Alleinerziehend
Die Definition "Alleinerziehend" findet man im SGB II §21 AS3. Das erstmal als Antwort, denn ICH finde viele Dinge sind dann sehr sehr subjektiv und "Man(n)" denkt oft man macht den Löwenanteil.
Ich für meinen Teil bin- wie sage ich - staatlich anerkannter allein erziehender Vater - nicht mit Diplom, aber mit Gerichtsurteil. Mein Kind sieht seine Mutter maximal alle 14 Tage und in den Ferien auch mal eine Woche (Kindeswunsch). Sein Lebensmittelpunkt ist hier sprich sein und mein Haus. Dies ist die Basis, sein zu Hause. Wir die wirklichen allein erziehenden haben nämlich den vollen Spaß auf unserer Seite, ob Krankheit, Launen, Pupertät, zu kleine Klamotten, Hausaufgaben, Verletzungen etc... - wir können uns davor nicht drücken und haben das "Problem" unmittelbar auf dem Tisch. Vor allem aber sind WIR der Teil der Angst hat das unser Kartenhaus eines Tages zusammenbricht, oder unsere Kraft nicht ausreicht. Klar gibt es, wie in meinem Fall geteiltes Sorgerecht, was die Sache aber nicht vereinfacht, nein eher oftmals komplizierter gestaltet -Stichwort zum Operation, oder aber auch Ausweis beantragen. Ich bin defintiv allein erziehend, auch wenn mein Kind seine Mutter mehr oder weniger alle 14 Tage (Freitag Nachmittag bis Montag früh) sieht.
Ich weiss nicht ob ich Dir geholfen habe.
LG Kami