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Urheberrecht

****ia Paar
1.182 Beiträge
Themenersteller 
Urheberrecht
Hallo zusammen,

wir haben nun seid etlichen Monaten auf unserer Homepage "Urheberecht" paar Zeilen stehen. Nun bekamen wir eben von einem Fotografen eine Mail, das was wir dort (kopierterweise) stehen haben, Unsinn wäre.

Hat denn jemand einen klaren Text, der aussagt, das unsere Bilder halt nicht weitergenutzt werden dürfen, bzw. verbreitet, den wir dort hinschreiben dürfen??

Danke und LG neugierig_1974
Solltet ihr den Standard Text meinen , der auf vielen Seiten steht, hat der Kollege recht. Das Urheber liegt in Deutschland IMMER beim Fotografen und ist unveräußerlich.
@Urheberrechte
Das sollte in eierem Profil / Sedcard unbedingt stehen!

© COPYRIGHT:
Die hier angebotenen und eingestellten Fotos unterliegen
den geltenden deutschen und internationalen Urheberrechtsbestimmungen.
Eine Vervielfältigung, Modifizierung oder Nutzung ohne meine schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet!


Gruß Fraenky
****ia Paar
1.182 Beiträge
Themenersteller 
Danke...
werden wir sofort mal ändern.

LG neugierig_1974
*******aphX Mann
1.378 Beiträge
Jepp,
das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen. So lange er lebt und 70 Jahre danach. Ihr verwechselt Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Nutzungsrechte.

Mein Tipp: löscht den Schmarrn.
****ia Paar
1.182 Beiträge
Themenersteller 
ja, machen wir gerade...

*danke*
1
*********atic Mann
144 Beiträge
OK, fangen wir mal ganz langsam an - nach allem, was man sich als Fotograf zum Thema Urheber-, Bild- und Persönlichkeitsrechte mehr oder weniger zwangsweise zu Gemüte führen darf:

1.) Euer Text wiederholt zunächst nur die geltende Rechtslage (UrhG/KunstUrhG), wonach für Dritte keine Nutzungsrechte vorliegen. Soweit, so gut. Ist eigentlich aber überflüssig, weil es wohl kaum vom in Frage kommenden Personenkreis gelesen wird.

2.) Rechte an den Bildern an sich hat primär der Urheber. Das ist also der Fotograf, der sie gemacht hat. Ggf. gibt es noch ein Nutzungsrecht für das Model. Verletzt werden kann erst mal nur das Urheberrecht des Fotografen.

3.) Das mit dem Persönlichkeitsrechten ist dann m.M.n. allerdings eher dünnes Eis bei 20° im Schatten: Bilder dürfen nur mit Einverständnis der abgebildeten Person veröffentlicht werden (Ausnahmen lassen wir jetzt mal außen vor). Sofern der Vertrag keine Einschränkungen für die Verwendung vorsieht, ist diese Zustimmung in der Regel wohl erteilt. Darüber hinaus dürfte man auch annehmen können, daß mit einem Bild, das von der abgebildeten Person veröffentlicht wird, konkludent die Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben ist. Es dürfte also recht schwer fallen, schlüssig nachzuweisen, daß es für ein veröffentlichtes Bild keine Zustimmung zur Veröffentlichung gibt.

Ergo: wenn die Bilder zweckentfremdet werden, dann ist es der Urheber, der dann etwas machen kann (Schadenersatz, Unterlassungserklärung fordern etc.) ...

Gruß mono
1
*********atic Mann
144 Beiträge
Das sollte in eierem Profil / Sedcard unbedingt stehen!

© COPYRIGHT:
Die hier angebotenen und eingestellten Fotos unterliegen
den geltenden deutschen und internationalen Urheberrechtsbestimmungen.
Eine Vervielfältigung, Modifizierung oder Nutzung ohne meine schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet!

Der Text trifft nur dann zu, wenn der Text vom Urheber der Bilder kommt (oder das Recht zur Weiterlizensierung erteilt ist).

Ansonsten ist das (C) und der Hinweis auf das Copyright eine aus Amerika kommende "Unsitte" - dort ist es erforderlich. Hier in Deutschland nicht, daß Urheberrecht gilt unabhängig von Hinweisen darauf.

