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DSGVO für Fotografen

****c01 Mann
291 Beiträge
@*********ntos: Ganz richtig.

Wie ich schon sagte, die DSGVO ist in Deutschland bereits in nationalen Gesetzen umgesetzt und die gibt es schon lange: Grundgesetz, KunstUrheberrecht, Bundesdatenschutzgesetz; evtl auch BGB.
Manchmal habe ich hier das Gefühl dass sich manche die Themen (inkl. Vertragsrecht) erst jetzt richtig bewusst machen. Allerdings hat sich da nichts geändert, auch nicht durch eine DSGVO.
Und ja, unter gewissen nachweislichen Umständen (Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigt) kann auch ein Modelrelease widerrufen werden.
*********ntos Paar
16 Beiträge
Ich denke auch, man hat bei der Erstellung der DSVGO 3 Dinge in einen Topf geworfen, die sehr unterschiedlich sind.

• die Situation, das Daten für die Abwicklung eines Vorganges erforderlich sind, aber nicht Inhalt des Vorganges

• die Situation, das dem Kunden eine Leistung angeboten wird, mit dem Ziel, Daten zu erlangen und daraus Geschäft zu generieren

- die Situation, das die Erstellung des Datensatzes der eigentliche Vorgang ist.

Beim ersten Fall denke ich z.B. an einen Onlineshop. Der braucht verschiedene Daten, um den Vorgang abzuwickeln. Danach wird zumindest ein Teilder Daten nicht mehr benötigt.

Beim zweiten Fall denke ich an Facebook, Google, etc. Das Angebot an die User dient zur Erlangung von Daten, dabei wird so viel erfasst wie möglich. Und diese Daten sind dann die Basis für das weitere Geschäft.

Beim dritten Fall denke ich an Fotografen. Der eigentliche Vorgang ist ja die Erstellung der Bilddatei.

Und diese 3 Fälle sind sehr unterschiedlich, und nun haben wir das Problem, das durch den zweiten Fall die DSVGO eigentlich erst notwendig wurde, für Fall 3 eigentlich gar nicht sinnvoll ist.
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
Zitat von *********ntos:


Beim dritten Fall denke ich an Fotografen. Der eigentliche Vorgang ist ja die Erstellung der Bilddatei.

Und diese 3 Fälle sind sehr unterschiedlich, und nun haben wir das Problem, das durch den zweiten Fall die DSVGO eigentlich erst notwendig wurde, für Fall 3 eigentlich gar nicht sinnvoll ist.


ÄHH NEIN

und Nein...

Den Datenschutz gibt es auch schon lang bevor die EDV in den Alltag eingezogen ist.

und das alles Google und Facebook anzulasten finde ich nicht fair. Hier haben sich nur viele aufgeregt.

Schönes Beispiel... als ich 1996 meine Ausbildung angefangen habe, hab ich viel Post bekommen. Versicherungen, Versandhäuser, etc. Warum... weil es immer irgendeinen aus der Kasse gab, der die KLassenliste mit allen Namen und Telefonnummern eine Vertreter verkauft hat! Die meisten haben damals ne Musik CD als "Dank" dafür bekommen.

Oder anderes Beispiel, das man wunderbar auf einen Fotografen übertragen kann. Ich bin mit meinem Sohn einmal die Woche bei der Physiotherapie gewesen. Kleine Praxis und der Schreibtisch samt Computer stand im Behandlungszimmer. Während die Therapeutin sich um meinen Sohn gekümmert hat, konnte ich diverse Rezepte / Behandlungsberichte / Emails doie offen auf dem Computer zu sehen waren lesen.
Dadurch, dass die DSGVO durchgesetzt wurde, hat sich dies bei ihr nun geändert. Die Abstellkammer wurde das Büro und sämtliche Unterlagen sind aus dem Behandlungsraum verschwunden.

Und bei sowas fängt es an! Das man sich klar drüber wird... was hat das für Auswirkungen.

