Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Swinger Camping & mehr
6698 Mitglieder
zur Gruppe
Wohnzimmer Camping
4294 Mitglieder
zum Thema
Das nennt man Camping37
Strand Sonne Meer... Camping ist einfach herrlich...
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Ganzjahres Camping ( Wohnen auf dem Campingplatz )

*****212 Paar
790 Beiträge
Themenersteller 
Ganzjahres Camping ( Wohnen auf dem Campingplatz )
Hallo in die Camper Runde,

Wir beschäftigen uns zur Zeit damit unser Haus zu verkaufen, und ein neues großes Mobilhome auf einem Jahres Campingplatz zu errichten.
Vornehmlich im südlichen Teil Deutschlands. Bayern , Baden Württemberg, Rheinland Pfalz.

Es ist sehr schwierig aus dem Netz detaillierte Infos zu bekommen.

Gibt es hier unter uns Leute die auf einem Dauerplatz Wohnen?
Für Tipps wären wir sehr dankbar! *knuddel* *knuddel*

Beste Grüße
rewa
*******ig13 Frau
16 Beiträge
Bei fragen könnt ihr euch gerne per pn bei mir melden ich lebe seit 6 Jahren auf einem Campingplatz
*********r_17 Paar
96 Beiträge
Das Thema interessiert uns auch 😀👍
*******ig13 Frau
16 Beiträge
wie schon geschrieben für fragen stehe ich gerne zu verfügung *g*
*****674 Paar
237 Beiträge
Das interessiert uns auch, wollen auch aussteigen!
****01 Paar
478 Beiträge
wir lesen mal mit da ebenfalls Interesse.. haben bisher herausgefunden das es in RheinlandPfalz tw. möglich ist.. in NRW als Wohnsitz verboten.. :->(
*******ig13 Frau
16 Beiträge
es kommt immer auf die gemeinde an und auf den bebauungsplan des platzes *zwinker* ist nicht leicht einen geeigneten platz zu finden.
*****212 Paar
790 Beiträge
Themenersteller 
Ja das haben wir auch schon bemerkt.
Deshalb ja die Hoffnung hier in der Gruppe Leute zu finden die es schon machen und auch bereit sind zu erklären wie und wo es geht.
*sonne* *sonne*
********ern1 Mann
258 Beiträge
*******bil Paar
1.014 Beiträge
Das Thema interresiert uns auch.
Lesen einfach einmal mit.

Wir würden in der Oberpfalz bzw. Oberfranken im Grenzgebiet suchen.
*****usB Mann
3.486 Beiträge
In Bayern dürfen nur Zeltplatzbetreiber selbst in geringem Umfang zur Vermietung Mobilheime aufstellen. Ansonsten muss jede Camping-Unterkunft mobil sein, d.h. mit Rädern . Auch wenn sie hingestellt und gesichert wird als Dauerplatz.

In welchen Bundesländern darf eins aufstellen ?
*********ietta Frau
293 Beiträge
Und was macht man in Pandemie-Zeiten, wo CP ganz gesperrt und zu sind? Wo wohnt man dann???? *schock*
******e59 Mann
210 Beiträge
Ich lebe seit 6 Jahren auf einem Campingplatz am Rursee.
Der neue Betreiber machte Zirkus. Wahrscheinlich muss ich jetzt weg.
Nach §20 Bundesmeldegesetz BMG ist sogar ein Wohnwagen eine Wohnung. Aber nach dem Baugesetzbuch durfte man in diesen Wohnungen nicht wohnen.
2018 wurde EU Recht in Bundesrecht gebracht. Seitdem dürfen die Gemeinden nach dem §12 (7) Baugesetzbuch das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen erlauben.

Das wollen die aber nicht.
https://www.wochenspiegelliv … mpingplaetzen-erlaubt-64703/

Die Sache ist total verrückt.
Nach dem Bundesmeldegesetz mus man sich an seinem Wohnort anmelden.
Wenn mansich aber auf einem Campingplatz anmeldet, bekommt man Ärger.
Eventutell ist es auch ncith mehr so einfach sich dort anzumelden, weil man eine Vermietebescheinigung braucht.
Wie der Herr von dem Bauaufsichtsamt der Städteregion Aachen durchblicken läßt, ist es denen egal, wie lange man sich auf einem Campingplatz aufhält, solange man noch an einen anderen Wohnsitz angemeldet ist.
******e59 Mann
210 Beiträge
Nach der Campingplatz und Wochenendplatzverordnung darf man in NRW Wochenendhäuser mit einer Wohnfläche bis 50m² und einer Höhe bis 3,5 Metern ohne Beaugenehmigung bauen. DerPlatzbetreiber muss dem nur zustimmen.

Problematisch wird es, wenn die Behörde erfährt, dass man sich dauerhaft dort aufhält.
In einem Wochenendhaus darf man sich nur zur Erholung, aber nicht dauerhaft aufhalten.
WEnn man dort dauerhaft ist, weird irgendwann aus dem Wochenenddhaus ein Wohngebäude, für das man eine Baugenehmigung braucht. *nachdenk* das ist deutsch. *aua*
Wie das dann mit dem §12 (7) Baugesetzbuch aussieht, habe ich noch nicht verstanden.
Ich denke, dass sich in nächster Zeit das was ändert.
********e157
167 Beiträge
In aller Regel braucht man noch eine Briefkasten Adresse haben wir von Bekannten so mit bekommen
*****usB Mann
3.486 Beiträge
Ich hab auch schon mitbekommen, dass hier und da jemand komplett im WoWa wohnt, mit Postadresse bei den Kids. Es geht halt immer um den Platzbetreiber bzw. die Gemeinde/Aufsicht dahinter.

