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FKK ./. Swingen

FKK ./. Swingen
Fkk hat eigentlich nichts mit Swingen oder sehen und gesehen werden zu tun. Dennoch meinen viele sie müssten in Paparazzi-Manier den nackten Hinterherschnüffeln und Fotos machen. Wie steht ihr dazu? Badet ihr nur einfach gern ohne anschließend die nasse Klamotte irgendwo kleben zu haben oder passiert schon mal mehr? Stört es euch, wenn ihr dabei beobachtet werdet oder habt ihr selbst schon beobachtet oder sogar Fotos gemacht?
äh
was haben den jetzt Spannerfotos mit Swingen zu tun ???
*********g_HH Paar
1.547 Beiträge
also....
in Paparazzi-Manier

ich fühle mich gerade nicht persönlich angesprochen *lol*
Also
andere Leute am FKK-Strand zu fotografieren ist ein absolutes NO GO.
FKK hat meiner Meinung nach nichts mit Swingen zu tun.Viele glauben aber das dies zusammengehört und benehmen sich auch in den FKK Familienanlagen so,als seien sie in einem Swingerclub.
Allerdings gibt es auch bestimmte FKK Plätzchen, wo es sehrwohl zu mehr kommt, als nur FKK.
Diese Plätze kennen auch die Insider und ich denke,dass es auch angebracht ist dort Kontakte zu knüpfen.
Ansonsten ist für uns FKK einfach nur frei von den lästigen Klamotten,keinen nassen klebenden Bikini dran haben,wenn man aus dem Wasser kommt.

LG Gabi
*******tty Paar
5.724 Beiträge
@tirolerpaar47
So sehen wir das auch und wie wir erfahren haben, schwimmen Handys und Fotoapparate nicht im Wasser *grins*.

*sonne* *liegestuhl* BlackBatty
@BB
bei Fotoapparaten wär ich mir da nicht so sicher.


so ne Aqua Quick Snaps gibt´s doch an jedem zweiten Beach-shop
Wir
haben das schon mal gemacht.Ein Spanner hat Bilder gemacht und dem seine Digi wurde im Inn versenkt.Denke mal der überlegt es sich nochmals am FKK Strand zu fotografieren.

LG Gabi
*****k87 Paar
976 Beiträge
FKK sollte immer noch das bleiben, als was es "im klassischen Sinne" wo auch immer (für mich war es in den 50-er auf dem Darß/Ostsee) aus der Taufe gehoben wurde!

Alles andere - diesen unzüchtigen Krempel *pimper* - sollte man wohl dort veranstalten, wo die allgemeine Öffentlickeit ausgeschlossen ist.

Und was das Fotografieren betrifft, da gibt's ja doch wohl klare (gesetzliche) Regelungen. *rotekarte*

Natürlich wird das Sehen und Gesehenwerden (der nackten Körper) nicht zu beeinflussen sein. *hotupshirt*
FKK und Swingen sind zwei Paar Schuhe!
Wir mögen beides und trennen es klar. Und das Fotografieren anderer Menschen in FKK-Anlagen ist ein absolutes No-Go. Aber es gibt eben immer wieder Leute, die sich nicht daran halten. So ist auch in diesem Jahr während unseres Ferienaufenthalts im Euronat ein Mann wegen Fotografieren vom Platz gewiesen worden.
Wir empfinden es im übrigen auch als Unsitte, wenn manche Leute meinen, in Familienanlagen "frivoles FKK" praktizieren zu müssen.
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Nicht vergleichbar...
Für uns hatte FKK und Swingen nichts was da vergleichbar ist.
Bei FKK ist man nackt, weil man sich da wohlfühlt, Licht, Luft, Wasser und Sonne genießt.

Wenn man beim Swingen nackt ist, dann doch in allererster Linie im Zusammenhang mit Sex. Klar kann man in einem gut eingerichteten Swingerclub auch einen FKK-Outdoorbereich finden und entsprechend der für einen Swingerclub in erquicklicher Weise nutzen - aber mit FKK im eigentlichen, wie oben schon gesagt klassischen Sinne, hat Swingen nix zu tun.

