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4750X Mit gebrauchtem privaten KFZ betrogen worden?

*******mmy Mann
26 Beiträge
Whatsapp ist egal. Einen Brief aufsetzen und eine Frist setzen. Mit Anzeige wegen ....Betruges drohen.
Gleichzeitig eine Stellungsnahme fordern.

Gleichzeitig den Druck erhöhen und einen Mahnbescheid erwirken. Kostet nicht viel, ist aber wirkungsvoll.
Und muss rechtlich nicht einwandfrei sein. Kann jeder machen.

Und alles sehr schnell. Ist schon zu viel Zeit vergangen.

Lg
*********lace Frau
13.343 Beiträge
Themenersteller 
Mahnbescheid, über welchen Betrag soll der denn gehen?
*******mmy Mann
26 Beiträge
Hat das Auto Dir 1000,- € gekostet, würde ich ihn mit 1.500 € ansetzen. Für Deine Ausfälle und Kosten.

Die Summe ist nicht so relevant. Geht der Verkäufer innerhalb der Frist nicht auf den Mahnbescheid ein, so ist er gültig. Und viele machen das nicht.Die Forderung wird nicht vom Gericht geprüft.

Ist er gültig, so kannst Du pfänden lassen..
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Frist?
Anzeige?
Mahnbescheid?

Ja Himmel, wegen was denn bitte?

Wegen der Mutmassung dritter, dass das Auto angeblich zu wenig KM auf dem Tacho zeigt? Die Probleme des Tachogebers bei Renault (kalte Lötstellen im Impulsgeber) sind hinlänglich bekannt und vor allem insofern tückisch, weil die Tachogeber meist nicht permanent ausfallen, sondern intermittierend. Das Auto war kurz vorher beim TÜV und hätte mit ausgefallenem Tacho sicherlich keine Plakette bekommen. Einfach mal googlen, das Netz ist voll von diesen Problemen. Und nein, bei einem 18 Jahre altem Auto ist das kaum als Sachmangel einzuordnen.

Zudem sind Alter, Laufleistung und Kaufpreis durchaus als typisch für dieses Fahrzeug zu betrachten, wenn man mal kurz bei Mobile oder vergleichbaren Plattformen sucht.

Und bei allem Respekt, 4 Monate nach der Übernahme des Fahrzeugs ein fehlendes Ersatzrad bemängeln? Sorry, aber die Prüfung auf Vollständigkeit des Fahrzeuges ist eine Sorgfalts-Obliegenheit des Käufers zum Zeitpunkt der Übernahme.

Und ein Mahnbescheid ohne haltbaren Hintergrund kann ganz böse nach hinten losgehen. Den sollte man keinesfalls ohne vorherige Schaffung entsprechender belastbarer Rechtsgrundlagen anstrengen. Und dafür ist einzig und alleine der Mahnende verantwortlich. Das Mahngericht prüft den Gegenstand des Mahnbescheides und die Rechtmäßigkeit nämlich nicht. D.h. der Mahnende handelt in vollständiger Eigenverantwortung.

Das Geld würde ich mir sparen. Der Impulsgeber kostet 30€ bei Renault, im freien Handel um die 20€. 30 Minuten mal die Finger schmutzig machen und fertig ist der Wechsel.
*******ley Frau
2.311 Beiträge
@*******_69 - glaub mir, ich habe damals alles versucht. Bei sowas kann ich mich fesrbeiße. War sogar beim Anwalt, in den ich 200€ investiert habe. War für mich viel Geld - nicht umsonst musste ich mir ein Familienauto für 1.500€ kaufen.
Ein Gutachter wäre richtig gewesen, aber das wären mindestens 700€ zusätzlich gewesen, die ich vielleicht nicht zurück bekommen hätte.
Der Staatsanwalt hatte vermutlich kein Interesse, da der Streitwert und das öffentliche Interesse zu gering waren. Widerspruch wurde auch abgelehnt.
Lt. Anwalt waren meine Chancen bei Zivilklage zwar sehr gut, aber nutzt mir nichts, wenn ich trotzdem auf den Kosten sitzen bleibe (wenn er nichts hat). Er hat mir abgeraten, obwohl er dadurch dann nichts verdient hat.
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Zitat von *******mmy:
Geht der Verkäufer innerhalb der Frist nicht auf den Mahnbescheid ein, so ist er gültig.
...
Ist er gültig, so kannst Du pfänden lassen..

Was für ein Unsinn!

Geht der Gemahnte auf einem Mahnbescheid nicht innerhalb der Frist ein, geht der Mahnbescheid mit entsprechendem Vermerk an den Mahnenden zurück.

