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DSGVO für Fotografen

*********nackt Paar
7.444 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
DSGVO für Fotografen
Der Spiegel.de hat wieder mal das Thema DSGVO für Fotografen aufgegriffen. Der Artikel stammt von einem Autor der c't, also jemand vom Fach Fotografie (es gibt die Fachzeitschrift c’t Digitale Fotografie).
https://www.spiegel.de/netzw … -faf9-4ad2-b5a7-87a122f2703b

Eine Thema, das immer noch oder immer wieder die verunsichert, die anderen Menschen fotografieren und diese Bilder auch außerhalb des Familien- und Bekanntenkreises zeigen wollen.

Meine Empfehlung: kein Fotos ohne Model-Vertrag – und dieser muss auf die DSGVO und die Widerruf-Möglichkeiten hinweisen.
***um Mann
540 Beiträge
Ist doch eigentlich trotzdem doof, oder? Man macht ein Vertrag und dann kann man ihn nochmal widerrufen? Oder sehe ich das falsch?
Und mein liebstes Thema die Streetfotografie ist damit tot. Aber das ist mir schon seit langem klar. *heul*
**********aar01 Paar
2.119 Beiträge
Dauert nicht mehr lange wenn ich ein Kaninchen fotografieren will muss ich die Peta um Erlaubniss fragen. *lol* Irgendwie wird das von Jahr zu Jahr immer schlimmer. Und bald sind die Kameras nur noch was für die Vitrine.
Das war 2018 so als das Gesetz raus kam habe ich in Holland beim Bogenturnier was über zwei Tag ging den ersten Tag mitgeschossen und den zweiten Tag bin ich mit der Kamera durch den Pacurs gegangen. Das ging bis 2018 ab 2018 war dort dann auch absolutes Fotografierverbot. Das wurde sogar von Beamten in Zivil kontolliert.
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*******oir Mann
387 Beiträge
Zitat von ***um:
Ist doch eigentlich trotzdem doof, oder? Man macht ein Vertrag und dann kann man ihn nochmal widerrufen? Oder sehe ich das falsch?

Das man von einem Vertrag zurücktreten kann, war schon immer so.
Ist nicht neu nur jetzt anders verankert.
***65 Mann
11 Beiträge
Sehr interessanter Artikel.
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
Zitat von *******to20:
Und mein liebstes Thema die Streetfotografie ist damit tot. Aber das ist mir schon seit langem klar. *heul*

Nicht wenn Du analog arbeitest *g*
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
Der Artikel ist echt gut. Was ich bisher nicht wusste und auch nochmal nachforschen muss, dass bei Kinderfotos BEIDE Elternteile einwilligen müssen.

Bisher handhabe ich es so, dass ein Elternteil unterschreibt wenn ich in der Kita oder bei Sportveranstalltungen fotografiere.

Bisher hab ich auch bei keiner Kitafotografin das anders gesehen, wobei die letzten beiden Fotografinnen in Sachen DSGVO nicht wirklich bewandert waren *heul*
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*******oir Mann
387 Beiträge
Zitat von ********mmer:
Der Artikel ist echt gut. Was ich bisher nicht wusste und auch nochmal nachforschen muss, dass bei Kinderfotos BEIDE Elternteile einwilligen müssen.

Dues ist nur erforderlich, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind, ansonsten darfst Du davon ausgehen, das es eine gemeinsame Entscheidung war.
Man muss nicht alles verkomplizieren.
*********nackt Paar
7.444 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *******oir:
Dues ist nur erforderlich, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind, a

Nein. Das ist falsch. Früher ging man davon aus, dass sich beide Elternteile einig ist. Heute dürfen beide Seiten eigene Meinungen haben. Beim Perso oder Reisepass ist die Unterschrift beider Elternteile sogar zwingend vorgeschrieben. Ebenso bei der Anmeldung zum Kindergarten oder zur Schule - immer dann, wenn der Vertrag weitreichende Folgen für das Kind hat.

