Guten Morgen,
ja das Vermessen kostet Geld, aber wenn Sich Dein Nachbar schon nicht mehr auf ein Gespräch einlässt, dann wird es wohl die sicherste Methode sein, um festzustellen, ob er es auf seinem oder Deinem Grundstück macht. Du solltest Dich mal bei einem Vermesser in Deiner Nähe informieren, was
eine Grenzfeststellung (das ist ein hoheitliches Verfahren, welches nur das zuständige Katasteramt oder ein ÖbVI durchführen kann - ÖbVI = Öffentlich bestellter Vermessungingenieur) oder eine Grenzanzeige (Ingenieurleistung meisten viel billiger aber auch nicht Gerichtsfest, wenn es dazu kommen sollte). Allerdings könntest Du bei einer Grenzfeststellung mit Abmarkung der Grenzpunkte deinen Nachbar an den Kosten beteiligen. Das ist sogar im BGB unter §919 geregelt. Aber wenn Du schon schreibst, dass er nicht mit sich reden lässt, dann müsstest Du dies Kosten wahrscheinlich auch vor Gericht einklagen. Deswegen würde ich das nur im äussersten Notfall in Erwägung ziehen und davor auf jeden Fall bei einem Rechtsanwalt mich noch einmal Informieren.
Ob eine Grenzbebaung zulässig ist, ergibt sich aus dem Bebauungsplan, der für Euer "Baugebiet" zuständig ist (kannst Du oftmals kostenlos im Internet bei Deiner Gemeinde oder zuständigen Bauaufsicht online einsehen) Da steht ggf. auf drinne, was für Einfriedungen zulässig sind. Aber Grenzbebauung sagt ja schon, dass man auf die Grenze baut.
Auch kannst Du in Deinem Grundbuchauszug nachschauen, ob eine Baulast, Dienstbarkeit oder ähnliches für Euren gemeinschaftlichen Weg eingetragen ist. (Mit einem berechtigtem Interesse, bekommst DU einen Grundbuchauzug für Dein Grundstück, wenn Du Ihn als Eigentümer nicht schon längst in Deinen Unterlagen hast. Den braucht man ja z.B. um einen Hyphotek zu beantragen)
Wenn da nichts eingetragen ist:
ist das der einzige Zugang zu Deinem Grundstück?
Wie breit ist der gemeinschaftliche Weg?
Ist sonst etwas schriftliches dazu vereinbart worden?
Auch könntest Du in den alten Bauantragsformularen nachschauen, was dort über die Zuwegung zu Deinem Grundstück geregelt und genehmigt wurde.
Eventuell könntest Du auch bei Deinem zuständigen Katasteramt die entsprechenden Unterlagen erhalten, um rauszufinden, wo Eure Grenze genau verläuft. Bei uns in Hessen ist dies mittlerweile kostenfrei und online möglich. Wie das ins anderen Bundesländern gehandhabt wirds, kann ich nicht sagen.
Meine Erfahrungen beruhen rein auf Hessen, da ich dort als Vermesser arbeite und ich oft genug mit diesen Themen zu tun habe. Aber für andere Bundesländer gelten halt ander Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, über die Du Dich halt noch mal informieren müsstest ...