Was das Fotografieren am FKK-Strand angeht, so ist das schlichtweg unerwünscht und es gehört sich auch nicht. Wer heimlich Spannerfotos schießt läuft Gefahr, dass seine Fotoausrüstung baden geht oder viel Sand in die Mechanik bekommt. Und ob es dem Spanner gut bekommt, bleibt eben auch offen.

Die Feststellung
Und was das Fotografieren betrifft, da gibt's ja doch wohl klare (gesetzliche) Regelungen
verwundert usn einigermaßen....
Wo ist denn was rechtlich geregelt ???
Das Einzige, was einer einigermaßen eindeutigen Regelung unterliegt, ist das Veröffentlichen von Fotos -kurz mit dem "Recht am eigenen Bild" umschrieben-.

Zum Fotografieren am Strand im allgemeinen gibt es keine allgemeingültigen gesetzliche Vorschriften - jedenfalls keine, die uns bekannt sind.

Wir haben oft genug am FKK Strand fotografiert. Natürlich haben wir nachgefragt, ob im Umfeld jemand etwas dagegen hat, der eher zufällig aufs Bild kommen könnte. Verwehrt hat es uns niemand, nach Belieben hat man sich eben weggedreht, damit man evtl. auf einem Foto nicht erkannt wird, oder man ist aus der "Schussrichtung" gegangen.

OK, wir haben natürlich auch mal dieses oder jenes Bild von uns gemacht, dass zweifelsohne den Charakter P18 hat.
Aber das geschieht dann doch diskret und andere sehen da nix....
hat nichts miteinander zu tun
Auch wir sind schon lange "Nudisten" also FFKler.
Aber Swingen und FKK hat absolut nichts miteinander zu tun, ganz im Gegenteil.
Da auch Kinder und "anders denkende" am Strand sein könnten, oder welche die sich gefühlt stören könnten, ist das ein NO GO!!!
Wenn man einen Strand für sich allein hat und niemand gestört wird - why not - aber sonst *nono*

Bezüglich Fotografieren:
Auch bei uns gab es den einen oder anderen der gemeint hat er müsse ohne zu fragen fotographieren, doch die wurden schnell in die Schranken gewiesen. Ansonsten geht die Kamera baden und wir sind uns sicher, dass alle gesehen haben, dass er die Kamera im Wasser verloren hat *fiesgrins*
*******ack Paar
18 Beiträge
sage auch was dazu
fkk bleib fkk
wenn wir swingen wollten dann würden wir einen clubbesuch planen

fotos hmm haben wir auch schon auf der fkk wiese gemach allerding nicht von anderen
netten gruaa an alle
Nasse Klamotten
FKK besteht nicht bloß aus Baden. Ich genieße es auch ohne Klamotten vom Wind sanft umspielt zu werden. Hartgesottene reiten auch auf Pferden oder Fahrrädern, spielen Volleyball, sitzen im Strandrestaurant (auf dem FKK-Campingplatz) und vieles mehr.

Natürlich wäre es eine Riesenunverschämtheit wenn jemand mit einer Kamera ohne Zustimmung Bilder schießen würde. Das habe ich persönlich noch nie erlebt.

Spanner gibt es natürlich zuhauf, sogar solche die unverfroren vorgehen und als einzelner Mann steht man sowieso unter Generalverdacht, auch ein solcher zu sein. Man kann nicht den Strand entlang spazieren, wenn man nicht seine Ehre verlieren will.

Aber ehrlich, welcher Mann wirft nicht gerne einen Blick auf ein fruchtiges Dekolleté oder ein aufreizendes Dreieckchen? Habe es auch schon erlebt als zufällig Anwesender, dass eher der Macker (Partner) und nicht die begaffte Frau damit ein Problem hatte, dass sie von einem Unverfrorenen Passanten angestarrt wurde. Beinahe wäre es zu einem "Hahnenkampf" gekommen. Verhindert hat es die Frau.

