Usertreffen in Clubs - Rechtliches
Keine Ahnung ob das jetzt thematisch richtig eingeordnet ist hier - wenn nicht, bitte in die entsprechende Rubrik verschieben ...Wir hatten letztens in einem Club mal die Diskussion mit einem Paar aus aus einer Gruppe und dem Inhaber des Clubs über die Situation, dass ein Usertreffen in einem Club stattfindet und das dann "3. Usertreffen der Gruppe XXX" genannt wird.
So wie ich das verstanden habe, muss das Paar die Veranstaltung anmelden und der Club darauf verlinken.
Ich finde das nicht so gut, weil es ja dabei gewisse Dinge zu beachten gibt.
Als Veranstalter muss man bei kommerziellen Events ja verschiedene rechtliche Dinge beachten. Sicherheit, GEMA, Versicherung usw.
Der Club selbst sollte diese Dinge vorweisen können, imerhin ist ein Swingerclub ja auch "öffentlich", zumindest kann da erstmal jeder klingeln und alle Events im Bereich "Veranstaltungen" hier, sind ja öffentlich einsehbar.
Wenn das Paar jetzt die Veranstaltung erstellt und natürlich auch Kosten für die Gäste entstehen (Eintritt), dann würde das Par ja plötzlich eine kommerzielle Veranstaltung haben und müsste somit auch alle rechtlichen Dinge beachten, die der Club ansich ja schon hat.
Wäre es nicht besser ein Club würde die Veranstaltung erstellen dürfen und die Gruppe (veranstaltendes Paar) verlinkt darauf? Dann wären zumindest die rechtlichen Fragen dazu geklärt, denn im Moment ist es wohl so, dass rechtlich betrachtet das Paar als Veranstalter auftritt und nur den Club dafür nutzt.
Ist das schonmal jemand aufgefallen, oder hab ich da einfach nur eine Wissenslücke?