Ich würde solche Hinweise ganz weglassen, denn es zeigt, daß man sich mit dem Thema "nur am Rande" bzw. im Rahmen des "Herdentriebes" beschäftigt hat: wenn so viele das da stehen haben, dann braucht man das wohl ...
*****alo Mann
2.165 Beiträge
ungefragt
darf eh keiner eure bilder verwenden: recht am eigenen Bild/bzw. Copyright (falls ihr die Fotografen seid). mit den texten ist es genauso…..

leider wird es selten eingehalten. (s. zb. bei facebook, die ganzen geteilten Inhalte). aber das ist ein anderes Thema.

lg

walo
...Örschen...
*******ier Mann
6.109 Beiträge
im grunde ganz einfach
der urheber ist immer der fotograf wie schon oben beschrieben und ist nicht übertragbar.
das model oder die abgelichteten personen können von diesem fotogarafen ein verwertungsrecht bekommen. das ist eine ausmachung zwischen fotografen und model und dazu gibt es auch verträge.

das gilt bei tfp sowie payshootings.
Zusammenfassend...
Die Rechtslage ist unabhängig davon, ob man Gesetzestexte mehr oder minder sinngemäß zitiert immer die gleiche. Die Hinweise hierauf kann man sich sparen.

Ansonsten haben wir das Thema schon gefühlte 5353 mal durchdiskutiert.
*****n_N Mann
9.432 Beiträge
wir haben nun seid etlichen Monaten auf unserer Homepage "Urheberecht" paar Zeilen stehen.

Was will man mit so einer HP erreichen???
Das die Bilder nicht geklaut werden *haumichwech*
Viel, viel, viel Erfolg damit!
****ia Paar
1.182 Beiträge
Themenersteller 
Haben es nun verstanden...
einer der Mods kann dieses Thema gerne löschen.

Entschuldigung, dass wir unwissenderweise mal nachgefragt haben. *sorry*
Die Frage hatte schon Sinn.

Nur die Kommentare und Erläuterungen beginnen, sich im Kreis zu drehen.

Aber das haben wir jetzt. *zwinker*
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
vorsicht .....
... ist ja oft genug hier geschrieben worden. das urheberrecht liegt beim urheber - hier also beim fotografen. insofern sind alle hinweise auf copyright usw überflüssig - sind nur ein hinweis, an wen man sich wenden kann, wenn man die bilder benutzen, veröffentlichen will.

dieses hier von monochromatic allerdings ist gefährlicher, im zweifelsfall sehr teurer unsinn:

Sofern der Vertrag keine Einschränkungen für die Verwendung vorsieht, ist diese Zustimmung in der Regel wohl erteilt.

das gegenteil ist richtig:alle verwendungszwecke, die nicht im vertrag stehen, sind untersagt.
That's me
******n_P Mann
124 Beiträge
Unsinns-Hinweis zum Urheberrecht...
Hallo allerseits,

ich war derjenige, der die TO auf die Unsinnigkeit des vermeintlichen Urheberrechtshinweises aufmerksam gemacht hat und bisher ist ja hier einiges bestätigendes und aufhellendes zum Thema gesagt worden.

Der Text um den es hier ursprünglich geht und der so unreflektiert auf zig oder sogar hunderten Profilen wiederzufinden ist, geht in seiner Dummheit ja sogar noch ein paar Schritte weiter: Er gibt allen Bildersammlern konkludent das Recht die Fotos des Profilinhabers zu verwenden. Das ausdrücklich ausgesprochene Verbot betrifft nur, so sagt es der Text "Institutionen und Einzelpersonen, die die Seite für Projekte verwenden wollen". Danach würde ich davon ausgehen, dass ein Profilinhaber der sich ausdrücklich Gedanken über die Nutzung seiner Bilder macht und ausdrücklich nur einer bestimmten Personengruppe die Nutzungsrechte versagt, allen anderen konkludent die Nutzung erlaubt.

Darum, nämlich um die Formulierung, die genau das Gegenteil von dem aussagt, was der Profilinhaber eigentlich sagen wollte, ging es mir ursprünglich.

