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Große Roller für Autofahrer zulässig

*********iebte Paar
2.449 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Große Roller für Autofahrer zulässig
In letzter Zeit sehe ich auf den Straßen immer mehr dreirädrige Roller à la Piaggio MP3 (500ccm).
Gerade eben lese ich dann folgendes:
Ende letzten Jahres wurde eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung durchgeführt (FeV § 6, 28.12.2016), die es allen Inhabern eines Autoführerscheins erlaubt, Dreiräder zu fahren. Diese Neuregelung gilt wohlgemerkt lediglich in Deutschland.
Ob ich das jetzt besonders gutheißen soll, weiß ich gerade nicht.
*********rnen Paar
57 Beiträge
Man verstehe die Gesetze
Keine Ahnung welche Schulabbrecher die im Verkehrsminsterium sitzen haben. Ist genau so sinnfrei wie das ein 16 Jähriger einen riesen Schlepper mit Anhängern alleine fahren darf aber ein Auto mit 17 nur begleitet. Man versuche das zu verstehen. *nixweiss*
*********d_70 Frau
7.402 Beiträge
Autoführerschein
Das ist doch nichts anderes als die Erlaubnis für diejenigen die den Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben und somit 125ccm fahren dürfen. Das finde ich gefährlicher als das "Dreirad"
*********iebte Paar
2.449 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Also eine popelige 125er, die Menschen mit Autoführerschein fahren dürfen, die mindestens 55 Jahre alt sind, empfinde ich jetzt nicht so schlimm, wie ein echtes Motorrad, das eine brachiale Leistung entwickeln kann und dann von jedem 21-jährigem gefahren werden darf.
*********d_70 Frau
7.402 Beiträge
Aber als das Gesetz raus kam waren die meisten nicht nur 55 Jahre sondern um einiges jünger. Z. B. 18, 19 oder 20 jährige.
*********iebte Paar
2.449 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Stimmt, als das Gesetz rauskam (01.04.1980), waren es auch keine 125er, die gefahren werden durften, sondern 50er.
*********d_70 Frau
7.402 Beiträge
Dann lies mal dieses Gesetz
http://www.flvbw.de/fuehrers … t-dem-autofuehrerschein.html


Das mit der 125er weiß ich daher weil meine Mutter im Jahr 80 den Autoführerschein gemacht hat, aber leider nach dem 1.4. Und daher mußte sie den 125er Schein extra machen. *zwinker*
*********iebte Paar
2.449 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich kenne die Führerscheinregularien aus dieser Zeit sehr gut. Fakt ist, damals durfte man mit dem PKW Führerschein (klasse 3) Kleinkrafträder mit 50ccm fahren. Später wurden daraus die 80er und noch viel später dann 125er.
Hier die Definition des 1b, der vor 1980 im 3er integriert war. Das aber schon viel später, als es die heutige 125er Klasse noch nicht gab.
*********d_70 Frau
7.402 Beiträge
Wer den Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht hat, durfte 125er fahren. Das ist fakt. Und wenn du link lesen würdest den ich gerade gepostet habe, wüßtest du es .
*********iebte Paar
2.449 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Nochmal zum Verständnis:
Wer vor dem 01.04.1980 den Klasse 3 machte, durfte im April 1980 KEINE 125er fahren, da 125er zu dieser Zeit noch Bestandteil der uneingeschränkten Klasse 1 war. (Kannst du in dem Scan meines FS ebenfalls lesen.)
*********d_70 Frau
7.402 Beiträge
Weißt du was?
Du hast recht und ich habe meine Ruh. Schönen Tag noch
*********iebte Paar
2.449 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich hab gerade aus Interesse, da ich das genaue Datum selbst nicht mehr wusste, ein wenig nachgeforscht:

Im März 1996 wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen, daß Automobilisten, die vor dem 1. April 1980 ihren Dreier erworben hatten, fortan motorisierte Krafträder bis 125 Kubik und maximal 15 PS fahren dürfen.
Also um auf‘s Thema zurückzukommen:
Mit Autoführerschein Leistungsbeschränkte 125er fahren durften günstigstenfalls 34-jährige Autofahrer.
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