Und nein, es ist nicht nur die Erstellung der Bilddatei. Du erfasst ja auch den Namen, das Geburtstag, ggf. die Ausweinummer, die Bankdaten, wenn man das Model bezahlt und und und... U

Jede Art von Daten ist anders zu bewerten. Ich finde Datenschutz Wichtig.... Das ist auch ein Grund, warum ich nur sehr wenig Fotos in den letzten Jahren online auf verschiedene Plattformen gestellt habe.
*********ntos Paar
16 Beiträge
Zitat von ********mmer:
Dadurch, dass die DSGVO durchgesetzt wurde, hat sich dies bei ihr nun geändert. Die Abstellkammer wurde das Büro und sämtliche Unterlagen sind aus dem Behandlungsraum verschwunden.

Der Satz gefällt mir nicht so gut. Denn die DSVGO war sicherlich nicht der Grund dafür, denn es war auch vorher nicht zulässig, vertrauliche Dinge wie eMails oder Patientendaten Anderen offen zugänglich zu machen.

Zitat von ********mmer:
Und nein, es ist nicht nur die Erstellung der Bilddatei. Du erfasst ja auch den Namen, das Geburtstag, ggf. die Ausweinummer, die Bankdaten, wenn man das Model bezahlt und und und... U

Wenn man Verträge mit Models macht, dann werden natürlich Daten erfasst. Das wäre in meiner obigen Beschreibung der erste Fall. Das ist ja auch relativ unproblematisch. Wenn man einen Vertrag macht, kann man auch kurz rein schreiben, was man mit den Daten macht.

Was Anderes ist aber z.B. das Fotografieren auf Veranstaltungen. Da werden Leute fotografiert und außer dem, was auf der Speicherkarte in der Kamera ist, werden keine weiteren Daten erfaßt. Folgt man der Argumentation derer, die meinen, dafür bräuchte man vorab eine schriftliche Einwilligung, wäre dieser Bereich nicht mehr möglich.

Und was Facebook und google machen, ist ja das, was der Klassenkamerad mit seiner Liste machte. Nur viel umfangreicher und in viel größerem Stil. Wobei da auch wieder zwei Dinge hart aufeinander Treffen. Zum einen natürlich die Kritikk an dr Datensammelwut, und gleichzeitig machen sich viele Leute zum gläsernen Menschen durch ihre Beiträge. Wer ein Video von seinem Italienurlaub postet, darf sich nicht beschweren, wenn die ganze Welt sehen kann, das er in Italien im Urlaub war.
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
@*********ntos Ja auch wenn Dir der Satz nicht so gut gefällt... erst durch die DSGVO wurde ein Bewusstsein bei vielen Leuten für Datenschutz geschaffen. In der Firma wo ich war hab ich Jahrelang für einen besseren Datenschutz und für entsprechende Schulung des Personals gekämpft. Erst als es dann langsam in den Köpfen ankam, konnte ich das umsetzen... aber auch nur das nötigste.

Und bei Facebook etc. steht das alles im Kleingedruckten. Die verhalten sich schon korrekt. Mit den Klassenkameraden hatte ich keine Vereinbarung.

Und Veranstalltungen sind wieder ein anderes Thema. Und die Frage ist, was passiert mit den Bildern... werden die Fotos privat gemacht... werden Sie Privat gemacht und veröffentlicht... Das muss man alles differenziert betrachten. Aber ich finde es gut, dass die meisten sich jetzt Gedanken darüber machen.

Und selbst wenn es nicht 100% läuft, so muss doch z.B. eine Disko, die Fotos auf der Webseite veröffentlicht, schnell reagieren wenn eine Person nicht erscheinen will und das Foto löschen. Das war früher nicht so einfach. Es gab auch schon immer das Recht am Bild... Aber wenn Du das früher durchexorziert hast ist es heute im Vergleich sehr einfach.

