„ Nein, ist nicht sehr neu, wichtig ist hier das geschäftsmäßige und entgeltliche...
Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t, dann fällt er gar nicht erst nicht unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt weder einer geschäftsmäßigen noch einer entgeltlichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.
Danke
, die Abstellung auf den Zweck der Fahrt war weder mir noch den Polizisten, die mich anhielten bekannt (oder sie wollten es nicht kennen)