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6 Jahre ohne Sex ....135
Guten Abend, Ich habe vor ein paar tagen einen alten sexkontakt…
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Pay-Sex

Pay-Sex
Ich muss zugeben, das Thema löst bei mir ein Gribbeln aus. Ich hatte es bisher ein Mal (wenn ich mal die Daten von meinem defekten PC sichern lasse kann ich bei Bedarf meinen Erfahrungsbericht einstellen, den ich kurz danach geschrieben habe), ist aber schon Jahre her.

Wie sind eure Erfahrungen damit? Muss man evtl. etwas von der rechtlichen Seite berücksichtigen? Hat jemand dabei auf euch aufgepasst?

(Achtung: aus-dem-Nähkästchen-Threat) *zwinker*
Ich meinte weniger die tatsächliche Prostitution. Mit dem StGB kenne ich mich recht gut aus.

Einmaliges Körper gegen Bezahlung und vollkommenem Einvernehmen löst nicht die drölfundzwanzig Tatbestandsmerkmale der Prostitution aus. Aber was muss man beachten, wenn man sich an die Straße stellt, was muss man beachten, wenn man sich gegen Geld in einem Hotel verabredet usw.
Ohne spitzfindig werden zu wollen:

Ware (Sex) gegen Geld = Transaktion
Transaktion = geschäftliche Vereinbarung

Auch wenns einmalig ist, es wird im Zweifel behandelt wie "Nachbarschaftshilfe gegen Bezahlung" und das stellt de jure Schwarzarbeit dar.

Für alles andere bemühe bitte einen Fachjuristen
Es dürften die subjektiven Tatbestandsmerkmale fehlen, da es in diesem Kontext nicht zum Geld verdienen sondern für den Kick gedacht ist, von daher fällt Schwarzarbeit auch flach. Wenn man nur die objektiven Tatbestandsmerkmale zu beleuchten hätte könntest du Recht haben.

Im Strafrechtlichen Sinne kommt man eher schwerlich auf einen Gesetzesverstoß. Aber wie ists mit Ordnungswidrigkeiten oder steuerrechtlichem?
*******ht6 Paar
1.124 Beiträge
*******osny:
"Nachbarschaftshilfe gegen Bezahlung"

dann doch lieber die haushaltshilfe im angemeldeten minijob *pimper* ..... macht dann am jahresende nochmal spaß, da steuerlich absetzbar *zwinker*

ivan hat recht, rein steuer-, sozial-, strafrechtlich und sonstigen verordnungen und gesetzen nach gilt eben nicht immer und zwangsläufig "einmal ist keinmal".
trotzdem würd mir wegen einmal darüber nicht den kopf zerbrechen. steuerlich relevant, da musst öfter oder sehr viel geld verlangen (wert sein *baeh*). allerdings interessiert das fa nicht ob es wegen des kicks oder des geldverdienens wegen machst, da zählt nur die höhe des (hinzu-)verdienstes und ob anhaltspunkte für gewerbsmäßig da sind.


*********ter86:
wenn man sich an die Straße stellt, was muss man beachten, wenn man sich gegen Geld in einem Hotel verabredet usw.
an die straße stellen - keine gute idee. wenns denn kein sperrbezirk ist, hat die "konkurrenz" was dagegen. von sicherheit mal ganz abgesehen. dann doch lieber vom herrn seiner wahl auf einschlägigen parkplätzen anpreisen lassen *zwinker* oder man sucht sich ein bordell, club oder ähnliches, viele stehen dem ansinnen ganz aufgeschlossen gegenüber, manche bieten sowas sogar an.

beachten muss man - da könnt einen roman schreiben *g*
keine gefühle, das ist ein job....der wie jeder andere spaß machen sollte.
ohne schwarzen gürtel und goldenem revolver im strumpfband niemals ohne aufpasser in der nähe.
dass auch der unhöfliche ungewaschene quasimodos ...
man hinterher - egal wie es gelaufen ist - damit klarkommen muss.

da fällt mir ein - lang ists her - der "fünf-mark-sozial-fick". zu weihnachten und ostern "durfte" sich sub im passenden outfit im park nahe des altenheims einen aussuchen dem sie sich für fünf mark anbieten musste *zwinker*
*****saz Mann
1.200 Beiträge
*********ter86:
Muss man evtl. etwas von der rechtlichen Seite berücksichtigen?

