Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Treffpunkt Wien
1743 Mitglieder
zum Thema
Sicherheit beim Dating346
Das Thema ist mir persönlich sehr wichtig und ich finde es auch…
zum Thema
Bekannte aus dem realen Leben im Swingerclub treffen?158
Ich möchte gern von euch wissen, ob ihr schon einmal Bekannte oder…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Usertreffen in Clubs - Rechtliches

Usertreffen in Clubs - Rechtliches
Keine Ahnung ob das jetzt thematisch richtig eingeordnet ist hier - wenn nicht, bitte in die entsprechende Rubrik verschieben ...

Wir hatten letztens in einem Club mal die Diskussion mit einem Paar aus aus einer Gruppe und dem Inhaber des Clubs über die Situation, dass ein Usertreffen in einem Club stattfindet und das dann "3. Usertreffen der Gruppe XXX" genannt wird.
So wie ich das verstanden habe, muss das Paar die Veranstaltung anmelden und der Club darauf verlinken.
Ich finde das nicht so gut, weil es ja dabei gewisse Dinge zu beachten gibt.

Als Veranstalter muss man bei kommerziellen Events ja verschiedene rechtliche Dinge beachten. Sicherheit, GEMA, Versicherung usw.
Der Club selbst sollte diese Dinge vorweisen können, imerhin ist ein Swingerclub ja auch "öffentlich", zumindest kann da erstmal jeder klingeln und alle Events im Bereich "Veranstaltungen" hier, sind ja öffentlich einsehbar.

Wenn das Paar jetzt die Veranstaltung erstellt und natürlich auch Kosten für die Gäste entstehen (Eintritt), dann würde das Par ja plötzlich eine kommerzielle Veranstaltung haben und müsste somit auch alle rechtlichen Dinge beachten, die der Club ansich ja schon hat.

Wäre es nicht besser ein Club würde die Veranstaltung erstellen dürfen und die Gruppe (veranstaltendes Paar) verlinkt darauf? Dann wären zumindest die rechtlichen Fragen dazu geklärt, denn im Moment ist es wohl so, dass rechtlich betrachtet das Paar als Veranstalter auftritt und nur den Club dafür nutzt.

Ist das schonmal jemand aufgefallen, oder hab ich da einfach nur eine Wissenslücke?
*******60HH Mann
2.913 Beiträge
Endlich mal ein Thema, ...
... welches tatsächlich Gruppenrelevant ist.

Ich bin auch für entsprechende Hinweise und Auskünfte dankbar.
*******geur Mann
21.351 Beiträge
So ganz spontan:

Das Paar plant hier ein Gruppentreffen.
(Das ist noch nicht kommerziell)

Das Paar wählt als Treffpunkt und Location einen Gastronomiebetrieb.
(Immer noch nicht kommerziell)

Das erstellt eine Veranstaltung und weist in dieser darauf hin, welche Kosten für Teilnehmer entstehen können oder würden, die sich in dieser Location anmelden.
(Immer noch nicht kommerziell)

Vielleicht wird an der Grenze zum "kommerziellen Veranstalter" gekratzt, wenn das Paar den Eintritt in Vorkasse verlangt.
Da es sich aber um einen durchlaufenden Posten handelt, sehe ich auch da noch nichts kommerzielles.

Über GEMA, behördentechnische Dinge (Ausschankgenehmigung, feuerpolizeitechnische Vorschriften, etc.) ist der Betreiber/Inhaber verantwortlich.

Wenn ich im "Real Life" meine Konfirmationsfeier plane, ist das ja auch eine Veranstaltung.
Und da ist es mir auch wurscht, was die GEMA und Konsorten wollen, denn dafür ist die Kneipe zuständig, in der ich den Saal miete.
*********etHL Paar
963 Beiträge
@anyone_sn
Auch wir haben schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, Das wir die Situation mehr als nur bedenklich finden.

Egal ob es sich um eine Veranstaltung von Gruppen als auch Veranstaltungen von Privatprofilen handelt.

Gruppen und Privatprofile haben unserer Meinung nach rechtlich gesehen überhaupt nicht die Voraussetzungen für das posten von Veranstaltungen. Egal ob es um versicherungstechnische Fragen, als auch um gewerberechtliche Konzessionen für Veranstaltungen dieser Art geht.

