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Referat

Referat
Hallo liebe Mitstudenten,

ich muss ein Referat zum Thema "Rahmenbedingungen der Pflegeberatung" halten (heute, habe ich aber abgesagt). Das Buch aus dem ich das erste Kapitel referieren soll heißt "Professionelle Pflegeberatung und Gesundheitsförderung für chronisch Kranke", dass Buch wurde 2007 veröffentlicht und 2009 kam es in neuer unbearbeiteter Auflage erneut auf den Markt.

Nun mein Problem die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Bestimmungen haben sich seid 2009 stark verändert, einige Absätze in Gesetzestexten sind entfallen etc. Das Buch ist aber noch auf dem Stand von 2009. Wie soll ich dieses Referat nun halten, komplett nach dem Buch und meinen Kommilitonen vermitteln was nicht mehr aktuell ist oder Eigenrecherche durchführen und die Aktualisierungen ergänzen? Darf ich das überhaupt ergänzen oder greife ich damit in Urheberrechte ein?

LG Vanee
****ala Frau
1.192 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich würde es nach dem Buch halten und am Ende auf die Änderungen hinweisen, auf die du gestoßen bist.
Die Frage ist ja ob die Aenderungen auch inhaltliche Folgen bedingen oder ob es nur formale Aenderungen sind. Schau das du den aktuellen Stand hast (vielleicht einfach ne Praxisstelle frageb.. Das geht meistens schneller wie die Eigenrecherche und man kann bei Unklarheiten direkt nachfragen)... Den Vortrag haelst du nach dem Buch inklusive der aktuellen Aenderungen. Am einfachsten ist es wenn du anfangs bei der Quellenvorstellung angibst wie und wo du dir den aktuellen Stand her hast und im Vortrag selber entsprechend anmerkst wo das Quellbuch veraltet ist.

In einem Referath oder Vortrag brauchst du dir keine Urheberrechtsfrageb zu stellen. Nur wenn du zitierst, dann halt den Originaltext... Wenn der veraltet ist ergaenzt du ihn mit der aktuellen Normfassung...

Aber du wuerdest dir keinen Gefallen tun wenn du das veraltete Zusammenfasst und vortraegst... Es sei denn es waere eine historisches Referat *baeh*

LG
@ Ronius
Jeder meiner Kommilitonen muss aus diesem Buch ein Kapitel referieren, wenn ich vorher die Quellangabe mache und die Ergänzungen und Änderungen des Buches im Referat erwähne, müssen es meine Kommilitonen doch auch machen, oder?
Achso... Ihr stellt das Buch kapitelweise vor... Nee dann braucht mab keine Quellangabe. . Wenn es sich nur um ein Buch dreht *zwinker* Dann wuerde ich Anfangs nur nennen wo du die aktuellen Angaben und Inhalte herhast und sie dann im Referat dementsprechend einbauen und beschreuben was sich geandert hat wenn es inhaltliche Folgen hat *g*
OK, aber die anderen müssen es dann doch auch aktualisieren.


Zur Erinnerung, ich referiere das 1 Kapitel.
Gerade wegen der Absage...
Hallo,
du schreibst ja, dass du das hättest heute referieren müssen. Eigentlich muss man das ja nicht rechtfertigen, aber wenn doch, dann ist ja gerade die Eigenrecherche eine gute Begründung dafür. Wenn dir so etwas auffällt, würde ich das auf jeden Fall mit ins Referat einarbeiten.
Das waere recht sinnvoll.... Ich wuerde vielleicht mit dem Dozenten dann auch mal Ruecksprache halten, weil ich versteh dann den Sinn dahinter nicht... Warum soll man veraltete Literatur vorstellen??? Waere einfach die Frage was er denn vorgestellt haben moechte... Vielleicht will er ja auch auf was grundsaetzliches hinaus, was mit den gesetzlichen Normen direkt erstmal nichts zu tun hat.... Die Frage ist auf jeden Fall angemessen....
******ien Mann
11 Beiträge
Eigenarbeit
Ich hoffe, dass niemand von dir verlangt exakt das Buch wieder zu geben. Wissenschaftlich arbeiten heißt, dass Buch als Anhaltspunkt zu nehmen und den Mehrwert darüber zu erzeugen, verschiedene Quellen selbstständig zusammen zu tragen.
Das sollte die Baseline sein. Ich würde als Dozent eher Punkte abziehen, wenn jemand nur die vorgegeben Quelle nutzt.

Es ist richtig und wichtig die aktuelle Gesetzeslage zu recherchieren. Es hilft niemandem wenn du das Buch wiedergibst.
Dein Ziel ist doch den Leuten was beizubringen *zwinker*

PS: Wenn du es mal probierst, wirst du feststellen, dass es gar nicht so schwer ist Gesetze direkt zu lesen. Frag dich nur einfach immer, warum sie genau diese Worte und keine anderen genommen haben.
Frage des Inhalts und Fokus
Ich würde zuletzt genanntes bestätigen. Auch Referate sollen dich zum wissenschaftlichen arbeiten befähigen. D.h. du musst alles was du sagst begründen und verteidigen können. Es gibt sicher viele Fälle, in denen man alte Literatur bedenkenlos zitieren kann, da z.B. dort theoretische Modelle enthalten sind, die Paradigmenwechsel die bis heute Gültigkeit haben. Bzgl. juristischer Fakten bringt es aber (abgesehen von Gegenüberstellungen) recht wenig alten Kram zu zitieren, der nicht mehr aktuell ist. Wenn einem das auffällt sollte man das dringend ändern. Wir reden hier ja auch von Erwachsenenbildung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein halbwegs ernstzunehmender Dozent dagegen etwas sagen würde. Eher im Gegenteil. Maximal werden deine Kommilitonen nicht erfreut über die Mehrarbeit sein *zwinker*
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