Die Frage ist, ob du von Wohnungsprostitution oder Straßenstrich sprichst. Je nach Kommune kann es Sperrbezirke geben, in denen Straßenprostitution verboten ist - so wird an einigen Orten das Gewerbe aus der Innenstadt verbannt bzw. in Nachbargemeinden abgeschoben. Problematisch ist nämlich aus Behördensicht die hohe Begleitkriminalität eines 'wilden' Straßenstrichs. Da das Pflaster fest in der Hand meist sehr gewaltbereiter Männer ist, kann so ein Ausflug für dich mit Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung enden.

Rechtlich kannst du mit Bußgeld und/oder Haft rechnen, wobei meist nur die illegalen Einnahmen abgenommen werden und du einen Platzverweis kassierst. Die Feststellung der Personalien dürfte in deinem Fall nicht in deinem Sinne sein; du wirst natürlich bei so einem Verstoß registriert.

Ortsfeste bzw. Wohnungsprostitution ist für das Finanzamt aus verschiedenen Gründen interessant, und die verstehen weniger Spaß als die ansässige Polizeidirektion. So ein Gewerbe solltest du also vernünftig anmelden. Besser könnte es sein, wenn du dich bei einem gut beleumdeten Bordell in deiner Stadt erkundigst, ob du da mal testweise anfangen kannst. Da Bordelle und bordellähnliche Betriebe der Bauleitplanung unterliegen, kannst du dich einfach in den öffentlich einsehbaren Unterlagen deiner Kommune kundig machen, wo die Schuppen stehen und welche noch geplant sind. *zwinker*

Das Sinnvollste scheint mir aber zu sein, einfach einen "Saunaclub" (oder wie die Dinger bei dir in der Gegend heißen) aufzusuchen und dort die Männer abzukassieren. Das besuchte Haus gibt dir ein gewisses Maß an Schutz.

Und wenn ich jetzt sage, dass ich noch nie bei einer Professionellen war, lachen bestimmt wieder alle. *nixweiss*
*******rion Mann
14.644 Beiträge
Ach Herrjeh >!<
Man kann sich Alles wirklich ALLES passend reden, sich selbst etwas vorgaukeln und die drolligsten, absurden Konzepte entwicklen und trotzdem bleibt die Realität so wie sie ist. Auch dann wenn man ganz ganz fest den eigenen Unsinn glaubt.

Das Finanzamt meint zu der Thematik, Sex gegen Bezahlung ist Prostitution - es sei denn die Bezahlung erfolgt mit dem Geld aus dem Spielekasten. Das entgegengenommene oder für die Dienstleistung überlassene Entgelt ist Steuerpflichtig und das Prostitutionsgesetz ist anzuwenden. Mit der Motivation oder mit subjektiven Firlefanzausredegedanken hat das nichts zu tun. Sonst würden alle Damen die an der Straße stehen den Ordnungshütern süffisant in Gesetzeshüteröhrchen flüstern "Süßer Bulle ist doch nur einmal so zum Spaß, wegen dem geilen Kick und so klar doch und auf keinen Fall Prostitution. Echt!"

Mal ehrlich warum so verschämt und mit Ausreden bedacht. Man kann doch zu dem Berufsbild stehen das seit deutlich mehr als 5.000 zu den Errungenschaften der besten Kulturen der Menschheitsgeschichte gehört.

