Ein Auszug saus eer Baumschutzsatzung der Stadt Kerpen:
Eiben stehen mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden, unter Schutz. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Eiben und Laubbäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 50 cm aufweist.
Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das weitere Wachstum beeinträchtigen.
(2) Nicht unter die Verbote des Absatzes 1 fallen ordnungsgemäße Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung geschützter Bäume, Verjüngungsschnitte bei Obstbäumen, Maßnahmen zum Betrieb von Baumschulen oder Gärtnereien, zur Gestaltung, Pflege und Sicherung von öffentlichen Flächen und zur Bewirtschaftung von Wald, sowie unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr....
Da die Eibe nur 5m hoch ist, wird die Grenze con 100 (120) cm Stammumfang wohl kaum erreicht. ABER das Natuerschutzgesetz gilt trotzdem - entgegen der Aussagen oben gehört eine einzelne Eibe zu "sonstige Gehölze", ein schonender Rückschnitt darf maximal den Zuwachs entfernen - und das ist dieses Jahr mit Sicherheit noch nicht mehr als 10cm gewesen...