@Nys
Ja - wenn Du dem Gericht hinterher ggf. klarmachen möchtest (kannst), dass es eine absolute Notfallindikation war und der Patient
sicher ohne OP verstorben wäre. Die Beweislast liegt dabei beim operierenden Doc - und jeder gute Anwalt wird wohl kein Problem damit haben, Dir das Wort im Munde umzudrehen und Du wirst nie nachweisen können, dass der Patient mit Sicherheit sonst gestorben wäre. Und auf die Frage: Der Patient war also einverstanden? Antwort: Ja. Frage: Und warum haben Sie ihn dann nicht schnell das unterschreiben lassen? - wird Dir nicht viel Überzeugendes einfallen. Also: heikle Sache...
Zumal man bei einem akuten Abdomen oft vorher nicht weiß, was genau einen im Bauch erwartet - aber das wirst Du als erfahrene OP-Schwester ja sicherlich genauso gut wissen wie ich :-).
Ich für meinen Teil verzichte grundsätzlich darauf, das Messer anzusetzen, bevor der Patient nicht JA gesagt oder geschrieben hat - es sei denn, er ist dazu nicht mehr in der Lage.
LG
Katja