Dafür muß man sich nicht schämen und Steuern - die müssen wir Alle zahlen.
****i2 Mann
11.400 Beiträge
JOY-Angels 
*******rion:
Mit der Motivation oder mit subjektiven Firlefanzausredegedanken hat das nichts zu tun. Sonst würden alle Damen die an der Straße stehen den Ordnungshütern süffisant in Gesetzeshüteröhrchen flüstern "Süßer Bulle ist doch nur einmal so zum Spaß, wegen dem geilen Kick und so klar doch und auf keinen Fall Prostitution. Echt!"

Das Gegenteil ist sehr einfach beweisbar. Daher denke ich, dass diese Argumentation zu kurz gegriffen ist.
******uja Frau
6.914 Beiträge
Aber für die Steuerpflichtigkeit dürfte es doch eine gewisse Untergrenze geben – die bei "nur einmal so zum Spaß" wohl nicht erreicht wird. Oder? *nachdenk*
Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2017 8.820 Euro für ledige
*******e_S Frau
28.943 Beiträge
*********ter86:
Ich meinte weniger die tatsächliche Prostitution.

Dann ist dies

*******osny:
Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2017 8.820 Euro für ledige

irrelevant.
also ich würde mir nicht so viel nen Kopf über die Steuer machen
mach Dir lieber mal Gedanken darüber,was Die Russen Mafia mit Dir veranstaltet,wenn du Dich mal so mir nichts dir nicht ihren Bezirk zum Geldverdienen Aussuchst
Ich glaub da würdest Du in dem Moment doch lieber vom Finanzamt überrascht *lol*
********om76 Mann
514 Beiträge
Wie war nochmal das Thema?
Hmm ich dachte es ginge eher weniger um Küchenjuristerei ("..ich bin zwar kein Jurist, aber...") sondern ums Thema Erfahrungsaustausch.
*******ht6 Paar
1.124 Beiträge
*******e_S:
Ich meinte weniger die tatsächliche Prostitution.

wirst für sex tatsächlich bezahlt, im sinne von verlange geld dafür, die bezahlung ist also kein geschenk dann ist es tatsächlich prostitution. punkt. egal ob für 10 oder 1000 euronen egal ob einmal im jahr oder zehn mal am tag.
nb. ist nicht das genau der kick dabei, das sich "verkaufen", das geld verdienen? sonst könnte man sich ja auch mit einem x-beliebigen zum ganz ordinären sexdate verabreden.

wer das nur als spiel sieht - sehen kann und/oder will - sollte das dann auch genau so organisieren und arrangieren (lassen). denn wer das kind schon nicht beim namen nennen und nicht dazu stehen kann, wird aller vorausicht nach hinterher probleme bekommen.

******uja:
Aber für die Steuerpflichtigkeit dürfte es doch eine gewisse Untergrenze geben – die bei "nur einmal so zum Spaß" wohl nicht erreicht wird. Oder?

in aller regel nicht, die freigrenze dürfte bei etwa 2000,- im jahr liegen, analog zu einkünften aus selbständiger arbeit anlage s *zwinker* ausser man ist eben nicht selbständig *zwinker* *lach* dann wärens einkünfte aus neben...bla.bla. bla..... mit zuhälter der einem das geld abnimmt, braucht man sich darum nicht zu kümmern. *zwinker*

und genau das ist mein - vielleicht wichtigster - tipp an alle die es mal versuchen wollen. den partner arrangieren lassen.
*******rion Mann
14.644 Beiträge
Da nach dem Thema gefragt wurde:
Pay-Sex
Ich muss zugeben, das Thema löst bei mir ein Gribbeln aus. Ich hatte es bisher ein Mal (wenn ich mal die Daten von meinem defekten PC sichern lasse kann ich bei Bedarf meinen Erfahrungsbericht einstellen, den ich kurz danach geschrieben habe), ist aber schon Jahre her.

Wie sind eure Erfahrungen damit? Muss man evtl. etwas von der rechtlichen Seite berücksichtigen? Hat jemand dabei auf euch aufgepasst?

