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Zweifel als Sub100
Ich habe vor gerade mal einem Monat meinen Herrn kennengelernt.
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Gasprüfung (G607) NUR für die HU bis 2023 ausgesetzt

*********illa Paar
4.421 Beiträge
Gruppen-Mod 
Gerne *g*
****er Mann
183 Beiträge
*xd*
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
@*********lgium
Natürlich sollte die Prüfung richtig und auch durchgeführt werden, wenn sie in Auftrag gegeben wird und natürlich kann er dafür in Haftung genommen werden, denn der Sachkündige unterschreibt ja dafür.... Soweit die Theorie *lol* Das sie nicht ornungsgemäß durchgeführt wurde, gilt es dann zu beweisen. Aber wie bei der HU gilt der Satz: " Zum Zeitpunkt der Überprüfing war alles in Ordnung" *haumichwech*
Der HU Prüfer kann und sollte danach nichts mehr bemängeln, weil ja eine gültiege G607 vorliegt und er die Prüfung ja nicht noch einmal durchführt. Wenn er nun aber , als Beispiel, bei der Untersuchung eine durchgebrochenen oder durchgerostet Gasleitung am Unterboden findet., ist er sehr wohl berechtigt, dies als schweren Mangel zu kennzeichnen.
Ich hoffe , ich konnte helfen.

Aber selbst bei der Erstabnahme vom Werk kann es passieren, das die Abnahme nicht ordnungsgemäß erfolgt. Das sieht man z.B. daran., das man ein Protokoll erhält, der Gasregler aber eingepackt in der Schublade liegt. So als kleine Anekdote aus der Schulung..
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****er:
"da diese nur den Zustand bei der Vorführung wieder gibt und nicht den im Betrieb."
Darf ich den Satz "klauen"?
Sehr teffend formuliert *top*

Treffender ist der Satz " War zum Zeitpunkt der Überprüfing in einem ordnungsgemäßen Zustand" *lol*
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Na siehste dachte ich doch.
Im Grunde gibt es dir nur die Gewissheit beim Zeitpunkt der Kontrolle.
Sorry aber wenn man nun mal alles auf die Goldwaage legt müsste doch bei jedem Flaschenwechsel auch geprüft werden, denn du veränderst ja was.
Eine Gasprüfung macht ja durchaus Sinn und ich sehe auch die Wichtigkeit.
Doch schaut man zwischen den Zeilen bleibstvwenn es knallt der dumme.
Denn bei puff, Bim und weg wirst nicht mehr groß was zum Nachweisen finden.
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
Gut, eine Sicherheit wird dir NIE jemande geben... Ich habe bei uns in der Werkstatt Fahrzeuge gehabt, die gerade HU neu hatten und ich die Fäuste in den Schweller stecken konnte etc. Also von daher... Und der Prüfer fährt ja auch nicht mit... was nützt die beste Prüfung, wenn der Fahrzeugbesitzer danach was an der Anlage verändert. Es gibt immer zwei Seiten... Das ganze nun auf den Prüfer zu schieben ist ein wenig unfair. Und die meisten Fehler passieren nun einmal auf der Fahrzeughalterseite...
****tex Mann
27 Beiträge
Außer dem HU-Prüfer hat noch niemand die Gasprüfung interessiert. Dennoch lasse ich auf jeden Fall die Überprüfung turnusgemäß vornehmen. Schläuche, Dichtungen etc. aus Gummi können altern, brüchig und undicht werden. Risiken werden dadurch zwar nicht vermieden aber verringert. Wäre doch schade bummmmm ... aus der Welt katapultiert zu werden. Gerade Joyler wissen, dass es ein paar schöne Dinge gibt für die es sich lohnt, möglichst unbeschädigt durch das Leben zu gehen.
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
Hier mal die offizelle Pressemitteilung der Verbände
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
Update G607 ausgesetzt
Ich möchte hiermit KEINE Diskussion auslösen, dies ist nur ein UPDATE und ein wenig Informationen.