Der Mahnende muss/kann dann ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen. Dann allerdings prüft das Mahngericht die rechtliche Zulässigkeit und erstellt auch erst dann einen Vollstreckungsbescheid.
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
*******mmy Mann
26 Beiträge
Hallo,

ich möchte mich hier nicht streiten. Bitte nicht. Es geht nur um Hilfe. Nicht um das eigene Ego.
Ist schon schlimm genug für die Dame.

Der Mahnbescheid soll nur Druck ausüben. Mehr nicht.

Und wie gesagt: Wird nicht bezahlt oder Widersprochen , kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.
Und damit die Forderung...pfänden durch den Gerichtsvollzieher.

Hier für die alles Anzweifler und Besserwisser. Ein Link.

https://www.mahngerichte.de/ … vollstreckungsbescheids.html

Ich möchte mich hier nicht streiten. Bitte nicht. Es geht nur um Hilfe. Nicht um das eigene Ego.

Mfg an alle
*********lace Frau
13.343 Beiträge
Themenersteller 
Schade, dass es hier keine Sprachnachrichten gibt 😀


Tacho und fehlendes Reserverad und fehlende Antenne und fehlendes Handbuch und fehlender Code fürs Radio habe ich Anfang Februar als WhatsApp Nachricht reklamiert beim Verkäufer, der darauf mit blocken reagiert hat.

Ja ich weiß, hätte mich mit nem gekauften Schlägertrupp ab da 24/7 am besten vor der Wohnadresse positioniert.

Oder schriftlich reagiert und Druck gemacht. Hab ich nicht. Nur heute lief für mich das Fass über.

In Zukunft einen Sachverständigen kaufen, der mitfährt zum Autokauf. Oder n Neues kaufen.

Bin nur hier im Joy so "dominant", leider nicht außerhalb 🙄😀
*******mmy Mann
26 Beiträge
Das ist doch schön. Es gibt auch normale Frauen hier...


Tacho und fehlendes Reserverad und fehlende Antenne und fehlendes Handbuch und fehlender Code fürs Radio . Das lässt sich leicht mit geringem Aufwand beschaffen.

Mit dem Tacho, gab es hier schon gute Tips. Den Code kannst Du vom Hersteller bekommen oder im Netz.
Auf Foren gibt es Leute, die einen neuen Code berechnen. Oder für wenig Geld ca. 30 € ein neues mit Blue tooth für das Handy kaufen. Handbuch braucht man nicht. Wenn doch hilft auch das Netz zum herunterladen. Antenne am besten bei einem Schrottkerl besorgen.
Mfg
*******007 Mann
9.293 Beiträge
Zitat von *********lace:
Tacho und fehlendes Reserverad und fehlende Antenne und fehlendes Handbuch und fehlender Code fürs Radio habe ich Anfang Februar als WhatsApp Nachricht reklamiert beim Verkäufer


*gruebel* Warum hast Du nicht mit ihm telefoniert?
*********lace Frau
13.343 Beiträge
Themenersteller 
Weil er mich blockiert hat
Hallo ich bin Händler und habe Erfahrung mit sowas. Kann dir wohl behilflich sein am besten schreibst mich mal an. Es ist auc jedenfall nicht für einen selber hilfreich jemanden anzuzeigen. Anwalt kostet auch immer sofort.
*****i62 Mann
126 Beiträge
Ganz ehrlich und ohne es als unmöglich zu titulieren. Aber ich glaube die Chancen hier noch etwas zu erreichen, sind nicht sonderlich rosig.
Da würde ich, auch wenn es sehr weh tut, eher die Sache unter der Kategorie "Erfahrungswert" oder "Dazugelernt" einordnen.
Künftig jemanden beim Fahrzeugkauf mitnehmen der eine gute "Grundahnung" hat und nicht gleich auf "Gut Freund" machen und alles glauben. Die nötige Skepsis, gerade beim Autokauf kann da schon mal schützend wirken...
Ich wünsche Dir dennoch den nötigen Erfolg und viel Glück mit dem weiteren Vorgehen.

LG
Brummi
*********lace Frau
13.343 Beiträge
Themenersteller 
Stimme ich dir zu. War halt Keiner zu finden.

Und mit dem anderen Kram ab zur Werkstatt

Tja.
Mit Interesse gelesen..
..und eigentlich wollte ich erst meinen Senf nicht dazu geben (zu viele Emotionen).

JA, das ist alles ärgerlich, aber bei dem Alter des Wagens, nun nicht wirklich unerwartete Probleme!

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur den Rat geben den Ratschlägen von Kopfkino zu
folgen.

