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Hergabe für Hingabe - das Geliebtentestament

****ot2 Mann
10.321 Beiträge
Themenersteller 
Hergabe für Hingabe - das Geliebtentestament
Das Geliebtentestament: http://www.rechtslexikon.net … ament/geliebtentestament.htm gilt als moralisch verwerflich und sittenwidrig.
In der Regel geht es dabei um das Erbe eines verheirateten Mannes an eine Geliebte.
Aber warum soll das sittenwidrig sein?. Warum soll ein Mann, der sich jahrzehntelang sexuell mißachtet gefühlt hat nicht einer Frau, von der er sich sexuell wahrgenommen gefühlt hat, seinen Nachless vererben dürfen? Manchen Menschen ist es halt wichtig im Leben sexuell geschätzt worden zu sein und möchten sich dafür auch nach dem Tod erkenntlich zeigen. Warum ist das sittlich verwerflich?
Lg und freundliche Diskussion
Gernot2
*****eiv Frau
12.442 Beiträge
Er müsste eben konsequent sein, sich scheiden lassen und seine Geliebte beerben.
Und nur so geht das. Vlt. hat seine Ehefrau ihn jahrelang versorgt, wieso sollte gerade sie nichts kriegen? Und es heisst ja nicht, dass seine Geliebte nicht auch etwas erben könnte.
Die Ehefrau hat einen Anspruch auf ein 3/4 Erbe, wenn keine weiteren Angehörigen da sind (Vater, Mutter, Geschwister).
Sind Kinder da, wird das Erbe zwischen Ehefrau und Kindern halbiert.
Nach meiner Information ist durch ein Testament die erbliche Reihenfolge beeinflußbar, oder die Geliebte kann durch eine Schenkung abgesichert werden.
Ich denke, auf jeden Fall hat die Ehefrau, die den Mann versorgt hat, einen Anspruch.
Ausser sie war während der Ehe immerzu ganztätig berufstätig.
Das Modell der heimlichen Geliebten hat, glaub ich, ausgedient.

Z.
***ie Frau
7.327 Beiträge
Deinem Link zufolge ist es ja nur dann sittenwidrig,
wenn mit der Zuwendung ausschliesslich die geschlechtliche Hingabe erreicht oder belohnt werden sollte
.
Es steht da auch, dass wenn die Geliebtenbeziehung lange andauert, man davon ausgehen kann, dass es sich nicht nur um die "geschlechtliche Hingabe" (was ein Ausdruck!) in der Beziehung handelte und es somit nicht sittenwidrig ist.
Die Frage wäre spannend, wie lange ein Geliebtenverhältnis sein muss, damit das nicht sittenwidrig ist. 3 Monate? 3 Jahre?

Außerdem geht es darum, dass Ehefrau und Kinder aus der Erbfolge ausgeschlossen werden und die Geliebte als Alleinerbin eingesetzt wird.
Da frag ich mich dann schon: wenn die Ehe SO schlecht war, dass Ehefrau und Kinder enterbt werden - hätte man sich vielleicht einfach trennen sollen.

Aber es geht ja nicht darum, ob der Typ ein Idiot ist, sondern darum, ob das Testament als sittenwidrig einzustufen ist ... *nachdenk*
****ir Frau
696 Beiträge
Gefickt eingeschädelt...*gg*

Die meisten Männer bekommen den Beischlaf einer Geliebten, ohne sie dafür ins Testament aufnehmen zu lassen.
Ich halte die Mutmaßung, er wolle sie damit gefügig machen, und deshalb wäre es sittenwidrig, für veraltet.
Wenn er der Geliebten was vererben möchte, warum nicht?!
Obwohl ich als betrogene Ehefrau, ihm dann wohl eher auf sein Grab pinkeln würde...
***ie Frau
7.327 Beiträge
Zitat von ****ir:
Wenn er der Geliebten was vererben möchte, warum nicht?!

"Nur" was zu vererben wird ja auch nicht als sittenwidrig eingestuft. Sie (und das wohl nach nur kurzer Zeit) als Alleinerbin einzusetzen, wird allerdings nicht so entspannt gesehen.

