interkulturelle sozialarbeit
---liebe leute..seit ca 15 jahren bin ich im bereich der interkulturellen sozialarbeit als GF unterwegs..seit ca 8 monaten betreibe ich insgesamt 5 flüchtlingsunterkünfte..zwei sporthallen und drei hostels für UMA..insbesondere für die UMA möchte ich gerne anschlussmaßnahmen anbieten um die jugendlichen/kinder aus den temporären unterbringungen in hostels herauszuholen..für die betreuung nach SGB VIII §34 benötige ich eine betriebserlaubnis..hierfür ist eine konzeption und ein tahessatz die grundlage..womöglich hat hier jemand erfaahrung zum thema..ich würde mich über rückmeldungen freuen und bin sicher einiges im gegenzug bieten zu können..lg,can