In letzter Zeit kommen Kunden zu uns, die bei der HU den Vermekt "Fehlende G607 - erheblicher Mangel" bekommen haben. Aber die G607 ist doch bis 2023 ausgesetzt, wie kann das sein ?? Einige Prügorganisationen begrunden das so: "Ist die Heizungs- bzw. Gasanlage Teil der Betriebserlaubnis oder der Typengenehmigung, bedeuten Defekte oder Undichtigkeiten weiterhin, wie erwähnt, dass die HU nicht bestanden ist" Das kann aber nur festgestellt werden, wenn eine Prüfung der Gasanlage erfolgt. Des weiteren sagen diese Prüforganisationen, es wäre ihnen egal, was erlassen worden wäre. Es wäre Grundlage der Prüfung. Wenn man die Heizung schon prüfen muss, kann man auch gleich eine G607 mitmachen, dann wäre der Erweis der Dichtheit und der Funktion der Heizung ja erbracht.
Soweit so gut... Oder auch nicht..
Das ist soweit interessant, weil die Prüforganisationen augenscheinlich KEIN G607 machen. Warum ?
Weil das BMVI ja gesagt hat, das die Gasprüfgeräte nicht kalibrierfähig sind, was aber Gerate, die bei der HU benutzt werden, sein müssen.
Ich sag mal so und das völlig wertfrei, willkommen in *deutschland*
******599 Paar
648 Beiträge
Wer seine Gasanlage und Geräte nicht regelmäßig prüfen lässt sollte sich auf keinen Campingplatz mehr sehen lassen! Darüber gibts wohl keine Diskussion,egal ob vorgeschrieben oder nicht. Da muss auch nicht darüber gefachsimpelt werden warum oder weshalb. Das hat was mit Verantwortung zu tun !
****er Mann
183 Beiträge
So ist es !
Das Thema wurde schon intensiv behandelt.Alles sehr verwirrend.
Fazit:Prüfung grundsätzlich durchführen.
Es geht ja wohl Grundsätzlich um die eigene Sicherheit und auch die der Stellplatznachbarn.
Also prüfen lassen nicht nur der Plakette willen.
******fun Paar
420 Beiträge
Wir haben gestern unsere Gasprüfung machen lassen , glücklicherweise ist unser Prüfer ein guter Bekannter der das auch mal nach Feierabend macht. Ob das nun ausgesetzt wurde oder nicht ist uns erstmal Wumpe da ich den zehner den er verlangt gern zahle und damit sicher bin das alles paßt.
Was uns beim anschließenden Feierabendbierchen dann so mitgeteilt wurde hat dann aber erstmal für Stirnrunzeln gesorgt. Mit dem gelben Heft können wir noch viermal die Prüfung machen und dann gibts kein neues mehr *oh*
Äh, wie das? Nun die liebe EU plant neue Verordnungen und das wird mit ziemlicher Sicherheit darauf hinauslaufen das wir alle gasbetriebenen Geräte (also Herd, Kühli und die Aldeheizung sowie das ganze Leitungs und Ventilgedöns) auf den Schrott schmeissen müssen weil nicht mehr zulässig *hae*
Die gute Nachricht war dann das unser Wägelchen in vier Jahren H- Zulassungsfähig ist und dann alles darin Bestandsschutz geniesst. Das heißt er schreibt eine Bestätigung das alle Gastechnik die verbaut ist original ist und dann paßt das.
Die Frage bleibt jedoch was machen alle diejenigen die keine H Zulassung machen können, kommt da klammheimlich eine Schweinerei auf uns zu? *nachdenk*
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
Die HU Stellen und auch einige Fachbetriebe stellen eh nur noch Zettel aus, das kein gelbes Gasbuch mehr ausgestellt werden soll / darf ist mir neu, kann ich mich aber gerne nach erkundigen. Wenn noch welche benötigt werden, wir haben noch einen großen Vorrat an gelben Büchern *lol*