L.G.,
Jürgen
1
*********atic Mann
144 Beiträge
dieses hier von monochromatic allerdings ist gefährlicher, im zweifelsfall sehr teurer unsinn:

Sofern der Vertrag keine Einschränkungen für die Verwendung vorsieht, ist diese Zustimmung in der Regel wohl erteilt.

das gegenteil ist richtig:alle verwendungszwecke, die nicht im vertrag stehen, sind untersagt.

In (vermutlicher) Unkenntnis des (ok, ich gehe von "meinem" aus) Vertrages sei die Formulierung "Unsinn" mal vergeben ...

Die (zeitlich und räumlich uneingeschränkte) Zustimmung zur Veröffentlichung ist Vertragsbestandteil. Im Einzelfall (z.B. Lehrerinnen) gibt es dann Einschränkungen ...
********ndam Mann
1.066 Beiträge
Das sollte in eierem Profil / Sedcard unbedingt stehen!

© COPYRIGHT:
Die hier angebotenen und eingestellten Fotos unterliegen
den geltenden deutschen und internationalen Urheberrechtsbestimmungen.
Eine Vervielfältigung, Modifizierung oder Nutzung ohne meine schriftliche Genehmigung ist nicht gestatt

Macht nur dann Sinn, wenn es im COPYRIGHT-Register eingetragen ist und der Fotograf ein Amerikaner war und das Shooting NICHT in Deutschland stattgefunden hat.
Deutscher Fotograf, oder Shooting in Deutschland, greift das deutsche Recht.
Und das wurde hier ja schon zur Genüge zitiert.
That's me
******n_P Mann
124 Beiträge
Macht nur dann Sinn, wenn es im COPYRIGHT-Register eingetragen ist und der Fotograf ein Amerikaner war und das Shooting NICHT in Deutschland stattgefunden hat.

Meines Wissens gibt es das Copyright-Register auch für amerikanische Staatsbürger seit Jahren (1989?) nicht mehr, und das Copyright-Zeichen, das ursprünglich nur im angloamerikanischen Sprachraum galt, ist mittlerweile im Rahmen der globalisierung auch in Deutschland als Hinweis auf geltendes Urheberrecht anerkannt.

Ich lasse mich aber auch gern unter Angabe von Quellen eines Besseren belehren. *zwinker*
********ndam Mann
1.066 Beiträge
Copyright ist nicht gleich Urheberrecht!

Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, d.h. den menschlichen Schöpfer des Fotos, des Beitrages oder des Computerprogramms, § 7 UrhG. Nur er erlangt umfassende wirtschaftliche und ideelle Schutzrechte für sein Werk. Hingegen bezeichnet der aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Begriff copyright denjenigen, der das Recht hat, das Werk wirtschaftlich zu verwerten („the right to copy“). Der dabei genannte muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, sondern ist oftmals „nur“ der Inhaber der Verwertungsrechte. Das ist dem deutschen Urheberrechtsverständnis nicht möglich. Nach dem geltenden Schöpferprinzip ist der Urheber immer der menschliche Schöpfer des Werkes, § 7 UhrG. Urheber kann nur eine natürliche Person sein, d.h. der Fotograf, der Autor oder der Programmierer, nie aber eine GmbH. Mit diesem Grundsatz halten es auch die Urheberrechtsvorschriften der übrigen europäischen Staaten. Im angelsächsischen Rechtskreis, dem als bekannteste Vertreter Großbritannien und die USA angehören, zeigte das © ursprünglich an, dass ein Werk beim Copyright-Register angemeldet und hinterlegt worden ist. Dies war in den USA noch bis 1989 Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz. Zwar entsteht heute aufgrund eines internationalen Urheberrechtsabkommens (Berner Übereinkunft) der Urheberschutz in den meisten westlichen Industriestaaten ohne Anmeldung oder Registrierung. Dennoch bestehen zwischen dem anglo-amerikanischen copyright und dem deutschen Urheberrecht (als Vertreter des sog. kontinentaleuropäischen Urheberrechtssystems) ganz erhebliche Unterschiede in Voraussetzung, Inhalt und Umfang der Schutzrechte. Genau genommen, bezieht sich damit der Copyright-Vermerk auf Rechte oder Ansprüche, die so im deutschen Recht gar nicht geregelt sind. Da der Copyright-Vermerk in der Regel den Rechteinhaber und nicht Urheber des Werkes angibt, kann er den Urhebervermerk nach dem deutschen Recht nicht ersetzen. Darauf ist bei der Gestaltung zu achten.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/copyright-urheberrecht.htm
Dunkel
*********media Mann
420 Beiträge
Kurz mein Senf zur Frage, ob das Copyright oder ein Hinweis auf's Urheberrecht gesetzt werden sollte: Ich habe das für mich mit einem klaren "je nach Zielgruppe" entschieden *zwinker*

