Oha, da machst du aber ein Fass auf. Selbstjustiz... das könnte man weiter spinnen.
Beide Tatvestände sind getrennt zu betrachten.
1. Dem beschuldigtem wäre erst mal nachzuweisen, dass er gegen eine Norm verstoßen hat. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
2. Egal unter welchen Umständen ist das entwenden eines Smartphones ein Diebstahl, ggfs. ein Raub. Das willentliche zerstören durch den Poolwurf eine Sachbeschädigung.
3. Das Verhalten ist weder angemessen noch liegt die Exekutive bei dir, sondern beim zuständigen Personal des Betreibers.
Ich finde das sehr drastisch und Übergriffig.
Unabhängig davon, dass es nicht in Ordnung ist, sein Smartphone im textilfreiem Bereich zu benutzen. Das geht eindeutig zu weit!
„LeSoleil
Jemand, der sich illegal verhält, sollte nicht automatisch damit rechnen, von anderen legal und fair behandelt zu werden. Denk mal an den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. Ich stehe dazu und würde es wieder tun!!!