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Architekt und/oder Statiker im Forum?

******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Architekt und/oder Statiker im Forum?
Hallo, wir haben ein Anliegen in eigener Sache.

Geplant ist ein kleines Bauvorhaben, Wochenend- oder Ferienhaus, Gartenhaus, Garage.
Es soll eine Art Freizeitgrundstück werden, auf dem man eine kleine Party feiern kann, aber auch mal ein ruhiges Wochenende verbringen kann. Dazu möchte man natürlich dort übernachten. Ein Baugrundstück mit 800 qm ist vorhanden, alles in *nrw*
Dazu hätten wir ein paar allgemeine Fragen.
Z.B. braucht man für die Errichtung einer Garage, neben einer Statik, auch noch einen Architekten der Vorlageberechtigt ist?

Ist vielleicht ein Architekt und/oder Statiker im Forum, der uns freundlicherweise weiterhelfen kann.

Vielen Dank!
********reue Paar
3.642 Beiträge
Man braucht zur Errichtung einer Garage in NRW nicht zwingend eine Baugenehmigung. Das ist von der Größe abhängig, siehe hierzu die LBO.
Man könnte diese Fragen am Besten mit dem zuständigen Bauamt klären.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@********reue

Danke für die Info. Ich sag mal Du, da ich annehme, es schreibt nur einer. *zwinker*
Ich habe also mal hier nachgelesen:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)
Demnach sind Kleingaragen (bis 100 m²) genehmigungsfrei, incl. 20 m² Abstellraum.
Das sollte für eine Doppelgarage reichen.
Andere Quellen erklären, dass nur Garagen bis 30 m² in NRW genehmigungsfrei sind.

Erst mal *danke*
****01 Mann
11 Beiträge
Für eine Bauvoranfrage ist kein Architekt notwendig.
Die kann man immer stellen, um ein Bauvorhaben vorab anzufragen.
Die Kosten sind gedeckelt und sollten unter 100 Euro betragen.
Wenn Bauland vorhanden ist, gibt es einen Bebauungsplan oder man hat hat das Landesbaurecht NRW, mit dem entsprechendem Landschaftsplan.
Bauen im Aussenbereich ist nur privilegiert zulässig und unterliegt vollkommen anderen Regeln.
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