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Die Sache mit der Einvernehmlichkeit

****i2 Mann
11.400 Beiträge
Themenersteller JOY-Angels Gruppen-Mod 
Ich muss nicht. Ich will. Wissen ist Macht :).
*****n_N Mann
9.370 Beiträge
****i2:
Ich denke, ich recherchiere mal, wie das in der Schweiz ist. Wobei ich ja eh meistens deutschem Recht unterliege wenn es relevant ist.

Viel Erfolg...leider findet man keine Gesätze explizit für BDSMler...da muss man sich alles selber aus dem normalen Strafrecht, BGB zusammensuchen!

Aber um Neugierde zu stillen und wenn man Spaß dran hat...kann man das machen.

fesselnder_dom recht hast du! Aber wenn man sich für was interessiert dann beschränkt man es ja nicht nur aufs ausleben...Du hast doch sicher auch mal rechachiert welche Praktiken es im BDSM gibt und was so für Risiken und Nebenwirkungen es zu bedenken gilt...nix anderes ist das hier *zwinker*
Ich weiß nicht...
...ob die juristische Betrachtung des Themas hier weiterhilft. Ich vergleiche das mal mit der Straßenverkehrsordnung: Sobald ich mich ins Auto setze und am öffentlichen Straßenverkehr teilnehme, bin ich 'schuldig' weil ich ein Risikofaktor für andere bin...
Ich mache es trotzdem;-)
So sehe ich es auch im BDSM. Jeder Beteiligte weiß, das wir auf dünnem Eis unterwegs sind und evtl. auch mal was daneben gehen kann. Was nicht mal zwingend mit Go oder NoGo zu tun hat, sondern mit Tagesform, Rahmenbedingungen, etc.
Wenn Sub Nadeln als Tabu erklärt und Dom seinen Klinikkoffer auspackt, dann muß schon vorher irgendwas eklatant schief gelaufen sein. Ich glaube, das einzig der gesunde Menschenverstand und gute Kommunikation bei allen Beteiligten die Lösung ist. Dann erübrigt sich die rechtliche Betrachtung der Szene und der philosophische Disput über SSC, RACK oder sonstiges.
Würde mich persönlich auch völlig abturnen, wenn ich nur das Gefühl hätte, mir darüber Gedanken machen zu müssen.
Nur meine Meinung:-)

LG Maik
****i2 Mann
11.400 Beiträge
Themenersteller JOY-Angels Gruppen-Mod 
*******cer:
Dann erübrigt sich die rechtliche Betrachtung der Szene

Diesen ersten Teil halte ich für in Ordnung - schlussendlich kann man ja im Voraus echt nicht wissen, was wäre, wenn ein Richter über den Fall befindet.

*******cer:
und der philosophische Disput über SSC, RACK oder sonstiges.

Den zweiten Teil sehe ich diversifizierter. Erstmal: Als Disput würde ich das jetzt nicht bezeichnen. Und eine philosophische (ethische?) Auseinandersetzung mit den Begriffen halte ich für sehr wervoll. Ich bin auch deiner Meinung, dass diese Auseinandersetzung nicht dazu führen sollte, dass man es sein lässt, nur weil man sich selbst im Weg steht.
**********urple Paar
7.612 Beiträge
Für mich stellt sich das Ganze ...
seit langem recht einfach dar! Ich lebe etwas aus, das under den Begriff "Devianz" fällt.
In der Rechtssprechung und auch in der gesellschaflichen Würdigung ist das nur sehr unzureichend und nur in Fragmenten gewürdigt und beschrieben.
Ergo habe ich meine eigene Ethik, meine eigene Moral dazu entwickelt. Ich habe meine Beziehungen zum Rest der Gesellschaft selbst definiert. Dasselbe gilt für mein Gegenüber. Damit leben wir in unserem eigenen Mikrokosmos.
Die Sicht von aussen bleibt unser eigenes (Rest)Risiko. Ich sehe bewusst die wie auch immer geartete Gefahr (... gesellschaftlich, strafrechtlich, ethisch ...) und nehme dieses Risiko bewusst auf mich.

Ich sehe den Berg, ich weiss dass es gefährlich sein kann da hinaufzuklettern. ich tu es trotzdem und versuche dann aber nicht die Verantwortung oder das Verständnis für meine Handlung Anderen abzuverlangen. Das ist für mich die Konsequenz eigenständiger Entscheidungen.

Soll aber nciht heissen, dass man die Gesellschaft nicht weiterentwickeln kann! Das ist aber ein Gesamtprozess der mit meiner Individualentscheidung nichts zu tun hat.
In dem Moment wo ich diese Individualentscheidung treffe, gelten eben die bestehenden Rahmenbedingungen und ich entscheide im Bewusstsein dieser Rahmenbedingungen.