(Achtung: aus-dem-Nähkästchen-Threat)
********om76:
Hmm ich dachte es ginge eher weniger um Küchenjuristerei ("..ich bin zwar kein Jurist, aber...") sondern ums Thema Erfahrungsaustausch.
Unter anderem hat die TE danach gefragt: Muss man evtl. etwas von der rechtlichen Seite berücksichtigen? Wir sind also im Thema.

*******osny:
Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2017 8.820 Euro für ledige
******uja:
Aber für die Steuerpflichtigkeit dürfte es doch eine gewisse Untergrenze geben – die bei "nur einmal so zum Spaß" wohl nicht erreicht wird. Oder?
Mit derm Grenzbetrag ist das Gesamteinkommen gemeint. Also nicht das aus einem Erwerbszweig - hier der angedachten Prostitution, falls die TE also berufstätig ist und mehr als 8820 verdient ist jeder weitere Euro den sie als Entgelt erwirtschaftet grundsätzlich steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig.
Inwieweit die TE Vorraussetzung erfüllt die einen höheren Freibetrag, oder sonstige die Steuergrenze verändernde Optionen ermöglichen weiß ich nicht. Allerdings weiß ich das die in entsprechenden Regelungen und nicht im großen Buch von Phantasien definiert sind.

*******e_S:
Dann ist dies
Iwan_Grosny:
Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2017 8.820 Euro für ledige
irrelevant.
Nein so einfach ist das nicht. Wir können zwar im Phantasiareich agieren und uns etwas anderes ausmalen aber wenn es um die reale Welt geht ist es relevant. Es sei denn die TE hätte kein Einkommen das mit der angedachten Prostitionsentgeltleistung die 8820 übersteigt. Doch auch da sehe ich ein Problem, wenn sie erwischt wird und sagenwir in irgendeinem Job im Jahr 6.000 Euro verdient das Finanzamt eine Meldung erhält das sie von der Polizei dabei angetroffen wurde sich zu prostituieren kann das Finanzamt da sie diese Tätigkeit ohne Anmeldung eines Gewerbes durchgeführt hat ihr potentiellen Einkommen anhand von Vergleichszahlen schätzen und dann zahlt sie neben eine Geldbuße die Steuern für das geschätze Einkommen. Wie weit bei einer heimlichen Aktivität die Geschichte von wegen "ich hab ja nur einmal aus Lust und überhaupt" irgend jemand beeindruckt stelle ich der TE wohlmeinend zu liebe in gelinde gesagt starken Zweifel.

*********nger4:
also ich würde mir nicht so viel nen Kopf über die Steuer machen
mach Dir lieber mal Gedanken darüber,was Die Russen Mafia mit Dir veranstaltet,wenn du Dich mal so mir nichts dir nicht ihren Bezirk zum Geldverdienen Aussuchst
Ich glaub da würdest Du in dem Moment doch lieber vom Finanzamt überrascht
Sehr gutes Argument.

Ganz offen: Liebe TE Du machst auf mich einen sehr naiven Eindruck - mit diesen Worten will ich Dir nicht weh tun oder Dich herabsetzen - ich möchte Dir lediglich verdeutlichen das Du dabei bist Dich in eine Gefahr zu begeben der Du nicht gewachsen bist. Du beschäftigst Dich mit einem Gedanken indem Du Dir Deine eigene Argumentation zu Recht legst um Deinen Enschluß zu stärken. Leider sind Deine Argumente realitätsfern und träumerisch. So wird das nichts.

Was Du machen willst - ist etwas für abgeklärte Persönlichkeiten die selbstbewußt sind oder deren Konkurrenz Frauen die das unfreiwillig machen und die von einem Zuhälter oder einer Organisation hüstel "beschützt werden" der/die dafür die Anlagen besitzt/besitzen.

