01.07.2012 in Frankreich ZWEI Einweg-Alkoholtester Pflicht!
Mitführen eines Alkoholtests in Frankreich ab 01.07.2012 Pflicht deshalb hier nochmal die kompletten Infos inclusive aktueller Ergänzungen.
Ab 01.07.2012 ist das Mitführen von Alkoholtests in Frankreich Pflicht. Diese Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Touristen und Geschäftsreisende. Zugelassen sind sowohl elektronische Atemalkoholmessgeräte als auch Einwegtests, welche die französische Norm NF X 20 702 erfüllen!. Der Einweg-"Ethylotest" soll zwischen einem Euro und fünf Euro kosten und kann unbenutzt zwei Jahre lang verwendet werden. Die Tests kann man in Apotheken, Diskotheken, Tankstellen und auch in Supermärkten beim Autozubehör kaufen. Wir haben im Hyper-U 2 Euro pro Stück bezahlt. Das Gerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an. Die französischen Behörden empfehlen gleich eine ganze Packung mitzuführen. Die Polizei wird neben der Norm auch das Haltbarkeitsdatum kontrollieren. Es müssen laut Polizei ZWEI Tester vorhanden sein, weil man nach einem Selbsttest ja nochmal einen Test im Handschuhfach haben muß! Der Sinn dieses Gesetzes ist es, dass man vor Fahrtbeginn einen "freiwilligen" Alkoholtest macht um festzustellen, ob man noch fahrtüchtig ist. Pflicht ist dies allerdings nicht!
In Frankreich gilt ebenfalls die 0,5-Promille-Grenze wie in Deutschland. Für Busfahrer sind es 0,2 Promille.
Wer ab 01.11.2012 ohne Alkoholtestgerät erwischt wird, muß mit einem Bußgeld in Höhe von 11 Euro rechnen.
Der genaue Gesetzestext ist hier nachzulesen:
Décret n° 2012-284 du 28 février 2012 relatif à la possession obligatoire d'un éthylotest par le conducteur d'un véhicule terrestre à moteur
In Deutschland ist derzeit keine ähnliche Maßnahme geplant!
Quellen:
Badische Zeitung (05.03.2012)
Rheinpfalz (12.03.2012)
Manager Magazin (12.03.2012)