Swinger habe ich auch noch nie erlebt an einem Fkk-Strand. Vielleicht gibt es das, wenn sich welche vorher verabredet haben? Abgesehen, dass ich mal von einem Schwulen angemacht wurde. Ich hatte aus Versehen am Schwulenabschnitt der FKK-Ecke mein Handtuch abgelegt und machte einen kleinen Spaziergang - einsam - durch den Wald...
*****k87 Paar
976 Beiträge
Fotografieren
@*******ahn

Ihr habt Recht. Ursprünglich wollte ich auch nur "die Regeln des Anstands" schreiben, da fiel mir dieser "neue" § 201a StGB ein, den ich allerdings noch nicht richtig gelesen hatte.
Dies trifft aber nun für die hier geschilderte Problematik nicht zu, also bleibt's beim Anstand; ......der allerdings wohl nicht mehr so im Trend liegt.
ich schließe mich da 1:1 "insblaue" an.
FKK ist doch auch eine Familiensache was bedeutet - es sind auch Kinder anwesend.
Also für jeglich sexuelle Handlung ein NoGo!!
FKK - für uns passt der Begriff Naturismus besser - ist die Möglichkeit nackt zu leben, also all das 8als Fmilie) zu tun, was wir sonst auch tun: spazieren gehen, baden, im Cafe sitzen etc etc.
Sicherlich wirft mensch dann auch einmal einen Blick auf einen anderen Menschen, besonders dann, wenn diese(r) besonders attraktiv ist, aber der deutliche blick auf den genitalbereich (egal ob rasiert oder nicht) ist eben ein NO Go. Da scheiden sich eben Naturisten von Spannern.
Sex ist eben (außer im Swingerclub) keine öffentliche Angelegenheit und hat deshalb auch in FKK-Anlagen, öffentlichen Saunen etc nichts zu suchen. Im Club ( oder anderen nicht-öffentlichen Orten) existiert die Übereinkunft aller Anwesenden, das die Sexualität offen ausgelebt wird, in FKK- Anlangen besteht diese Übereinkunft eben nicht. Deshalb und nicht nur weil Kinder dort anwesend sind, ist es eine Grenzüberschreitung andere mit sexuellen Handlungen zu konfrontieren oder sie ungefragt als Sexualobjekt zu benutzen.
Wer sich einmal die Mühe gemacht hat, in "normalen" FKK-Foren hineinzulesen, wird schnell merken, auf welche massive Ablehnung "frivoles FKK" und ähnliches dort stoßen und wie unmöglich es ist, sich dort offen als Naturist und Swinger zu bewegen. Und wenn man dann die unzähligen "Schwachsinnsanfragen" zum Thema "Erektion am Badestrand", Cockring im Hallenbad" etc etc gelesen hat, kann man es fast verstehenl
So sehen wir das auch
Zwei paar Schuhe! Und sollte ich einen sehen der uns beim Sonnenbaden fotografiert der hätte danach nicht nur das Problem seine Kamera zu suchen...
*******815 Paar
1.530 Beiträge
Spanner und Sahne
Waren eine ganze Gruppe, auch viele Frauen und junge Mädchen. Sonntags gab es am Strand Kuchen mit Sahne. Hatten schon lange bemerkt dass er uns Frauen und Mädchen beobachtet hatte. Mit der Sahne aus der Sprühdose fingen wir dann an Spielchen zu machen. "Er" musste dann plötzlich ganz schnell den Strand verlassen.
können uns insblaue nur anschließen
Sonne macht geil
Ich habe mit meiner Freundin jetzt zum erste. Mal FKK im Holland-Urlaub gemacht. War wirklich sehr angenehm und bestimmt nicht das letzte mal. Die herrliche Sonne und die Urlaubsatmosphäre habe uns aber auch ein wenig geil werden lassen, so dass sie mir einen gebl.. hat. Mit Swingerdasein hat das nichts zu tun aber wenn man die ganze Zeit ihren herrlichen Körper sieht, wird man halt irgendwann spitz... Die nächsten Badegäste waren übrigens ca 50-60m entfernt. Ob die was mitbekommen haben war mir dann auch egal...
trozdem....
.... auch wenn der Body der Freundin so Spitz macht.....das kann schon auch Böse enden ...ich meine, wenn ich als Vater von Kindern ein Paar am Familienstrand beim Blasen.... na, ich glaub' ich würde ihnen schon meine Meinung "Blasen".....
aber wenn der Body wirklich so heiss ist....tät ich schon mal was sehen wollen *mrgreen*
*******ack Paar
18 Beiträge
sonne macht g.......
auch wenn frauen toll aussehen sollte man sich soweit im griff haben und an die vielen anderen denken die soetwas nicht am fkk strand / badesee sehen wollen
etwas tolleranz ist zwar gut aber anstand sollte man auch haben