Ich habe nichts gegen Prostitution die freiwillig gemacht wird - ich nenne das auch lieber Sexarbeit
für mich ist das ein anständiger Beruf, für den man allerdings auch geeignet sein sollte. Naivität ist keine gue Vorraussetzung dafür - auch nicht für einmal so zum Spaß, die Fragen die Du stellst zeigen das deutlich.
******uja Frau
6.914 Beiträge
*******rion:
Mal ehrlich warum so verschämt und mit Ausreden bedacht. Man kann doch zu dem Berufsbild stehen das seit deutlich mehr als 5.000 zu den Errungenschaften der besten Kulturen der Menschheitsgeschichte gehört.

Da ich davon ausgehe, dass die TE nicht auf regelmäßiger Basis einer Tätigkeit als Hobbyhure oder gar professionelle Sexarbeiterin nachgehen will, dürfte es hier vor allem interessant sein, Wege aufzuzeigen, wie sie den Kick sporadisch ausleben kann, ohne ernsthafte Risiken dabei einzugehen. *g*


*****saz:
Die Frage ist, ob du von Wohnungsprostitution oder Straßenstrich sprichst.
Straßenstrich dürfte daher wegfallen, auch unter Berücksichtigung von seelenfaengers Argument
*********nger4:
mach Dir lieber mal Gedanken darüber,was Die Russen Mafia mit Dir veranstaltet,wenn du Dich mal so mir nichts dir nicht ihren Bezirk zum Geldverdienen Aussuchst

*****saz:
Das Sinnvollste scheint mir aber zu sein, einfach einen "Saunaclub" (oder wie die Dinger bei dir in der Gegend heißen) aufzusuchen und dort die Männer abzukassieren.
Weiß jemand darüber Details?

*******ht6:
und genau das ist mein - vielleicht wichtigster - tipp an alle die es mal versuchen wollen. den partner arrangieren lassen.
Das wäre auch meine Empfehlung: Den Partner ein Date arrangieren lassen, das wie ein echtes Nuttenszenario wirkt, das ebenso bezahlt wird (ggf. als "Kostenbeteiligung" ausgehandelt), aber in einem geschützten Rahmen (Privatraum oder Hotelzimmer) verläuft und wo er die Chance hat, auf dich aufzupassen.
Anscheinend gibt es ja ein paar spezifische Seiten im Internet, die für das Arrangieren solcher Art von Dates gut geeignet sind. *zwinker*
*******rion Mann
14.644 Beiträge
@sturmtochter
Um Dir sofern das Kopfkino gar sehr darauf beharrt, eine Möglichkeit aufzuzeigen die sicherer ist als in der falschen richtigen Straße zu stehen:
In Deiner Gegend gibt es Swingerclubs/Pärchenclubs und die bereits erwähnten Saunaclubs. Deren Betreiber haben in der Regel das pardon "Problem Herrenüberschuß" - einige dieser Betreiber haben kein Problem damit das sich Frauen - denen sie vertrauen können - zu gewissen Parties dort "gegen Entgelt" mit Gästen "verabreden". Manche Betreiber vermitteln das. Der Vorteil ist das Du Dich dort im "geschützten Bereich bewegst" und trotzdem Dein Kopfkino umsetzen kannst.
Ruf die Locations an und fragen höflich nach ob Interesse besteht und wie das Prozedere ist.
Die Prostitutionsdiskussion lief Ende letzten Jahres sehr intensiv in der Tantra Gruppe, da Tantra mit dem neuen Prostitutionsgesetz deutschlandweit als Prostition eingestuft wird und auch die Meldepflicht flächendeckend eingeführt wird.
Ich kenne das Problem auch von Seiten der Konunalpolitik.
In München gilt schon jetzt eine Meldepflicht für Prostitution und es muss die entsprechende Meldebescheinigung immer mitgeführt werden bei der Arbeit.
Rechtlich und steuerlich liegt die Beweislast bei Dir, wenn Du als illegale Prostituierte aufgegriffen wirst, also die Aussage, dass war nur einmal und nur zum Kick, reicht da bei weitem nicht. Wenn Du es im Sperrbezirk machst, kommt noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Sperrbezirkverordnung hinzu.