Unserer Meinung nach sollte das posten Von Veranstaltungen, Gruppenevents oder Usertrffen den Veranstalterprofilen und den Clubs vorbehalten sein.

Jeder Gruppenleiter kann sich ja letztendlich an einen Veranstalter oder Club wenden und die Veranstaltung über diesen abwickeln.
Dann wären alle Beteiligten abgesichert und die rechtliche Situation einwandfrei geklärt.
Ja das ist halt jetzt die Frage ob das dann kommerziell ist oder nicht. Ich bin der Meinung, dass es dann kommerziell wird, sobald eine Geldleistung gegenüber dem Veranstalter erbracht wird - ob nun in Vorkasse oder Abendkasse ist in dem Moment egal und rechtlich ist auch nur relevant DAS eine Geldleistung erbracht wird.
Das Finanzamt geht davon aus (so mein Stand), dass eine Geldleistung an jemand auch eine Leistung gegenüberstellt. Oder andersrum - Wenn ich eine Leistung anbiete (Usertreffen) und verlange Geld dafür (als Veranstalter mach ich das ja dann), dann entsteht ein Leistung-Gegenleistungsprinzip und damit ist es kommerziell.

Wenn man jetzt den Faden mal weiterspinnen will, könnte jetzt jemand herkommen, den Veranstalter (in dem Moment das Paar) beim Finanzamt melden und die müssten das dann prüfen ... und ich will lieber nicht wissen was dann dabei rauskommt *g*

Wie gesagt, man würde diese Diskussion vermeiden, wenn der Club die Veranstaltung anmelden würde und die Gruppe darauf verlinkt. Dann ist all das hinfällig ...
********m_86 Paar
2.937 Beiträge
Die Frage ist doch die an wen die Eintrittsgelder bezahlt werden und da nicht du, sondern der Clubbetreiber sämtliche Einnahmen hat, bist du steuerlich außen vor.
Wir würden dir den Tipp geben mit dem Clubbetreiber einen Vertrag zu machen.

Edith & Thomas *g*
MACH DEIN LEBEN BUNTER !
*********Pufel Paar
1.132 Beiträge
Das ist in meinen Augen nicht ganz richtig das die Kneipe für die GEMA Gebrühren zuständig ist.

Zuständig für die Gebühren ist der, der auch die Musik bucht, kann in besonderen Fällen jedoch von der Kneipe aus übernommen werden, weil die meist nen Abo haben und eh Gebühren bezahlen.

Ich weiß es so genau, weil wir das Thema bei unsere Hochzeit lang und breit diskutieren mußten.

Allgemein finde ich es auch besser wenn die jenigen die auch die Lokalität zur Verpfügung stellen die Veranstaltung veröffentlichen.

Weil ich auch der Meinung bin das es hier in den Veranstaltungseintragungen steht, dass ich, wenn ich sie eintrage, dafür hafte, das ich schon eine Rechtilich Sache.

Ich habe aus diesem Grund schon des öffteren keine Veranstaltungen eingetragen weil ich für sotewas nicht haftbar gemacht werden wollte.

Ich finde das es ein gutes Thema is,t wo es auch zu einer Klärung bedraf.

Stammtische, kann man schon bekannt geben, evt kann man dann hier nur eine Bekanntgabe draus machen, mit einem Link wo der Veranstalter seine Veranstaltung eingetragen hat.

So sind alle auf der guten Seit, der der zum Stammtisch aufruft und der Veranstalter selber.

Ich finde es so sehr gut
*******s_NL Paar
3.214 Beiträge
Gruppen und Privatprofile haben unserer Meinung nach rechtlich gesehen überhaupt nicht die Voraussetzungen für das posten von Veranstaltungen. Egal ob es um versicherungstechnische Fragen, als auch um gewerberechtliche Konzessionen für Veranstaltungen dieser Art geht.

Unserer Meinung nach sollte das posten Von Veranstaltungen, Gruppenevents oder Usertrffen den Veranstalterprofilen und den Clubs vorbehalten sein.

Sehen wir nicht so. Wir organisieren im sommer sogar FKK-Usertreffen ohne sexuellen hintergrund an einen Öffentlichen FKK-Badesee. Wenn dieses somit untersagt würden wäre dieses sogar im nachteil der user die ein zb keine Clubgänger sind und sich dennoch untereinander kennenlernen wollen der Gruppe betreffend.

