Danke für eure Beiträge
Sie kann begleitetes fahren ohne Begleitung durchführen wenn es keine öffentliche Verkehrsmittel zum Ausbildungsbetrieb gibt.Z. B. Bei Schichtdienst und Wochenenden Arbeitszeiten.
Dann darf sie die vorgeschriebene Fahrt mit dem PKW durchführen.
Aber wie auch schon mitgeteilt nur die angegebene Strecke und kein Abstecher zum Lebensmittelmarkt z. B.
Da sie aber die Ausbildung in einem Betrieb auf dem Dorf macht, kann sie mit Umwege dort mit Bus und Bahn hingelangen.
Daher wird das begleitete Fahren ganz normal mit eingetragene Personen durchgeführt.
Sie freut sich da drauf und die unterschiedliche Personen geben jeder seine Vorzüge ihr mit auf dem Weg.