Ich fotografiere jetzt wohl häufiger unsere Gewichtheber(innen). Hier muss ich nur einen Vertrrag mit dem Verein schließen und der Verein muss seinen Mitgliedern mitteilen, dass Fotos während Veranstalltungen gemacht werden und teilewise auch veröffentlicht werden.
*********ntos Paar
16 Beiträge
Zitat von ********mmer:
Ja auch wenn Dir der Satz nicht so gut gefällt... erst durch die DSGVO wurde ein Bewusstsein bei vielen Leuten für Datenschutz geschaffen.

Doch, der Satz gefällt mir sogar, und du hast auch recht damit. Mir wäre es aber lieber gewesen, das Bewußtsein für Datenschutz hätte sich ohne solch eine Verordnung besser entwickelt.

Und was das Recht am eigenen Bild betrifft, das hat man zwar grundsätzlich, aber es gibt eben wieder Aussnahmen. Hat man ein paar Dutzend Leute in einem Club auf dem Bild und irgendwo ist da einer mit drauf, der an dem Tag krankgeschrieben war, oder seiner Frau gesagt hat, er geht zum Skatabend oder..., dann hat der kaum ein Recht auf Löschung. So was regele ich dann immer mit möglichst viel Vernunft, man muß nicht jedes Bild veröffentlichen, und wenn jemand das nicht möchte, dann ist es für mich keine Frage, dass zu respektieren.
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
Aber oft hat man bei so Clubfotos nur ne Hand voll Leute drauf.. und dann ist die Gruppe zu klein und schwupp greift das Recht am Bild *g*

Das Problem bei so Verordnungen ist immer, dass es nur gemacht wird, wenn man die Leute dazu zwingt. Das ist ja auch schon so, wenn man etwas anders machen muss... Wir Deutschen sind von Natur aus so, dass uns jede Änderung zu viel Auffwand bedeutet.. auch wenn man danach weniger Arbeit hat.
*********nackt Paar
7.444 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Wenn man zehn Juristen zum Thema DSGVO fragt, hört man elf verschiedene Standpunkte. Eine Bewertung, auf die man sich verlassen kann, können erst die Gerichte geben. Bis aber der BGH sich mit dem Thema befasst hat, können zehn Jahre ins Land gehen, so langsam ist der deutsche Marsch durch die Gerichtsinstanzen.

Meiner Laien-Meinung nach hat die DSGVO neue Aspekte gebracht.

Es war auch vorher klar, dass Firmen Daten ihrer Kunden, Lieferanten und anderen Partnern im Computer speichern. Seit der DSGVO muss ausdrücklich darauf hingewiesen wird, das gespeichert wird, was gespeichert wird, dass eine klare Ansprechstelle zum Thema Datenspeicherung gibt und dass es ein Recht auf Löschung gibt (selbst der Arzt wollte 2018 meine Erlaubnis, die Patientendaten zu speichern und sie an andere Ärzte weiterzugeben, wenn er mich an diese überweist). Erfolgt dieser Hinweis nicht, kann das Folgen haben.

Ich fände es wichtig, die Bereiche zu unterscheiden. Reportage – handwerklich-kommerzielle Bilder – künstlerische Bilder – private Bilder.

Die Reportage ist imho am besten abgesichert. Wer über aktuelle Ereignisse berichtet, darf das auch mit Bildern machen. Das betrifft auch die Jahreshauptversammlung eines Sportvereins – so etwas steht oft in der Presse, und es kann auch in der Vereinszeitung oder auf der Website darüber berichtet werden.

Die meisten Unsicherheiten gibt es imho im kommerziellen Bereich und bei Hobby-Shoots, die öffentlich im Internet gezeigt werden.
*****oto Mann
2.021 Beiträge
Zitat von *********nackt:
Die Reportage ist imho am besten abgesichert. Wer über aktuelle Ereignisse berichtet, darf das auch mit Bildern machen. Das betrifft auch die Jahreshauptversammlung eines Sportvereins – so etwas steht oft in der Presse, und es kann auch in der Vereinszeitung oder auf der Website darüber berichtet werden.

