Zitat von *********dress:
„Naja ihr schreibt alle jetzt von komplett Nackt das habe ich aber nie geschrieben. Ich habe geschrieben wenn man was leicht Transparente Bluse anhatt oder die Bluse paar Knöpfe mehr offen hat als andere.
Wie schon gesagt, im Grunde darf sich jeder so anziehen, wie er/sie mag. - freie Persönlichkeitsentfaltung.
Wenn du dir so unsicher bist, würde ein Anwalt dir verbindliche Ausküfte geben können. Die wirst du hier nicht erhalten. - weil nicht möglich/erlaubt.
„
Denn, wenn sich jemand oder mehrere von Deinem Auftritt belästigt fühlen und die Anzeigen, dann hat das ein Richter zu klären.
Du begibst Dich halt in eine Grauzone. Entweder lebst du damit oder nicht.
.. So sieht es letztlich aus. Auch wenn es nach Gesetz grundsätzlich erlaubt ist, kann es passieren, dass du ne Anzeige bekommst. Einfach weil das Empfinden bei verschiedener Menschen unterschiedlich ist. Das klärt nicht die Polizei am Ort, sondern später die Staatsanwaltschaft. Die Polizei nimmt, in dem Falle, nur die Anzeige auf. Die Polizei kann dir dann zum Beispiel nen Platzverweis erteilen. An den du dich dann auch verbindlich halten solltest
• Das Zuwiderhandeln wird mit weiteren Maßnahmen geahndet. (Arrestzelle und/oder Strafanzeige) - Was dann aber auf die Missachtung der Maßnahme zurückzuführen ist und nicht mehr auf das frivole Outfit oder die Erregung öffenlichen Ärgernisses o.Ä.
Hinzu kommt, dass es zum einen Strafrecht und zum anderen das Zivilrecht gibt. - Heißt, auch wenn ein Verfahren strafrechtlich gegen dich eingestellt ist, kann der Betroffene immer noch zivilrechtlich klagen. - Wie sich das in dem Falle genau verhält, weiß ich nicht. (Nur grob, für den Hinterkopf) - Könnte mir zum Beispiel ein Senario vorstellen, in dem Eltern, mit anwesenden Kindern, das Wohl der Kinder gefährdet sehen oder ggf. Traumatisierungen entstehen. (Wie das dann nach § genannt wird weiß ich nicht - ist hier auch irrelevant)
Was mir gerade noch einfällt - vor Botschaften ist es auch ne schlechte Idee. Grundsätzlich ist zwar der deutsche Staat zuständig. - aber in ner Botschaft / auf dem Gelände der Botschaft gilt das Recht des Landes, welches die Botschaft unterhält. - und ich schätze du wirst relativ schnell Kontakt zu Sicherheitskräften haben. Gleiches gilt für Gefängnisse und andere staatliche Einrichtungen. Ist wohl sehr speziell und vilt. nicht unbedingt so relevant für dich. Passt aber zum (allgemeinen) Thema.