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Ab 23. Januar Hausgrillen in Nahrungsmitteln

****a21 Mann
1.408 Beiträge
Themenersteller 
********lt71 Frau
1.634 Beiträge
Hat mir mein Mann heute morgen schon vorgelesen, echt ekelig.
*******_83 Frau
774 Beiträge
Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht ekeliger als geschrotete und ausgekochte Schweineknochen oder Eiter (Milch enthält immer Eiter, Milchpulver ist fast überall zugemischt) *ggg*
Ich schaue einfach weiter auf die Zutaten, es wird ja wie alles ausgewiesen und ist somit leicht zu vermeiden *g*
****77 Frau
27 Beiträge
Ich habe gelesen, dass es je nach Menge eben nicht ausgewiesen werden muss... Wenn ich den Link finde, setze ich ihn hier rein...
********lt71 Frau
1.634 Beiträge
In dem obigen Artikel, steht, dass es ausgewiesen werden muss, da es gefährlich für Allergiker sein kann.
**********derHB Mann
2.632 Beiträge
Huih, das ist heftig. Wie kann ich beim Bäcker sicher sein, noch vegetarische Brötchen zu bekommen?
Profilbild
*******sel
619 Beiträge
Das mit dem Bäcker ist auch so schon immer ein Problem!
Der Backansatz ist bei den meisten mit Honig oder auch anderen Tierischen Bestandteilen.
Darum ist selbst beim Bio Bäcker das meisten nicht vegan.
Das weiß ich auch noch nicht so lange.
Darum kaufe ich jetzt Brot und Brötchen nur noch da wo sie auch vegan gelabelt ist. Bei Lidl ist das in der Frischetheke aber auch schon wieder so eine Sache, da gab es den Vorfall mit den Donuts die zwar fast überall vegan gelabelt waren es aber dann doch nicht überall waren.
Alles nicht so einfach *snief*
Wenn ich Zeit habe backe ich selbst, leider habe ich die aber auch nicht immer.
*******er72 Mann
975 Beiträge
Für mich als Veganer ändert sich da nicht viel. Bei Lebensmitteln, die nicht Vegan gelabelt sind, ist immer das Risiko, dass irgend etwas tierisches drin ist.

Und das wird jetzt auch nicht plötzlich überall reingemischt werden, weil es gar nicht in Massen kostengünstig verfügbar ist.

Ich seh die ganzen Meldungen dazu in Social Media und denk mir, da läuft mal wieder die Panikmaschine an.
****ra Paar
849 Beiträge
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Den meisten ist es doch z.B. völlig egal, ob sie Schildläuse essen oder nicht... oder es wird verdrängt.
Und wer früher schon auf Inhaltsstoffe geachtet hat, hat damit eh kein Problem.
****82 Mann
1.471 Beiträge
Moin

Also ich finde es gut, meiner Meinung nach dürfte kein Tier oder Pflanze verboten sein... Außer es ist giftig oder vom aussterben bedroht... Sollte natürlich alles für jeden verständlich ausgewiesen sein.

Ich würde mir auch Insekten ins Brot mischen. Hatte mal welche auf der Messe, die schmeckten wie Chips 😍

Immerhin viel eiweiß drinnen! Und sicherlich besser zu züchten als Schwein, Kuh oder Geflügel... (und ökologischer)

Bin gespannt was uns erwartet!

Wer Angst hat, kocht halt aus einzel Zutaten selber, ist eh gesünder!

Liebe Grüße Rani!
*******ner Mann
1.246 Beiträge
Gruppen-Mod 
hmm, ich persönlich hatte null Bock Insekten zu essen. Gar nicht meins. Langt schon unfreiwillig beim Radfahren...

Für mich sehe ich das höchstens als ethisch bessere Nährstoffquelle im Katzenfutter.

Erster Gedanke: Wozu überhaupt Insekten? Soja hat garantiert mehr Protein.

Hier ist eine Tabelle von einem Insektenhersteller: https://essento.eu/pflanzliche-proteine-vs-insektenprotein/

Soja hat 85 g / 100g Eiweiß
Heuschrecke hat 30g / 100g Eiweiß
Soja ist also beinahe Faktor 3x.

Ich bleibe bei Soja und Linsen. *top*
********lt71 Frau
1.634 Beiträge
Zitat von ****ra:
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Den meisten ist es doch z.B. völlig egal, ob sie Schildläuse essen oder nicht... oder es wird verdrängt.
Und wer früher schon auf Inhaltsstoffe geachtet hat, hat damit eh kein Problem.

Welcher Veganer oder Vegatarier isst Echtes Karmin????
Darauf verzichten sogar viele Omnivore…
****77 Frau
27 Beiträge
Das hier ist die Info, die ich bekommen habe - keine Verpflichtung zur Kennzeichnung... (inkl. Links)
‐-----------‐----------------------‐-----------------------

2023 - Die Menschen werden nun Insekten essen, ohne es zu wissen.

Die EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte "für die allgemeine Bevölkerung" mit beizumischen.

Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse vorliegen bezüglich Allergien und mögliche anaphylaktische Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.

Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, ebenfalls allergische Reaktionen zu erleiden.
Ebenfalls kann es zu neue allergische Reaktionen führen gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert werden.

Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt Pulver "Acheta domesticus" enthält.

Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.

