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Gesundheitschek bei 7,5t?

Gesundheitschek bei 7,5t?
Hallo zusammen!

Gut, eigentlich geht es in der Gruppe eher um die CE-Fahrzeuge, aber ich bin eben bei C1E steckengeblieben *g* Und vielleicht kennt sich da ja jemand aus!

Ich fahre prinzipiell ohne Hänger - hab ich bislang nicht gebraucht, und will ich mir auch nicht mehr beibringen lassen.

Habe ich es richtig gelesen, das, wer nur die C1 Klasse ohne Hänger fährt keinen ärztlichen Gesundheitscheck vorlegen muss bei Verlängerung des Führerscheins?

Bei mir ist es zudem so, das ich - zumindest ist es so geplant - nur noch bis Ende des Jahres regulär fahren und ab dann nur noch als Krankheitsvertretung einspringen werde, da ich eine Führungsposition übernehme
**57 Mann
6.908 Beiträge
Kommt darauf an. Ohne die erhöhte Anhängelast braucht man ihn (aktuell) bei C1E nicht.
**57 Mann
6.908 Beiträge
Ohne Gesundheitsprüfung entfällt nur der Anteil des alten "Dreiers", der nach den neuen Regeln in die Klasse CE fällt.

aus:
https://www.bmvi.de/SharedDo … nd-uebergangsregelungen.html

Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber“

Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.).

Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis).
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