Beispiel: Mutter ist ganz stolz, wenn ihr süßes Kleines als Werbefigur von jedem Plakat der Stadt herunterlächelt. Vater ist dagegen der Meinungen, so viel Rummel schadet dem Kind. Hat der Fotograf nur die Unterschrift der Mutter, hat er ein Problem.
*******gPB Mann
189 Beiträge
Zitat von ********mmer:
Der Artikel ist echt gut. Was ich bisher nicht wusste und auch nochmal nachforschen muss, dass bei Kinderfotos BEIDE Elternteile einwilligen müssen.

Das war eigentlich schon immer so, wurde nur meist ignoriert.

Wer ein minderjähriges Model (egal ob Kindergarten, Schulte oder Nachwuchsmodel) fotografieren will musste schon immer die Zustimmung beider Elternteile bzw. des Vormunds haben. Es kann ja durchaus sein das die Mutter in ihrem Nachwuchs die eigene Model- oder Werbekarriere nachholen will, aber der Vater damit wegen dem daraus entstehenden Rummel nicht einverstanden ist. Sollte ein Vormund existieren muss auch dieser zustimmen.
*********nackt Paar
7.444 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von ***um:
Man macht ein Vertrag und dann kann man ihn nochmal widerrufen? Oder sehe ich das falsch?

Ja, das ging schon früher. Fotografen verfassen gerne Modelverträge, in denen steht "auf immer und ewig" oder "unwiderruflich". Mit 18 unterschrieben und mit 81 immer noch gebunden? Das entspricht nicht unserem Rechtssystem. Verträge können schon aufgrund solcher Formulierungen angefochten werden.

Vor der DSGVO war eine stichhaltige Begründung nötig, seit der DSGVO reicht ein "ich will nicht mehr". Dagegen kann aber ein berechtigtes Interesse des Fotografen stehen, der das "ich will nicht mehr" aufhebt.

Beispiel: der Fotograf bucht ein Dessous-Model für ein Werbeshooting. Zwei Wochen später hat das Model einen neuen Freund, und der will keine Dessous-Fotos von ihr in der Öffentlichkeit haben; daher kündigt sie den Vertrag mit Hinweis auf die DSGVO. Dagegen steht der Auftrag des Fotografen und die Gage, die er dem Model gezahlt hat.

Bei tfp-Verträgen könnte man schreiben, dass der Wert des Shootings 500 € beträgt und, sollte der Vertrag gekündigt werden, der Gegenpartei eine entsprechende Ausgleichszahlung zusteht. Allerdings sind das dann 500 € geldwerter Vorteil (für den Fotografen und für das Model), das macht bei 20 tfp-Shootings im Jahr 10.000 €. Da will das Finanzamt auch ein Wörtchen mitreden, und sei es nur die Mehrwertsteuer (bei Berufsfotografen). Mmh!
Wenn ein (Profi) Model gegen Gage gebucht wird und sich vor die Kamera stellt, tritt sie so bald sie das Geld bekommt alle Rechte an den Auftraggeber ab. Somit greift die DSGVO hier gar nicht.
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*******oir Mann
387 Beiträge
Zitat von **********_Foto:
Wenn ein (Profi) Model gegen Gage gebucht wird und sich vor die Kamera stellt, tritt sie so bald sie das Geld bekommt alle Rechte an den Auftraggeber ab. Somit greift die DSGVO hier gar nicht.

Leider falsch.
OK. Dann schreib doch auch, warum das falsch ist.
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*******oir Mann
387 Beiträge
Zitat von **********_Foto:
OK. Dann schreib doch auch, warum das falsch ist.

Bereits vor der DSGVO gab es das Recht am eigenen Bild.

Nach beiden rechten gab es die Möglichkeit seine Einwilligung zurück zu ziehen.

