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Fahrerlaubnis verlängern

**rD Mann
6.920 Beiträge
Ob die Firma -oder wer auch immer außer dem Fahrer- damit etwas anfangen kann oder nicht, spielt bei dieser Frage auch keine Rolle. Ausschlaggebend ist die Tatsache wer die erbrachte Leistung, also das Durchführen des Seminares, bezahlt hat.

Es verhält sich ähnlich wie bei einem Auto auf Kredit. Solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist gehört es der Bank, auch wenn in den Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeughalter eingetragen ist.

...Dirk
Darauf beziehe ich mich ja gar nicht.
Er wollte (unter anderem) wissen,
ob die Bescheinigungen personenbezogen sind,
und ob seine Ex-Firma damit noch was anfangen kann.

Wegen Bezahlung müßte man halt sehen, was gena in dieser zusätzlichen Vereinbarung steht.
Was bisher hier zu lesen war, sieht es danach aus,
als führe kein Weg an der Bezahlung vorbei.
Wobei ich da auch einen Vergleich anstreben würde,
da er ja nicht von sich aus gekündigt hat.
*****now Mann
475 Beiträge
Natürlich kann man die Bescheinigung nicht übertragen.....

Aber er rückt die Bescheinigung ja nicht raus weil er Geld von mir haben will und mich dadurch ärgern will.

Ich werde ihn aber auflaufen lassen da ich sie durch den Unfall den ich hatte noch eine längere Zeit krank sein werde und sie noch nicht brauche.

Zum anderen werde ich ihn ein wenig unter Druck setzen durch den Brief den er von mir bekommt wegen der Vetternwirtschaft und anderen Sachen die man ja so mitbekommt im Laufe der Zeit *fiesgrins*

Ich hab da so ein paar Beziehungen zu Behörden.....
arbeitsgericht
das beste ist einen anwahlt einschalten der sich in arbeitsrecht auskennt.
der schreibt deinen ex arbeitgeber eine schönen brief mit ein klage vorm arbeits gericht
und meisten werde aie arbeitgeber dann einsichtig....bzw bekommen weiche knie und lassen mit sich reden....
wenn du im rechtschutz bis kostet dir das kein pfennig....
und kannst dein ex noch auf schadensersatz verklagen...
weil du ja ohne die 95 kein LKW gewerblich fahren darfst....
falls du dich dann beim arbeitsamt gemeldet hast oder noch wills die sache mit angeben....
meisten setzen die sich schon mal mit nachdruck ein....
das ist eine erfahrung meiner seits...
es gab abfindung schadensersatz wegen lohn ausfall weil kein job angetretten werden konnt....
weil grade kraftfahrer gesucht werden....
auch keine rücksicht nehmen auf dein ex arbeitgeber ruhig auf stammtische und treffen erzähler was er für ein blender ist....
*****thk Paar
348 Beiträge
Also ich hatte das Problem auch mit einem Arbeitgeber, als ich gekündigt habe und er wollte pro modul , es waren drei 80 ,-- Euro.

Jetzt kommst . Der Arbeitgeber hat uns durch einen Aushang am schwarzen Brett verpflichtet zu dem bestimmten Termin an diesen Modulen teilzunehmen.

Jetzt hat er den schwarzen Peter, denn ich musste ja dahin, weil das eine betriebliche Anordnung war.

Frag ihn mal wie er das mit der Förderung , die er bekommt verrechnet ????

Ich gehe mal davon aus , dass Ihr die Module an einem Samstag gemacht habt ? und dann natürlich im Digi Tacho diese Zeit als Arbeitszeit nachgetragen habt und somit die Wochenendruhezeit verkürzt habt. oder etwa nicht ????

Fragen über Fragen, die Dein EX Arbeitgeber sicher gerne beantwortet.

Ich habe meine Module innerhalb drei Tagen im Original gehabt und mein Geld abgezogenes Geld war wieder auf meinen Konto.

Probiere es einfach
Drück die Daumen

Grüße Thomas
*********s_71 Mann
321 Beiträge
Ich persönlich würde eventuell auch einen Anwalt hinzuziehen und nicht gleich mit ganz offenem Visier schießen, womit Du Dich durch - ich sage mal - "ungeschickte" Formulierungen eventuell selbst schaden könntest.

1. Das mit der personellen Überschneidung zwischen Fahrschule und Firma und dazu noch das Thema "Förderung" - wodurch die Firma ja möglicherweise doppelt kassiert, wenn Du den gewünschten Betrag zahlt, halte ich eventuell für angreifbar.

2. Aus meiner Sicht könnte zwischen der in der Zusatzvereinbarung unterschriebenen Formulierung "Wenn Sie den Betrieb verlassen" und "die Firma hat mir gekündigt" durchaus ebenfalls ein angreifbarer Unterschied bestehen, da DU von Dir aus die Firma ja gar nicht verlassen willst.

Aber da würde ich nicht gleich kopflos das ganze Pulver verschiessen, sondern das ganze brauchbar argumentiert vortragen. Man muss über den Anwalt ja nicht immer gleich sofort mit Klage drochen ...
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