LG

Paar_aus_NL
Leiter der Gruppen
FKK
Bi in der Beziehung
*********etHL Paar
963 Beiträge
@LordofDevotion
An dieser Stelle muss ich Dir aufgrund meiner beruflichen Erfahrung wiedersprechen:

Du hast folgendes vergessen, nämlich wenn Du eine private Feier im Familienkreis veranstaltest, machst Du diese ja nicht öffentlich.

Sobald eine Veranstalltung in den Medien plaziert wird und der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird, handelt es sich im Sinne des Gesetzgebers um eine öffentliche Veranstaltung, die der Allgemeinheit zugänglich ist.

Somit ist die Rechtslage hier eine ganz andere.
********m_86:
Wir würden dir den Tipp geben mit dem Clubbetreiber einen Vertrag zu machen.

Naja, das ist ja wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen ... mal ganz davon ab, dass Du dann eventuell dann doch nicht aus dem Schneider bist, was ich aber nicht genau weiß ...

Ich mach doch nicht als privates Paar einen Vertrag mit einem Swingerclub um ein Event zu organisieren für eine Community, wenn dieselbe Community mit einer Änderung dahingehend genau das verhindern könnte *ggg*
****4me Frau
6.075 Beiträge
Wenn ich als GL eine Veranstaltung organisiere, diese aber in einem Club oder einer anderen Location stattfinden lasse, und alle Kosten direkt an den Betreiber der Location entrichtet werden, dann habe ich doch keine Probleme.

Ich habe weder Geld verdient (also kein Problem mit dem Finanzamt).

Ich benötige keine Konsession oder Schanklizen, da die der Betreiber der Location benötigt, ebenso Versicherungen, Gema etc. alles sein Problem.

Wenn ich allerdings selber das Geld kassiere, weil ich z.B. mit den Veranstalter Sonderkonditionen ausgehandelt habe und einen Teil der Einnahmen bei mir verbleiben, dann muss ich das entsprechend bei meiner Steuer angeben.

Solange das auch keine regelmäßige Sache ist, benötige ich dafür nicht einmal eine Gewerbeanmeldung.

Falls ich dann allerdings diese Veranstaltung noch in einer von mir komplett angemieteten Location oder einem Privathaus machen, dass über keine Konzessionen verfügt und keine Schanklizenz etc. hat, dann muss ich mich darum natürlich auch noch selber kümmern.

Aber das sind ja eher die seltensten Fälle...wenn, dann mietet man ja meistens eh gleich nen ganzen Club oder so und da ist nur die finanzielle Seite zu berücksichtigen...
*********Pufel Paar
1.132 Beiträge
Das ist auch nicht ganz korekt, wenn man das auf die GEMA bezieht, es gibt soviel Dinge die beachtet werden mußen, im privaten wie auch im öffentlichen.

Wir sollten es mal trennen, um was es hier eigentlich geht, um Gebühren, Steuern, oder Haftung.

Es gibt bestimmt noch mehr ansetze weswegen es diskutiert werden sollte.

Mir wäre die Haftung wichtig.
*******geur Mann
21.351 Beiträge
@ BlackVelvetHL

Schaue dir mal auf meinem Profil an, was für "Veranstaltungen" ich organisiere.
Das sind definitiv Events, die für keinen kommerziellen Veranstalter interessant sind.

Die Veranstaltungen, die wir GL organisieren (Stammtische, Ausflüge, Usertreffen, Weihnachtsfeiern, etc.) schliessen Lücken, die von den kommerziellen (Gross)veranstaltern gar nicht geschlossen werden können.

Ich glaube, wir haben hier eher ein "Definitionsproblem":
Ist eine "Veranstaltung" jetzt ein Event, zu dem Dutzende, wenn nicht sogar Hunderte Gäste kommen / Catering, Sicherheitspersonal, Bedienung, Türsteher organisiert werden müssen / evtl. Erlaubnis von Behörden eingeholt werden muss, ...

oder ist eine "Veranstaltung" jetzt auch das Treffen von sechs Mitgliedern der Gruppe "Paaresex im Auto aber nur im Golf-Cabrio aus Niedernhausen"?