Und an der Stelle komme ich mit der zwölften Meinung um´s Eck *zwinker*

Wenn ein Journalist über der Jahreshauptversammlung berichtet, dann greift tatsächlich das Medienprivileg aus Art. 85 DSGVO.
Wenn dagegen der Schriftführer/Pressesprecher ein Foto für die eigene Website oder für eine Pressemitteilung macht, dann gilt dieses Medienprivileg nicht. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sind nicht von den DSGVO-Regel befreit.

Was problemlos geht: Den Zeitungsartikel auf der eigenen Website verlinken.
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Zitat von *********ntos:
...
Und was das Recht am eigenen Bild betrifft, das hat man zwar grundsätzlich, aber es gibt eben wieder Aussnahmen. Hat man ein paar Dutzend Leute in einem Club auf dem Bild und irgendwo ist da einer mit drauf, der an dem Tag krankgeschrieben war, oder seiner Frau gesagt hat, er geht zum Skatabend oder..., dann hat der kaum ein Recht auf Löschung. So was regele ich dann immer mit möglichst viel Vernunft, man muß nicht jedes Bild veröffentlichen, und wenn jemand das nicht möchte, dann ist es für mich keine Frage, dass zu respektieren.
Das ist und war schon immer falsch. Es gab in Deutschland keine "Gruppenregel", auch wenn das immer wieder Leute behaupten. Es gibt gesetzliche Regelungen, dabei wird bewertet, ob die Person Beiwerk ist - aber das wurde nie daran festgemacht, wie viele Leute auf dem Foto zu sehen sind.

Auch das im Spiegel-Artikel angeführte "konkludente Verhalten" ist schon lange keine stichhaltige Erlaubnis mehr gewesen. Ebensowenig wie die rechtlich unwirksamen Schilder bei Veranstaltungen, dass Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden.

Beim #Veröffentlichen hat sich durch die DSGVO doch nichts geändert. Da wird alles wie bisher auch von KUG, von den Persönlichkeitsrechten und dem AGB-Recht abgeleitet. Der entscheidende Unterschied durch die DSGVO liegt im Bereich zwischen Auslösen und vor dem Veröffentlichen. Denn bisher durfte man in Deutschland fast jeden und fast überall fotografieren (die Ausnahmen waren eng begrenzt). Jetzt darf ich erst (digital) fotografieren, wenn ich vorher eine Erlaubnis dafür bekommen habe. Denn bereits das #Fotografieren gilt im Sinne der DSGVO als Datenverarbeitung.

Bisher habe ich mich als Streetfotograf legal verhalten, wenn ich fotografiert habe und vor der Veröffentlichung die abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt habe. Das ist seit inkrafttreten der DSGVO nun kein legales Vorgehen mehr. Jetzt muss ich vor dem Fotografieren von den Personen das Einverständnis haben. Egal was ich im Anschluss mit den Fotos mache.

Pay-Verträge können übrigens auch nach DSGVO von den Vertragsparteien nicht einfach widerrufen werden.
*********ntos Paar
16 Beiträge
Zitat von ***To:
Denn bisher durfte man in Deutschland fast jeden und fast überall fotografieren
Wo findet man diese Regel? Denn das Recht am eigenen Bild begann eigentlich schon immer be ider Aufnahme. Auch zu Analogzeiten durfte man nicht gezielt Leute fotografieren ohne deren Einverständnis.

Und was die "Gruppenregel" betrifft: Fotografiere ich in einen Saal mit 1000 Leuten, dann wird ein Einzelner kau mdas Recht am eigenen Bild geltend machen können. Bei einer 3er Gruppe wohl schon. Also so ganz unabhängig von der Anzalh der Leute ist es nicht. Aber natürlich hängt es vom Einzelfall ab.
*********nackt Paar
7.444 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *****oto:
Wenn ein Journalist über der Jahreshauptversammlung berichtet, dann greift tatsächlich das Medienprivileg aus Art. 85 DSGVO.
Wenn dagegen der Schriftführer/Pressesprecher ein Foto für die eigene Website oder für eine Pressemitteilung macht, dann gilt dieses Medienprivileg nicht. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sind nicht von den DSGVO-Regel befreit.

