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Wohnmobil-Zulassung für Minicamper

*****_bw Frau
96 Beiträge
... und zum ausbau/bestimmungen > jedes bundesland!!! hat andere vorgaben, was ein womo ausmacht ... lg
Mit LKW Umbau wäre ich vorsichtig! Damit greift das LKW-Wochenende-Fahrverbot wenn du einen Anhänger bewegen willst. Das gilt selbst dann, wenn dein Mini-LKW unter 2 to wiegt.
********ern1 Mann
258 Beiträge
Zitat von *******960:
Mit LKW Umbau wäre ich vorsichtig! Damit greift das LKW-Wochenende-Fahrverbot wenn du einen Anhänger bewegen willst. Das gilt selbst dann, wenn dein Mini-LKW unter 2 to wiegt.
Das stimmt nicht, das ist mittlerweile aufgehoben, mein RAM hat LKW Zulassung mit 3.5t plus 3.5t hinten drann und darf fahren an Sonn und Feiertagen, gilt erst ab 7.5 t
Zitat von ********ern1:
Zitat von *******960:
Mit LKW Umbau wäre ich vorsichtig! Damit greift das LKW-Wochenende-Fahrverbot wenn du einen Anhänger bewegen willst. Das gilt selbst dann, wenn dein Mini-LKW unter 2 to wiegt.
Das stimmt nicht, das ist mittlerweile aufgehoben, mein RAM hat LKW Zulassung mit 3.5t plus 3.5t hinten drann und darf fahren an Sonn und Feiertagen, gilt erst ab 7.5 t

Das muss dann aber seeehr neu sein. Laut Bussgeldkatalog.org und adac.de/verkehr vom 14.07.2020 gilt meine Aussage immer noch. Bitte beachten, das Verbot gilt bei LKW unter 7,5to nur im Anhängerbetrieb. Ohne Anhänger dürfen Klein-LKW am Wochenende fahren.
****ab Paar
12.141 Beiträge
Nein, ist nicht sehr neu, wichtig ist hier das geschäftsmäßige und entgeltliche...

Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t, dann fällt er gar nicht erst nicht unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt weder einer geschäftsmäßigen noch einer entgeltlichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.


https://www.adac.de/verkehr/ … onn-und-feiertagsfahrverbot/
********ern1 Mann
258 Beiträge
Zitat von ****ab:
Nein, ist nicht sehr neu, wichtig ist hier das geschäftsmäßige und entgeltliche...

Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t, dann fällt er gar nicht erst nicht unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt weder einer geschäftsmäßigen noch einer entgeltlichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.


https://www.adac.de/verkehr/ … onn-und-feiertagsfahrverbot/
Danke für den Text, ich war noch in der Arbeit und konnte ihn nicht gleich suchen *top*
Zitat von ********ern1:
Nein, ist nicht sehr neu, wichtig ist hier das geschäftsmäßige und entgeltliche...

Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t, dann fällt er gar nicht erst nicht unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt weder einer geschäftsmäßigen noch einer entgeltlichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.


Danke *danke* , die Abstellung auf den Zweck der Fahrt war weder mir noch den Polizisten, die mich anhielten bekannt (oder sie wollten es nicht kennen)
******r64 Mann
117 Beiträge
Zitat von *******960:
Danke *danke* , die Abstellung auf den Zweck der Fahrt war weder mir noch den Polizisten, die mich anhielten bekannt (oder sie wollten es nicht kennen)

Dann den Gesetzestext ausdrucken und immer dabei haben. Bei Schwierigkeiten vorzeigen hilft!!
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