Wenn ich das reichtig sehe, sind für den JC alles das "Veranstaltungen", zu dem sich Leute treffen.

Wollte man das jetzt noch differnzieren, bräuchte man nicht nur zwei unterschiedliche Begriffe, sondern auch zwei unterschiedliche Systeme zum Publizieren der Events.
Wollte man das jetzt noch differnzieren, bräuchte man nicht nur zwei unterschiedliche Begriffe, sondern auch zwei unterschiedliche Systeme zum Publizieren der Events.

Genau deswegen ja die Frage: Ab wann wird so ein Event für eine Privatperson den Status "kommerziell" tragen, denn dann wird es interessant ...

Ich glaube wir sind uns alle einig, dass es hier nicht um das Picknick im Grünen geht, wo einer den Kartoffelsalat und der andere die Würstchen mitbringt.

Es geht darum, dass man eine Veranstaltung erstelllt, wo man (als Bsp.) 30 Euro Eintritt verlangt und das macht in dem Moment nicht der Club, sondern ein User, weil nur der das darf ...
*******geur Mann
21.351 Beiträge
Haftung ...
... Gema etc. liegt immer in der Verantwortung des Veranstalters.
Ist es aber kein kommerzielles Event, so ist der Initiator kein "Veranstalter" im rechtlichen Sinne, sondern Organisator.
Und dann haftet entweder jeder für sich selbst (Privathaftpflicht ), bzw. haftet der Betreiber der Location, die mman gewählt hat (Betriebshaftpflicht).

GEMA musst du zahlen, wenn du Musik innerhalb einer kommerziellen Tätigkeit zur Unterhaltung zahlender Gäste abspielst.

Beispiel:
Ein Busunternehmen, das seinen Gästen Musik oder Filme während der Fahrt vorführt, zahlt für jedes Fahrzeug GEMA-Gebühren.
(Das ist Fakt, das kannst du mir glauben)

Ein LordofDevotion, der mit vier Mädels über die Autobahn cruist und den Mädels die Ohren mit Technomusic vollhämmert, muss keine GEMAgebühren zahlen.
(Höchstens Schmerzensgeld, je nach Musikgeschmack)

Unterm Strich:
Haftung, Gebühren, behördentechnischer Kram liegt immer auf Seite desjenigen, der am Ende Knete verdient.
Ausnahmen Demos wie der CSD.

VERDIENT.
Ein Umlegen der Kosten auf die Beteiligten ist noch KEIN Verdienen.
****4me Frau
6.075 Beiträge
Frage für mich zum Verständnis:

Hast Du den Club gemietet oder findet es nur in dem Club statt?

Wenn die Veranstaltung nur in dem Club stattfindet, dann ist das doch kein Problem.

Ich schreiben in meine Veranstaltungen dann immer rein, dass die Kosten so und so viel betragen, aber direkt an die Location zu entrichten sind.

Somit hab ich finanziell mit der Sache nichts zu tun.

Wenn Du allerdings den ganzen Club mietest, dann liegt das schon in Deiner Verantwortung bzw. in der Verantwortung des Vermieters, je nach dem was halt individuell vereinbart ist.
*********etHL Paar
963 Beiträge
@LordofDevotion
Es geht ja hierbei um die Fragen:

Haftung, GEMA, Versicherung und Konzessionen.

Zitat:

Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. Bei öffentlichen Gebäuden ist dieses z.B. der Fall.

Alles andere wäre eine geschlossene Gesellschaft und dürfte nicht "öffentlich" publiziert werden.

Sobald dann noch Eintrittsgelder erhoben werden kommt die Frage Steuern und Abgaben hinzu.
****4me Frau
6.075 Beiträge
*********otion:
VERDIENT.
Ein Umlegen der Kosten auf die Beteiligten ist noch KEIN Verdienen.

dabei muss mal vorsichtig sein, denn beim UMLEGEN muss man damit kein Gewinn entsteht alles bis auf den letzten Cent genau umlegen und nicht nur PI mal Daumen
*********Pufel Paar
1.132 Beiträge
zur GEMA muß ich sagen auch wenn die Leute die eingeladen sind nicht bezahlen müßen diese verdampten Gebühren bezahlte werden.