1. Manche kennen eher das (c)-Zeichen als dass sie das Wort Urheberrecht gehört haben - geschweige, es einigermaßen buchstabieren könnten. Insofern deute ich das (c)-Zeichen als ein "Ey, bekommst Du Ärger, wenn Du das kopierst!" und setze es entsprechend ein.

2. Auch wenn das Urheberrecht uneingeschränkt gilt, gibt es noch genug Leute, die denken dass es aufgehoben ist, wenn man nicht explizit darauf aufmerksam macht.

3. Mittlerweile überlege ich mir immer häufiger (nicht hier im JC, sondern an anderen Stellen), ob ich bewusst auf Hinweise/Wasserzeichen verzichte. Denn ein von mir kopiertes Bild bringt mir im Zweifelsfall mehr ein als würde ich es regulär verkaufen...
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
@divina_comedia ....
.... schönes beispiel dafür, dass man mit der deutschen sprache sorgsam umgehen sollte.

du meinst wahrscheinlich nicht "ein von dir (selbst) kopiertes" bild, sondern "ein bild von dir, dass (von einem anderen) kopiert worden ist".

wirtschaftlich macht das klauen (für dich) übigens kaum einen unterschied. der zu zahlende "schadenersatz" richtet sich nach dem üblichen erlös für deine bilder.
Dunkel
*********media Mann
420 Beiträge
Genau richtig erfasst: Mein Bild, das von einem anderen kopiert wurde. *zwinker*
****ric Mann
116 Beiträge
*********atic:
In (vermutlicher) Unkenntnis des (ok, ich gehe von "meinem" aus) Vertrages sei die Formulierung "Unsinn" mal vergeben ...

Die (zeitlich und räumlich uneingeschränkte) Zustimmung zur Veröffentlichung ist Vertragsbestandteil. Im Einzelfall (z.B. Lehrerinnen) gibt es dann Einschränkungen ...

Ich weis ja nicht was du in deine Verträge schreibst, aber evtl. solltest du dich mal beraten lassen.

Sowohl in bezug zum Verwendungszweck, als auch auf die Zeitdauer.

In beiden Punkten gibt es mittlerweile Urteile die dies einschränken.



auch deine Ausführungen in deinem ersten Beitrag sind nicht 100% richtig.

Darum der Hinweis an alle, lasst euch richtig beraten, oder setzt alternativ auf kooperation und zieht im zweifelsfall zurück. Es ist eh kein schöner Zug, wenn jemand meint man müsse sich nach Jahren noch auf Absprachen bzw. Verträge berufen obwohl sich beim anderen die Situation oder Meinung geändert hat.
Lustiger Thread ...
... zur Theorie von diversen Rechten - im Ergebnis völlig uninteressant ...

Es sei denn, jemand ist bereit sein theroretisches Recht auch praktisch durchzusetzen - und da habe ich so wirklich nur wenige getroffen (und aus einer Gemeinde wie dem JC eher keinen).

Meine Empfehlung lautet eindeutig: Nur das posten, was auch sonstwo ungefragt wieder auftauchen darf ...

Übrigens: der erste JC-ler, der mir einen Titel auf eine Bildrechtsverletzung (Urheber, Persönlichkeit, Nutzung) nachweisen kann, bekommt ein Gratisshooting auf Mallorca spendiert ... (keine Sorge, klingt geil - ist für mich aber völlig risikofrei) ... ;o)
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