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Frivol ausgehen und das Gesetz

*******8877 Paar
150 Beiträge
Themenersteller 
Frivol ausgehen und das Gesetz
Hallo ich bin noch recht neu hier und auch beim frivolen ausgehen das ich sehr liebe suche ich zurzeit meine Grenzen. Ich mache dieses nur wenn ich weiß das ich keine kinder treffe bzw mich sehen. Aber zu meiner frage jetzt wie ist das gesetzlich. Weiß das jemand. Was kann maximal passieren wenn ich jetzt z. B. mit einer transparenten Bluse ohne bh wo man also den busen sehen kann wenn man genauer hinsieht unterwegs bin. Vielleicht hört sich das jetzt etwas blöd an aber ich kenn mich da null aus. Und nochmal immer vorausgesetzt das keine Kinder und dergleichen mich sehen können. Wenn das Thema schonmal war oder unangebracht ist dann sry. Um Beteiligung würde ich mich sehr freuen.
*********og82 Mann
415 Beiträge
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, im schlimmsten Fall wäre das, Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Nur, wo kein Kläger, da kein Richter.
So lange du niemanden absichtlich belästigst, oder so, sollte da eigentlich nichts passieren *nixweiss*
*******366 Frau
155 Beiträge
Transparente Bluse ist kein Problem, damit kannst du den ganzen Tag durch die Stadt laufen.
Viel Spaß dabei
*****976 Paar
15.258 Beiträge
Warum nicht gerade anfangs mit dem Strom schwimmen, wo andere Frivole hingehen, da wird es jedenfalls passen. (Lokal & Club)

Da lernst Du sicher jemanden kennen, der Dir geradezu erklären will, wo es noch überall passt.
*******8877 Paar
150 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******366:
Transparente Bluse ist kein Problem, damit kannst du den ganzen Tag durch die Stadt laufen.
Viel Spaß dabei

Ist das eine Vermutung oder weißt du das auch sicher.
********ight Paar
1.382 Beiträge
Bei Exhibitionismus kann der Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein

also gilt es maximal als Belästigung der Allgemeinheit

§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Blanke Brüste fallen in Deutschland da wohl nicht drunter
*******8877 Paar
150 Beiträge
Themenersteller 
Naja blanke brüste zeig ich ja nicht. Eher Transparente Bluse oder wo die Bluse evtl ein Knopf zuviel offen ist das man schon Ansatz von busen sieht usw.
*********r2018 Paar
1.235 Beiträge
Als Frau ist das absolut kein Problem du kannst nackt durch die Fußgängerzone laufen nur in Bereichen wo Kinder gezielt auftreten ( Schule etc) würde ich das vermeiden.
Als Mann sieht das komplett anders aus da ist eine zur Schau Stellung sofort eine erregung öfentlichen Ärgernisses.
WWir haben Bilder gemacht mitten in Frankfurt auf der Mainbrücke wo ständig Menschen sind und Samstag Vormittags im Baumarkt....Null Problemo außer Beifall *g*
Hier paar Beispiele aus unseren Shootings....nur Mut es macht Spaß
Bild ist FSK18
Bild ist FSK18
*******366 Frau
155 Beiträge
Ich bin mir da sicher, Biergarten, Stadtbummel, Caffee, Veranstaltungen, Schoppen mit transparentem Oberteil oder Kleid. Durchsichtiges Kleid ohne Unterwäsche ist etwas gewöhnungsbedürftig, das ist eher für Bereiche mit weniger öffentlichen Publikumsverkehr geeignet, aber in der Kneipe am Tresen aufhalten geht damit auch. Macht viel Spaß, aber noch mehr mit Aufpasser
****ia Paar
1.182 Beiträge
Gruppen-Mod 
Also wir, bzw. sie machen das seid Jahren. Durchsichtige oder offene Bluse, kurzer Rock, halterlose usw.

Gerade der Reiz dabei gesehen zu werden ist für uns ein Kick. Wo sie fremd ist, macht sie das auch gerne.

Zum Thema: Als Frau kann dir in der Öffentlichkeit rein rechtlich gesehen nicht viel passieren. Je nach Ort (sprich Geschäft) kannst du halt einen Platzverweis bekommen. Schon passiert in der City.