Verantwortlich für die Bewilligung:
Ursula VON DER LEYEN


Folgende Produkte "für die allgemeine Bevölkerung" können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:

• Mehrkornbrot
• Mehrkornbrötchen
• Crackern und Brotstangen
• Getreideriegeln
• Trockene Vormischungen für Bakcwaren
• Kekse
• trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
• Soßen
• verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
• Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
• Pizza
• Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
• Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
• Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
• Snacks auf Maismehlbasis
• Bierähnliche Getränken
• Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
• Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen

Möge bitte jeder selbst das EU-Protokoll lesen, hier die Quelle - Amtsblatt der Europäischen Union, vom 04.01.2023

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32023R0005&fbclid=IwAR1EJXrPpfz_sCN3F0aRBK550GfyNyc_hx_8AWLYnMjABvh90TdgvxkgXbs

Diese Firma aus Vietnam züchtet die Hausgrillen:

https://www.cricketone.asia/?fbclid=IwAR3pQh9RAGcSsGcREkjix4hZR769Fr92E9mD0S5-Aw0a1dp9E-lmF5PeB_k
********lt71 Frau
1.634 Beiträge
Da steht aber deutlich, dass es ausgewiesen wird. Sich den Fachbegriff zu merken, wird ja wohl jeder schaffen.
*******ner Mann
1.246 Beiträge
Gruppen-Mod 
irgendwelche gemahlenen Larven müssen wohl nicht gekennzeichnet werden, da "unbedenklich". *nene*
*******ner Mann
1.246 Beiträge
Gruppen-Mod 
Aus dem Gesetzestext, Abschnitt (9):

Um der Empfehlung der Behörde nachzukommen, prüft die Kommission derzeit die Möglichkeiten, die nötigen Forschungsarbeiten zur Allergenität von Larven von Alphitobius diaperinus durchzuführen. Bis zur Bewertung der im Rahmen der Forschung gewonnenen Daten durch die Behörde und in Anbetracht des Umstands, dass Erkenntnisse, die den Verzehr von Larven von Alphitobius diaperinus unmittelbar mit Fällen von rimärsensibilisierung und Allergien in Verbindung bringen, bislang keine eindeutigen Schlüsse zulassen, ist die Kommission der Auffassung, dass keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften bezüglich des Potenzials von Larven von Alphitobius diaperinus, eine Primärsensibilisierung auszulösen, in die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel aufgenommen werden sollten.
****ra Paar
849 Beiträge
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html#doc17578bodyText3

Ich zitiere kurz:

Zutatenverzeichnis
Grundsätzlich sind auf jedem vorverpackten Lebensmittel alle Zutaten anzugeben, die im Lebensmittel enthalten sind. Die Zutaten sind dabei absteigend nach ihrem Gewichtsanteil zum Zeitpunkt ihrer Herstellung aufgelistet. In bestimmten Fällen ist auch der prozentuale Gewichtsanteil einzelner Zutaten anzugeben, zum Beispiel, wenn eine Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels erwähnt oder durch Abbildungen auf der Verpackung hervorgehoben wird.

Im Zutatenverzeichnis müssen auch die verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen aufgeführt werden. Lebensmittelzusatzstoffe sind generell mit dem Klassennamen gefolgt von der Bezeichnung oder der E-Nummer aufzuführen: Der Klassenname verdeutlicht, welche Aufgaben der Stoff in einem Lebensmittel übernimmt (z. B. Farbstoff). Die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer zeigt, um welchen Stoff es sich handelt (z. B. Kurkumin oder E 100).
*******er72 Mann
975 Beiträge
@****ra Danke, so ist es. Mensch darf halt nicht nur ein Gesetz / eine Verordnung betrachten sondern alle für den Fall relevanten.
*******ner Mann
1.246 Beiträge
Gruppen-Mod 
ja, Danke an @****ra, ich hatte auch vorhin erst bemerkt, dass der von mir zitierte Text in (9) sich um die allergene Wirkung und nicht die Kennzeichnung als Zutat an sich dreht.

Wollte dann nur nicht 3x hintereinander hier pfostieren. *gg*
*********2017 Frau
251 Beiträge
Danke sehr, für die Info..
Bedeutet dann, vieles selber machen...

Und wegen den ganzen Lebensmittelerhöhungen werde ich wieder auf selbstgequetschte Flocken umsteigen...
Ist eh gesünder als das tägliche Brot.
Obwohl ich Brot und Brötchen ab und zu gerne ess.
Sicherheit geht vor
*******isen
285 Beiträge
Es handelt sich hier nur um die Firma "cricket one " . Nicht jeder darf das!
So steht es im Erlass drin.
********lt71 Frau
1.634 Beiträge
Das ist ein EU-Gesetz und betrifft nicht nur eine Firma.
********lt71 Frau
1.634 Beiträge
*********2017 Frau
251 Beiträge
...

So ecklich, das ganze...
Da fragt man sich, was soll das?

Auch in Bier und Schokolade *oh2* , hääää, wozu ?
Profilbild
*******sel
619 Beiträge
Er zitiert die Bild, das sagt doch schon alles!
Allergene müssen in Deutschland immer gegenzeichnet werden.
Er macht aber meiner Ansicht nach auch noch andere Denkfehler, das würde jetzt aber zu weit frühen und hat vor allem nichts mit Vaginismus zutun und damit hier nichts zu suchen.
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