misständen in Vertretung des Gerichts ein bzw. vermitteln Hilfe an ehrenamtliche, wie den TE (so hab ich das mal gelernt).

Es gibt ja 2 Ebenen an Missständen:
1. Veruntreuung der ersten Betreuungsperson
2. Gutachten Demenz, das angezweifelt wird oder unberechtigt/falsch erstellt wurde.
*******_Fee Frau
3.177 Beiträge
Leider habe ich das fast täglich anders erlebt.

Den TE habe ich schon so verstanden, dass die Betreuerin vom Betreuungsgericht eingesetzt worden war!
Oft ist es ja so, dass gerade zwischen dem Gericht und den Psychiatern eine Art "berufliches Einvernehmen" besteht: niemand möchte dem anderen "zusätzliche Arbeit" machen.

Die Probleme dazu sind an vielen Orten die selben! Und ob ein Betreuer seinen Aufgaben in wessen Sinn nachkommt, ist auch sehr individuell !
*****tta Frau
765 Beiträge
Mögliche Mauscheleien kann ich Dir nicht wegdiskutieren. Nur Ideen zur Kontaktaufnahme geben.
*****100 Mann
181 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für Eure Antworten.
@*******_Fee und Whynotta
Das Gutachten entspricht nicht annähernd den Erfordernissen eines Gutachtens und trotzdem entscheidet der Richter danach. Der uns vertretende Rechtsanwalt war der Meinung dem nicht zu widersprechen, weil die große Gefahr besteht, daß das Gericht ein neues Gutachten einfordert und sich daraus Gründe finden lassen können, warum ich nicht der Betreuer werden kann. Für ihn war es erst einmal wichtig, daß ich der Betreuer von der Frau geworden bin. Die Einflußnahme des zweiten Betreuers geht aus dem psychiatrischen Gutachten hervor, denn er stellt an die Betreute Fragen. Zudem hat er einen Brief dabei, den er der Betreuten vorlegt und fragt, ob sie ihn geschrienen hätte. Die Antworten sind im Gutachten festgehalten und geben keinen Anlaß zur Beanstandung. Der Brief war an das Gericht gerichtet, mit der Frage, weshalb sie (die Betreute) nie eine Antwort auf ihren Einspruch gegen die Unterbringung im Heim und die Betreuung, eine Antwort erhalten hat.
Die Fragen, die zur Abwertung führten, sind skandalös. Z.B. wo sie weitere Geldversecke im Haus habe. Sie gibt die Antwort darauf, sie wisse es nicht (Demenz) – es wurden ihr gerade mal erst 50000 € von der vorhergehenden Betreuerin aus ihrem Versteck gestohlen und jetzt soll sie sagen wo es weitere Versecke gibt?

Die Staatsanwaltschaft hat den Fall angelehnt, mit der Begründung, daß der Fall in der Aufklärung im Verhältnis zum Schaden zu aufwendig sei und die Betreuerin bisher strafunauffällig geblieben war. Tatsache aber ist, daß es sich um einen Schaden von mehreren Tausend Euro handelt, und ich bei der Plünderung das Gericht und die Polizei verständigte. Das Gericht kam nicht in die Gänge und die Polizei hat mir mitgeteilt, daß mich das nichts anginge. Damit hatten die Räuber 8 Tage zeit, das Haus komplett auf den Kopf zu stellen. Es gab ein anonymer telefonischer Hinweis aus dem Gericht an mich: Verständigen sie Bitte die Presse, das ist ein unglaublicher Skandal. Nur, die Presse hat das abgelehnt.
Das mit dem Weißen Ring werde ich versuchen.

@******oye Der zweite Betreuer, der die betrügende Betreuerin (im Hintergrund mit einer Armada an Mitbetrügern) durch mein Drängen abgelöst hat, ist dafür verantwortlich, daß der Fall bisher nicht abgeklärt werden konnte. Auch hier geschehen unglaubliche Dinge. Beide, Betreuer und betrügende Betreuerin, sind einem Betreuungsverein angeschlossen. Der alte Betreuer hat mir mitgeteilt, daß ich mich vor eventuellen Falschaussagen hüten soll.
*******_Fee Frau
3.177 Beiträge
Das ganze klingt nach einem kriminellen System in welches ihr da geraten seid: leider nicht zum ersten Mal in Deutschland!!!
*****tta Frau
765 Beiträge
Outsch

Das hier zeigt auch die Umstände, vielleicht wollen die Nachhaken von WDR Doku?


