Schwieriges Thema, wenn man selbst davon betroffen war oder ist.
Ich kenne mich in der holländischen Rechtsprechung diesbezüglich nicht aus. Nur ist im Gegensatz zu Deutschland Sterbehilfe einfacher und wird bei mehrfach geäußertem Wunsch nicht als strafbar angesehen.
Im Fall hier würde ich aber von einem klarem Dilemma sprechen. Einerseits gibt es den schriftlich geäußerten Willen, der dann aber durch den geäußerten Willen und Wunsch und durch die Handlung überholt wird.
Nur ist dann die berechtigte Frage, wann gilt der Wille der Person nicht mehr? Wann kann man feststellen, dass ein Mensch keinen eigenen Willen bilden kann. Das sind alles ganz heikle Themen.
Aus vielen Fällen ist meine Erfahrung, die meisten Ärzte haben wenig bis keine Ahnung über die rechtliche Tragweite ihres Handels oder Nichthandels. Rechtliche Ausführungen sind für sie ein rotes Tuch, dass sie in ihren Entscheidungen einschränkt. Ein Arzt hat selber zu mir gesagt, bevor er den Job wechselte, als Arzt steht man entweder mit beiden Beinen im Gefängnis oder die Berufshaftplflicht kündigt einem.
Bei Weiterbildungen in der Palliativmedizin sind die Damen und Herren in Weiß gelangweilt und genervt, wenn die Juristen kommen. Und die umgekehrt ähnlich. Da trifft eine göttliche Berufsgruppe auf die andere. Der Leidtragende ist der Patient.
Daher ist es immer ein riesiges Problem, wenn der Moment einer Patientenverfügung eintritt.
Ich kenne mich in der holländischen Rechtsprechung diesbezüglich nicht aus. Nur ist im Gegensatz zu Deutschland Sterbehilfe einfacher und wird bei mehrfach geäußertem Wunsch nicht als strafbar angesehen.
Im Fall hier würde ich aber von einem klarem Dilemma sprechen. Einerseits gibt es den schriftlich geäußerten Willen, der dann aber durch den geäußerten Willen und Wunsch und durch die Handlung überholt wird.
Nur ist dann die berechtigte Frage, wann gilt der Wille der Person nicht mehr? Wann kann man feststellen, dass ein Mensch keinen eigenen Willen bilden kann. Das sind alles ganz heikle Themen.
Aus vielen Fällen ist meine Erfahrung, die meisten Ärzte haben wenig bis keine Ahnung über die rechtliche Tragweite ihres Handels oder Nichthandels. Rechtliche Ausführungen sind für sie ein rotes Tuch, dass sie in ihren Entscheidungen einschränkt. Ein Arzt hat selber zu mir gesagt, bevor er den Job wechselte, als Arzt steht man entweder mit beiden Beinen im Gefängnis oder die Berufshaftplflicht kündigt einem.
Bei Weiterbildungen in der Palliativmedizin sind die Damen und Herren in Weiß gelangweilt und genervt, wenn die Juristen kommen. Und die umgekehrt ähnlich. Da trifft eine göttliche Berufsgruppe auf die andere. Der Leidtragende ist der Patient.
Daher ist es immer ein riesiges Problem, wenn der Moment einer Patientenverfügung eintritt.