Die DSGVO ist ein europäisch einheitliches Regelwerk, welches in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland musste man nichts machen, da man das BDSG schon hatte.
Es gibt nur die - für uns wichtigste Neuerung - dass ein Bild geeignet sein kann, zur Identifizierung einer Person.
Dies ist nur dann wirklich ein Thema, wenn das Bild, in den die Person identifizierbar ist, mit anderen persönlichen Daten dieser Person verknüpft wird. Daher ist eine Einwilligung der Person zur Speicherung dieser Daten erforderlich.
Das hat nichts mit Urhebergesetz und dem Recht am eigenen Bildnis zu tun.
Letztere zählen bei der Veröffentlichung von Bildern und gelten weiterhin ohne jede Änderung.
Für mich sind diese Gesetze am wichtigsten, weil sie die Veröffentlichung betreffen. Wenn ein Model der Verarbeitung und Veröffentlichung der Bilder zustimmt, ist das Speichern und Verstbeiten der Bild-Daten auch implizit erlaubt. Allerdings fällt ein Abspeichern anderer Daten das Models dann recht schnell in den Bereich der DSGVO und BDSG und ist dann extra zustimmungspflichtig.
Wie jeder wohl weiß sind mündlich geschlossene Verträge genau so gültig wie schriftliche Verträge. Das Problem ist bei mündlichen Verträgen immer nur die Beweisbarkeit.
Das ist der Grund, warum ich immer schriftliche Verträge mache. Und auch die Salvatorische Klausel nicht vergessen, damit der Vertrag ich’s gleich für null und nichtig erklärt werden kann.