Mal ehrlich....
Solange ein 18 Jahre alter Wagen keine Durchrostungen hat,
der Motor nicht viel gelaufen hat
und das Fahrwerk nicht völlig ausgeleiert ist
(Der Wagen wäre sonst nie bei TÜV/DEKRA odre GDÜ durchgekommen)
..kann es sich sonst nur um die üblichen altersbedingten "Erscheinungen" handeln.

Ich selber würde nicht davon ausgehen, dass man so einen Wagen ohne "Kleinigkeiten"
bis zur nächsten Inspektion fährt.
Im Gegenteil! Man investiert ein wenig (oder mehr?) um beruhigt fahren zu können.
Das teuerste wird wohl der Zahnriemenwechsel werden!
(Siehe auch Anmerkung von Kopfkino! Das macht keinen Spaß, an keinem Renault)

Vielleicht sind es wirklich nur die von Kopfkino angesprochenen Probleme (Tachogeber/ Massenproblem) die in dem Alter eben auch unerwartet (nicht wirklich) auftauchen!!!!
(Salz vom Winter!)

Unerwartete Probleme...die kann auch ein Verkäufer nicht in seiner Glaskugel sehen.
Insofern ist es auch legitim ein altes Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu
verkaufen (ER weiß ja nicht was da so alles noch kommt...).
Händlern ist diese Risiko zu groß, weshalb sie solche Fahrzeuge nur weit (!) unter Marktpreis
ankaufen, und dann auch nur für den Export!

Ich selber fahre einen 12 Jahre alten MB (mit Alterserscheinungen *lol* ),
Schraube regelmäßig an meinem alten Polo (6N1 BJ: 1998! , DER hält sich super!).

Es ist halt so!...da sind Radlager hinüber, Steckkontakte angegammelt (nicht bei mir-> vorgesorgt)
Bremsscheiben verschlissen, Gummiteile (Schläuche, Stecker, Kabel) versprödet...
Völlig normal!

Geh zu deinem Schrauber oder der Werkstatt deines Vertrauens und macht einfach mal eine Bestandsaufnahme mit dem Ziel beruhigt bis zur nächsten Inspektion fahren zu können!

Zu der Markenwerstatt (Renault) würde ich nun nicht gehen.

Nun nicht ärgern (!) erstmal schauen was da überhaupt aucf Dich zukommt!

Fast vergessen:
Das Handbuch kann man sich bei Renault (Registrierung notwendig) per
Download holen.
UND...Falls der Kilometerstand noch immer in Frage steht (ich finde den normal) einfach mal nicht den Veräufer anrufen, sondern den Vorbesitzer (Fahrzeugbrief!)
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Zitat von *******esea:

UND...Falls der Kilometerstand noch immer in Frage steht (ich finde den normal) einfach mal nicht den Veräufer anrufen, sondern den Vorbesitzer (Fahrzeugbrief!)

Nur als Anmerkung: den alten Fahrzeugbrief mit der Historie der Vorbesitzer gibt es nicht mehr. Der Fahrzeugbrief wurde ersetzt durch die "Zulassungsbescheinigung Teil II". Dort ist nur noch der unmittelbare Vorbesitzer und die Anzahl der Vorbesitzer zu finden. Da der alte Brief noch Bestandsschutz hat, kann es vorkommen, dass ein Gebrauchtwagen mit dem alten Brief verkauft wird. Dann hat man Glück und man hat zumindest einen Teil der Historie in der Hand, denn die Zulassungsstelle gibt ohne Gerichtsbeschluss keine Auskunft zu Vorbesitzern wegen Datenschutz.

Und weder Brief noch Zulassungsbescheinigung stellen einen Eigentumsnachweis dar, da Halter und Besitzer nicht identische Personen sein müssen. Daher sollte man sich beim Gebrauchtfahrzeugkauf immer einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und Vorvorbesitzer) aushändigen lassen und den eigenen Kaufvertrag für einen eventuellen Weiterverkauf aufbewahren.

Der Gang zu Renault könnte sich dennoch lohnen. Eventuell ist das Fahrzeug bei Renault in der Datenbank registriert und dann sind dort alle Reparaturen, die beim Renault-Händler durchgeführt wurden, einsehbar. Zudem sind z.B. Tachowechsel und bestimmte Karosserie-Arbeiten dokumentationspflichtig (wenn er denn in der Vertragswerkstatt durchgeführt wurde). Nur eine Idee, noch weitere Informationen zum Fahrzeug zu bekommen.
*********itMH Mann
438 Beiträge
In diesem Fall rechtliche Wege zu beschreiten ist meiner Meinung nach sinnlos. Das kostet noch mehr Geld und Zeit.
Für 1300€ bekommt man in den seltensten Fällen ein halbwegs fahrbares Auto.
Der Kauf läßt sich nur bei Betrug anfechten, sprich es wurde als unfallfrei verkauft und das ist nicht der Fall. Oder der Kilometerstand stimmt nicht und es ist beweisbar. Trotzdem dauert es lange und der Ausgang ist ungewiss.