netten gruss
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Nicht ganz so streng...
Hallo in die Runde -
keine Frage, man sollte sich am FKK-Strand schon einigermaßen im Griff haben und das klappt mit etwas Übung und Gewöhnung letztendlich auch.
Natürlich kann man insbesondere den Herren recht schnell ansehen, was sie denken, wenn sich das Köpfchen hebt...

Da hilft einfach nicht hinsehen und insbesondere nicht dran denken, was da eben so Spaß machen würde.

Wir schreiben das deshalb, weil es durchaus nicht ganz unnormal ist, dass die Triebe sich deutlicher melden, als man das vielleicht will und Neulingen kann das schon mal passieren.
Man sollte dann eben nicht mit Latte losstolzieren und auch spielchen sollten unterbleiben, insbesondere dann, wenn man beobachtet werden kann. Da kann es von den übrigen Gästen dann doch mal zu einer peinlichen Verwahrung kommen.

Aber an alle Neulinge: Da gibt sich und je öfter man an den FKK-Strand geht, umso öfter wird man sich ertappen, dass man alles gar nicht mehr so aufregend findet wie zum Anfang. Wir kennen jedenfalls niemanden, die damit ein dauerhaftes Problem haben und dennoch keineswegs impotent sind *lach*

Nur Mut

.
Gesetzestexte
Generell gilt bei jedem Gesetz in Deutschland die Frage der Auslegung. Es gibt meistens irgendwo eine Lücke, die dann auch solch ungebetene Spanner-Fotofgrafen im Falle eines Prozesses als "ihr Recht" geltend machen können.

In der Regel kann man sich jedoch recht einfach an geltendem Recht orientieren und natürlich vorher fragen...



ANFERTIGUNG VON BILDERN IM PERSÖNLICHEN LEBENSBEREICH


§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

1. Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

>> Ist der FKK-Strand eine durch Sichtschutz abgeschlossene Anlage, dann kann innerhalb gemäß der bestehenden Hausordnung kein Foto angefertigt werden. Befindet sich der Fotograf außerhalb, so verstößt er gegen dieses Recht. Trifft natürlich gemäß Bundesrecht nur auf deutsche FKK-Strände zu... *g*

2. Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

3. Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

4. Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.



RECHT AM EIGENEN BILD


§ 22 [Recht am eigenen Bilde]

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 [Ausnahmen zu § 22]

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

>> z.B. Fotos von Unfällen, Katastrophen, etc. - ob jedoch die abgebildete Person als Katastrophe zu bezeichnen wäre, das ist dann eine recht fragwürdige Auslegungssache... *zwinker*

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

>> Wenn also die Schönheit des Strandes im Vordergrund steht und dieser proportional größer erscheint. Nur: Mit der heutigen Digtaltechnik kann auch ein Teilbereich daheim am PC vergrößert werden. Wollen wir dies dem Fotokünstler pauschal unterstellen?!

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

>> z.B. Demos, Discoveranstaltungen, Rockkonzerte...

