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994xx Nachbarrecht Grundstückseinfriedung

*******k_6 Mann
158 Beiträge
Themenersteller 
994xx Nachbarrecht Grundstückseinfriedung
Hallo community,

ich hätte eine Frage bezüglich Grundstückseinfriedung bei Grenzbebauung.
Konkret geht es um die Frage was ich tun kann wenn mein Nachbar sein Grundstück einfriedet obwohl es keine Grenzpunkte gibt. Derzeit teilen wir uns einen Weg der zum Teil ihm und zum Teil mir gehört.
Nun werden hier unangekündigt Maßnahmen zur Einfriedung vorgenommen.

Darf bei Grenzbebauungen eigentlich direkt auf die Grenze gebaut werden oder sind z. B. Mauern nur mit einem Abstand zur Grenze zulässig?

Vielen Dank
******yTG
289 Beiträge
sihe nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes und in der Gemeinde satzung da findest du die ersten Antworten. Versuch es auf jeden Fall mit einem Gespräch könnt ja gemeinsam googlen und nach Lösung suchen. In der Bauzeichnung sind auch die Grenzen eingezeichnet einfach mal messen.
*******k_6 Mann
158 Beiträge
Themenersteller 
Hi, Danke das Nachbarschaftsrecht werd ich noch durchschauen.
Leider bringt hier reden nicht viel, da einfach kein sinnvolles Gespräch diesbezüglich zu stande kommt. Einmessen kostet ja Geld … und da wird eben geblockt.
*******er_a Frau
1.923 Beiträge
Das Bauamt auf der Gemeinde gibt einem auch Auskunft, wenn man im Paragraphen Jungle nicht weiter kommt. Man muss echt schauen, ein Teil ist im Landesrecht und ein Teil im Gemeinde oder Stadtrecht geregelt.
Der Ombudsmann o.v. der Gemeinde kann helfen, wenn man nach Klärung der rechtlichen Lage und mit Reden mit dem Nachbarn alleine nicht weiter kommt.
*******k_6 Mann
158 Beiträge
Themenersteller 
Danke guter Hinweis
*******ave Frau
9.282 Beiträge
Genau diese Antworten hätte ich auch gegeben. Bauamt, da hast Du schon mal eine Antwort. Auch beim Amtsgericht nach irgendwelchen Eintragungen im Grundbuchamt nachfragen. Kostet was, dauert auch eine Weile, aber dann weißt Du ganz sicher, ob der das darf. *zwinker* Denn wer weiß, was früher einmal ins Grundbuch eingetragen wurde.
*****h30 Mann
29 Beiträge
Guten Morgen,

ja das Vermessen kostet Geld, aber wenn Sich Dein Nachbar schon nicht mehr auf ein Gespräch einlässt, dann wird es wohl die sicherste Methode sein, um festzustellen, ob er es auf seinem oder Deinem Grundstück macht. Du solltest Dich mal bei einem Vermesser in Deiner Nähe informieren, was
eine Grenzfeststellung (das ist ein hoheitliches Verfahren, welches nur das zuständige Katasteramt oder ein ÖbVI durchführen kann - ÖbVI = Öffentlich bestellter Vermessungingenieur) oder eine Grenzanzeige (Ingenieurleistung meisten viel billiger aber auch nicht Gerichtsfest, wenn es dazu kommen sollte). Allerdings könntest Du bei einer Grenzfeststellung mit Abmarkung der Grenzpunkte deinen Nachbar an den Kosten beteiligen. Das ist sogar im BGB unter §919 geregelt. Aber wenn Du schon schreibst, dass er nicht mit sich reden lässt, dann müsstest Du dies Kosten wahrscheinlich auch vor Gericht einklagen. Deswegen würde ich das nur im äussersten Notfall in Erwägung ziehen und davor auf jeden Fall bei einem Rechtsanwalt mich noch einmal Informieren.

