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Kündigung!

Kündigung!
Hallo Kollegen.

Ich hab da mal eine Frage.Hab diese Frage zwar schon im Internet gegoogelt,aber keine klaren Antworten erhalten.Vielleicht könnt Ihr mir dabei weiterhelfen!
Könnte ich als Arbeitnehmer,mit Langjähriger Betriebszugehörigkeit,fristlos kündigen!
Mich persönlich betrifft das nicht mehr,da ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum
15.08. gekündigt habe.
Und keine Angst,ich hab schon längst was anderes!!! Die Frage ist einfach so aufgetaucht!

LG Der_Kleine_51
*********Lenn Paar
192 Beiträge
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse regelt § 622 des BGB, sofern tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Den Gesetzestext hierzu findet man unter http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html im Netz, hier steht auch wie lange die Fristen mindestens sind.
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer in der Regel die gleichen Fristen, außer es sind kürzere Fristen im Tarif- oder (sofern kein Tarifvertrag vorhanden oder eine für den Arbeitnehmer bessere Regelung) Arbeitsvertrag festgelegt.

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist auch möglich. Nach § 626 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html) Absatz 1 gilt:
"Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Aber auch Absatz 2 beachten:
"Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."

Achtung: Kündigungen bedürfen IMMER der Schriftform!
****Mur Paar
16.405 Beiträge
Gruppen-Mod 
*********e_51:
Könnte ich als Arbeitnehmer,mit Langjähriger Betriebszugehörigkeit,fristlos kündigen!
Kurz und knapp:
Ja,wenn es Gründe gibt die dies zu lassen.
Und die müssen schon sehr schwerwiegend sein.
Das aber sollte man wirklich vorher gut Abwegen und den noch Arbeitgeber vielleicht doch versuchen zu bewegen einen Aufhebungsvertrag zu machen.

LG
Murphy
*****thk Paar
348 Beiträge
Dem kann ich nichts hinzufügen. Aber eine fristlose Kündigung hat auch immer Folgen Denke an Arbeitslosengeld z.B. da kann dann schnell eine Sperre kommen. Ob die Gerechtfertigt ist , hm aber der Stress ist da.

Grüße Thomas
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