Aber andererseits bedeutet dies nicht, das der Fotograf, Vertragspartner, nicht evtl. Einen Schadenersatzanspruch hat, wenn die vertragliche Einverständnis revidiert wird.
Du redest aber anscheinend von etwas ganz anderem als ich.
Wenn du deine Leistung als Model gewerblich anbietest, gelten ganz andere Regeln. Und das hat weder mit der DSGVO noch dem Recht am eigenen Bild was zu tun.
***um Mann
540 Beiträge
Ich möchte nicht wissen, was eine Laura (die vom Wendler) zahlen müsste, wenn sie ihre Einwilligung zurückziehen würde. Das geht doch praktisch gar nicht,... der Schadensersatzanspruch würde jenseits von gut und böse liegen. Ausserdem wie will man ein Printmagazin wieder aus dem Markt entfernen?
Profilbild
*******oir Mann
387 Beiträge
[...] Du redest aber anscheinend von etwas ganz anderem als ich.
Wenn du deine Leistung als Model gewerblich anbietest, gelten ganz andere Regeln. Und das hat weder mit der DSGVO noch dem Recht am eigenen Bild was zu tun.[...]

Oh man, denkt Ihr wirklich, dass ein Vertrag immer Bestand hat?

Nein das ist nicht so.
Vertragstecht ist nicht umsonst ein so schwieriges Rechtsgebiet

Es gibt nichts, das ewig Bestand hat.

Sonst bräuchte man ja keine Juristen.

TfP ist eine relativ schwache Rechtsposition, weil der materielle Schaden recht gering ist, was bei einem Payshootig etwas anders ist.
****c01 Mann
291 Beiträge
Die DSGVO ist ein europäisch einheitliches Regelwerk, welches in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland musste man nichts machen, da man das BDSG schon hatte.
Es gibt nur die - für uns wichtigste Neuerung - dass ein Bild geeignet sein kann, zur Identifizierung einer Person.
Dies ist nur dann wirklich ein Thema, wenn das Bild, in den die Person identifizierbar ist, mit anderen persönlichen Daten dieser Person verknüpft wird. Daher ist eine Einwilligung der Person zur Speicherung dieser Daten erforderlich.

Das hat nichts mit Urhebergesetz und dem Recht am eigenen Bildnis zu tun.
Letztere zählen bei der Veröffentlichung von Bildern und gelten weiterhin ohne jede Änderung.
Für mich sind diese Gesetze am wichtigsten, weil sie die Veröffentlichung betreffen. Wenn ein Model der Verarbeitung und Veröffentlichung der Bilder zustimmt, ist das Speichern und Verstbeiten der Bild-Daten auch implizit erlaubt. Allerdings fällt ein Abspeichern anderer Daten das Models dann recht schnell in den Bereich der DSGVO und BDSG und ist dann extra zustimmungspflichtig.

Wie jeder wohl weiß sind mündlich geschlossene Verträge genau so gültig wie schriftliche Verträge. Das Problem ist bei mündlichen Verträgen immer nur die Beweisbarkeit.
Das ist der Grund, warum ich immer schriftliche Verträge mache. Und auch die Salvatorische Klausel nicht vergessen, damit der Vertrag ich’s gleich für null und nichtig erklärt werden kann.
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
Ich glaube darüber kann man Stundenlang diskutieren. Ich hab bei der Einführung der DSGVO den technischen Part in einem Mittelständischen Unternehmen begleitet... Und ich kann sagen, es gibt noch sehr viele Grauzonen und auch Wissenslücken. Wir hatten einen Rechtsanwalt mit Fachgebiet Datenschutz, der 2000€ Tagessatz hatte mit im Team. Er wusste auch nicht alles und ich hab ihn mit meinen Fragestellungen nicht nur einmal ins Schwitzen oder stocken gebracht.
Im Endeffekt, geht es auch darum, dass man nachweisen kann, dass man sich bemüht hat die DSGVO umzusetzen.

Es gilt aber auch Löschfristen einzuhalten.

