Düsseldorf zählt zu einer Stadt mit Wohnraum-Knappheit - damit darf die Miete innerhalb von 3 Jahren um max. 15% erhöht werden. Dieses Mieterhöhungsverlangen ist ordentlich zu begründen (z.B. Verweis und Nachweis des Mietspiegels). Dann hat man 2 Monate Zeit dieses zu prüfen und ggf. zu zustimmen.
Hält er die Formvorschiften nicht ein ist das Mieterhöhungsverlangen unzulässig und damit gegenstandslos.
Du zahlst schon jetzt € 7,50 / m² - da muss mal mal schauen was der Mietspiegel den genau aussagt bzw. wie er sich in der Lage der Wohnung bewegt . Welches Baujahr ist das Haus, Etage der Wohnung, Fenster Iso, Aufzug, Kabel-TV ?
Wenn alles so passt und der Mietspiegel nicht überschritten wird darf er die Miete um max. also € 67,50 mtl. erhöhen.
Ausgenommen sind jedoch energetische Sanierungsmaßnahmen die dürfen mit 10% der nachgewiesenen Kosten p.A. umgelegt werden - müssen allerdings auch vorher angekündigt werden.
Der Punkt der Eigentumsübertragung ist formell korrekt aber der Teufel liegt im Detail: Entweder nimmt man eine Vollmacht in den Kaufvertrag auf welche den Erwerber bereits vorher berechtigt ein Mieterhöhungsverlagen auszusprechen oder er lässt sich halt eine Vollmacht des Verkäufers außerhalb des Kaufvertrages geben. Beides muss dem Mieter jedoch nachgewiesen werden - fehlt dieses siehe oben. Hinzu kommt dass die Eigentumsumschreibung heutzutage durchaus eine Sache von Wochen, nicht mehr von Monaten ist sofern alle Voraussetzungen des Kaufvertrages vorliegen.
Kleiner Tip noch: Auf diese Sachen würde ich den Vermieter erst am 01.10. hinweisen - dann hast Du 3 Monate gewonnen. Nämlich den Monat wo du das ordentliche Verlangen erhältst + die nächsten beiden Monate...:-)
Hält er die Formvorschiften nicht ein ist das Mieterhöhungsverlangen unzulässig und damit gegenstandslos.
Du zahlst schon jetzt € 7,50 / m² - da muss mal mal schauen was der Mietspiegel den genau aussagt bzw. wie er sich in der Lage der Wohnung bewegt . Welches Baujahr ist das Haus, Etage der Wohnung, Fenster Iso, Aufzug, Kabel-TV ?
Wenn alles so passt und der Mietspiegel nicht überschritten wird darf er die Miete um max. also € 67,50 mtl. erhöhen.
Ausgenommen sind jedoch energetische Sanierungsmaßnahmen die dürfen mit 10% der nachgewiesenen Kosten p.A. umgelegt werden - müssen allerdings auch vorher angekündigt werden.
Der Punkt der Eigentumsübertragung ist formell korrekt aber der Teufel liegt im Detail: Entweder nimmt man eine Vollmacht in den Kaufvertrag auf welche den Erwerber bereits vorher berechtigt ein Mieterhöhungsverlagen auszusprechen oder er lässt sich halt eine Vollmacht des Verkäufers außerhalb des Kaufvertrages geben. Beides muss dem Mieter jedoch nachgewiesen werden - fehlt dieses siehe oben. Hinzu kommt dass die Eigentumsumschreibung heutzutage durchaus eine Sache von Wochen, nicht mehr von Monaten ist sofern alle Voraussetzungen des Kaufvertrages vorliegen.
Kleiner Tip noch: Auf diese Sachen würde ich den Vermieter erst am 01.10. hinweisen - dann hast Du 3 Monate gewonnen. Nämlich den Monat wo du das ordentliche Verlangen erhältst + die nächsten beiden Monate...:-)