Korrektur:
SEXUALBEGLEITUNG und nicht wie ich schrieb Sexualassistenz
Das Wort „Assistenz“ bedeutet, jemandem auf dessen Aufforderung nach dessen
Anweisung zur Hand zu gehen.
Sexualassistenz ist ein „ungeschützter“ Begriff einer sexuellen Dienstleistung (das ist eine sexuelle Handlung gegen Bezahlung; und fällt in Österreich unter
das Prostitutionsgesetz).
SEXUALBEGLEITUNG
ist eine sexuelle Dienstleistung und eine
geschützte Marke, also am Patentamt eingetragen.
Es ist genau festgelegt, was diese sexuelle Dienstleistung ausmacht und was
nicht. Es sind viele Qualitätsstandards festgelegt, es gibt eine Ausbildung zum/r
SexualbegleiterIn.
In der SEXUALBEGLEITUNG wird von den KundInnen nicht eine spezielle
Leistung gekauft, sondern die Zeit, die sie mit den SexualbegleiterInnen
gemeinsam gestalten und erleben.
Die Preisgestaltung ist vorab über die Marke geregelt.
SEXUALBEGLEITUNG gibt es für volljährige Frauen und Männer, auf
deren ausdrücklichen Wunsch hin. Menschen mit
Beeinträchtigungen/Behinderungen können ihre dahingehenden Wünsche verbal,
nonverbal und durch Handlungen ausdrücken. Bestehen Zweifel über die
tatsächlichen KundInnenwünsche, kann die Fachstelle (auf
Anfrage) eine neutrale Position für KundInnen, Umfeldpersonen,
Fachpersonal und SexualbegleiterInnen einnehmen und in
beraterischem Kontext, Ziele, Abläufe und Rahmenbedingungen (kostenlos)
klären und kundtun.
Es werden keine Gutachten erstellt.
Die „Begegnungen“ in der SEXUALBEGLEITUNG geschehen beiderseits
in Achtsamkeit, Respekt und im Dialog, im beiderseitigen Einvernehmen und Gestalten.