Jeder der sich Morgens ins Auto setzt ist ein potenzieller Verbrecher. Er könnte an der nächsten Ecke ein unausgeschlafenes Kind überfahren. Und diese Wahrscheinlichkeit ist m.E. vermutlich grösser als die dass er als Sadist angeklagt wird.
Jeder mann der bein OnNightStand eine Frau vögelt könnte im Nachhinein als Vergewaltiger angeprangert werden. Wird er deswegen enthaltsam?

LG Black owns Purple (m)
**********Dom74 Mann
179 Beiträge
Guten Morgen,

ich habe mich mit dem aufkommen der Frage SSC und RACK auch kurz damit beschäftigt.
Essenz für mich, beide behandeln das selbe, nur auf eine andere Art das Thema anzugehen. In der Debatte, die sich auch im Chat ergab, war für mich dann irgendwann der Punkt für mich erreicht, es ist eine Glaubensfrsge, wie so vieles im BDSM, wie man vorgeht.

Für mich ist die Sache mit SSC und RACK sowie der entsprechenden Einvernehmlichkeit relativ einfach!
Beim Tanzen und in der Liebe ist all das erlaubt was beiden gefällt!
Das was beiden gefällt ergibt sich durch Gespräche, Mimik, auftreten und und und, sicherer werde ich mir da bei einer PArtnerin mit der Zeit die wir zusammen verbringen und unsere Neigung ausleben.

Was die rechtliche Seite an geht, unsere Gesetze sind dort sehr eindeutig:
§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1.
das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Da ist in keinster Weise ein einvernehmlich oder der gleichen zu finden. Bin also hier dem Ermessensspielraum eines Staatsanwaltes und Richters ausgeleifert.
Auf Grund der Möglichkeit untersucht das der Staatsanwalt ja nicht in jedem Haushalt, ergo muss es jemand zur Anzeige bringen.
Sollte es natürlich zu einer entsprechenden Verletzung kommen, wo der Rettungsdienst benötigt wird, ein Arzt hinzugezogen werden muss, muss ich mich damit aber auseinander setzen. Diese haben teilweise die Pflicht so etwas zu melden!
Kein einfaches Thema, über gewisse Dinge sollte man sich im klaren sein, aber wie schon erwähnt, mit etwas gesunden Menschenverstand sollte so etwas nicht vorkommen.
****i2 Mann
11.400 Beiträge
Themenersteller JOY-Angels Gruppen-Mod 
**********Dom74:
Da ist in keinster Weise ein einvernehmlich oder der gleichen zu finden. Bin also hier dem Ermessensspielraum eines Staatsanwaltes und Richters ausgeleifert.

Nicht ganz. Es gibt auch Präzedenzfälle und die Praxis. Man kann leider nicht einfach aufgrund von ein paar Artikeln drauf schliessen, ob etwas illegal ist und ob z.B. Einvernehmlichkeit gewertet wird. Daher ist Recht auch ein ganzes Studium.
*****n_N Mann
9.370 Beiträge
**********Dom74:
Da ist in keinster Weise ein einvernehmlich oder der gleichen zu finden.
Man muss auch schon den richtigen Paragrafen suchen und finden *zwinker*
§ 228 Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/228.html
*****n_N Mann
9.370 Beiträge
**********Dom74:
Sollte es natürlich zu einer entsprechenden Verletzung kommen, wo der Rettungsdienst benötigt wird, ein Arzt hinzugezogen werden muss, muss ich mich damit aber auseinander setzen. Diese haben teilweise die Pflicht so etwas zu melden!
Die Pflicht besteht wenn sie eine Straftat vermuten...klärt man die Ärzte ehrlich auf, müssen und werden diese nix an die Polizei weitermelden.

Nicht das jemand wieder was falsch interpretiert und das wieder jahrelang die Runde macht.
******ose Frau
4.600 Beiträge
Aus aktuellem Anlass:
Eben gelesen:
Bei Würgespielen beinahe getötet, sie vergass das vereinbarte Codewort!

Er wurde frei gesprochen!

Geschehen in Zürich
Gutes Beispiel!
Faszinierend was so passiert...
Würgespiele in stark angetrunkenem Zustand. Ist meiner Meinung nach weder SSC, noch RACK, auch wenn hier ein klares Einverständnis vorlag, sondern einfach nur fahrlässig. Im konkreten Fall ganz klar von beiden!

LG Maik
*******958 Frau
9.897 Beiträge
******sen:
Aus aktuellem Anlass:
Eben gelesen:
Bei Würgespielen beinahe getötet, sie vergass das vereinbarte Codewort!

Er wurde frei gesprochen!

Geschehen in Zürich

Falls der Zeitungsbeitrag hier schlecht lesbar ist könnt ihr hier nachlesen
http://www.20min.ch/schweiz/ … berin-fast-getoetet-14134342
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