„Kindergeldpauschale
Huhu liebe joyler, kennt sich jemand aus Frage : wem steht die Kindergeldpauschale zu? Dem Kind (22)das in der Ausbildung ist und noch bei Mutti wohnt oder dem Haushaltsvorstand?
Freuen uns über Antwort und Klärung. Liebe Grüße Peer und Bianca
Ab dem vollendetem 18. Geburtstag steht das Kindergeld dem "Kind" zu. Gleichzeitig wechselt der Unterhalt offiziell von einem Naturalunterhalt auf einen Barunterhalt, auch wenn das Kind noch zu Hause wohnt. Dann allerdings darf das Kind zu Hause Miete zahlen und muss sich an sonstigen Kosten wie Essen etc. entsprechend beteiligen. Wichtig ist aber auch, dass das Kindergeld ab dem Zeitpunkt auf den Barunterhaltsanspruch (entsprechend Düsseldorfer Tabelle > 18 Jahre) anzurechnen ist. D.h. ein Unterhaltspflichtiger kann den eigentlichen Barunterhalt entsprechend vollständig oder bei mehreren Unterhaltspflichtigen geteilt um das Kindergeld kürzen.
Letztlich muss man aber immer das ganze Bild und die Verhältnisse sehen.
Eine gütliche Einigung ist hier immer vorzuziehen, obwohl so manches Kind schon gerichtlich gegen die Eltern zu Felde gezogen ist oder ziehen musste.
Es spielt übrigens keine Rolle, an wenn der Unterhalt tatsächlich von der Kindergeldkasse ausgezahlt wird. Das kann auch weiterhin der Vater oder die Mutter sein (je nachdem, wo das Kind bei Vollendung seines 18. Lebensjahres seinen gemeldeten Erstwohnsitz hatte). Den Anspruch als solchen tangiert das nicht. Allerdings ist der Verwaltungsakt und Papierkrieg der Umstellung bei der Kindergeldkasse auf das Kind nicht ganz unerheblich.