Ob eine Grenzbebaung zulässig ist, ergibt sich aus dem Bebauungsplan, der für Euer "Baugebiet" zuständig ist (kannst Du oftmals kostenlos im Internet bei Deiner Gemeinde oder zuständigen Bauaufsicht online einsehen) Da steht ggf. auf drinne, was für Einfriedungen zulässig sind. Aber Grenzbebauung sagt ja schon, dass man auf die Grenze baut.

Auch kannst Du in Deinem Grundbuchauszug nachschauen, ob eine Baulast, Dienstbarkeit oder ähnliches für Euren gemeinschaftlichen Weg eingetragen ist. (Mit einem berechtigtem Interesse, bekommst DU einen Grundbuchauzug für Dein Grundstück, wenn Du Ihn als Eigentümer nicht schon längst in Deinen Unterlagen hast. Den braucht man ja z.B. um einen Hyphotek zu beantragen)
Wenn da nichts eingetragen ist:
ist das der einzige Zugang zu Deinem Grundstück?
Wie breit ist der gemeinschaftliche Weg?
Ist sonst etwas schriftliches dazu vereinbart worden?

Auch könntest Du in den alten Bauantragsformularen nachschauen, was dort über die Zuwegung zu Deinem Grundstück geregelt und genehmigt wurde.

Eventuell könntest Du auch bei Deinem zuständigen Katasteramt die entsprechenden Unterlagen erhalten, um rauszufinden, wo Eure Grenze genau verläuft. Bei uns in Hessen ist dies mittlerweile kostenfrei und online möglich. Wie das ins anderen Bundesländern gehandhabt wirds, kann ich nicht sagen.
Meine Erfahrungen beruhen rein auf Hessen, da ich dort als Vermesser arbeite und ich oft genug mit diesen Themen zu tun habe. Aber für andere Bundesländer gelten halt ander Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, über die Du Dich halt noch mal informieren müsstest ...
*********an63 Mann
16.428 Beiträge
Dann geb ich meinen Teil dazu.

Die Grenze kann nur festgestellt werden wenn grenzsteine oder pflöcke vorhanden sind.
Wenn nicht, kann diese nur das Katasteramt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur festgestellt werden.
Kostenpunkt....teuer
Wer bestellt , bezahlt

Es gibt bzgl des öffentlichen Baurechts eine LBO die die Höhe der Einfriedung regelt, diese ist aber in jedem der 16 Bundesländer anders.
Dann gibt es Event. Bebauungsplans oder örtliche Bauvorschriften die die Höhe und Beschaffenheit der Einfriedung regeln.

Ich glaub das wars im groben.
Bei Nachbarschaftssttreitigkeiten geht der erste Weg zum Schiedsmann erst dann zum Anwalt.

Übrigens Bauaufsichtsbehörden nehmen eine Gebühr für Begehungen wenn sie gerufen wurden und nicht zuständig sind.
*******k_6 Mann
158 Beiträge
Themenersteller 
Danke alle die an dem heißen Sonntag hier Auskunft geben.
********7064 Paar
797 Beiträge
Hier ein erster Tipp unserseits.
Jedes Bundesland unterhält eine Webseite unter welcher die Flurstücksgrenzen, -nummern, etc vermerkt sind. Diese Webseite ist öffentlich zugänglich. Gib dort deinen Ort mit PLZ ein und suche nach deinem Flurstück. Dann kannst du einsehen wo Vermessungspunkte etc. sind. Das Ganze ist kostenfrei und deine Gemeinde nutzt genau das Selbe.

