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63165 Mieten ja oder nein?

*********an63 Mann
16.154 Beiträge
Es kommt eigentlich auf den Preis an.
Wichtig ist auch Ich zitiere mal kurz



1) In Kellergeschossen sind Aufenthaltsräume und Wohnungen nur zulässig, wenn das an Außenwände mit notwendigen Fenstern anschließende Gelände in einer für die Beleuchtung mit Tageslicht ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 70 cm über dem Fußboden der Aufenthaltsräume liegt und bis zu einer Tiefe von mindestens 6 m vor den Fenstern nicht mehr als 35º ansteigt.


§ 48 Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum
(1) Aufenthaltsräume im Dachraum müssen über mindestens der Hälfte ihrer Fläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.
*********an63 Mann
16.154 Beiträge
Außerdem muß jede Etage in der sich ein Aufenthaltsraum befindet einen 2. Rettungsweg haben.
Dies kann ein 2.Treppenraum sein, oder aber ein anleiterbares Fenster in der Größe 90 cm x 120 cm .. über das die Feuerwehr im Brandfall Personen retten kann.

In Bayern ist das Fenster übrigens nur
60 cm mal 100 cm sein.

Ein fehlender 2. RETTUNGSWEG IST NICHT ZU KOMPENSIEREN und kann zur Nutzungsungsuntersagung führen.



Und das alles im Urlaub.

Trotzdem
ich hoffe geholfen zu haben und wünsche einen schönen Muttertag
*********rt_68 Frau
824 Beiträge
Themenersteller 
Vielen DANK ihr lieben, für eure Meinung, Ratschläge, Wahrungen nehme ich morgen mit und schau nochmal genauer hin bevor ich mich entscheide. *sonne*
*********ass60 Mann
41 Beiträge
Persönlich wäre ja für Dich einmal zu klären ob Dir das Objekt so gefällt.
Dann wäre sicherlich ein ganz wichtiger Punkt zu klären ob der Raum überhaupt
vernünftig zu belüften ist (Feuchteabtransport/Luftqualität/Schimmel). Was ist mit der Bodenplatte - ist die dicht/isoliert? Es kann gegebenenfalls sonst zu Wassereintritt kommen, oder aber im Winter ist der Raum nicht mehr wirtschaftlich zu beheizen.
Und dann sind sicherlich Isolationsschläuche ein tolles Mittel zur Gefahrenabwehr,
insbesondere im Gangbereich zu betreiben.
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.183 Beiträge
Zitat von *******ack:
Zitat von ****k72:
Naja, spätestens wenn was passiert, dürfte es nicht mehr egal sein. V.a. der TE nicht.

Das ist ein Nullargument, das kannst Du nämlich auf alles anwenden.

Und da die TE höchstselbst im Keller schlafen will, obwohl er offiziell nur als Nutzfläche ausgewiesen ist, hat sie sich das wohl reiflich überlegt.

Zumal: Funkgekoppelte Brandmelder sind erfunden und kosten auch nicht mehr. Da tut man sich dann einen ins tiefergelegte Schlafzimmer und wird rechtzeitig geweckt ...

Tut mir leid, aber so einfach ist es eben nicht!

Weiter oben sind ja von @*********an63 schon die bautechnischen und -rechtlichen Vorschriften aufgeführt worden.

Und - das sage ich aus der Perspektive frühere Eigentümerin und zeitweise Vermieterin eines solchen ausgebauten Kellerraums (mit Bad und *koch*ecke) für Studierende - da beißt die Maus keinen Faden ab.

Natürlich kann die TE den Raum ausbauen und darin schlafen.
Natürlich können Rohre abisoliert werden und das Zimmer hübsch hergerichtet werden.

Die *arsch**rotekarte* hat aber ungewollt dann der Vermieter - und das nicht nur, wenn Kinder in den Brunnen fallen und die TE bei einem Brand da unten jämmerlich erstickt oder verkohlt, sondern auch, wenn missgünstige Miteigentümer oder Nachbarn wegen eines *streit* um Gartenzwerge das Bauamt verständigen und demzufolge der Vermieter eine hohe Strafe zahlen muss.

Klar hat der seine Pflicht erfüllt und auf die Nutzungsauflagen aufmerksam gemacht.
Du würdest also in ein Haus ziehen und bewusst gegen geltendes Recht verstoßen und das Risiko eingehen wollen?

Gibt es denn bei aller Schönheit dieses Häuschen keine bessere Alternative für *heia*?

Entschuldigung für die drastischen Szenarien am *sonne* und Muttertag, aber manchmal dient das ja dem besseren Verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bjutifool
*******ack Paar
1.005 Beiträge
Zitat von ******ool:
Klar hat der seine Pflicht erfüllt und auf die Nutzungsauflagen aufmerksam gemacht.

