Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
SECONDHAND EROTIC&FETISH
2735 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

63589 Verkauf in Kommission

*danke*
War mir zu blöd da noch drauf einzugehen 🙄
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Das ist genau das, was ich meine ... statt sachlicher Information gleitet der Thread in persönliche Angriffe ab....
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Zitat von ****z35:
Das ist genau das, was ich meine ... statt sachlicher Information gleitet der Thread in persönliche Angriffe ab....

Aber der Grund für das Abgleiten war Deine eigene Äusserung, die zudem den Gruppenrichtlinien widerspricht! Diese Gruppe ist keine Kontakt-Börse, deren Intention die Penetration ist, insofern spielen beidseitig vorhandene Beuteschemen so gar keine Rollen hier. So ist auch Dein Einwurf diesbezüglich hier unbedingt deplaziert und hat eine punktgenaue Antwort erhalten.
*******Wind Frau
182 Beiträge
Zitat von ****z35:
Das ist genau das, was ich meine ... statt sachlicher Information gleitet der Thread in persönliche Angriffe ab....

Nein.
Das funktioniert nicht.
Nicht die „Anderen“ sind „Schuld“, oder gleiten unprofessional ab….
Sondern Du baggerst hier rum 🤮.

Oder hat „ Beuteschema“ elementaren Zusammenhang mit der Sache ???

Und wo habe ich einen persönlichen Angriff gestartet ?
Zumindest mal einen, der nach den von Dir geäußerten Sätzen nicht legitim wäre.

Vermische mal nicht die Fraktionen Rat geben ….. Dumm Anbaggern ….. und am Ende noch selber als Opfer da stehen wollen 🙈
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Von mir aus ...
*******geur Mann
21.337 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es reicht!
*zumthema* *modda*
*******_you Mann
1.442 Beiträge
Vom Grundsatz ist es eine Anvertrauung mit mutmasslicher Veruntreuung .

Ein Einschreiben mit Fristsetzung, Ware oder Betrag nach Vertrag muss gemacht werden.

Oben wurde schon Rechtshelfer genannt, Stadt/Gerichtsbarkeit des Firmensitzes.
Unkonventionell können manchmal auch Gerichtsvollzieher Tätig werden,in einem günstigen Kostenrahmen.
Hat eine Person Schulden, erhält sie in der Regel zunächst vom Gläubiger eine außergerichtliche Mahnung. Zahlt der Betroffene daraufhin immer noch nicht, muss sich der Gläubiger an ein Gericht wenden, wo dann ein offizieller Mahnbescheid ausgestellt wird.

Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, folgt im Anschluss der sogenannte Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann der Gläubiger unter anderem eine Konto- oder Lohnpfändung beantragen. Jedoch kann durch einen Vollstreckungsbescheid auch ein Gerichtsvollzieher in Aktion treten. Welche Aufgaben hat dieser und welche Rechte können betroffene Schuldner geltend machen?

Wann können Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

Reagieren Schuldner nicht auf außergerichtliche Mahnungen, müssen Gläubiger zunächst vor Gericht einen sogenannten Schuldtitel erzielen, um eine Vollstreckung der Schulden einzuleiten. Einer der wichtigsten Schuldtitel ist der Vollstreckungsbescheid, doch auch Urteile oder Vergleiche zählen dazu.

Reagiert der Schuldner immer noch nicht auf den Vollstreckungsbescheid, ist ein Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Lange Zeit war dies formlos möglich. Seit dem 01.04.2016 müssen Gläubiger jedoch ein spezielles Formular für den Vollstreckungsantrag an den Gerichtsvollzieher verwenden, um eine Zwangsvollstreckung zu beantragen.
So einfach und unkompliziert ist es mit dem Gerichtvollzieher nicht.

Nachzulesen in

https://www.schuldnerberatun … richtsvollzieher-zum-einsatz
*******_88 Frau
2.205 Beiträge
1) Forderung mit Fristsetzung Einschreiben mit Rückschein
2) Kommt der Rückschein nicht innerhalb von 2 Wochen zurück, Adresse überprüfen und dann gleicheru Brief mit alter Fristsetzung, behelfsmäßig neuer Fristsetzung als Einwurfeinschreiben. Gibt es nämlich keinen echten Grund für die Annahmeverweigerung, zählt imho die erste Frist. „Kein Bock“ oder „War im Urlaub“ zählt nämlich m.E. nicht.
3) Wenn keine Reaktion: Bürgerberatungsstelle! (Am besten zeitgleich mit dem ersten Schreiben einen Termin machen; dann hast du ihn, wenn du ihn brauchst, das geht selten von heute auf nächste Woche… und absagen, falls der zahlt oder zurück gibt, kannst du ja immer.) Die schauen sich das an und helfen bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, kostenloser Rechtsberatung, etc.
—> Alles zu dem Fall mitnehmen und auch alles über deine persönliche Einkommens- und Finanzsituation