https://www.geoportal-th.de/de-de/
**********pp_64 Mann
261 Beiträge
Dein Grundbuch Auszug kannst du auch über die Bank holen. Ich hab vergangene Woche bei meiner Hausbank einen beantragt. Am selben Tag hatte ich es, und die Bank hat nichts verlangt.
*******ng27 Frau
2.114 Beiträge
Du schreibst, dass ihr den Weg gemeinsam nutzt. Da muss dann geprüfte werden, ob nicht im Grundbuch (oder in privatrechtlichene Verträgen) ein Wegerecht (Grunddienstbarkeit) eingetragen ist. Wenn ja, dann darf dein Nachbar auf diesem Weg rein gar nichts so verändern, dass der Weg nicht mehr voll nutzbar ist.
**********ir_79 Mann
1.020 Beiträge
Als erstes würde ich bei der Gemeinde nachfragen. Je nachdem was er macht muss er vorher um Erlaubnis gefragt haben. Bei mir wurde auch der Zaun erneuert. Und da ich über die 80cm Höhe aus dem Bebauungsplan ging haben alle Nachbarn ein Schreiben bekommen.
********ther Paar
151 Beiträge
Landesrecht Thüringen
https://landesrecht.thueringen.de › d...
ThürBO | Landesnorm Thüringen | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 29.03.2014

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/alkis

Deinwr PLZ nach bist Du in Thüringen hier zwei Links die vielleicht helfen. Wenn Du geookordinaten vom Grundstück hast kannst Du mit der kostenlosen App Mobile Topographer die Koordinaten auf wenige Zentimeter genau im Gelände bestimmen. Die Software berechnet den Standort mit Deinem Smart Phone über die verfügbaren Satelliten. Je länger Du den Punkt berechnen lässt desto genauer wird es. Um auf wenige Zentimeter (unter 10 cm) genau zu sein kann es schon mal zwei Stunden dauern.
*******k_6 Mann
158 Beiträge
Themenersteller 
Thx *hutab*
*********erer Mann
279 Beiträge
Laut BGH Urteil V ZR 42/17 vom 20. Oktober 2017 kann eine Grenzeinrichtung nicht ohne Zustimmung des Nachbarn einseitig durch den anderen Nachbarn verändert werden.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=81004&pos=0&anz=1
*******k_6 Mann
158 Beiträge
Themenersteller 
oha das ist interessant
****z35 Mann
1.311 Beiträge
Wenn ihr über die Phase des miteinander Redens bereits hinaus seid, hilft in aller Regel nur noch ein Anwalt .... gerne CM
*********itMH Mann
439 Beiträge
Losgelöst von den bisherigen sehr guten Beiträgen ( *top* ) gebe ich noch meinen Senf dazu.
unser neuer Nachbar hat auch sein Grundstück mit einem 2 Meter hohen Zaun versehen, bevor er sich überhaupt einmal in der Nachbarschaft bekannt gemacht hatte. Bisher waren da keine Zäune und das lief sehr gut. Rechtlich durfte er das, aber er hat den Zaun ( solider Stahlflechtzaun in Betonfundamenten ) ohne Vermessung aufstellen lassen. Zwei Nachbarn hatten ihre Grundstücke kürzlich vermessen lassen müssen, wegen einer Baumassnahme. Sein Zaun stand nicht auf seiner Grenze. es war nicht viel (für sein Minigrundstück natürlich schon)
Beide Nachbarn haben ihn aufgefordert die Grundstücksgrenzen einzuhalten und den Zaun zu versetzen. Dumm gelaufen
*********itMH Mann
439 Beiträge
Ich würde das so machen. Stellt der Zaun eine Behinderung für Dich dar, dann gibt es den Weg über eine Schiedsstelle. soweit ich weiß, ist diese für Nachbarschaftsstreitigkeit die erste Anlaufstelle. sollte das nichts bringen kannst Du dann per Rechtsanwalt weiter gehen.
Sollte es lediglich ein unschöner Zaun sein, der keine Einschränkungen für Dich bringt, würde ich gar nichts machen. Du kannst ja versuchen Grenzsteine zu finden und darüber zu klären, ob alles da ist, wo es hin gehört. Wenn nicht, wird der von ihm zusätzlich eingezäunte Grund nicht zu seinem Eigentum. Das gibt Dir jederzeit die Möglichkeit dagegen vor zu gehen.
Und dann baut er dann den Zaun wieder ab und neu auf (wenn er dazu noch Lust hat) *mrgreen*
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