Eben. Und wenn der Mieter dann den Kellerraum (in Absprache) aus- und umbaut, damit dieser nutzbarer wird, dann ändert das auch nichts am Mietvertrag und den darin enthaltenen Angaben. Wenn der Mieter meint, den Keller als Schlafzimmer nutzen zu müssen, dann ist das nicht das Verschulden des Vermieters.

Deutschland ist zwar mittlerweile sehr vermieterunfreundlich, aber eine "Kontrollpflicht auf bestimmungsgemäße Nutzung" hat er nun zum Glück noch keine ...

(Aber wir kennen das Objekt ja ohnehin alle nur aus der groben Beschreibung. Eventuell können die Kellerfenster ja als Ausstieg dienen oder entsprechend umgebaut werden. Dann sind zumindest diese Bedenken vom Tisch.)
*********an63 Mann
16.154 Beiträge
Gartenzwerge ( die Anzeigen kommen meist von der lieben Nachbarschaft) sollte man nicht mit notwendigen Rettungswegen vergleichen.
Jeder schaut beim Kauf eines Autos auf Airbags, Sicherheitsassistenten etc. und im eigenen Wohnbereich ist es die böse Bauaufsichtsbehörde, die einem alles vermiesen will...
Letztendlich ist der Staatsanwalt der im Schadensfall die Strafe fordert.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Rund drei Jahre nach einem Brand mit mehreren Toten in Saarbrücken ist der damalige Eigentümer des Gebäudes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Geldauflage von 100 000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken befand den 38-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung in drei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen jeweils durch Unterlassung für schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann hat das Haus nach eigenen Angaben inzwischen verkauft

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

Übrigens standen meine Kollegen zu Beginn der Ermittlungen auch im Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft.

ICH HABE FERTIG


Aber zurück zum Thema..

Ein Haus oder eine Wohnung zu Mieten wo ich mit unverhältnismäßig hohe Kosten habe um das Gebäude in einen einigermaßen normal bewohnbaren Zustand zu bringen..

Mein Tip:

Lass sie Finger davon, auch wenn die Miete noch so günstig ist.

Jetzt überlasse ich den anderen das Feld für ihre Ratschläge.
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.183 Beiträge
@*******ack

Eine behördliche Nutzungsauflage, besagt, wie ein Kellerraum genutzt werden darf (beispielsweise mit ungenügender lichter Höhe und/oder möglicherweise nicht vorhandenem zweiten Fluchtweg), die kann einen derartigen Raum als Hobbyraum freigeben - Aber: er darf nicht als Schlafraum umgewandelt und genutzt werden.

Wenn Ihr glaubt, eure gefühlte Rechtsauffassung entspränge der deutschen juristischen und behördlichen Realität - wohlan: behaltet euren Glauben.

Wir sind von unserem Architekten beispielsweise nicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir unseren Kellerraum nicht als Wohnraum nutzen dürfen - der hat munter Geld für den Ausbau kassiert.
Bei der Bauabnahme kam dann die böse Überraschung - nur als Hobbyraum nutzbar.
Und die Miteigentümer waren dann ganz schnell bei der Hand, bei unsachgemäßer Nutzung im Konfliktfall mit Anzeige bei der Behörde zu drohen.
Da schützt dann Unwissenheit nicht vor empfindlich hoher Strafe.

Daher vertraue ich in solchen Fällen eher auf kodifiziertes Recht und meine ureigene erlebte Realität.

Aber GsD bin ich weder die mögliche Vermieterin der TE noch die TE noch Ihr.

Insofern: macht alles, was ihr für richtig haltet.
Gehabt euch wohl *knicks*
*******ack Paar
1.005 Beiträge
@******ool:
Wir kennen das Recht durchaus (sind selbst Vermieter) und wollen Dir hier auch gar nicht widersprechen, aber Du mischt hier weiterhin die Vermieter- mit der Mietersicht.

Der Vermieter hat den Raum ja offenbar explizit als Kellerraum/Nebenraum, aber nicht als Wohnfläche deklariert. Das wird seinen Grund haben. Entsprechend wird sich das im Mietvertrag wiederfinden, also z.B. Wohnhaus mit (aufgeschlüsselter) Wohnung 45qm und Kellerraum 25qm.

Wenn der Mieter dann meint, er nutzt den Raum eben anders, dann sieht das der Vermieter schlichtweg nicht. Er hat nämlich kein generelles Besichtigungsrecht, sondern braucht einen hinreichenden Grund, um das Mietobjekt zu besichtigen.

Ja, vertragswidrige Nutzung wäre ein solcher Grund. Allerdings braucht es hierfür konkrete Hinweise (etwa regelmäßiges Hundegebell trotz untersagter Hundehaltung) -- und die wird man bei einer Nutzung des Kellerraums als Schlafzimmer anstatt Hobby- oder Hauswirtschaftsraum wohl nur schwer erhalten.

Aber selbst dann darf der Vermieter nicht einfach ins Objekt platzen, sondern muss mit dem Mieter eine Terminvereinbarung treffen ...