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

>> ob damit auch künstlerisch wertvolle Aktaufnahmen vom FKK-Strand gemeint sind?!

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Nu mal langsam mit die jungen Pferde....
Gesetzestexte hören und lesen sich schon von Haus aus für die meisten sehr gefährlich an. Allerdings muss man sie auch richtig lesen und interpretieren können. Und da kommt man schnell ins "schwimmen".
Es ist natürlich nicht leicht und nicht zufällig berufen sich generische Parteien in einem Rechtsstreit auf die gleichen Paragraphen. Nur interpretiert sie jeder Anwalt anders und wie der Richter letztendlich entscheidet, das weis vorher niemand wirklich...

§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Wenn man diesen Satz schon zitiert, dann muss man ihn auch lesen wie er da steht.
Es geht da nicht um irgendwelche Strände, sondern es geht um "höchstpersönliche Lebensbereiche". Und da sollte man das "höchst" auch ganz besonders würdigen! Es sind nicht einmal die allgemeinen, sondern die wirklich "höchstpersönlichen" Bereiche unter Schutz gestellt. Ganz speziell ist hier "eine Wohnung" benannt.
Alternativ ist auch "ein.. gegen Einblick besonders geschützter Raum" benannt. Und hier liegt der Schwerpunkt auf "besonders geschützt" und "Raum".
Strafrechtlich relevant ist die Sache auch nur dann, wenn gem. Abs.3 des o.g. Gesetzes die Bilder "...wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt."
Eine Sichtblende um einen FKK Bereich dürfte diese Kriterien wohl nur sehr schwer erfüllen um hier den §201a des StGB zur Anwendung bringen zu können.
Das zitierte Hausrecht, wonach Fotos verboten sind, findet man vielleicht in Nudistencamps, aber wohl kaum an "normalen" FKK Stränden.
Das als Rechtsgrundlage gegen Spanner am FKK Strand anzuziehen funktuniert also mit fast absoluter Sicherheit überhaupt nicht.

Besser Chancen bietet da zwar der zitierte § 22
Nur sollte man da nicht den Eindruck hinterlassen, das dies ein Gesetzestext des StGB wäre. Nein, hier handelt es sich um ein Gesetz aus Kaiserzeiten (1907), nämlich um das Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KUG. Rechtsanspüche können da nur zivilrechtlich durchgesetzt werden. Strafrechtlich geht da nix.

Wir sind in der Debatte wieder da, wo wir mal gewesen sind - so richtig kann man gegen Spanner nicht vorgehen. Die zitierten Rechtsgrundlagen sind da denkbar schlecht geeignet. Und wenn der Spanner die Bilder ganz allein in seinen eigen 4 Wänden anguckt kommt man gar nicht weiter. Weder per §201 StGB noch per § 22 KUG

Übrigens - der Einzug der Bildträger und /oder der Technik gem. Abs. 4 obliegt ausschließlich den Vollzugsbeamten. Selbstjustiz ist da nicht vorgesehen..

Trotzdem - die Praxis, Spanner davon zu jagen und -was Zeugen sicher bestätigen werden- zusehen, dass der Fotoapparat dummerweise ins Wasser gefallen ist.... ist immer noch die wirksamste Methode.
Manchmal verfehlt auch "kräftiges Handauflegen" nicht seine Wirkung, wenn man nicht zu heftig ist.

OKOK, alles nicht gesetzeskonform - aber das Gesetz schützt nicht die schutzlosen Nackten und verfolgt nicht die Spanner - da sehe ich einen zwar nicht offiziellen, aber aus meiner Sicht legitimen Anhalt für eine Art Notwehr, auch wenn selbst das nicht rechtlich gedeckt ist.

Spanner leben jedenfalls gefährlich, denn ob sie wirklich auf Zeugen zu ihren Gunsten rechnen können - ich wage es zu bezweifeln. Da sind wohl die meisten "bespannten" FKK Freunde wohl doch sehr kurzsichtig....

*g*
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