Zu bedenken ist hier, dass Du so oder so als Prostituierte registriert wirst, entweder legal bei der Anmeldung, oder aber wenn Du aufgegriffen wirst, bei der Anzeige wegen illegaler Prostitution.
Bist Du als Prostituierte Registriert, wird in München unangemeldet durch die Sitte und das KVR kontrolliert.

Ich würde mich an Deiner stelle VORHER mal an Hydra e.V. wenden. Da hast Du erfahrene Damen vom Fach als Ansprechpartner. Die können Dir auch zu den momentanen, regionalen Besonderheiten Auskunft geben, die an Deinem Wohnort gelten.
******Cut Frau
2.960 Beiträge
Sean_Sirion
Das Finanzamt meint zu der Thematik, Sex gegen Bezahlung ist Prostitution - es sei denn die Bezahlung erfolgt mit dem Geld aus dem Spielekasten. Das entgegengenommene oder für die Dienstleistung überlassene Entgelt ist Steuerpflichtig und das Prostitutionsgesetz ist anzuwenden. Mit der Motivation oder mit subjektiven Firlefanzausredegedanken hat das nichts zu tun.

Ich denke, das der TE schon klar ist, das auch einmaliger Sex gegen Bezahlung streng genommen natürlich Prostitution ist!Wer weiß das nicht?
So wie ich sie verstanden habe, geht es ihr aber nicht darum, das jetzt als ständige Einkommensquelle für die weitere Zukunft in Betracht zu ziehen, weil es ihr finanziell beschi.. geht, sie einen anderen Job ausüben möchte, von irgendeinem Kerl dazu gezwungen wird oder, oder, oder..., sondern um den im BDSM durchaus nicht unüblichen Benutzungsgedanken, der bei manchen Frauen durch solch ein Szenario intensiv getriggert wird.

Daher glaube ich weniger das es etwa um "Firlefanzausredegedanken" geht, nur weil sie sich nicht eingestehen will/kann, dann Hure zu sein.

Es ist ein Kick, wie so viele andere auch, die im BDSM-Kontext durchaus nicht unüblich sind. Genauso wie als Sklave versteigert oder einem zweiten Dom überlassen zu werden. Die Schwierigkeit hier ist halt natürlich das es um Geld geht, das (einmalig?) gezahlt wird. Gleichzeitig aber genau den Reiz ausmacht.

Soweit ich weiß gibt es sogar hier auf Joy einige subs, die sich aus diesem Gedanken heraus als Hobbyhuren anbieten und auch die Gruppe "Käufliche Lust". Vielleicht fragst du da nochmal nach @TE?

Zu den rechtlichen Grundsätzen haben einige ja schon alles wichtige geschrieben.
Rough_Cut hat vollkommen Recht mit ihrer Aussage. Ich mag meinen regulären Job und brauche keinen Nebenverdienst.

Mir geht es auch nicht darum, mich selbst zu verkaufen. Sondern vielmehr macht den Kick verkauft zu werden, somit im Moment also etwas, dass nicht umgesetzt wird, weil es am Dom fehlt, der den Zuhälter spielt, auch nicht über Swingerclubs u. ä.

Ganz offen: Liebe TE Du machst auf mich einen sehr naiven Eindruck

Wow. Zum Glück mache ich diesen Eindruck selten.

Ich danke euch für eure Antworten.
*******OfMe Frau
2.575 Beiträge
Nur kurz: Wenn es Dir rein um den Kick geht, organisiere ein Rollenspiel bzw lass es organisieren. Das ist deutlich einfacher, als ernsthaft einen Termin für Geld zu machen.

Prostitution (auch nur einzelne Termine) ist ein hart umkämpfter Markt, der viel Aufwand und Umsicht bedarf, um überhaupt an Termine zu kommen. Und sobald man irgendwo im Internet inseriert, sind Finanz- und Ordnungsamt da hinterher, besonders jetzt mit dem neuen Gesetz ab 1. Juli. Auch Sicherheitsgedanken sollte man als Anfängerin nicht außen vor lassen - nicht nur die körperliche, sondern auch die psychische Sicherheit und die Gefahr geoutet zu werden.

