Fluggastrechte und deren Umsetzung
In diesem Beitrag geht es mir darum, euch etwas über eure Rechte als Fluggast zu informieren. Angesprochen sind hier Reisende aus den EU-Ländern, die ihre Reise in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz angetreten haben oder antreten werden.Seit dem 17. Februar 2005 sind diese Fluggastrechte in Kraft und auch vom EuGH bestätigt. Nähere Informationen dazu gibt es auf Wiki.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
Generell ist zwischen 3 Fällen zu unterscheiden:
1. Nichtbeförderung
Wird dem Fluggast die Beförderung verweigert ohne dass ein Grund in seiner Person vorliegt (Trunkenheit, etc.), hat der Fluggast das Recht auf die folgenden Ansprüche:
Erstattunhg des Ticketpreises
frühestmöglicher kostenloser Rückflug
frühestmögliche Beförderung zum Zielort
Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin
zusätzlich hat der Fluggast ein Anrecht auf eine Entschädigung
250 EUR für eine Flugstrecke ≤ 1500 km
400 EUR für eine Flugstrecke innerhalb der EU oder ≤ 3500 km
600 EUR bei Flugstrecken > 3500 km
Schafft es die Airline, alternativ einen Flug nicht später als 2, 3 oder 4 Stunden (obige 3 Fälle) zu organisieren, reduziert sich die Entschädigungsleistung um 50%.
2. Annullierung
Bei einer Annullierung greifen die gleichen Rechte wie unter 1. Nichtbeförderung. Allerdings gibt es hier noch ein paar Ausnahmen bezüglich des Vorlaufs und Bekanntgabe, wann ein Flug annulliert wird.
3. Verspätung
Bei einer Verspätung greifen die gleichen Rechte wie unter 1. Nichtbeförderung
Durchsetzung der Rechte
Es gibt mittlerweile einige Unternehmen, die sich auf die Durchsetzung der Fluggastrechte spezialisiert haben und die gegen einen prozentualen Abtritt des durchgesetzten Betrags die gesamte Rechtsabwicklung übernehmen. Anbei gebe ich die Links einiger Firmen bekannt:
Flightright
http://www.flightright.de/
EUClaim
http://www.euclaim.de/
Fairplane
https://www.fairplane.de
refundme
https://www.refund.me/de/
Oben genannte Unternehmen verlangen bis zu knapp 30% des durchgesetzten Betrags um ihre Kosten zu decken. Gut ist da die Webseite der Online-Zeitschrift Finanztip.
http://www.finanztip.de/fluggastrecht/
Hier wird neben einem Online Tool auch direkt ein Musterbrief angeboten, sodass man versuchen kann, seine Ansprüche selbst durchzusetzen. Zeigt sich eine Airline uneinsichtig, besteht immer noch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Hier noch ein paar aktuelle Links zu dem Thema:
Luftfahrtbundesamt
http://www.lba.de/DE/Zentral … hte/Fluggastrechte_node.html
Spiegel Online
http://www.spiegel.de/reise/ … ben-passagiere-a-989928.html
Test.de
https://www.test.de/Fluggast … ur-Entschaedigung-4667375-0/
Europäisches Verbraucherzentrum
http://www.eu-verbraucher.de … /flugzeug/eu-fluggastrechte/
Tagesschau
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fluggastrechte-102.html
Es ist wichtig, Informationen über den Flug zu bekommen, die unabhängig von der jeweiligen Airline erhoben worden sind. Wer als genaue Informationen über Verspätungen haben möchte, dem empfehle ich die folgende Seite:
Flightstats.co.uk
http://flightstats.co.uk/home.do
Erforderlich ist lediglich eine Anmeldung. Über diese Seite können auch im Nachhinein die tatsächlichen Zeiten für Abflug und Ankunft ermittelt werden. Dies ist notwendig um die Ansprüche gegenüber der Airline durchzusetzen.
Wie schon gesagt haben die oben angegebenen Möglichkeiten seine Forderungen durchzusetzen den Nachteil, dass Gebühren anfallen. Meine Empfehlung geht dahin, den Rechtsweg über einen Rechtsanwalt zu beschreiten. Nach deren Erfahrung zahlen die Fluggesellschaften im Falle berechtigter Ansprüche, wenn sie sehen, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Die Gebühren für eine außergerichtliche Einigung liegen bei ca. 100 EUR bei einem Streitwert von 600 EUR. In anderen Fällen einfach nachfragen, wie hoch die Gebühren ausfallen. Letztendlich wird der Rechtsanwalt die Kosten gegenüber der Airline geltend machen. Gerichtsstandort für solche Verfahren ist Düsseldorf.
Eine weitere Möglichkeit bildet die Schlichtungsstelle in Bonn. Die Adresse gibt es beim LBA. Allerdings dauert das Verfahren dort bis zu 3 Monate, weshalb ich einen RA vorziehen würde. Wer eine RSV hat, sollte dies in jedem Fall tun.
Es lohnt sich auch, gegen die Airline eine Beschwerde beim LBA einzureichen. Die mahnen die Airlines, die glauben, europäisches Recht missachten zu können, generell ab. In den letzten Jahren sind Bußgelder in einer Gesamthöhe von ca. 2.3 Mio Euro verhängt worden. In einem Einzelfall kann die Höhe je nach Verhalten der Airline schon einmal den Betrag von 25.000 EUR erreichen.
Gesetze, Urteile, Grundsatzentscheidungen:
http://www.euclaim.de/neuigk … es-europaischen-gerichtshofs
http://curia.europa.eu/jcms/ … n/pdf/2014-09/cp140116de.pdf
http://www.fluggastverordnun … -auch-bei-groser-verspatung/
https://soep-online.de/assets/files/Service-Links/BGH-Urteil.pdf
https://soep-online.de/asset … 28EG%29%20Nr.%20261-2004.pdf
Ich bin aktuell betroffen bzw. vertrete meine Frau, die mit 12 Stunden Verspätung in Bangkok angekommen ist. Carrier war Etihad und aktuell werde ich einen RA einschalten.
Über den Ausgang werde ich euch auf dem Laufenden halten. Rückfragen sind willkommen.