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Kroatien

*********illa Paar
4.421 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Kroatien
Gesetzliche Hintergründe zu diesem Land.

Tempolimits
Gewichtsüberschreitungen
Maut und Straßengebühren
Umweltzonen
und vieles mehr
*****tte Paar
1.857 Beiträge
FAHRZEUGDOKUMENTE UND AUSRÜSTUNG

Unabhängig davon, mit welchem Fahrzeug Sie nach Kroatien reisen, sei es ein Wagen, ein Scooter oder ein Wohnmobil, müssen Sie den Führerschein, den Fahrzeugschein und einen Versicherungsnachweis für das Fahrzeug dabei haben. Neben den Fahrzeugdokumenten, muss man auch gültige Ausweisen, wie Pässe oder Personalausweise, tragen. Neben den Fahrzeugdokumenten, muss jedes Fahrzeug die obligatorische Ausrüstung haben, dazu zählen: Warndreieck, Verbandskasten, H4, H7 oder H7/H1 Ersatzlampenset (abhängig vom Fahrzeugmodell), Handschuhe und Warnweste. Auf einigen Streckenabschnitten gilt zwischen dem 15. November und 15. April eine Winterreifenpflicht. Für Fahrzeuge bis zu 3,5 t sind demzufolge entweder Winterreifen mit der Kennzeichnung M+S auf allen vier Rädern, oder Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm in Kombination mit Schneeketten auf den Antriebsrädern nötig.

STRAßEN IN KROATIEN

Neben den lokalen und Landstraßen, verfügt Kroatien auch über Schnellstraßen und Autobahnen. Die Maut richtet sich nach der Länge der Strecke, die Sie auf den kroatischen Autobahnen oder Schnellstraßen zurücklegen und wird abhängig von der Fahrzeugkategorie unterschiedlich verrechnet. Die Maut wird an den Mautstellen bezahlt, und zwar in bar (Kuna und Euro), mit Kreditkarten, falls sie als akzeptierte Zahlungsart auf dem Schild angeführt sind, oder durch elektronische Telezahlung (mittels der sog. ENC-Geräte). Bekannt als das Land der tausend Inseln, ist das Festland Kroatiens sehr gut mit den Inseln verbunden, besonders in der Hauptsaison. Einige Inseln, wie Krk, Pag, Vir, Murter und Čiovo, sind mit dem Festland durch eine Brücke verbunden. Die Maut für die Benutzung der Brücke auf der Insel Krk wird für alle Fahrzeugkategorien bezahlt. Die Brückenmaut wird nur bei der Anreise vom Festland bezahlt, während die Reisenden, die Richtung Festland fahren, keine Maut bezahlen. Detaillierte Informationen über die Maut in Kroatien können Sie auf den Internetseiten des kroatischen Autoklubs HAK finden. Die anderen Inseln können mit den regelmäßigen Fährlinien erreicht werden und die Informationen über den Fahrplan der Fähren können Sie auf den Internetseiten von Jadrolinija finden.

HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN

Die Fahrer sollten sich unabhängig vom Fahrzeugtyp an die erlaubte oder mittels eines Schildes vorgeschriebene Geschwindigkeit halten und sie dem Straßenzustand sowie den Wetterbedingungen anpassen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Straßentyp

Im Ortsgebiet 50 km/h
außerorts abhängig vom Verkehrsschild, max.
Auf Kraftfahr- und Schnellstraßen 110 km/h
Auf Autobahnen 130 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Fahrzeugtyp

Touristischer Zug 20 km/h
Traktor oder Fahrzeug, das ein nicht fahrbereites Fahrzeug schleppt 40 km/h
Kraftfahrzeuge mit einem Anhänger, in dem Personen transportiert werden sowie Autobusse mit Stehplätzen 50 km/h
Gelenkbusse ohne Stehplätze 70 km/h
Autobusse, die organisiert Kinder transportieren 80 km/h
Autobusse und Kraftfahrzeuge über 3,5 t sowie Kraftfahrzeuge mit Anhängern ohne Bremsen (Wohnwagen) 80 km/h
Vorgesehene Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet

Überschreitung von über 50 km/h – Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 kn oder Gefängnisstrafe bis zu 60 Tage, 3 negative Punkte für Verkehrsverstoß
Überschreitung von 30 bis 50 km/h – Geldstrafe von 2.000 kn, 2 negative Punkte für Verkehrsverstoß
Überschreitung von 20 bis 30 km/h – Geldstrafe von 1.000 kn, 1 negativer Punkt für Verkehrsverstoß
Überschreitung von 10 bis 20 km/h – Geldstrafe von 500 kn
Überschreitung bis zu 10 km/h – Geldstrafe von 300 kn
Vorgesehene Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Überschreitung über 50 km/h – Geldstrafe von 3.000 bis 7.000 kn, 3 negative Punkte für Verkehrsverstoß
Überschreitung von 30 bis 50 km/h – Geldstrafe von 1.000 kn
Überschreitung von 10 bis 30 km/h – Geldstrafe von 500 kn
KRAFTSTOFFPREISE

Da die Kraftstoffpreise an den Tankstellen von der Preispolitik des Unternehmens abhängen, bringen wir Ihnen die aktuellen Kraftstoffpreise in Kroatien, aber auch in Europa.