Ich nenn mal ein Beispiel. Der Fotograf oder die Agentur sucht für ein Shooting ein Model und schreibt das aus. Wenn 10 sich bewerben und eine genommen wird, so muss der Fotograf / die Agentur die "Bewerbungen von den anderen 9 nach 2 Monaten löschen" Mit Begründung, dass sich das Model wegen Diskriminierung 6 Monate Zeit bis zu einer Klage lassen kann, darf man die Bewerbungen 6 Monate aufheben. Danach müssen die gelöscht werden!

Anderes Beispiel. Alles läuft gut. Model mit Pay Vertrag kommt 1 Jahr später und sagt sie will, dass der Fotograf alle Daten von ihr löscht. Jetzt wird es interessant. Alles was zum erfüllen des Vertrages für das Finanzamt relevant ist muß 10 Jahre (11J) aufbewahrt werden. Aber CRM Daten wie Maße/Aufnamebereicht/Telefonnummer/ Geburtdatum muss man löschen.

Das ganze funktioniert aber auch auf Vertrauen und wenn kein begründeter Verdacht aufkommt wird da auch nie ein Datenschützer/Staatsanwalt prüfen ob Du alles sauber gelöscht hast. Aber wenn z.B. Daten von Dir ins Netz gelangen und das Model, dass die Daten gelöscht haben wollte bekommt das mit, kann es schön Schadenersatz verlangen.

Aber oft gilt... Wo kein Kläger... da kein Richter.
******ott Paar
28 Beiträge
Ist doch eigentlich trotzdem doof, oder? Man macht ein Vertrag und dann kann man ihn nochmal widerrufen? Oder sehe ich das falsch?[/

Na ja die Leibeigenschaft gibt es ja nicht mehr. Aber die DSGVO regelt ja nur den Umgang mit Daten. Genauso wichtig sind die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Wenn du heute Aktfotos einer 19 jährigem machst die mit 35 Oberstudienrätin ist, möchte sie vielleicht damit nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Der Ausstieg kann ja auch so aussehen. Das Model x hat die Möglichkeit gegen Zahlung eines Ausfallhonorars von EUR y an den Fotografen jederzeit zu kündigen
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
Ja so ganz trivial ist es nicht... Vorallem wie willst DU beweisen, dass es nicht doch noch Kopien gibt.

Gerade bei älteren Projekten, wüsste ich auch nicht mehr genau wo ich davon noch ein Backup hab. Aber das ist fast alles auch Privat gelaufen.

Wenn es über die Firma läuft, ist das sauber dokumentiert.
Der Fotograf
*******an68 Mann
55 Beiträge
Zitat von ********mmer:
Der Artikel ist echt gut. Was ich bisher nicht wusste und auch nochmal nachforschen muss, dass bei Kinderfotos BEIDE Elternteile einwilligen müssen.

Bisher handhabe ich es so, dass ein Elternteil unterschreibt wenn ich in der Kita oder bei Sportveranstalltungen fotografiere.

Bisher hab ich auch bei keiner Kitafotografin das anders gesehen, wobei die letzten beiden Fotografinnen in Sachen DSGVO nicht wirklich bewandert waren *heul*

Das kommt daher, dass man im Trennungsfall mit gemeinsamen Sorgerecht, due Genehmigung von beiden Sorgeberechtigten benötigt. Das ist lediglich „im Vorgriff“ auf mögliche Komplikationen - nicht aufgrund einer/s konkreten Vorschrift/ Gesetzes.
*********ntos Paar
16 Beiträge
Den Artikel im Spiegel habe ich nun gelesen, aber da gibt es auch andere Meinungen. Das BMI hat eine Stellungnahme heraus gegeben und dort klar gestellt, das nationale Ausnahmen möglich sind und man die regeln des KUG als solche ausnahmen sähe und es deshalb für Fotografen nicht viel Neues gäbe. Hier gibt es mehr dazu: https://bvpa.org/kommentar-s … bmi-zu-dgsvo-und-fotografie/
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