Vielleicht gibts ja bald mal neue Richtlinien, weil der Bedarf da ist..
wenn es nicht unbedingt ein Campingplatz sein muss gibt es auch wie bei uns so Ferienparks mit ersten Wohnsitz.Da wohnen wir nun schon seid 9 Jahren ,das haus haben wir gekauft und für das Grundstück bezahlen wir eine Jahrespacht gemäß der Größe des Grundstückes.
Bei Fragen gerne PN
****bad Mann
38 Beiträge
In der Schweiz ist es möglich nur noch in einem Mobilhome auf einem Campingplatz zu Wohnen, inklusive Briefkasten. In der Anfangs Corona Zeit waren die Campingplätze zu für Touristen aber für die fest installierten Wohnwagen und Mobilhomes waren die Plätze aus diesem Grund auch offen. Die haben ja auch Wasser, Strom und Abwasser Anschluss somit hat man nicht zwingend Personen Kontakte.
Wenn du es richtig machen willst, musst du dir einen Campingplatz suchen, auf dem du dich mit ersten Wohnsitz anmelden darfst.
******r15 Paar
74 Beiträge
Wir haben's vor 3 Jahren gemacht...Haus verkauft...Platz im Naturschutzgebiet bekommen mit erstem Wohnsitz in NRW...beste Entscheidung ewer!!!
****01 Paar
478 Beiträge
dürfen wir fragen WO in NRW..? wären für eine Atwort (gerne per PN) dankbar..

L. G.
..... wenn das so einfach wäre ..... ! Also um ein Mobile Home auf einen Campingplatz zu stellen Bedarf es zwar keiner Baugenehmigung (Gesetzeslücke), aber eine Aufstellgenehmigung. Das ist schon mal die erste Hürde. Zudem kommt, dass Campingplätze nur eine vorgegebene Anzahl an Dauercampern aufnehmen darf. Diese Plätze sind also meist über Jahre fest vergeben und man kann höchstens Glück haben, dass ein Dauercamper seinen Platz aufgibt und der übernommen werden kann. Dann kommt hinzu, dass ein Campingplatz nicht als erster Wohnsitz angegeben werden kann. Naja ist nun mal ein Campingplatz und dieser ist ausschließlich für touristische Zwecke genehmigt. Naja und welcher Betreiber möchte zwischen den Wohnwagen ein Mobile Home stehen haben, am besten noch mit Gartenzwergen ? Woher ich das weiß ? Ich plane und baue gerade einen Campingplatz, auf dem unter anderem auch 10 Home stehen werden.
******e59 Mann
210 Beiträge
Der Campingplatzbetreiber verdient alleine an meinem Stromverbrauch ca. 500€ pro Jahr. Auf Campingplätzen ist des Strom etwas teurer.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__12.html

§ 12 (7) Baugesetzbuch der BRD
Soll in bisherigen Erholungssondergebieten nach § 10 der Baunutzungsverordnung auch Wohnnutzung zugelassen werden, kann die Gemeinde nach Maßgabe der Absätze 1 bis 6 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, der insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt.
In der Baunutzungsverordnung steht was Erholungssondergebiete sind. Z.B. Campingplätze.
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__10.html

2013 gab es in Kamp Lintfort auch das Problem, dass sich jemand an Dauercampern mit erstem Wohnsitz auf einem Campingplatz störte.
Letztendlich kümmerte sich die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft persönlich darum, und die Menschen, die bis zu einem bestimmten Datum ihren ersten Wohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet hatten, wurden dort geduldet. Das wurde mit Vertrauensschutz begründet.
Bürger, die ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt auf einem Campingplatz anmelden können, müssend darauf vertrauen können, dass die dort auch wohnen dürfen.
Pressemitteilung von 2014:

Eben habe ich eine neue Pressemitteilung von Mai 2020 aus Kamp-Lintfort gefunden:

Die wollen immer noch nicht, dass man da wohnt:
https://www.kamp-lintfort.de … endhaeuser-in-kamp-lintfort/

Da wird sich in nächster Zeit bestimmt noch was tun.
2016 sollen 300.000 Menschen in der BRD auf Campingplätzen gewohnt haben.

*nono* ich habe keine Gartenzwerge.
Aber nette Nachbarn, die auch im Joyclub sind. *top2*
****_DS Frau
5.256 Beiträge
Zitat von *********rstig:
Dann kommt hinzu, dass ein Campingplatz nicht als erster Wohnsitz angegeben werden kann.

Das ist so nicht ganz richtig. auf meinem Campingplatz in SH darf man sowohl Wohnen als auch den 1.ten Wohnsitz anmelden.
Davon machen einige Mitdauercamper auch fleissig Gebrauch und wohnen fest ganz offiziel über das Jahr dort. Sowohl mit Mobilheimen als auch mit Wohnwagen nur... *liebguck*
**********n4444 Paar
1.313 Beiträge
Ich verstehe die Problematik nicht.......warum lebt man nicht auf dem CP und gibt als erste Adresse die seiner Kinder , Freunde, Onkel oder Tante etc. an.......so kann man doch unnötige Nachfragen vermeiden.....
Lasse mich gerne belehren 💋
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.