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Gewährleistung vs. Garantie: Drei heikle Unterschiede

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Themenersteller Gruppen-Mod 
Gewährleistung vs. Garantie: Drei heikle Unterschiede
Im Zuge unserer Akku-Berichterstattung wurde die Frage laut, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Was oft in einem Atemzug erwähnt wird, liegt in Wirklichkeit Welten auseinander. Und das ist im Schadensfall entscheidend für die Frage: Zahlt der Hersteller oder der Kunde?

1. Garantie ist freiwillig

Mit der Garantie verspricht ein Hersteller freiwillig, dass das Gerät in einem bestimmten Zeitraum funktioniert, wie es vor dem Verkauf beschrieben wurde. Wenn es innerhalb dieser Zeitspanne nicht mehr so funktionieren sollte, verpflichtet sich der Hersteller, diesen Zustand kostenlos wiederherzustellen. Der Käufer muss in diesem Fall nicht beweisen, dass das Gerät schon beim Kauf fehlerhaft war.

Sonderfälle hierbei sind Rückrufaktionen, bei denen sich Hersteller ungefragt und auch außerhalb der zeitlichen Vereinbarung zu kostenlosen Reparaturen verpflichten, um Image-Schäden zu verringern.

2. Gewährleistung und die Beweislastumkehr 

Unabhängig von dem vereinbarten Garantie-Zeitraum existiert per § 438 BGB für 24 Monate Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Innerhalb der ersten sechs Monate wird zugunsten des Kunden davon ausgegangen, dass Fehler schon beim Kauf vorlagen, aber erst später festgestellt wurden. Der Verkäufer muss dann nach Anspruch auf Nacherfüllung ("Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache" § 439 BGB) die Reparatur kostenlos durchführen oder das Gerät ersetzen oder einen Teil des Geldes zurückerstatten (nach Minderung (§ 441 BGB)). Was davon gemacht werden soll, entscheidet hierbei der Kunde, Nacherfüllung hat hierbei allerdings Vorrang – zusätzlich gibt es aber Ausnahmen, siehe § 439 BGB.

Nach sechs Monaten aber kann der Verkäufer den Beweis vom Kunden verlangen, dass das Gerät bereits zu Zeitpunkt des Kaufes fehlerhaft war. Einen dafür nötigen Gutachter leisten sich aber die wenigsten Kunden.

3. Anlaufstellen

Garantieansprüche werden immer direkt beim Hersteller wahrgenommen. Oft werden dort Hotlines oder Online-Formulare angeboten, mit denen sich eineRücksendenummer beantragen lässt. Letztere lässt sich oftmals auch außerhalb der Garantiezeit beschaffen, jedoch kommt das reparierte Gerät dann mit Rechnung zum Kunden zurück.

Im Gewährleistungszeitraum außerhalb der vereinbarten Garantiezeit kümmern sich viele Hersteller nicht mehr persönlich um den Kunden, sondern verlagern den Service die Hände von Vertragswerkstätten oder die Händler, die kostenpflichtige Reparaturen anbieten. Überdies ist der Verkäufer wie in 2. erwähnt bis zu 24 Monate nach Kauf zu Service verpflichtet.

Fazit

Unterm Strich bedeutet all das: Garantie ist immer mit einer kostenlosen Reparatur verbunden. Bei der Gewährleistung gilt dies nur für die ersten sechs Monate. Insbesondere ab dem siebten Monat bedeutet sie aber nur noch, dass für ein Gerät in einem bestimmten zeitlichen Rahmenrepariert Nacherfüllung geleistet werden kann – egal ob dabei Kosten für den Kunden entstehen. Der Rahmen von 24 Monaten stellt also automatisch sicher, dass für ein Gerät ab dem Datum des Kaufes noch für mindestens zwei weitere Jahre die Infrastruktur existiert, um etwaige Defekte wieder beheben oder das Gerät ersetzen zu können. Also immerhin etwas.

Quelle: AndroidPit
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