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23554 Kindergeldpauschale

*******anz Paar
296 Beiträge
Themenersteller 
23554 Kindergeldpauschale
Huhu liebe joyler, kennt sich jemand aus Frage : wem steht die Kindergeldpauschale zu? Dem Kind (22)das in der Ausbildung ist und noch bei Mutti wohnt oder dem Haushaltsvorstand?
Freuen uns über Antwort und Klärung. Liebe Grüße Peer und Bianca
*********irit Frau
682 Beiträge
Ich denke dem jungen Erwachsenen
*********ille Paar
65 Beiträge
Wie es rechtlich aussieht kein Plan. Aber lasst euch doch einfach ne Riesen Pizza kommen und macht einen spiele Abend. Moralisch gesehen würde ich sagen steht es dem zu der die Hauptausgaben hat
*******ian Mann
201 Beiträge
'ne Recherche beim allwissenden Handyorakel ergab zu diesem Punkt folgendes:
Den Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern. Die Auszahlung erfolgt aber immer nur an ein Elternteil. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil das Kindergeld, der dem Kind mehr Unterhalt zahlen muss.

Es ist auch möglich, dass dem volljährigen Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind nicht mehr zu Hause wohnt. Es muss einen eigenen Haushalt führen und sich selbst versorgen, also keinen Unterhalt mehr von den Eltern erhalten.
*******anz Paar
296 Beiträge
Themenersteller 
Super lieben Dank. Hier scheint sich jemand aus zu kennen. Dankeschön für die Info.
Hatte bei der Familienkasse angerufen und die können mir keine rechtliche Auskunft geben..
Schön dass es hier Menschen gibt die Ahnung haben 💐😘🤗
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Zitat von *******anz:
Kindergeldpauschale
Huhu liebe joyler, kennt sich jemand aus Frage : wem steht die Kindergeldpauschale zu? Dem Kind (22)das in der Ausbildung ist und noch bei Mutti wohnt oder dem Haushaltsvorstand?
Freuen uns über Antwort und Klärung. Liebe Grüße Peer und Bianca

Ab dem vollendetem 18. Geburtstag steht das Kindergeld dem "Kind" zu. Gleichzeitig wechselt der Unterhalt offiziell von einem Naturalunterhalt auf einen Barunterhalt, auch wenn das Kind noch zu Hause wohnt. Dann allerdings darf das Kind zu Hause Miete zahlen und muss sich an sonstigen Kosten wie Essen etc. entsprechend beteiligen. Wichtig ist aber auch, dass das Kindergeld ab dem Zeitpunkt auf den Barunterhaltsanspruch (entsprechend Düsseldorfer Tabelle > 18 Jahre) anzurechnen ist. D.h. ein Unterhaltspflichtiger kann den eigentlichen Barunterhalt entsprechend vollständig oder bei mehreren Unterhaltspflichtigen geteilt um das Kindergeld kürzen.

Letztlich muss man aber immer das ganze Bild und die Verhältnisse sehen.
Eine gütliche Einigung ist hier immer vorzuziehen, obwohl so manches Kind schon gerichtlich gegen die Eltern zu Felde gezogen ist oder ziehen musste.

Es spielt übrigens keine Rolle, an wenn der Unterhalt tatsächlich von der Kindergeldkasse ausgezahlt wird. Das kann auch weiterhin der Vater oder die Mutter sein (je nachdem, wo das Kind bei Vollendung seines 18. Lebensjahres seinen gemeldeten Erstwohnsitz hatte). Den Anspruch als solchen tangiert das nicht. Allerdings ist der Verwaltungsakt und Papierkrieg der Umstellung bei der Kindergeldkasse auf das Kind nicht ganz unerheblich.
*******geur Mann
21.344 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bitte eine Postleitzahl angeben
*modda*
*******anz Paar
296 Beiträge
Themenersteller 
Okay, 23554 Lübeck
******t_H Frau
270 Beiträge
Solange meine Tochter bei mir gewohnt hatte, bekam ich das Kindergeld, seit den Umzug zu ihrem Vater habe ich es an ihn abgetreten.
So wurde es mir von Seiten der Familienkasse berichtet das es rechtens sei!
*****anX Mann
69 Beiträge
Zitat von ****y_M:
Wie es rechtlich aussieht kein Plan. Aber lasst euch doch einfach ne Riesen Pizza kommen und macht einen spiele Abend. Moralisch gesehen würde ich sagen steht es dem zu der die Hauptausgaben hat

Am Thema vorbei.
********sion Frau
969 Beiträge
Das Kindergeld steht demjenigen zu, bei dem das Kind lebt.
So ist das bei mir auch
LG
******iar Mann
1.688 Beiträge
Den Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eziehungsberechtigten. Die Auszahlung erfolgt aber immer nur an einen Erziehungsberechtigten. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil das Kindergeld, der dem Kind mehr Unterhalt zahlen muss. Und lebt das Kind nicht bei den Eltern sondern z.B. bei den Großeltern bekommen diese das Kindergeld.

Es ist auch möglich, dass dem volljährigen Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind nicht mehr zu Hause wohnt. Es muss einen eigenen Haushalt führen UND sich selbst versorgen, also keinen Unterhalt mehr von den Eltern erhalten.

Zahlt ein Elternteil Unterhalt kann dieser das Kindergeld o. den Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung anrechnen. Ab dem 18. Geb. darf der Anteil des Kindergeldes auf den Unterhalt angerechnet werden, war zumindest bei mir so.
PLZ 75233, aktuelles;
Ich bin seit 11 Jahren alleinerziehend.
Die (Kinder) sind schlussfolglich bei mir angemeldet, und wir leben in einem gemeinsamen Hausalt.
Ich habe eine Tochter mit 15, die noch die gesetzliche Schule besucht und einen Sohn mit 19 Jahren, welcher im September eine berufl. Ausbildung beginnend wird.
Den UHV, sowohl das KG, werden mir für beide, bis dato überwiesen.
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