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63589 Verkauf in Kommission

******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
63589 Verkauf in Kommission
Ich habe vor einem Jahr einen gebrauten Sattel zu dem Sattler gebracht, bei dem ich ihn ursprünglich mal gekauft hatte, mit dem Auftrag den Sattel für mich in Kommission zu verkaufen.

Der Sattler hat mir ein Dokument mitgegeben auf dem die Marke steht, das Model und die Sattelnummer und der Wert des Sattels und dass er ihn zum Verkauf übernommen hat.

Nun nach einem Jahr habe ich angerufen, und als ich am Telefon mitgeteilt habe wer ich bin und warum ich anrufe, wurde mir gesagt, er sei gerade nicht in der Firma und rufe mich später zurück.

Seitdem habe ich mehrfach angerufen und um Rückruf gebeten, nichts, er geht nicht ans Telefon und auch auf eine email hat er bis heute nicht reagiert.

Frage: kann ich mit dem Dokument der Übergabe des Sattels zur Polizei gehen (also irgendwie ist das ja Diebstahl?) oder kann mir hier jemand sagen, was ich jetzt am besten tue um entweder meinen Sattel oder das Geld, was er wert war wieder zu bekommen *hilfe*
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Ein Diebstahl ist es genau genommen nicht, da er den Sattel ja nicht widerrechtlich in seinen Besitz gebracht hat, sondern ihm von Dir ausgehändigt wurde.

Aber wir reden hier von einer Unterschlagung, da er Dir offensichtlich nicht den Kaufpreis rausrücken will, zu dem er den Sattel zwischenzeitlich verkauft hat.

Du kannst jetzt selber zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Oder Du nimmst Dir einen Anwalt und der setzt sich mit dem Thema auseinander mit dem entsprechenden Nachdruck.
****un Mann
194 Beiträge
Per Einschreiben deine Forderung geltend machen und eine Frist setzen
******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Danke euch beiden

@*******o65 ich habe kein Geld für einen Anwalt, wollte den Sattel verkaufen um Geld zu kreieren
Aber Unterschlagung ist der richtige Begriff, *danke*

@****un Was wenn mein Einschreiben nicht angenommen wird ?
****k72 Frau
257 Beiträge
Ich würde ihm eine Anzeige wegen Unterschlagung androhen. Vielleicht reagiert er ja darauf. Ansonsten bleibt tatsächlich nur der Gang zur Polizei.
****k72 Frau
257 Beiträge
@****un Was wenn mein Einschreiben nicht angenommen wird ?

Einwurfeinschreiben, gilt als zugestellt, sobald es im Briefkasten landet.
******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
gut, dann ist das mein nächster Schritt
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Zitat von ****k72:
@****un Was wenn mein Einschreiben nicht angenommen wird ?

Einwurfeinschreiben, gilt als zugestellt, sobald es im Briefkasten landet.

Nun, ich würde an der Stelle ein Einschreiben mit Rückschein verwenden. Ein falsch eingeworfenes Einwurf-Einschreiben geht ganz gerne mal in die Hose *zwinker*

In dem Schreiben eine klare, verbindliche Frist setzen (maximal 14 Tage), Bankverbindung angeben und nur Überweisung (Nachweis) akzeptieren. Als Abschluß den Vorbehalt unmittelbarer, weiterer juristischer Schritte ankündigen.
******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Ja, aber wenn jemand ein Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt ?
Ich gehe davon aus, dass er es wenn er den Absender sieht nicht annehmen wird
****k72 Frau
257 Beiträge
Würde ich nicht machen. Rückschein müsste der Empfänger unterschreiben und kann die Annahme verweigern. Bei Einwurf ist der Empfang rechtssicher.
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Zitat von ******ama:
Ja, aber wenn jemand ein Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt ?
Ich gehe davon aus, dass er es wenn er den Absender sieht nicht annehmen wird

Der Annahmeverweigerung folgt dann direkt die Klage bzw. Inkasso-Verfahren ...
****k72 Frau
257 Beiträge
Oder selbst mit einem Zeugen, der bestenfalls auch noch Kenntnis vom Inhalt hat, einwerfen.
****k72 Frau
257 Beiträge
Zitat von *******o65:
Zitat von ******ama:
Ja, aber wenn jemand ein Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt ?
Ich gehe davon aus, dass er es wenn er den Absender sieht nicht annehmen wird

Der Annahmeverweigerung folgt dann direkt die Klage bzw. Inkasso-Verfahren ...

Das wird teuer 🤷🏾‍♀️
******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Klage und Inkasso-Verfahren übersteigt glaube ich den Wert des Sattels (500 Euro)

Also gut, ich glaube einwerfen mit Zeuge ist gut, oder hingehen und mit Zeuge übergeben ?

Kann ja beides machen, Einwurfeinschreiben per Post und übergeben mit Zeugen *idee*
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Das Mahnverfahren in erster Stufe kostet in Hannover 30 Euro. Das Vollstreckungsverfahren dann 300 Euro. Die musst Du auslegen, werden aber dem Schuldner in der Vollstreckung mit aufgerechnet.

Muss man halt abwägen, ob es Sinn macht.
****k72 Frau
257 Beiträge
Besteht halt wieder die Gefahr, dass er es nicht annimmt. Einmal einwerfen dürfte reichen. Am besten von der Post auf dem Einlieferungsschein den Empfänger vermerken lassen.
****k72 Frau
257 Beiträge
Zitat von *******o65:
Das Mahnverfahren in erster Stufe kostet in Hannover 30 Euro. Das Vollstreckungsverfahren dann 300 Euro. Die musst Du auslegen, werden aber dem Schuldner in der Vollstreckung mit aufgerechnet.

Muss man halt abwägen, ob es Sinn macht.

Dazu bräuchte sie erstmal einen Titel.
*********icher Mann
800 Beiträge
bei Frist setzen bitte beachten, sie muss konkret sein... bis zum... es muss klar sein, was du willst: Geld eingehend auf dein Konto...... Kontonummer angeben

Wenn die Frist versäumt ist, kannst du einen Mahnbescheid erwirken, geht online und kostet nicht viel
****k72 Frau
257 Beiträge
Für einen Mahnbescheid müsste er erstmal Schulden bei ihr haben. Es ist schlicht und ergreifend eine Unterschlagung. Wieso sollte sie kostenpflichtig privatrechtlich vorgehen, wenn sie es strafrechtlich umsonst haben kann?
*********icher Mann
800 Beiträge
Sie hat eine Forderung gegen ihn, entweder Sattel zurück oder Geld
****k72 Frau
257 Beiträge
Was soll sie dann in den Mahnbescheid reinschreiben? Sattel *nachdenk*
*********icher Mann
800 Beiträge
erstmal Frist setzen, Sattel oder Geld, wenn Verzug da ist, kann sie weiter vorgehen
******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Danke ihr seid so lieb, ich habe ja selber gerade keine Ahnung *nixweiss*
****k72 Frau
257 Beiträge
Ich schreib dir eine PN, was du ihm genau schreiben könntest.
******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Gerne
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