Ok, das ist dann Meinung Nummer Zwölf. Unter den von mir genannten elf Meinungen ist diese:
Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wichtig ist allerdings, dass die Mitglieder über mögliche Fotoveröffentlichungen unterrichtet werden, etwa über ein Informationsblatt für Neumitglieder oder in der Vereinszeitung.

Wenn ich die die Einladung zur Vereinsversammlung auf Fotos hinweise, passt dass. Die Vereinsmitglieder haben ein berechtigtes Interesse daran, über die Aktivitäten ihres Vereins informiert zu werden.
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Zitat von *********ntos:
Zitat von ***To:
Denn bisher durfte man in Deutschland fast jeden und fast überall fotografieren
Wo findet man diese Regel? Denn das Recht am eigenen Bild begann eigentlich schon immer be ider Aufnahme. Auch zu Analogzeiten durfte man nicht gezielt Leute fotografieren ohne deren Einverständnis.
Nein, vor der DSGVO durfte man fotografieren. Denn es gab kein Gesetz, das es verboten hat (mit Ausnahme Geheimhaltung, Privatsphäre in Umkleiden etc.). Und wenn etwas in Deutschland nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.

Und was die "Gruppenregel" betrifft: Fotografiere ich in einen Saal mit 1000 Leuten, dann wird ein Einzelner kau mdas Recht am eigenen Bild geltend machen können. Bei einer 3er Gruppe wohl schon. Also so ganz unabhängig von der Anzalh der Leute ist es nicht. Aber natürlich hängt es vom Einzelfall ab.
Die Anzahl ist unerheblich gewesen - einzig die Frage, ob die Person Beiwerk ist oder nicht, ist entscheidend gewesen. Das kannst du im KUG einfach nachlesen.

Auch wenn du es anders meinst: Die Fakten sind anders als deine Meinung. Aber das ist auch egal, da es durch die DSGVO eh keine Rolle mehr spielt, was früher erlaubt war. Jetzt darfst du eben ohne Einverständniserklärung gar nicht erst auslösen. Und die Einverständniserklärung musst du im Rechtstreit eindeutig nachweisen können. Und selbst mit einer schriftlichen Einverständniserklärung kann eine fotografierte Person ohne Angabe von Gründen das Einverständnis zurück nehmen und du musst die Fotos löschen.
Wegen DSGVO Habe ich mir wieder eine analoge Kamera gekauft um auch bei größeren Veranstaltungen Bilder machen zu können.
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
Zitat von **********ente9:
Wegen DSGVO Habe ich mir wieder eine analoge Kamera gekauft um auch bei größeren Veranstaltungen Bilder machen zu können.

Nicht Dein Ernst? Und was machst Du dann mit den Fotos? nur Ausbelichten? Weil wenn Du sie danach scannst ist es das gleiche wie direkt digital aufgenommen.
Natürlich bleiben die Analog und kommen nicht ins Internet, sondern werden für Zeitungen usw. genutzt.
sonY
********mmer Mann
2.184 Beiträge
DSGVO hat nicht nur was mit dem Internet zu tun...

Und mal ernsthaft... gibt es noch Zeitungen, die Negative nehmen? Die mit denen ich ab und an zusammen arbeite wollen schon seit Jahren JPGs.. am liebsten direkt aus der Kamera nach der Veranstalltung.
**********rherz Mann
50 Beiträge
Zitat von ***To:
Nein, vor der DSGVO durfte man fotografieren. Denn es gab kein Gesetz, das es verboten hat (mit Ausnahme Geheimhaltung, Privatsphäre in Umkleiden etc.). Und wenn etwas in Deutschland nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.

Dann les mal hier z.B.

Aus Wikipedia:

Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Es gibt dem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen.[1] Im einfachen nationalen Recht wird es durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 geschützt
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