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75305 Hilfe bei Grundsteuer BW

*******cret Paar
312 Beiträge
Themenersteller 
75305 Hilfe bei Grundsteuer BW
Guten Tag,

kann jemand helfen beim Thema Grundsteuer BW ( Feststellungserklärung) für ein Gartengrundstück ohne Wohnbebauung und ohne Land & Forstwirtschaftliche Erträge

Bin gerade am verzweifeln ...

Bitte Bitte nur melden , wer sich explizit damit auskennt ,
gute Ratschläge etc. helfen hier leider nicht !!
**********r_Pit Mann
2.130 Beiträge
Ich habe schon mehrere Anmeldungen, auch für Dritte gemacht - wie kann ich Euch helfen?
*******ack Paar
1.009 Beiträge
Was ist die konkrete Frage?

Die Flurstücksdaten (Art, Größe, Ertragsmesszahl) findest Du hier:
https://grundsteuer-a.landbw.de/

Auch wenn es nur ein Grünstück ohne landwirtschaftliche Nutzung ist, wirst Du gemäß ELSTER-Ausfüllanleitung trotzdem die Ertragsmesszahl angeben müssen. Im Zweifelsfall auf dem bisherigen Grundsteuerbescheid gucken, ob ggf. nicht eine andere Typisierung gewählt werden kann/muss (etwa Streuobstwiese).

(Nachdem Grundsteuererklärung A auch schon ging, hatten wir das bereits zum 31.3. zusammen mit der Grundsteuererklärung B abgegeben, damit der ganze Schmarrn vom Tisch ist. Die Fehlermeldungen und Hinweise von ELSTER incl. der Ausfüllanleitung bringen einen eigentlich ganz gut durch die Formulare und etwaig missverständliches Amtsdeutsch.)
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.185 Beiträge
War da nicht am 31.1. Stichtag?
*******ack Paar
1.009 Beiträge
Ja, vertippt. B war zum 31.01. fällig, A zum 31.03.
*******cret Paar
312 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ack:
Ja, vertippt. B war zum 31.01. fällig, A zum 31.03.

👍👍👍
******iar Mann
1.693 Beiträge
Der Freund meiner Ma hatte auch Stress mit dem ausfüllen - allerdings in NRW. Er hat den Bescheid der Stadt kopiert und zusammen mit dem was er für das Finanzamt im zugesandten Formular ausfüllen konnte in nen Umschlag gepackt. FA hat sich nicht beschwert u. bis heute keine Einwände gehabt.
*******er_a Frau
1.909 Beiträge
Wo ist die Schwierigkeit? Ich habe inzwischen 13 Grundsteuererklärungen für Verwandte, Freunde und Bekannte in verschiedenenen Bundesländern, u.a. Hessen, S.H. aber auch BW und NRW gemacht.
Wer den Stichtag hat verstreichen lassen, so lange keine Mahnung mit Strafandrohung ist, einfach machen. Ich brauche i.d.R. nicht länger als 15 Minuten dafür. Bei Fragen und Schwierigkeiten, schreibt mich einfach per PN an.
***py Mann
15.872 Beiträge
By the Way...

Wie verhält es sich bei Grundstückseigentümer, welche seit Jahren ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt im Ausland haben und deshalb keine Steuer-ID-Nummer oder gar Steuernummer haben?
*******er_a Frau
1.909 Beiträge
Die haben sicher ein Schreiben bekommen, ebenfalls diese verrückte ID und irgendwann mal eine Einkommensteuer Nummer gehabt. Beim Finanzamt anrufen und erfragen.
*********elia Frau
657 Beiträge
Est-Nr. muss man nicht zwingend angeben. Die ID-Nummer hat jeder Deutsche mittlerweile ab Geburt. Es gibt verschiedene Stellen, diese zu erfragen. Bei uns kann man die auch auf der Gemeinde ohne Probleme erfragen.

Weil hier über Fristen gesprochen wurde. In Bayern wurde die Frist für alle um 3 Monate verlängert.
*******er_a Frau
1.909 Beiträge
Es gibt Bundesländer da brauchst Du die Einkommensteuer Nummer, ist aber mit der ID. leicht zu erfragen.
*******k17 Mann
888 Beiträge
Zitat von *******ack:
Ja, vertippt. B war zum 31.01. fällig, A zum 31.03.

Grundsteuer A steht als Eselsbrücke für Agrar= Land und Forstwirtschaft, auch wenn es ein Gartengrundsück ist.
***py Mann
15.872 Beiträge
Zitat von *********elia:
Die ID-Nummer hat jeder Deutsche mittlerweile ab Geburt.
Mag sein, dass man die Steuer-ID-Nummer inzwischen ab der Geburt bekommt, aber wann wurde das Ding denn eingeführt und wenn die betreffende Person schon vor der Einführung im Ausland gewohnt und gearbeitet hat - dann wird es schwierig... *nachdenk*

Antwort Einführung der ID-Nummer - 2008
*******er_a Frau
1.909 Beiträge
Das Finanzamt schaut die ID einfach nach.
*********elia Frau
657 Beiträge
@***py

Mein Bruder wohnt auch im Ausland und hat sie dorthin geschickt bekommen. Ist natürlich auch vor 2008 geboren 😉.
Und zur Not kann man sie erfragen. Gerade wenn er/sie Grundbesitz hat hat er/sie zu 1000% eine zugewiesen bekommen.
Mein Bruder hatte damals hier nichts mehr. Eben nur den deutschen Pass. Aber man muss sich halt selbst kümmern. Nachlaufen wird einen keiner
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