Schaut ruhig mal in unser Profil... paar Beispielbilder, wie wir es halt gerne machen. Nehmen dann oft die Kamera mit.

LG B. und E.
Halt dich von Moscheen fern und alles ist gut. *haumichwech*
**********r_Pit Mann
2.129 Beiträge
Am Besten ist es, wenn Du einen langen Mantel oder eine Jacke mitnimmst - für alle Fälle!
Aber strafrechtlich kann Dir eigentlich nichts passieren, außer Du provozierst zu sehr.
*********tute Frau
810 Beiträge
Ein transparent verpackter busen ist in Deutschland erlaubt, habe mal einen Freund vom ordnungsamt gefragt. Man kann sich ganz normal so in der Öffentlichkeit aufhalten.
********t366 Frau
359 Beiträge
Immer wieder gerne ... hier flashing im Lokal
*******366 Frau
155 Beiträge
Mit Rettungsfallschirm (Mantel) machte es weniger Spaß, wirklich. Es ist ein unbeschreibliches Gefühl wenn es kein zurück mehr gibt. Ein Sommerabend, ein schönes transparentes aber stilvolles Oberteil mit Rock oder ein Kleid, gerne etwas verspielt damit man nicht gleich mit der Tür ins Haus fällt. Bequeme Schuhe und sonst nichts. In die Stadt geht es von zu Haus mit dem Taxi. Der Moment wo man aus dem Taxi aussteigt und sich dem Abend ausliefert ist eigentlich immer der schönste, und ab dann einfach die Blicke geniessen.
********t366 Frau
359 Beiträge
Wir lieben es ... auch angezogen! Sehen und zeigen und hatten noch nie Probleme mit den Behörden
**********yeLvL Mann
218 Beiträge
Zitat von ********ight:
Bei Exhibitionismus kann der Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein

also gilt es maximal als Belästigung der Allgemeinheit

§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Blanke Brüste fallen in Deutschland da wohl nicht drunter
Wurde ja schon viel geschrieben...
Habe von dieser Einschränkung auf das männliche Geschlecht, auch schon gehört. - Wenn das wirklich so ist, ist das ein total fehlgeleitetes Gesetz. Meiner Meinung nach. Mir fällt dazu auch nur Erregung öffnetlichen Ärgernisses ein. Finde den Anspruch von dir Kinder rauszuhalten, sehr gut. Denke vor Kindergärten hätte es auch nochmal ne andere Qualität. Was Kirchen sagen, weiß ich nicht. - Stell ich mir aber witzig, interessant vor. *g* Mit ner Bluse in der Fußgängerzone etc. passiert dir wahrscheinlich wenig. So lange du keinen aktiv belästigst oder nötigst etwas zu tun was er/sie nicht möchte. - Ansonsten denke ich ist es einfach die eigene Persönlichkeitsentfaltung, die ja auch tief verankert, irgendwo im Grundgesetz steht. Falls du Aufnahmen von deinem Ausflug machen möchtest - Müssen die Menschen die gezeigt werden gefragt werden und einverstanden sein oder du verfremdest die Aufnahmen von Personen/Gesichtern/unverwechselbare Merkmale etc. - grundsätzlich ist das filmen etc. auf öffentlichem Grund kein Problem. Bei Privatgrundstücken ist das anders, da brauchst du ne Genemigung vom Besitzer.

Gefährung der öffentlichen Ordnung wäre zum Beispiel, wenn du an ner Kreuzung blank ziehst und Autos deswegen verunglücken oder ähnliches. - Bin auch kein Anwalt, aber soweit meine Anregungen und laienhaften Kenntinisse. (kein Anspruch auf Vollständigkeit) Viel Spaß *ja*
****an Paar
92 Beiträge
!
Zu dem Thema haben wir den Text im Netz gefunden.
********ight Paar
1.382 Beiträge
stimmt halt auch nur halb, z.b. hat das OLG Karlsruhe am 4.5.200 wie folgt entschieden:

Zur Belästigung der Allgemeinheit durch Nacktjoggen.
Wer sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, daß er anderen Benutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, handelt ordnungswidrig i.S.v. § 118 OWiG.