Wenn man es ganz genau nimmt sogar jeder der auf seinen Geburtstag Musik abspielt ist wirklich so es gibt da genaue Richtilinien die mir gerade nicht mehr so vertraut sind.

Also GEMA immer wenn man etwas mit Musik beschalt, also der der beschallt...

Beim Rest bin ich selber etwas überfragt.
*******geur Mann
21.351 Beiträge
welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.

Alles andere wäre eine geschlossene Gesellschaft und dürfte nicht "öffentlich" publiziert werden.

Eben.
Ein Usertreffen und ähnliches ist aber eine "geschlossene Gesellschaft" (ich bestimme ja nicht nur, wer teilnimmt, es sind ja alles Joyler) und wird ja auch nicht ÖFFENTLICH publiziert, sondern innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe (des JC).
@****4me

Na das genau ist halt auch so ein Knackpunkt bei der Sache ...

Nein, natürlich mietet man nicht den gesamten Club, sondern lässt die Veranstaltung darin nur laufen.
Ich hab keine Ahnung wie das ist, wenn jemand anders die Kohle kassiert und nicht der Veranstalter selbst ...

Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass man all die ganzen Diskussionen darum einfach sein lassen könnte wenn der Club die Veranstaltung eintragen würde *ggg* ... Aus welchem Grund ist das denn eigentlich untersagt???
****4me Frau
6.075 Beiträge
******_sn:
Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass man all die ganzen Diskussionen darum einfach sein lassen könnte wenn der Club die Veranstaltung eintragen würde *ggg* ... Aus welchem Grund ist das denn eigentlich untersagt???

wieso sollte der Club eine Veranstaltung eintragen und sich die Arbeit auf den Hals hängen, wenn Du Dich mit ein paar Leuten treffen willst???

Sorry...aber ich finde hier sollte man die Kirche mal in Dorf lassen.

Sofern das Treffen in einer öffentlichen Location stattfindet, Du als ORGANISATOR, (denn Du bist kein Veranstalter, wenn Du mit ein paar Leuten auf eine bereits bestehenede Veranstaltung gehst) nichts daran verdienst und lediglich den Gedankenanstoß dazu gibst, dass man das ja mal machen könnte, dann ist doch alles easy.

Es gibt hier weder eine Haftungsfrage, noch eine Frage der Gema, Versicherung, Finanzamt oder sonst irgendwas.
Sofern das Treffen in einer öffentlichen Location stattfindet, Du als ORGANISATOR, (denn Du bist kein Veranstalter, wenn Du mit ein paar Leuten auf eine bereits bestehenede Veranstaltung gehst) nichts daran verdienst und lediglich den Gedankenanstoß dazu gibst, dass man das ja mal machen könnte, dann ist doch alles easy.

Natürlich bin ich kein Veranstalter wenn ich dahin gehe, aber wenn ich die Veranstaltung erstmal erstellen muss, weil der Club die nämlich nicht als solches erstellen darf(!!!), dann bin ich Veranstalter

Im Übrigen ist das für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation ... der Club wird in der Gruppe allen bekannt und die "normalen" Gäste des Clubs lernen so die Gruppe bzw. deren Mitglieder kennen und/oder den Joyclub ansich auch ... also liegt es doch auf der Hand, dass ein Clubbetreiber das auch gern tun wird. Ich kenne zumindest keinen, der das bis jetzt abgelehnt hätte mit der Begründung des Mehraufwandes ...
Ein Usertreffen und ähnliches ist aber eine "geschlossene Gesellschaft" (ich bestimme ja nicht nur, wer teilnimmt, es sind ja alles Joyler) und wird ja auch nicht ÖFFENTLICH publiziert, sondern innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe (des JC).

AHA! ... und weil der Veranstaltungsteil im Joy öffentlich ist, würde das Event dann darin auftauchen wenn der Club es einstellt ... *nachdenk* ... ist die derzeitige Regelung deswegen so?
****4me Frau
6.075 Beiträge
Du hängst Dich jetzt aber ganz schön an dem Wort "Veranstaltung" hier im Joy auf...

Nur weil der Joy das Baby Veranstaltung nennt und nicht Treffen oder wie auch immer (weil es halt nun mal auch kommerzielle Veranstaltungen gibt), wirst Du dadurch nicht zum Veranstalter.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.