Zunächst einmal zur Verordnung als solcher..
Je nach Indikation muß die Verschreibung, wenigstens die Erstverordnung, ein fachärztlicher Kollege für Lymphologie machen.
Sollte es sich um eine sog. sekundäre, also eine postoperative oder generelle Lymphproblematik handeln, darf das der internistische Hausarzt.
Bei einer im Raum stehendenden oder diagnostizierten primären Problematik, Lymph- oder Lipödem muß dies zunächst der fachärztliche Kollege für Lymphologie bestätigen und verordnen. Natürlich auch entsprechende Versorgung: maßangepaßte Bestrumpfung.
Man sollte auch a bisserl aufpassen, ob der jeweilige Physiotherapeut Erfahrung mit Lymphdrainage hat. Speziell bei primärer Lymphpathologie kann man durch suboptimale Therapie doch sehr viel Negatives verursachen.
Insgeamt ist das Wissen und die Versorgung lymphologisch assoziierter Patienten bei vielen hausärztlichen Kollegen noch immer wenig bis gar nicht bekannt.
Da ich überhaupt keine Ahnung habe, was Deine Mutter zu dieser Thematik führt, möchte ich hier ein Ende finden.
Vielleicht konnte ich ja a bisserl Licht ins Dunkel bringen.
Beste Grüße