4) Auch noch eine hübsche zusätzliche Variante: Schicke (möglichst vor dem ersten Schreiben, damit er nicht Lunte riecht) zwei (!) Zeugen mit einer Vollmacht hin, die deinen Sattel kennen und „einen Sattel kaufen wollen“. Dann weißt du, ob der Sattel da oder verkauft ist, ggf. bringen die ihn mittels deiner Vollmacht gleich mit. Also ein paar robuste Männer hinschicken ist besser als zwei zarte Frauen, falls er Terz machen will… und falls nicht, hast du den Beweis, dass er den Sattel unterschlagen/verkauft hat und kannst direkt Richtung Mahnbescheid denken.
Ein Einschreiben gilt nach 3 Tagen als zugestellt!
Es muss nicht mit Rückschein sein.
Da er auch beim 2. oder 3. mal die Annahme verweigern kann oder ist nicht da …
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Natürlich kann er die Annahme eines Einschreibens mit Rückschein auch beim 2ten oder 3ten Mal verweigern.

Aber bereits bei der ersten Annahme-Verweigerung gilt in diesem Falle, dass die Verweigerung keine Fristverlängerung bedingt und das Einschreiben dennoch inhaltlich als zugestellt gilt mit Datum des ersten Zustellversuches, da er nach der bereits erfolgten mündlichen Kontaktaufnahme durch die Gläubigerin mit einem entsprechenden Schriftstück in gleicher Sache rechnen muss und somit Vorkehrungen zu treffen hat, dieses Schriftstück selber oder über einen entsprechenden Post-Bevollmächtigten auch in Empfang zu nehmen.
*******_you Mann
1.442 Beiträge
Zitat von *******rau:
So einfach und unkompliziert ist es mit dem Gerichtvollzieher nicht.

Nachzulesen in

https://www.schuldnerberatun … richtsvollzieher-zum-einsatz

Definitiv JAAAA, ml abgesehen von der Erfolgsquote inkl. Briefzustellung,
nach seiner inhhaltlichen Kenntnisnahme, des Schreibens.

Ich gehe hier nicht ins Detail,
aber man sparrt sich eine Menge.

siehe dessen Kostensätze, mal abgesehen vom Effekt.
Da klärt sich vieles sofort
******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Danke noch einmal an euch alle für die vielen hilfreichen Beiträge

Ich schicke jetzt erst mal jemanden hin, schauen ob es den Laden noch gibt
Dann entscheide ich weitere Schritte
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Gerne per CM
*******Wind Frau
182 Beiträge
Hast Du schone eine Reaktion des Sattlers oder eventuell sogar Deinen Sattel oder den dafür vereinbarten Preisanteil erhalten ?
******ama Frau
156 Beiträge
Themenersteller 
Ich hatte noch kein Einschreiben an ihn verschickt, da kam ein paar Tage nach unsere Diskussion hier eine sms, mein Sattel sei verkauft und ich könne mir das Geld nach terminlicher Absprache abholen. So habe ich geantwortet ich würde das Geld gerne (letzte Woche) Donnerstag abholen kommen und um eine Uhrzeit gebeten, keine Reaktion. Ich habe dann die letzte Woche abgewartet und dann noch einmal per mail und per sms geschrieben, er möge mir bitte diese Woche einen Termin mitteilen, an welchem ich mein Geld abholen könne.

Ich warte jetzt diese Woche noch mal ab und dann drohe ich per Einschreiben mit Anzeige.

Alles verrückt, ich glaube der Sattel ist verkauft und das Geld schon ausgegeben, *lach*

Bin gespannt wie es weitergeht
**********rello Mann
2.380 Beiträge
Vielleicht geht ja doch alles gut aus.....ich drücke die Daumen.
***xy Frau
4.602 Beiträge
Zitat von ******ama:
Ich hatte noch kein Einschreiben an ihn verschickt, da kam ein paar Tage nach unsere Diskussion hier eine sms, mein Sattel sei verkauft und ich könne mir das Geld nach terminlicher Absprache abholen.

...

Bin gespannt wie es weitergeht

Vielleicht liest er ja hier mit *zwinker*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.