Grundsätzlich pflichten wir @*********an63 bei: Das muss dann schon ein persönliches Traumobjekt sein, wenn man sich als Mieter hier in Renovierung und Ausbau einbringen möchte, die über die Wahl der Wandfarbe hinausgeht.

Wie der Vermieter dazu steht (und welche Auflagen er ggf. macht), ist ohnehin die andere Frage. (Zumal gewisse Arbeiten ohnehin von Fachfirmen erledigt werden müssen.)

Vielleicht gibt's ja morgen ein Update von @*********rt_68, wie die Besichtigung lief.
*********rt_68 Frau
824 Beiträge
Themenersteller 
Hey, Leute ich wollte nur wissen, ob man sich an die Höhe gewöhnt und keinen Streit hier anzetteln.
In diesen Raum sind Einbauschränke, zwei Glasbaustein Fenster, die sich öffnen, lassen der Boden ist gefliest müsste es nur Tapezieren und die zwei kleinen Rohe verkleiden, klar und einen Rauchmelder.
Werde es morgen nochmal besichtigen, ob ich noch was übersehen habe, die Zeit drängt ein wenig, weil der Vertrag heute kam.
*******bonn Mann
449 Beiträge
Ja, man gewöhnt sich daran...
Wir haben seinerzeit in einem Ladenlokal eine Schaumstoff-Matratze zerschnitten und 20 cm vor und hinter dem Stahlträger gepuffert.
Wenn man den Kopf nicht einzieht landet man an der Matratze.
Übrigens ist der "Bommel" an der Mütze dazu da dass man sich in der Marine in einem eng gebauten Schiff den Kopf nicht stößt...
Die Idee mit dem Puffer ist also nicht von mir *freu*

LG Chris
****hid Frau
3.831 Beiträge
Kleines Häuschen mit 45qm klingt alt auch die heraustehenden Rohre. Du musst deinen Vermieter fragen. Wenn du Glück hast gibt es keinen Bauplan. Das bedeutet, so zumindest die Aussage meiner Gemeinde, darf ich tun und lassen was ich möchte sofern ich von außen nichts optisch verändere. Denn niemand weiß wie es darin jemals ausgesehen hat.

Gibt es einen Bauplan musst du (bzw. dein Vermieter) für den Raum eine Nutzungsänderung beantragen. Das wird wahrscheinlich zum riesen Problem es durchzubekommen.
Die Frage ist doch, ob du in einer Wohnung leben möchtest, bei der du ständig den Kopf einziehen musst. Für mich wär's nichts, aber jeder ist anders.
*******bonn Mann
449 Beiträge
Wenn du den Raum als Kellerraum gemietet hast hast du keinen Anspruch ihn anderweitig zu nutzen.
Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Entscheidend bei einer Umnutzung sind die Belüftungs Verhältnisse und das Licht. Das Fenster sollte im Rohbau ein Zehntel der Grundfläche des Raumes betragen.
Ist der Raum 10 Quadratmeter groß sollte das Loch im Rohbau ca 1*1 Meter sein
Je nach Landesbauordnung verschieden.
Allerdings sind die Ansprüche bei einem Kellerraum der zu einer Erdgeschosswohnung zugeordnet wird nicht ganz so hoch. Es muss einen Fluchtweg geben und die Treppe muss im lichten Maß mindestens 90 cm breit sein.
Entscheidend ist ob dieser Raum zur dauerhaften Nutzung vorgesehen ist.

Die genauen Angaben findest du in der jeweiligen Landesbauordnung auch im Internet.
*******bonn Mann
449 Beiträge
Einen guter Artikel findest du wenn du wenn du diese seite im Netz suchst
brune info Magazin im-keller-wohnen.
Soweit ich weiß darf ich den Link ja nicht im Klartext hier einstellen.
*********rt_68 Frau
824 Beiträge
Themenersteller 
Ich DANKE *knicks* euch allen für die hinweise, wo ich hinschauen soll, wegen Feuchtigkeit das habe ich heute getan und abgesagt.
Jetzt werde ich einiges ändern in meiner Wohnung Trennwand setzt:)
*******bonn Mann
449 Beiträge
Ich habe gerade gelesen dass du eine Trennwand setzen willst dass du jetzt also alternativ planst.
Ich plane gerade ein Wohnzimmer mit Kleiderschränke zu teilen.
Die Schränke bekommen Raumhohe 2x Gipskarton Rückwände zum Wohnzimmer.
Zweifach damit die sich nicht verbiegen.
So kann ich die Schränke vom abgetrennten Raum aus nutzen.
Das wird tapeziert und gestrichen.
Als Tür einfach einen preiswerten Vorhang. Das ging sogar mit einer abgesägten Duschstange und ein bißchen Stoff.
Und so hat man einen 140cm schmalen Arbeits Bereich den man zB als Home Office nutzen kann.
Und im Wohnzimmer sitzt man einfach nur näher am Fernseher als vorher.
*******geur Mann
21.337 Beiträge
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