*******8877 Paar
150 Beiträge
Themenersteller 
Naja ihr schreibt alle jetzt von komplett Nackt das habe ich aber nie geschrieben. Ich habe geschrieben wenn man was leicht Transparente Bluse anhatt oder die Bluse paar Knöpfe mehr offen hat als andere.
********ight Paar
1.382 Beiträge
@*********dress : was erwartest Du ? eine rechtssichere Auskunft? dann frag doch einen Anwalt - selbst die , wird er dir nicht geben können.

Denn, wenn sich jemand oder mehrere von Deinem Auftritt belästigt fühlen und die Anzeigen, dann hat das ein Richter zu klären.
Du begibst Dich halt in eine Grauzone. Entweder lebst du damit oder nicht.
****ve Paar
645 Beiträge
@****an genauso ist es... *top*
**********yeLvL Mann
218 Beiträge
Zitat von *********dress:
Naja ihr schreibt alle jetzt von komplett Nackt das habe ich aber nie geschrieben. Ich habe geschrieben wenn man was leicht Transparente Bluse anhatt oder die Bluse paar Knöpfe mehr offen hat als andere.

Wie schon gesagt, im Grunde darf sich jeder so anziehen, wie er/sie mag. - freie Persönlichkeitsentfaltung.

Wenn du dir so unsicher bist, würde ein Anwalt dir verbindliche Ausküfte geben können. Die wirst du hier nicht erhalten. - weil nicht möglich/erlaubt.


Zitat von ********ight:

Denn, wenn sich jemand oder mehrere von Deinem Auftritt belästigt fühlen und die Anzeigen, dann hat das ein Richter zu klären.
Du begibst Dich halt in eine Grauzone. Entweder lebst du damit oder nicht.

.. So sieht es letztlich aus. Auch wenn es nach Gesetz grundsätzlich erlaubt ist, kann es passieren, dass du ne Anzeige bekommst. Einfach weil das Empfinden bei verschiedener Menschen unterschiedlich ist. Das klärt nicht die Polizei am Ort, sondern später die Staatsanwaltschaft. Die Polizei nimmt, in dem Falle, nur die Anzeige auf. Die Polizei kann dir dann zum Beispiel nen Platzverweis erteilen. An den du dich dann auch verbindlich halten solltest
• Das Zuwiderhandeln wird mit weiteren Maßnahmen geahndet. (Arrestzelle und/oder Strafanzeige) - Was dann aber auf die Missachtung der Maßnahme zurückzuführen ist und nicht mehr auf das frivole Outfit oder die Erregung öffenlichen Ärgernisses o.Ä.

Hinzu kommt, dass es zum einen Strafrecht und zum anderen das Zivilrecht gibt. - Heißt, auch wenn ein Verfahren strafrechtlich gegen dich eingestellt ist, kann der Betroffene immer noch zivilrechtlich klagen. - Wie sich das in dem Falle genau verhält, weiß ich nicht. (Nur grob, für den Hinterkopf) - Könnte mir zum Beispiel ein Senario vorstellen, in dem Eltern, mit anwesenden Kindern, das Wohl der Kinder gefährdet sehen oder ggf. Traumatisierungen entstehen. (Wie das dann nach § genannt wird weiß ich nicht - ist hier auch irrelevant)

Was mir gerade noch einfällt - vor Botschaften ist es auch ne schlechte Idee. Grundsätzlich ist zwar der deutsche Staat zuständig. - aber in ner Botschaft / auf dem Gelände der Botschaft gilt das Recht des Landes, welches die Botschaft unterhält. - und ich schätze du wirst relativ schnell Kontakt zu Sicherheitskräften haben. Gleiches gilt für Gefängnisse und andere staatliche Einrichtungen. Ist wohl sehr speziell und vilt. nicht unbedingt so relevant für dich. Passt aber zum (allgemeinen) Thema.
*******hick Paar
548 Beiträge
unser Tipp ...
einfach mal echte Fachliteratur konsultieren :

https://m.bild.de/video/clip … lle-57731690.bildMobile.html

Ergo:
Frau muss es ja nicht gleich übertreiben 😇
Aber zumindest hat Sie Aufmerksamkeit bekommen und ist so wieder in die Schlagzeilen gekommen !
Merke :
Bild bildet 😂
Wenn wir Radfahrern genießen hat sich noch nie jemand beschwert. Im Gegenteil, alle waren immer sehr freundlich. Auch die Bedienung im Biergarten war sehr gerne bei uns am Tisch.
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