***xy Frau
4.597 Beiträge
Zitat von *****tta:
Betreuungsvereine können da auch was tun. Sie sollen (künftig) die Qualität von ehrenamtlichen Betreuern sichern und können sicher nötige Ansprechpartner beschaffen.

Hier bspw.

https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer/landkarte/stadt-und-landkreise/stadtkreise/landeshauptstadt-stuttgart

Nach meiner Erfahrung sind es nicht die Ehrenamtlichen, oft Familie etc, sondern die "Profis", die mit über 50 Klienten ein einträgliches Geschäft haben und die kaum kontrolliert werden (können).

Trixy
*****tta Frau
765 Beiträge
Nachdem der TE jetzt ehrenamtlich agiert, dachte ich, dass die ihm helfen würden als langer Arm der Kontrollinstanz Betreuungsamt/-gericht...
*******_Fee Frau
3.177 Beiträge
Vergiss das mal ... liebe @*****tta !

Der Bericht vom WDR-Team zeigt die REALITÄT älterer und geschwächter Menschen,
die nicht (mehr) ins System passen und "vermögend" sind!
*****tta Frau
765 Beiträge
@*******_Fee Du verwirrst mich mit Deinen Entgegnungen. Der TE sucht Lösungen, keine Entmutigung.

Der TE kann sich damit auseinandersetzen, ob er WDR Doku anschreibt und darauf ansetzt oder in Vertretung der Betreuten eine Anzeige gegenüber Polizei und Betreuungsgericht ausspricht, was die Veruntreuung des Vermögens der Betreuten durch die frühere Betreuerin betrifft.

Hier gibts auch Artikel dazu:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/betrug-betreuung-macht-missbrauch-100.html
*******_Fee Frau
3.177 Beiträge
Leider ist das gesamte Betreuungssystem in letzter Konsequenz eine einzige Entmutigung und wie oben bereits beschrieben, ein Beleg für das komplette Versagen unseres "RechtsStaates".

Was der TE nicht mitgeteilt hatte, ob es "Belege"/Beweise für die Existenz der veruntreuten Summe gibt?!?
Oder ob die Dame ihr Geld einfach im Haus irgendwo "versteckt" aufbewahrt hatte... ?
*********ine01 Frau
72 Beiträge
Mir fällt der Sozialverband VDK ein.
Ich habe keine Ahnung, ob die dabei helfen können, falls nicht, können sie vllt. weitervermittlen.
*****100 Mann
181 Beiträge
Themenersteller 
@****ach Fee,
Kriminell ist die Sache insofern, daß die Frau (87 Jahre) während ihrer Abwesenheit ausgeraubt wurde. Auch stand ihr Haus bereits zum Verkauf, obwohl es keine Zusage vom Gericht gab. Wie im Film dargestellt wurde auch ihr Auto (Oldtimer) aus der Garage entfernt und heute fährt sie selbst bei Eis und Schnee mit dem Fahrrad zum Einkaufen.
Aber wer sind die wirklich Schuldigen? Das Problem liegt im System, in dem niemand mehr Verantwortung übernimmt oder übernehmen darf. Der Arzt attestiert, so, daß er auf der sicheren Seite steht, und das war die Unterbringung im Heim unter Betreuung. Dafür haben größere Krankenhäuser eigene Abteilungen. Sozialabteilung nennt man das. Die Betreuerin oder deren Helfer finden das Geld und Dinge, die zu gebrauchen sind. Warum nicht in die Tasche stecken, wo niemand sich um die Frau kümmert und sie im Altenheim ihre letzten Tage fristen wird – mit oder ohne Vermögen. Mir steht das Gericht skeptisch gegenüber. Was will jemand, den die Sache nicht interessieren muß. Was geht dich das an was mit der Frau wird, habe ich auch schon zu hören bekommen. Wirklich erschreckend ist die Haltung der Verwandtschaft. Hier im Altenheim hast du es doch schön und kannst spazieren gehen. Seit dem die Frau wieder zu Hause ist und ich die Betreuung übernommen habe, hat sich von der Verwandtschaft nie wieder jemand sehen lassen. Es sind wie im Film, die Nachbarsleute, welche die Frau unterstützen und besuchen. Auf die Angehörigen ist nicht unbedingt verlaß. Darauf habe ich schon früher alte Menschen hingewiesen, wenn es um eine Betreuungsvollmacht ging. Und unbedingt in einer solchen Vollmacht die eigenen Wünsche und Handhabungsanweisungen festschreiben. Eine Vollmacht alleine reicht nicht aus. Das Allerwichtigste für einen solchen Fall sind Freunde, mit denen bereits im Vorfeld eine gegenseitige Unterstützung stattgefunden hat. Meine Verbindung zu ihr besteht über den Sohn, der momentan selbst Hilfe benötigt. Wer etwas zu vererben hat, soll die Bedingungen im Testament festlegen, damit geerbt werden kann.
Ps. Für den gestohlenen Schmuck gibt es Beweise. Für die fehlenden Bilder gibt es noch die Schatten an der Wand. Die verbliebenen Möbel sind leer. Die Höhe des Geldes ist nicht zu beweisen, nur, daß die Frau in den letzten 10 Jahren ihr Konto nie mit Summen für den persönlichen Bedarf belastet hat, aber 3 X große Summen bar abgehoben wurden. Der Schreibtisch in dem das Geld verstaut gewesen sein soll ist aufgebrochen.
******uja Mann
1.172 Beiträge
Leider decken sich die Aussagen zu diesem Unrechtsfall mit denen, die mir aus verschiedenen Quellen bekannt sind. Die größten Unterschiede macht meist im Verhalten der Verwandtschaft, doch auch die stehen einem allmächtigen System gegenüber, indem es Glück und Zufall ist, ob jemand Empathie für die "Betreuten" hat oder sie als Beute behandelt.

