********emis:
Wie macht ihr das, oder ist der Gaskocher unter umständen doch erlaubt???
Warum sollte er verboten sein?
Mein ADR-Schein ist zwar glücklicherweise seit 20 Jahren abgelaufen
, damals hieß es auch noch, bei ADR komplettes Rauchverbot auch im Fahrerhaus. Wenn ich mich recht entsinne, wurde das doch vor einigen Jahren aufgehoben.
Und von kochen war da erst recht nie die Rede.
Und warum sollte so ein Kocher ein Sicherheitsrisiko sein? Der Gastank hinten auf dem LKW ist doch dicht. Höchstens bei Befüllung oder Entleerung würde ich mir dann die Kocherei verkneifen, doch Feuer ist dann ja eh in gewissem Umkreis verboten.
Wie
@****hy schon schreibt, sind diese flachen Campingkocher sehr gut und sehr sicher. Nur gibt es da sehr starke Preisschwankungen. In Autohöfen, wo eh schon alles zu teuer ist, kosten sie meistens ca. 40 Euro, die baugleichen Geräte habe ich in einem Campingkatalog schon für 75 Euro gesehen.
Auch die Gaskartuschen sind z.B. im Baumarkt völlig überteuert, wo man teilweise über 3 Euro pro Stück bezahlt.
Ich habe mir für besser Mobilität und Erreichbarkeit eine Klappbox zur Kochbox umgebaut. In der Box die ganzen Utensilien, und oben drauf, auf einer mit Führungen (zum Verschieben )versehenen Holzplatte, den Kocher angeschraubt.
Zur ADR-Kontrolle: Will da jemand das bloße Mitführen eines Kochers beanstanden?
Es sollte ja meiner Meinung nach auch klar sein, dass man beim Tanker dann nicht unbedingt im Armaturen- oder Schlauchkasten sein Süppchen warmmacht...
Dirk