dazu musst
.. du nicht zum mieterschutzbund.
hier mal die vorgehensweise.
1.
- du erklärst deinem Vermieter "Sachmangel"
- im selben Schreiben forderst du ihn auf diesen Mangel zu beheben
- du erklärst dass die feuchtigkeit "massiv" ist und erklärst "eilbedarf"
2. reagiert er nicht innerhalb von 8 Kalendertagen
- forderst du ihn erneut auf
- wiederrum mit 8 Kalendertagen frist
- du erklärst in der erneuten Aufforderung
..... sollten Sie die vorgenannte Frist wiederum verstreichen lassen, nehmen sie bitte meine Ablehnungsandrohung zur kenntnis, nach ablauf dieser Frist, werden ich die notwendigen Arbeiten selber veranlassen und die entstehenden Kosten zu ihren lasten mit der Miete verrechnen. Ich erkläre hiermit aufrechnung. Weiterhin erkläre ich bereits zu diesem Zeitpunkt Schadensersatzforderungen die ich ebenfalls aufrechen werde. Ich würde diesen Schritt allerdings sehr bedauern.
- das ding schickst du per einschreiben rückschein
... normalerweise läuft es dann.