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interkulturelle sozialarbeit

interkulturelle sozialarbeit
---liebe leute..seit ca 15 jahren bin ich im bereich der interkulturellen sozialarbeit als GF unterwegs..seit ca 8 monaten betreibe ich insgesamt 5 flüchtlingsunterkünfte..zwei sporthallen und drei hostels für UMA..insbesondere für die UMA möchte ich gerne anschlussmaßnahmen anbieten um die jugendlichen/kinder aus den temporären unterbringungen in hostels herauszuholen..für die betreuung nach SGB VIII §34 benötige ich eine betriebserlaubnis..hierfür ist eine konzeption und ein tahessatz die grundlage..womöglich hat hier jemand erfaahrung zum thema..ich würde mich über rückmeldungen freuen und bin sicher einiges im gegenzug bieten zu können..lg,can
*****one Frau
13.323 Beiträge
willkommen im club
zunächst brauchst du die willensbekundung des zuständigen jugendamtes- ob sie überhaupt einen vertrag mit dir als träger in spe machen wollen. ( bedarfsanalyse). gut ist es, wenn du zu dieser sache bereits ein grobes konzept hast. dabei muss der schwerpunkt auf integration liegen.
dann brauchst du eine entsprechende wohnung/ haus- was immer.
SGB VIII §34 fordert einiges an voraussetzungen und auch viel fachpersonal.


http://www.b-umf.de/
http://www.bagljae.de/downlo … ngsempfehlungen-umf_2014.pdf

gruß

diA
:-)
...die zustimmung des jugendamtes wird laut senatsverwaltung bei der angespannten situaion in berlin nicht benötigt..das wäre die hürde bei der trägervielfalt und dem konkurrenzdruck in berlin...
*****one Frau
13.323 Beiträge
aber: du musst ja von irgendwo dein geld bekommen / die tagessätze vereinbaren. ohne vereinbarung dazu wird es nicht gehen.
....
..der tagessatz wird mit dem senat verhandelt..die jugendlichen, die jetzt in meinen standorten untergebracht sind werden den bezirken zur zuständigkeit verteilt und der betreuungskontinuität wegen in unseren folgeeinrichtungen untergebracht..wir werden dann mit den jeweiligen bezirken abrechnen...
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