In einer Reportage des SWR (leider keine genauere Erinnerung) wurden noch schlimmere Zustände dokumentiert, wo z.B. über eine topfitte 70jährige während eines Routineeingriffs im Krankenhaus ein Gutachten unter Narkosenachwirkung erstellt wurde, woraufhin ein Gericht einen "Betreuer" bestellte, der das Konto der Dame leerräumte, Wertsachen verkaufte und monatlich soviel entzieht, dass ein würdiges Leben nicht mehr möglich ist. Dank der materiellen und moralischen Unterstützung durch die Tochter wird die Situation der Zwangs-"Betreuten" abgemildert. In dieser Reportage schilderte die Tochter gemeinsam mit ihrer Mutter, wie sie ohnmächtig alledem ausgeliefert sind, da das Gericht jegliche Überprüfung oder Änderung ablehnt. Selbst der Kampf der Tochter, die Betreuungsvollmacht zu erhalten, wenn schon keine Aufhebung dieses Konstruktes möglich ist, blieb erfolglos.

Aus dem Wissen, um die flächendeckend auftretenden Einzelfälle von Ausplünderung und Misshandlung von Senioren unter mutmaßlich aktiver Vorschubleistung durch Gerichte, habe ich für Verwandte unter manchmal harter Auseinandersetzung dank Vorsorgevollmacht bisher die "gesetzliche Betreuung" und das Pflegeheim ersparen können, was aber auch bedeutet, dass ich kaum noch ein richtiges eigenes Leben habe.

Der Diebstahl oder Raub (?) des Oldtimers der alten Dame im konkreten Fall wäre näher zu hinterfragen. Nach deutschem Recht gehört ein Kfz dem, der den Kfz-Brief vorweisen kann. Ich nehme an, die alte Dame hatte ihn. Sicherlich hatte die "Betreuerin" beim Plündern des Hauses ihn sich angeeignet. Vielleicht fährt sie mit dem Oldtimer sogar noch auf Kosten der alten Dame umher (Steuer und Versicherung)? Vielleicht hat sie den Oldtimer auch auf sich umgemeldet, weil sie in Diebes- oder Räuberart mit dem Eigentum ihrer Opfer selbstherrlich umgeht. Anders als bei Dieben oder Räubern bestehen sogar beste Chancen auf Straffreiheit mit gerichtlicher Deckung.
Für mich wäre der Oldtimer z.B. ein Ansatzpunkt, weil es hier um Dokumente und nicht wie bei dem Geld und geplünderten Bildern um Indizien geht. Am kompetentesten sollten dafür kriminalpolizeiliche Beratungsstellen sein, die an Behörden verweisen, wo und wie die Sachlage geklärt werden kann, falls sie selbst keinen Zugriff haben.