Und "auf den Schrott schmeißen" kann ich nicht bestätigen... Denn auch für alle anderen Fahrzeuge würde erst einmal Bestandsschutz bestehen, das ist unabhängig vom H Kennzeichen.
*******nac Paar
182 Beiträge
Wir sind diesen Monat zur HU vorstellig geworden bei der Dekra wie immer auch mit abgelaufener Gasprüfung.
Der Prüfer hatte keine Berechtigung die Gasanlage zu prüfen, hat sich die Gasanlage aber angeschaut!
Auf dem HU Bericht steht jetzt Gasanlage geprüft das wurde auch mit 30,00 € Berechnet, es ist aber nicht im Gelben Prüfbuch eingetragen.
Darauf hin haben wir den Chef der Dekra gefragt wie man eine Gasprüfung durchführen kann wenn, der Gesetzgeber die Prüfung der Gasanlage aus bekannten gründen aussetzt.
Die Antwort war natürlich Die Gasprüfung ist Bestandteil der HU!
Antwort von uns „Nein“ er „bei uns schon"
Wie etwas das es laut Gesetzgeber nicht gibt Bestandteil der HU sein kann konnte er uns nicht erklären und ist rechtlich auch sehr fragwürdig!!

Den jetzt berechnet die Dekra eine Gasprüfung die jeder HU Prüfer durchfuhren darf ohne wissen über die Gasanlage. Der durchführend Prüfer wusste nicht das ein Kühlschrank über Gas betrieben werden kann und auch sonst hatte er kein Fachwissen über Gasanlagen.

Wir sind der Meinung Gasanlagen sollten geprüft werden auch an den vielen Standwohnwagen die auf den CP stehen und nie geprüft werden.
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
Nun, wir sind bei der Schulung darauf hingewiesen worden, daß auch Stand Wohnwagen geprüft werden sollen. Ob es dafür nun eine rechtliche Grundlage gibt, kann ich zur Zeit nicht sagen, denke nicht, werde ich aber noch in Erfahrung bringen. Ich denke aber, das es versicherungstechnisch Probleme für Den CP Betreiber geben könnte, wenn keine vorliegt und etwas passiert. Auch das versuche ich in Erfahrung zu bringen und werde das Ergebnis dann hier posten
********paar Paar
1.356 Beiträge
Hab Glück, unser HU Mann prüft nur das WOMO.
Gas wird mal geprüft so aller 4 5 Jahre. Denke den Schlauch an der Flasche werde ich auch nach 10 Jahren mal wechseln.
Die Gasanlage ist für Wechselbelastugnen im Straßenverkehr ausgelegt und dicht.
Da rostet und fault nichts.
Deshalb sollte man die vorgegebenen Prüfzeiten als grobe Richtung sehen. Denke die meisten fahren weniger km wie bei den Prüfvorgaben angenommen.
Also keine Angst. So schnell brennt nichts.
Macht die Gasflasche bei der Fahrt zu.
**********erlin Mann
32 Beiträge
Moin, moin,
da Bayernfun ja ihr Womo in 4 Jahre ins H-Zeilatler begleitet und es hier ja viele schlich Kundige gibt mal eine Frage zur Betriebsdauer von Gasgeräten. Truma schreibt vor, dass z.B:die Trumatic Gasheizungen/Boiler max. 30 Jahre betrieben werden dürfen und was dann? Ersatz gibt es nicht? BEtrifft das noch andere Gasgeräte (Kühlschrank/ Herd/etc.) und wird das bei der gasprüfung ab 2023 bemerkt werden?
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
Moin @**********erlin Es kann einige ältere S Heizungen betreffen. Ansonsten bitte hier nachlesen:
https://serviceblog.truma.com/de/2012/09/03/waermetauscher/
Ich erkundige mich aber auch noch mal bei meinem Ausbilder, weil entweder habe ich die Info verpasst oder er hat nicht drauf hingewiesen, zumindest sofern ich mich erinnern kann. Dann bekommst du auch eine fachlich korrekte Aussage.
Gruß
Ingo
****HB Mann
407 Beiträge
Themenersteller 
@**********erlin , so habe jetzt Antwort bekommen, sorry, das es so lange gedauert hat. Also, auch die älteren Heizungen brauchen NICHT getauscht werden, mussen aber, wie schon mal beschrieben, mit Spiegel ind CO Tester auf Dichtheit geprüft werden. Ich hoffe, ich konnte helfen
******599 Paar
648 Beiträge
Also Fazit, bis 2023 macht es jeder wie er es für richtig hält. Und im Falle sich was ändert diskutieren wir das Thema neu 😎
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