Umkleidekabine zu zweit und die Fussstellung
Das ging heute durch Radio und Tageszeitungen:
Hausverbot nach Kabinennutzung zu zweit
Das Paar aus Haßloch in der Pfalz sagte in dem Prozess aus, dass es keinen Sex in der Umkleidekabine der Badewelt Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) gehabt habe. Dennoch ließ sich das Paar auf einen Vergleich ein. Jede Partei zahlt die eigenen Anwaltskosten, außerdem akzeptiert das Paar ein fünfjähriges Hausverbot.
Vor Gericht war es neben der Forderung nach Unterlassung um vorgerichtliche Anwaltskosten gegangen, die die "Badewelt" zurückhaben wollte.
Es war der erste von insgesamt acht Prozessen dieser Art am Amtsgericht Sinsheim. Die Badewelt beruft sich auf ihre Hausordnung, in der es zwei Erwachsenen verboten ist, gemeinsam eine
Umkleidekabine zu nutzen - auch Sex sei im Bad verboten.
Bad sieht Fußstellung als Beweis für Sex
Eine pikante Frage interessierte den Richter: Wie kommen die Verantwortlichen der Badewelt Sinsheim eigentlich auf den Vorwurf, das Paar habe Geschlechtsverkehr gehabt? Wie haben die Mitarbeiter die sexuellen Handlungen sehen können? Antwort: Aufgrund der Fußstellung des Paares. Ein Mitarbeiter habe diese durch den unteren Teil der geschlossenen Kabine sehen können. Kameras gebe es nicht in den Kabinen, aber wohl im Gang, sagte der Geschäftsleiter der Badewelt.
Weitere Unterlassungsklagen
Auch in den sieben weiteren Prozessen in den kommenden Wochen und Monaten liegt der Vorwurf zugrunde, dass sich Paare in der Badewelt Sinsheim in den Umkleidekabinen miteinander vergnügt haben sollen. Die Badewelt klagt auf Unterlassung und will die Anwaltskosten einfordern.
Man hat wohl einen Vergleich geschlossen und sich auf 5 Jahre Hausverbot geeinigt.