Zurecht ist dies von der Ehefrau und den Kindern anfechtbar, wie ich finde.
*****ite Frau
8.936 Beiträge
I'm Link ist ganz klar definiert was sittenwidrig ist.
"Du schläfst mit mit und ich mach Dich zur Alleinerbin"
Sobald von einer Liebesbeziehung auszugehen ist, greift es nicht mehr.
*******schi Frau
14.671 Beiträge
ich denke mal, mit diesem "sitten-widrig-gesetz" wird ganz klar die ehefrau geschützt
damit eben gerade der geschilderte fall nicht passieren kann...

ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass ich weder den ehepartner noch die kinder völlig enterben kann - den pflichtteil gibt es doch immer?!

grundsätzlich denke ich natürlich, dass der eigentümer des geldes auch entscheiden sollte, wer sein geld mal bekommt...
es gibt ja durchaus zerstrittene familien, wo ein vater seinen kindern nix vererben will und seine kohle lieber einer stiftung schenkt...

"sitten-widrig" finde ich total un-zeitgemäss...
*****tto Mann
3.715 Beiträge
Nach dem Tod des Königs kam heraus, daß dieser eine Liebschaft zu einer Hure pflegte.

Die Königin war empört und meinte die Hure wäre doch dafür bezahlt worden,
da könne man doch wohl kaum von Liebe sprechen.

Die Hure war weit genügsamer als Ihr, sprach der Freund des Königs.
********ch_4 Frau
267 Beiträge
Ich wäre ja mal sehr gespannt, wie ein Gericht beurteilen will, wie die Verbindung zur Geliebten gewesen sein soll. Und auf die Zeugenbefragungen wäre ich gespannt :-). Also juristisch toll formuliert.

Ich würde unterscheiden
Wenn ich noch verheiratet bin aber schon in Trennung lebe und meine Geliebte einsetze würde ich das in Ordnung finden. Ehefrau und Kindern würden ja immer noch ihren Pflichtteil zustehen.

Wenn aber die häusliche Gemeinschaft und die Ehe bestehen, würde ich dem Kerl genauso "aufs Grab pissen" wollen wie @****ir es so erfrischend ausdrückt :-).
******g63 Mann
2.655 Beiträge
Schon mal was vom Treueschwur gehört...
****ir Frau
696 Beiträge
Manche Menschen schwören viel, wenn der Tag lang ist...Realität *nixweiss*
*******schi Frau
14.671 Beiträge
Zitat von ********ch_4:
Wenn aber die häusliche Gemeinschaft und die Ehe bestehen, würde ich dem Kerl genauso "aufs Grab pissen" wollen wie @****ir es so erfrischend ausdrückt :-).

wenn mein mann
• mit dem ich 20 jahre verheiratet war - mit dem ich 2 kinder habe

mich aus heiterem himmel enterben würde (ich rede mal von zugewinn-gemeinschaft)

nunja - da würde mir wohl noch was anderes einfallen als ihm aufs grab zu pinken...

ist diese ausgangs-situation nicht völlig realitäts-fremd?
****ot2 Mann
10.321 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****eiv:
Er müsste eben konsequent sein, sich scheiden lassen und seine Geliebte beerben.

Wenn er sich scheiden läßt, verliert die Ehefrau zudem noch die Witwenrente und ist überhaupt nicht mehr erbberechtigt.
**********aften Frau
7.931 Beiträge
Wenn er sich scheiden läßt, verliert die Ehefrau zudem noch die Witwenrente und ist überhaupt nicht mehr erbberechtigt.

Davor steht aber erst mal die entsprechende Unterhaltszahlung, der Lastenausgleich für Renten- oder Pensionsanwartschaften, der Zugewinnausgleich usw..............das geht oft erstmal kräftig an den Geldbeutel.
Vor allem bei langjährigen Ehen.

Die meisten Männer, die zuhause doch so sehr (über Jahrzehnte!) frustriert sind ob ihrer mangelnden Anerkennung als Sexualpartner trennen sich nicht deshalb nicht, weil sie sich Sorgen um die Versorgung der Gattin machen.
Zitat von ****ot2:
Warum soll ein Mann, der sich jahrzehntelang sexuell mißachtet gefühlt hat nicht einer Frau, von der er sich sexuell wahrgenommen gefühlt hat, seinen Nachless vererben dürfen?

Weil das Leben -auch das in einer Ehe- aus weitaus mehr besteht als aus Ficken.



Gern geschehen. *knicks*
*****rty Mann
9.000 Beiträge
Sittenwidrig ist ein moralisch und dehnbarer Rechtsbegriff, der nicht den Einzelnen sondern die Gesellschaft als Ganzes fokussiert.

Daher steht logisch die per "Vertrag und Treueschwur" gebundene Beziehung zur Frau/Mann im Vordergrund und nicht die vielleicht als "sittenwidrig gedachte Affäre".

Das wird immer so bleiben, da ich mir keine Gesellschaft vorstellen kann, die für die hinterbliebene Frau Leistungen erbringen würde, die per Vertrag von "ihm" zu leisten wären.
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Ich habe da ehrlich gesagt null Mitleid.
Wer es nicht gebacken bekommt sich zu trennen der muss halt damit leben dass der partner erbt.
Also wenn in der heutigen Zeit an mann darüber jammert ......gut nur weil man Hoden hat muss man nicht zwangsläufig Eier in der Hose haben.

Wer will dass der Mensch den man liebt später einmal erbt kann sich rechtzeitig darum kümmern und es regeln.

Wer das nicht gebacken bekommt muss dann damit leben dass er/sie nicht mal dass gebacken bekommt.

Kirk ende
Wie würde die moderne Fassung denn heissen ? "Toy-Boy-Testament" ??? *g*
Und wär das dann weniger sitten-widrig weils zeitgemäßer wäre ...

Natürlich kommt das Ding aus uralten Zeiten, nicht umsonst sonst der Name Mätressen-Testament. Und wenn man sich an sittenwidrig reibt, da gibts auch modernere Wörte, die das Unfaire darin zum Ausdruck bringen.
*****eiv Frau
12.442 Beiträge
Wie gesagt:
Ich finde, die Ehefrau hat einen Anspruch zu erben, die Kinder sowieso. Viele lassen sich nicht scheiden, weil nach deren Ableben quasi umsonst in die Rentenkasse eingezahlt worden wäre.
"Sittenwidrig", benutzt dieses Wort der Gesetzgeber? Was soll daran sittenwidrig sein, eine Geliebte zu haben? Das ist privat.
Ein Testament ist notwenig. Und wenn ich eine gemeinnützige Organisation oder eine Partei oder was auch immer beerben kann, wieso nicht auch eine Geliebte?
Oder irgendeine Person ausserhalb der gesetzlichen Erbengemeinschaft?
Sittenwidrig.
Ich stolpere über dieses Wort.

Z.
@*******ell : zum Thema Realitätsferne:

Es ist immer zuerst die Situation da und dann das Gesetz. Irgendwo und irgendwann passieren merkwürdige Dinge für die es keine Regelung im Gesetz gibt. Dann häuft sich das und die Gesetzgeber denken sich, dass da mal eine ordentliche, geschriebene Und eindeutige Regelung her muss. Und wenn ein Volk mal mehrere Millionen umfasst, passieren auch Dinge die man selbst für unvorstellbar hält. Und auch die müssen dann geregelt sein.
***ie Frau
7.327 Beiträge
Ohne jetzt Juristin zu sein... ich meine, dass "sittenwidrig" in der Juristerei durchaus geläufig ist. Sittenwidrige Verträge kennt ja jeder ...

Sittenwidrig ist halt nicht, wenn man mal fremdfickt und auch nicht, wenn man eine Geliebte hat und die dann in seinem Testament bedenkt - da ist das Eingangsposting doch ein wenig zu platt ...
Sittenwidrigkeit ist als Begriff schon genau geregelt:

https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/s/sittenwidrigkeit/

Und es ging auch nie darum dass es verboten wäre einer Geliebten was zu hinterlassen sondern ALLES zu hinterlassen...
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.187 Beiträge
Sittenwidrig
ist doch nur ein juristischer Begriff und die Bezeichnung eines Paragraphen im BGB, deren Erklärung man in einem Link http://www.rechtslexikon.net … rigkeit/sittenwidrigkeit.htm in dem im EP verlinkten Artikel nachlesen kann.

Sittenwidrig sind nach juristischer Definition eine Vielzahl von Handlungen wie Wucher bei Kreditgeschäften, Billiglöhne und auch der Kauf eines Doktortitels ... weil diese Tatbestände qua Definition gegen die allgemein gängigen Sitten und die generelle Moralauffassung verstoßen.

Hier geht es aber nicht darum, ob außereheliche Verhältnisse gegen die guten Sitten verstoßen - was sicher noch für einen hohen Prozentsatz der Bevölkerung gängige moralische Denkweise sein wird, sondern ob das Testament zugunsten des außerehelichen Partners durch sexuelle Zuwendung erpresst wurde - und damit die eigentlich erbberechtigten ausgeschlossen.

Meine Meinung dazu ist, dass sich vor allem Frauen generell nicht auf einen Partner zur Absicherung im Leben und im Alter verlassen sollten, sondern für sich selbst vorsorgen sollten.

Dann stehen sie bei Trennung, Scheidung, Tod auch nicht dumm und mittellos da.

Ach ja: Lt. Gesetz wird das Testament für den toyboy genauso juristisch geprüft wie für die Geliebte.

Imho kann der Sex nie so gut sein, dass ich dafür zahlen würde - weder prä noch Post Mortem.
*******enig Mann
8.480 Beiträge
Zitat von ****ot2:
Hergabe für Hingabe - das Geliebtentestament
Das Geliebtentestament: http://www.rechtslexikon.net … ament/geliebtentestament.htm gilt als moralisch verwerflich und sittenwidrig.
In der Regel geht es dabei um das Erbe eines verheirateten Mannes an eine Geliebte.
Aber warum soll das sittenwidrig sein?. Warum soll ein Mann, der sich jahrzehntelang sexuell mißachtet gefühlt hat nicht einer Frau, von der er sich sexuell wahrgenommen gefühlt hat, seinen Nachless vererben dürfen? Manchen Menschen ist es halt wichtig im Leben sexuell geschätzt worden zu sein und möchten sich dafür auch nach dem Tod erkenntlich zeigen. Warum ist das sittlich verwerflich?
Lg und freundliche Diskussion
Gernot2

Lieber Gernot,

Ernsthaft jetzt? Prinzipiell kannst du dein Erbe hinterlassen wie du lustig bist, solange einige Grundsätze eingehalten werden. Der Entzug des Pflichtteils für die Ehefrau wegen entgangener Wertschätzung und ausgebliebenem Geschlechtsverkehr mag vielleicht eine beliebte Rachefantasie sein, entfällt aber wegen iss nicht.
Andererseits passt ein solches Testament natürlich wunderbar zu Leuten, die schon ihr Leben nicht organisiert bekommen haben und jetzt nach ihrem Heimgang nochmals extra Stunk machen wollen.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen...
****ot2 Mann
10.321 Beiträge
Themenersteller 
Lieber Smartkönig,

Warum soll man Menschen, die einem im Leben zugetan waren, nach seinem Tode nicht finanziell belohnen dürfen?
Hier wird das allein aus dem Blickwinkel der Ehefrau gesehen, der der Pflichtteil entzogen wird.
Sieh das doch mal aus dem Blickwinkel der Geliebten, die einen nach Krankheit gepflegt und von der man sich geliebt gefühlt hat, die einen in den letzten Jahren begleitet hat.
Und diese herzensgute Frau, dieser wunderbare Mensch, steht schließlich mit leeren Händen da. Sie erhält
a) weder ein Erbe noch b) eine Witwenrente.
Ich finde das sehr herzlos, dieser Frau den Pflichtteil zu mißgönnen.
Schau Dir das doch mal aus dem Blickwinkel der Geliebten an.
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