Von den neu ins Leben gerufenen Vereinen zur Qualitätssicherung im Betreuungs(un)wesen wusste ich noch nichts. Auf jeden Fall ist es wert, dort anzufragen, auch wenn sie nicht zuständig sind.
Ob durch zusätzliche Vereine sich für die Zwangs"betreuten" etwas verbessert, halte ich für höchst fraglich. Denn, welche realen Möglichkeiten haben diese Vereine, wirksam gegen Missstände vor zu gehen? Vielleicht wird ein wirklich krimineller ehrenamtlicher Betreuer auch nur ein missliebiger ehrenamtlicher Betreuer in seinen Handlungen eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Es wird wohl eher ein Placebo für die nicht direkt betroffene, aber durch Reportagen aufgeschreckte Öffentlichkeit sein. Der Anschein, es würde etwas getan, ohne etwas zu ändern.
Eher befürchte ich, dass im schlimmsten Fall diese Vereine sich sehr schnell mit den kriminellen Betreuern zu einer sich gegenseitig deckenden Bande zusammenschließen könnten. Ein Fall von typischer Korruption.
Damit wären die "Betreuten" einer weiteren Ausbeuterorganisation ausgeliefert und der gegen sie agierende Filz wäre noch mächtiger geworden. Dies ist nur ein Verdacht von mir, der aus Erfahrungen herrührt.
Wenn ein sich als Rechtsstaat verstehendes Gebilde beabsichtigt, einen Missstand zu zementieren, statt zu mildern oder zu beseitigen, wird so verfahren.

Anders sieht es aus, wenn etwas verändert und durchgesetzt werden soll. Dann werden Gesetze aus dem Boden gestampft, die mit absurdesten und drastischsten Strafen die kleinsten Verfehlungen verfolgen. Wie anders sind z.B. die Strafkataloge zu bewerten, wenn Personen mit dem falschen Pronomen angesprochen werden, falls diese sich gerade wieder einmal einer anderen "kleinen, skurrilen Minderheit" (zitiert nach einem Buch der Spiegel-Bestsellerliste) zugehörig fühlen?

Dies sind alles keine guten Aussichten auf Gerechtigkeit, wie sie die Mehrheit versteht.

Zur Ermutigung gibt es immer wieder seltene Fälle, in denen der Raubzug gestoppt und Teile der Beute heraus gegeben werden mussten. Vielleicht lassen die sich aufspüren und aus diesem Vorgehen für den eigenen Fall Rückschlüsse ziehen.
*****100 Mann
181 Beiträge
Themenersteller 
@ Ralleluja und einfach Fee
Der Weiße Ring in unserer Region erklärt sich nicht für zuständig.
*****tta Frau
765 Beiträge
Zur Gesetzesänderung Januar 2023

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1229_Neues_Vormundschafts_und_Betreuungsrecht.html

Was mir noch einfiel: hatte die Betreute einen Verfahrenspfleger, der ihre Wünsche in der Festlegung (wer betreut, was der Umfang ist) ihrerseits im Betreuungsverfahren vertritt? Sozusagen der "Erklärbär" und Übersetzer ihrer Belange im Verfahren.
*****100 Mann
181 Beiträge
Themenersteller 
@ Whynotta Die Frau hatte eine Verfahrenspflegerin, die der Betreuten erklärte, daß ich nicht der geeignete Betreuer für sie sein könne. Es bestehe nämlich das Problem, wenn ich die Betreute wieder in ein Altenheim bringe, das die Freundschaft kosten wird, was zu ihrem Schaden sei. Zudem hat die Verfahrenspflegerin behauptet, daß ich die Situation falsch einschätzen würde, weil ich glaubte, daß die Betreute keine Betreuung braucht. Diese Aussage habe ich der Verfahrenspflegerin verboten aufzuschreiben, weil ich das nicht gesagt habe. Hat sie aber dann doch und so an das Gericht weitergeleitet. Für den letzten Betreuer hatte sie nur verteidigende und gute Worte übrig. Nach dem Treffen war die Betreute so erschüttert, daß die kommende Gerichtsverhandlung vertagt werden mußte.
Wie schon angerissen - wer die Sache nicht miterlebt hat, kann die gesamte Geschichte nicht glauben.
*****tta Frau
765 Beiträge
Outsch. So was Verfahren-es...
*****100 Mann
181 Beiträge
Themenersteller 
@ Whynotta Danke für den mitgesendeten Link. Daran habe ich gerade heute Mittag gedacht. Warum gegen die Diagnose angehen. Es muß doch auch ausreichen bestätigt zu bekommen, daß die Frau selbständig leben kann und sich aufgrund ihres Zustandes nicht in eine Gefahrensituation bringt.
Nach dem neuen Gesetz bräuchte die Frau in keiner Betreuung sein.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.