Der Renaulthändler wird Dir gegenüber nichts über die Historie des Autos rausrücken, wegen Datenschutz.

Ich würde das Auto noch einmal prüfen lassen und mir dann eine Werkstatt suchen, die diese Fehler reparieren kann. Lösungen dazu wurden ja bereits aufgezeigt. Wenn der Twingo nicht durchgerostet ist lohnt sich die Reparatur, wenn sie nicht komplett ausufert. Dann wäre das Auto wieder nutzbar und die investierte Summe läßt sich "abfahren"
Das Ganze fällt dann unter "Lehrgeld" und fertig.
Ganz ehrlich und ohne der TE zu nahe treten zu wollen:

Für DEN Preis und bei DEM Alter, da muß man generell mit solchen Fehlern rechnen.

Wenn also jmd. ein Auto für diesen Preis kaufen will,
dann muß derjenige entweder:
---selber so viel Ahnung vom Auto haben, um selber diese Fehler zu finden, beurteilen zu können und trotz allem das Riusiko eingehen, etwas zu übersehen
---oder er muß jemand Kompetenten dabei haben, der das für ihn tut
---oder er sollte die Finger davon lassen und ein paar Tausend Euro mehr investieren.

Deshalb empfehle ich der TE, statt drüber zu jammern,
es als Lehrgeld hinzunehmen und sich zu sagen, "selber schuld".

PS:
Bei meinem 20 Jahre alten Renault Kangoo fünktioniette der Tacho 7 Jahre lang nicht.
Guckst Du beim Fahren tatsächlich da drauf? Wird der wirklich benötigt?
Der Tüv bemerkt das im Regelfall nicht, da der in der Regel nicht mit mehr als 20 km/h damit fährt. Ich bin jedenfalls mit völlig funktionslosem Tacho 4 Mal über den Tüv gekommen.

Noch ein Tip:
bei Autoverkauf in dieser Preisklasse, insbesondere von privat an privat:
ist bescheissen normal.
Das muß man nicht gut finden, aber als gegeben akzeptieren.
Tip also bei einem derartigen Autokauf:
rechne einfach schon vorher erstmal generell mit ALLEM, auch dem Schlimmsten.

Mit der Grundeinstellung fährt man da besser.
*********lace Frau
13.343 Beiträge
Themenersteller 
Ich hab's ja kapiert 😉!


Ich steh jetzt nur dumm da, weil ich Niemand habe, der mich 11 Kilometer zur Renault Werkstatt abschleppt, weil ich wegen der Motorkontrollampe nicht mehr fahren soll.

Fazit: Dummes Mädchen gewesen und läuft einfach dumm weiter.


PS. 7 Jahre keine Kilometer gezählt.. ..das macht ja dann auch ein paar hundert oder mehr Kilometer weniger aufm Tacho 😉
****07 Mann
132 Beiträge
bestell Dir nen Elektroschocker aus Asien und hoffe, dass er kein schwaches Herz hat..... *floet*
Dann Tausender zurückverlangen und nimm diesmal nen Studenten mit!
*********kchen Paar
3.020 Beiträge
Es wird sich doch sicherlich einer finden der Dich "Abschleppt"...... *top*
*********lace Frau
13.343 Beiträge
Themenersteller 
Das denken immer Alle - aber nein, ist Niemand in Sicht.
*********itMH Mann
438 Beiträge
Wenn der Motor normal läuft, sprich er zieht gut und läuft auf allen Zylindern... kein unruhiges Schütteln im Leerlauf, dann kannst Du ihn hinfahren.
******ung Mann
6.425 Beiträge
Dann tritt doch einfach jetzt dem ADAC bei...
Sind 49€/Jahr - das sollte doch drin sein oder?
Und soweit ich weiß übernehmen die Abschleppkosten bis 300€ innerhalb von Deutschland mit der basis-Mitgliedschaft.

Irgendein anderer Club...BAirgendwas hat da glaub ich unbegrenzt Abschleppen mit drin...das weiß ich aber nicht genau ob das so stimmt...nur Hören-Sagen...

Auf jeden Fall:
Heute den Antrag ausfüllen mit Wirkung:
sofort
und dann Übermorgen sagen:
"Oh - Auto geht nicht mehr."

Auf keinen Fall! anrufen, kommen lassen und DANN die Mitgliedschaft machen (wird angeboten vor Ort) - weil dann musst du den einen konkreten Fall noch selbst bezahlen und die Mitgliedschaft wirkt erst für den nächsten Fall...

Zumindest hast du dann wen, der dich schleppt...
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