Schreib mich gerne an, wenn Du es doch genauer wissen möchtest. Ich bin seit 14 Jahren Sexarbeiterin und gebe gerne Tipps, welche Wege es gibt, wenn Du wirklich einsteigen möchtest (egal ob für Geld oder für den Kick).
*******OfMe Frau
2.575 Beiträge
Schau auch gerne mal in die Gruppe https://kaeufliche-lust.joyclub.de/ Dort gibt es auch immer wieder Threats zum Thema “wie fange ich an, was muss ich beachten, was macht Sinn und was eher nicht“.
********er75 Mann
6.722 Beiträge
Aktuelle Infos zum Thema Prostitution in Deuschland:

Neuerscheinung: Dona Carmen´s Handbuch für die Altagspraxis zum ProstiSchG

Das vorliegende Handbuch informiert kritisch und parteilich über den Inhalt des so genannten Prostituiertenschutzgesetzes. Es ist in erster Linie für die betroffenen Sexarbeiterinnen geschrieben, mag aber auch für Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen und sonstiger „zuständiger Behörden“ hilfreich sein.

Inhalt
Vorbemerkung des Herausgebers
Gebrauchsanweisung
Betrifft mich das Prostituiertenschutzgesetz?
Gesundheitliche Zwangsberatung bei Prostitution
Gesundheitliche Zwangsberatung
Bescheinigung über gesundheitliche Beratung
Pflicht zum Mitführen der Bescheinigung
Anmeldung der Prostitution / Hurenpass
Pflicht zur Anmeldung von Prostitutionstätigkeit
Informations- und Beratungsgespräch
Anmeldebescheinigung (Hurenpass)
Pflicht, die Anmeldebescheinigung mitzuführen
Sexarbeit im Bordell (Laufhaus, Club, Studio etc.)
Sexarbeit in Privatwohnungen
Ausschließlich allein ausgeübte Prostitution
Sexarbeit zusammen mit anderen
Sexarbeit in Prostitutionsfahrzeugen
Sexarbeiterin als bloße Nutzerin eines Prostitutionsfahrzeugs
Sexarbeiterin als Eigentümerin eines Prostitutionsfahrzeugs (ausschließlich allein genutzt)
Sexarbeiterin als Eigentümerin eines Prostitutionsfahrzeugs (zusammen mit anderen genutzt)
Sexarbeit auf Prostitutionsveranstaltungen
Sexarbeiterin als bloße Teilnehmerin einer Prostitutionsveranstaltung
Sexarbeiterin als Organisatorin und Teilnehmerin einer Prostitutionsveranstaltung
Kontrolle, Überwachung und Sanktionen
Sexarbeiterin geht ausschließlich der Prostitution nach Sexarbeiterin betreibt zugleich ein Etablissement
Sexarbeiterin in eigenem Prostitutionsfahrzeug tätig
Sexarbeiterin organisiert Prostitutionsveranstaltung
Kontrolle und Sanktionen bei Prostitutionskunden
Anhang
Bußgeldkatalog Prostitution
Zeitvorgaben und Fristen
Pflichten der Sexarbeiterinnen
266 Fragen und Antworten im Überblick

„Doña Carmen´s Handbuch für die Alltagspraxis“
266 Fragen & Antworten zum ProstSchG
Hrsg. Frankfurt, den 01.03.2017
ISBN 976-3-932246-89-0
Erhältlich bei Doña Carmen e.V. oder DVS Verlag
Preis 12,90 € zzgl. 1,65 € Porto
****ax Mann
53 Beiträge
Mir gefällt der Vorschlag von AspectsOfMe das Szenario als Rollenspiel zu organisieren.
Dazu auch ein Buchtip: Abenteuer Hure von Felix Ihlefeld. Ich weiß zwar nicht, ob alle Geschichten darin wirklich wahr sind, allerdings inspirieren finde ich sie allemal.
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