VORGEHEN BEI EINEM VERKEHRSUNFALL

Unabhängig davon, ob Sie ein Unfallbeteiligter oder ein Fahrer, der ein Unfallort gesehen hat, sind, müssen Sie es der Polizei unter 192 melden, außer bei Unfällen mit geringem Sachschaden. Wenn es um einen Unfall mit schwerwiegendem Sachschaden und Körperverletzungen geht, müssen Sie die Unfallstelle sichern, indem Sie ein Warndreieck aufstellen, und danach auf die Polizei und den Rettungsdienst warten. Wenn es um Unfälle mit geringem Sachschaden geht, müssen die Fahrzeuge von der Straße entfernt werden, sodass normaller Verkehrsfluss ermöglicht wird, und danach sollten Sie das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen und unterschreiben. Detaillierte Informationen über das Vorgehen bei einem Unfall in Kroatien können Sie auf den Internetseiten vom Innenministerium finden.

Falls Sie eine Panne haben oder Ihr Fahrzeug zur Werkstatt abschleppen müssen, rufen Sie 1987 an – Pannenhilfe (wenn Sie aus dem Ausland oder von einem Handy mit einer ausländischen Nummer anrufen, wählen Sie die Vorwahl für Kroatien +385).

VERHALTEN IM KREISVERKEHR

Ein Kreisverkehr sollte der Sicherheit im Verkehr beitragen, da mögliche Kontaktpunkte an unübersichtichlichen Kreuzungen dadurch ausgewichen und der Verkehrsfluss verbessert wird. Der Verkehr läuft zirkulär gegen den Uhrzeigersinn. Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren. Beim mehrspurigen Kreisverkehr fahren Sie in der inneren Spur, wenn Sie die erste Ausfahrt nicht passieren möchten, während die rechte Spur vor der Ausfahrt benutzt wird. Falls Sie die letzte Ausfahrt passieren möchten, sollten Sie nicht ständig in der rechten Spu

WEBKAMERAS

Vor Ihrer Reise können Sie sich die Situation auf den kroatischen Straßen, an den Grenzübergängen, in den Fährhafen und an den Brücken anschauen.

AUFENTHALT DER WOHNMOBILE AUF DEN DAFÜR NICHT VORGESEHENEN STELLEN

In Kroatien ist das Campen außerhalb zugelassener Campingplätze strafbar und nicht erlaubt. Kroatien bietet Campingplätze unterschiedlicher Kategorien, aber auch Wohnmobilstellplätze – sogar vor dem Eingang der Campingplätze.

WICHTIGE TELEFONNUMMERN

Genauso wie in anderen Ländern der Welt, gibt es auch in Kroatien wichtige Telefonnummern, die man sich während des Aufenthaltes merken sollte:

112 (+385 112) ist die einheitliche Notrufnummer in der EU, die in Kroatien benutzt wird. Diese Nummer kann zu jeder Tages- und Nachtzeit kostenlos angerufen werden. Diese Nummer umfasst den Feuerwehr- und Rettungsdienst, die Polizei, die Bergwacht, den Tierärztlichen Notdienst, sowie andere Schutz- und Rettungsorganisationen.
192 (+385 192)Polizei
193 (+385 193) Feuerwehrdienst
194 (+385 194) Medizinischer Rettungsdienst
1987 (+385 1 1987) Pannendienst
195 (+385 1 195) Seenotrettungsdienst
11888 (+385 1 11888) Lokale und übergemeindliche Telefonauskunft
11802(+385 1 11802) Internationale Telefonauskunft
060 520 520 (+385 60 520 520) Aktuelles Straßenwetter und Verhkehrsmeldungen
Falls Sie aus dem Ausland oder mit dem Handy telefonieren, wählen Sie unbedingt die Vorwahl für Kroatien +385, wie oben angegeben.

Für touristische Informationen wählen Sie die einheitliche Nummer für ganz Kroatien: 062 999 999. Für Anrufe aus dem Ausland wählen Sie +385 62 999 999. Die Informationen sind auf der kroatischen, englischen, deutschen und italienischen Sprache verfügbar.

WICHTIGE ANMERKUNGEN

Die maximal tolerierte Intoxikation mit Alkohol liegt bei 0,05 ‰. Die Blutalkoholkonzentration für Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre beträgt 0,00 ‰.
Die Benutzung der Sicherheitsgurte ist auf jedem Sitzplatz Pflicht.
Telefonieren am Steuer ist nicht erlaubt.
Für Motorradfahrer besteht Helmpflicht.
In der Winterperiode muss die Tagfahrlicht auch tagsüber eingeschaltet werden. Wir empfehlen Ihnen die Tagfahrlicht auch in der Sommerperiode einzuschalten.
Die Verletzung von oben genannten Vorschriften ist strafbar.
*********1975 Mann
115 Beiträge
Ich hab hier mal ein paar Infos zu Kroatien mit dem Wohnmobil zusammengeschrieben: https://www.whatabus.de/ausf … enderinfos-und-tourberichte/
*******305 Mann
51 Beiträge
Wenn jemand Interesse hat, wir waren letztes Jahr für 3 Wochen in Kroatien.Ich habe auch einen Reisebericht geschrieben.
Gerne auf anfrage:-)
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