Damit ist alles gesagt
Gemäß dem genannten Rundschreiben des Transportministeriums, ist zwar erlaubt, Fahrzeuge auch in den Sommermonaten mit Winterreifen auszurüsten, allerdings nur wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens jenem entspricht, der auf der Zulassungsbescheinigung Teil I für Reifen angegeben ist (Feld T).
Hingegen dürfen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Mai die am Fahrzeug montierten Winterreifen auch einen niedereren Geschwindigkeitsindex haben als jener, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführt ist, jedoch nicht geringer als Q (160 km/h).
Praktisches Beispiel an meinem Wohnmobil
Kennzeichnung meiner 6 Winterreifen:
M+S 205/75 R 16 C 110/108 R 70 PSI
Erklärung:
205: Reifenbreite (mm)
75: Verhältnis Flankenhöhe zu Reifenbreite (%)
R: Karkassenbauart (Diagonal oder Radial)
C: Leicht-LKW-Reifen
110: Tragfähigkeitsindex – 110 = 1060 Kg
108: Tragfähigkeitsindex – 108 = 1000 Kg
R: Geschwindigkeitsindex R = 170 Km/h
70PSI: höchster zulässiger Luftdruck für diesen Reifen – 70 PSI = 4,8 bar
Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):
Feld T: 135
Feld 15.1: 205/75 R 16 C 110 R
Feld 15.2: 205/75 R 16 C 108 R
Erklärung:
T: Höchstgeschwindigkeit in Km/h
Feld 15.1 + 15.2 wie oben beschrieben
Die Höchstgeschwindigkeit laut Zulassungsbescheinigung beträgt für mein Fahrzeug 135 Km/h, während der Geschwindigkeitsindex meiner Winterreifen mit 170 Km/h angegeben ist. Mit diesen Winterreifen dürfte ich also auch in der Zeit vom 16. Mai bis 14. Oktober Italiens Straßen befahren.
Damit ist die beim letzten Nordtreffen der RU (MSa 1/2015, Seite 24) für einige unbeantwortete Frage hinsichtlich Verwendung von Ganzjahres-/M+S-Reifen im Sommer in Italien beantwortet.
Gute Fahrt durch Italien