OK
also 2g plus in
heist ja noch folgende Ausnahmen
Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben – dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.
Genesene Personen, deren Genesenennachweis nicht älter als sechs Monate ist.
Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung.