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Kann ein anderer das "gebrochene Herz" heilen?108
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Treppe unter mir gebrochen, wer haftet

***ja Frau
358 Beiträge
Themenersteller 
Treppe unter mir gebrochen, wer haftet
Also Leute, was ich jetzt erzähle ist kein Scherz , sondern bittere wahrheit und ich brauch jemanden der sich damit auskennt, denn ich vermute , ich soll das angehängt bekommen...
Und bevor die Mods meckern!!!! Eindeutig Mollythema!

Ich war heute ...ähm 0.29h...sich korrigiert... gestern beim Friseur.
Mit meiner Tochter.
Sie sollte umgestaltet werden, und da Mami für ihr Kind nur das beste will.Den best bewerteten Friseur der Stadt wo ich gestern war gegoogelt.(Nicht Leipzig)
Die Besitzerin war sichtlich pikiert ob meiner Statur, war mir völlig wuscht, weil ging um mein Kind.
Sehr nette friseuse, die auch ne tolle Arbeit geleistet hat...mal am Rande...wird uns zugeteilt. Zwischendurch werden wir nach oben gebeten...ich war wohl im Schaufenster nicht apart genug...da kann man sitzen...
sie meinnte(Chefin) sie braucht den Platz...OK eben die dämliche Treppe hoch.
Kind fertig Mami glücklich, ab zum Bezahlen.
Treppe runter...bricht unter mir eine der STEIN Stufen!!!!
Ich klammere mich natürlich am Geländerfest, weiche auf die nä Stufe aus,wieder rums noch eine...schon fast panisch zum Absatz runter ,,Geschwebt,,
Breite der Treppe gut 1,50m
3 Abschnitte 2 lang einer kurz.
Wieviel muss eine Treppe tragen und darf derartiges passieren und wer trägt diesen Schaden, mir ist ausser völliger Schock nix passiert.
Das Inet lässt mich dazu im Stich...
Gewicht
Ich gehe mal davon aus, dass die Gewichtsangabe in deinem Profil stimmt.
Eine vernünftige Treppe muss auf jeden Fall mehr aushalten, sonst hätten wir 2 so manches mal schwierigkeiten auf der Arbeit, da wir teilweise zu zweit auf den Stufen stehen und da wäre dein Gewicht ein Witz.
Allerdings kenne ich keine Bestimmungen über die Tragkraft einer Treppenstufe, da muss ich auch passen.
Lass dich nicht unterkriegen.
*********nder Mann
1.609 Beiträge
haftung
gute frage... wir haben bei uns im cafe eine eigene versicherung für solche fälle, denn es kann immer mal wieder etwas zu bruch gehen bzw. beschädigt werden. voraussetzung dafür ist natürlich dass keine mutwilligkeit (was bei unserer aussenbestuhlung/-bepflanzung leider immer wieder passiert)
frag wegen deinem fall am besten deinen versicherungsmakler oder wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, kannst du dich auch an die hotline von denen wenden (was ich vor kurzem in einem anderen fall auch tun musste), denn die können dir da evtl weiterhelfen oder wissen einen fachmann.

lg
max
***ja Frau
358 Beiträge
Themenersteller 
Sind 10 mehr aber selbst dann...
Ist mir auch noch nie ähnliches passiert...
Versicherung meinerseits scheidet aus...
Und wer zerstört bitteschön mutwillig die Stufen in 6 Meter Höhe auf denen er geht!?Lach
***ra Frau
161 Beiträge
chaja
Liebe chaja,

ich habe mir dein Profil angesehn und habe darin gelesen, dass sich dein Gewicht auf 140 kg beläuft.
Also ich denke mal nicht, dass du da zur Verantwortung gezogen werden kannst. Ich lebe zwar in Österreich, aber die Bausicherheitsbestimmungen werden bei euch auch nicht anders sein.
Stell dir mal vor, es gehen zwei oder drei Menschen über diese Treppe, dann würde das Gewicht weit mehr betragen, und genauso brechen. Wahrscheinlich muss das Geschäft froh sein, dass dir nicht allzuviel passiert ist.
Du könntest dich auf jeden Fall bei der Gemeinde oder Stadt befragen (Abteilung Bausachverständiger)
Ich wünsch dir viel Glück.

Liebe Grüße
Zaira
@ chaja
an Deiner Stelle würde ich fix einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen!
Falls Du keine Rechtschutzversicherung hast, oder Du aus anderen Gründen, Dir keinen Anwalt leisten kannst, gibts beim Amtsgericht einen Beratungsschein, der kostet nix und steht Dir zu!
1.) um Dich gegen Forderungen abzusichern...
2.) um zu erfahren, ob Dir nicht sogar Schmerzensgeld und Schadensersatz zusteht?!?
Der Anwalt weiß auch, welche Behörden, Sachverständigen etc. er einschalten muß
Einen besseren Rat wird Dir niemand geben können!
Liebe Grüße und viel Glück
Frank
Egal, ob die Holztreppe als Einzelstück vom Tischler gefertigt wurde oder vom Treppenhersteller
als Systemtreppe: Das deutsche Baugesetz schreibt vor, dass die einzelne Stufe einer Treppe
für eine Last von 200 kg konstruiert sein muss und die gesamte Treppe ein Gewicht von 300 kg
pro m² Grundrissfläche aushalten muss.


hab ich gerad gefunden... und da du gewichtstechnisch drunner liegst, dürfteste ja eigentlich aussem schneider sein!!
Nachtrag!
Soweit mir bekannt ist liegt die Haftung, auch bei Materialfehlern immer beim Hersteller!
Verkehrssicherungspflicht
Hallo chaja,

ich habe mal im Bauamt gearbeitet. Du musst dir keine Sorgen machen, denn der Inhaber hat eine Verkehrssicherungspflicht. D.h. bei normal vernünftigen Verhalten des Kunden muss er gewährleisten, dass sich der Kunde frei in den Räumen bewegen kann ohne sich zu verletzen. Solange du normal die Treppe runtergehst und nicht wie wild rumspringst, ist er verantwortlich für den Zustand der Treppe. Er hat die Pflicht, regelmäßig die Sicherheit, sprich den Zustand des Geschäftsraumes, zu überprüfen. Sollte die Besitzerin von dem Mangel gewusst haben (du erwähntest, sie hatte die Preise sofort parat), dann handelte sie sogar bewusst fahrlässig!
Schmerzensgeldanspruch "wegen erlittenen Schocks" wäre m.E. in diesem Fall allerdings nur schwer durchsetzbar. Dazu reicht das Ereignis, der Sturz/das Stolpern, nicht aus.
Aber das du die Kosten zu tragen hast, ist absolut abwegig!

Lg Andreas
...
Mach dich da mal nicht verrückt, falls du ne Rechtsschutz hast um so weniger...
Gegenfrage, wie kann es sein das die im Laden so "Gefährliche" Treppen haben, und wenn warum wirst du absichtlich nach oben geschickt? Wusste etwa niemand das die Treppe so marode war, oder war es gar grob fahrlässig? Du siehst es ist also eigentlich ne Sache für nen Anwalt, wobei hier ganz klar ist das es Baubestimmungen gibt und
deswegen musst du dir da keinen Kopf machen, meine vorredner haben das ja schon ganz gut erleutert...
Übrigens würde mich jmd. als Kunde oder oder generell aufgrund meines Aussehens so behandeln (aus dem Schaufenster nach oben etc.)
hätte derjenige den Tag keine Kunden mehr, bzw ich würde mich Lautstark bemerkbar machen so das andere Kunden das mitbekommen....
Ok in meinem Fall würde ich mir ne Weisse Serviette falten oder so...

Wie gesagt nicht verrückt machen lassen, zurück lehnen und Lachen und wenn wirklich was kommt, Anwalt....

Frohes Fest
*********eHexe Frau
10.709 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo chaja

vom gesunden Rechtsempfinden würden wir vermutlich alle sagen:
Das kann nicht sein, dafür kann Dich keiner zum Regress verpflichten.

Recht haben und recht kriegen sind aber oft zwei Paar Stiefel, darum kann ich auch nur beipflichten, geh zum Anwalt.
Bevor Du bis zur Klärung im Trüben tappst und Dich verrückt machst, hier Recht sind etliche helle Köpfe die Dir in der Zwischenzeit evtl. weiterhelfen oder zumindest Tipps geben können, wie Du Dich absicherst, falls der Laden auf Dich zu kommt.

Noch ein Wort zu:
Und bevor die Mods meckern!!!! Eindeutig Mollythema!
Wir "meckern" doch nicht, wenn es um ernsthafte Themen geht *nono*

Liebe Grüße
die *hexhex*
Ich möchte ALLEN gerne ein Kompliment machen.
Ich habe mit der Sache an sich nichts zu tun aber ich finde es total lieb von euch wie ihr ihr helft und ihr die Angst nehmt.
Man kann euch alle nur lieb haben. Solche Freunde kann man sich nur wünschen lg an alle
Alex
*******igen Frau
1.412 Beiträge
Ich gehe davon aus, daß Du eine private Haftpflichtversicherung hast oder? Wenn ja, gehe zuerst mal zu Deinem Versicherungsvertreter und informiere Dich, ob in solch einem Fall die private Haftpflichtversicherung eintreten würde (m.E. nämlich ja). Ich gehe zwar auch von meinem persönlichen Rechtsempfinden davon aus, daß die Ladenbesitzerin keine Ansprüche gegen Dich stellen kann, aber die private Haftpflichtversicherung kann für so vieles in Anspruch genommen werden und Du bist dann sicher die Sorgen los.

Wenn Du keine private Haftpflichtversicherung hast, dann würde ich mich auch bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der Friseur müßte eher froh sein, daß Dir nichts passiert ist, denn dann könntest Du entsprechend Schmerzensgeld fordern. Die Treppe hätte Dein Gewicht aushalten müssen und kann nur marode gewesen sein.

Mache Dich auf jeden Fall nicht verrückt!!!! Alles wird gut !!!!

liebe Grüße
Sandra *hexhex*
**********rello Mann
2.379 Beiträge
du kannst in diesem fall....
.....sehr entspannt bleiben. der geschäftsbetreiber muss - meine ich - entsprechend abgesichert sein (pflichtversicherung). ich wäre im übrigen direkt zum gegenangriff übergegangen und hätte noch vor ort damit gedroht, das ordnungsamt anzurufen bzw. es getan. aber da die treppe ja
jetzt erst mal kaputt ist, kannst du denen auch am montag noch bescheid sagen, dass die da mal dringend in dem laden gucken sollen. du hättest stürzen können etc. etc. etc.
eventuell müssen die oberen räume nämlich gesperrt werden!
******i63 Frau
10.069 Beiträge
*oh*
dich trifft doch da keine Schuld.
Ich meine, man trägt ja auch z.B. schwere Möbel eine Treppe nach oben. Wenn man dann rechnet 2 Leute die ein Möbelstück (z.B. Kommode oder so) tragen sind gewiss mehr als dein Gewicht. Also das muss eine Treppe schon aushalten.

Das dir das peinlich war kann ich mir gut vorstellen, ich wäre wohl auch in dieser Situation am liebsten im Boden versunken.
Aber stell dir mal vor wie du dich hättest verletzen können. Wie schon vorher von jemanden geschrieben, eigentlich steht dir Schmerzensgeld zu.
Lass dir nur nichts gefallen

GLG Jutta *blume*
********sign Frau
6.855 Beiträge
Oh du Arme!!!! Welch einen Schrecken mußt du bekommen haben! Toll, daß dir nichts passiert ist!

Die Idee mit der Benachrichtigung des Ordnungsamtes finde ich super! Auf jeden Fall können die bei einer Begehung nämlich feststellen, ob schon vorher Haarrisse oder sogar schwerwiegendere Risse in der Treppe waren (was m.E. der Fall war). Putzmittel und Schmutzreste sind nämlich in solchen Bruchstellen gut zu sehen und diese Stellen unterscheiden sich gewaltig von den frischen!

Komisch, daß wir Molligen immer gleich die Schuld bei uns suchen, wenn was zu Bruch geht. Wir machen zwar genau so viel Mist wie die Schlanken, aber fürs Elend der Welt sind wir sicherlich nicht zuständig!!!

Bleibe ganz gelassen und feiere morgen erst mal einen gemütlichen 4. Advent!
Erstmal nicht zum Anwalt...
...da kannst Du später, wenns nötig wird,immer noch hin! Ansonsten gibts Du nur unnötig Geld aus, denn Die Anwälte reiben sich bei solchen Sachen schön die Hände!
Wenn da kein Warnschild stand, auf dem stand, dass die Tragkraft nur eine bestimmte Kilozahl ist, bzw. " Betreten auf eigene Gefahr", dann könnte der Besitzer froh sein, wenn er nicht noch durch DICH zur Kasse gebeten wird!! Denn DAS wäre in jedem Fall so,wenn Dir was passiert wäre!
Mach doch mal das Bauamt/ Ordnungsamt auf den Laden aufmerksam. Die Strafen sind da recht empfindlich!

Mal abgesehen davon solltest Du so einen Laden, der seine Kunden so behandelt, meiden!!!

Schöne Weihnachten!
**********_nrw2 Paar
72 Beiträge
Wie bitte?
Du sollst dafür zur Rechnschaft gezogen werden?
Das ist eine Frechheit! Da wäre eine Entschuldigung fällig! Die Geschäftsführerin bzw.der Vermieter der Räumlichkeiten hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Unfälle passieren und nicht Du!! Was wäre wenn zwei Menschen gleichzeitig die Treppe begangen hätten. Dann wäre es auch passiert!
Wenn Du dich verletzt hättest, hättest Du auch noch Schmerzensgeld verlangen können!!!
Oder hat die Friseurin jemanden gesucht der eine neue Treppe finanziert, da diese eh schon defekt war???
Sie hat wohl keine Angst vor einem schlechten Ruf...

summertime
Gegenlicht - myself
*********crets Frau
1.820 Beiträge
Also ich finde das auch eine absolute Frechheit.

Alleine die Tatsache, dass du dich jetzt panisch umhören musst, ob du zur Rechenschaft gezogen werden müsstest.
Ich frage mich wirklich, wie die Leute heutzutage auf solche Art noch ihre Geschäfte führen können.

Ich würd meine Kundin in dem Fall wahrscheinlich den Haarschnitt schenken und sie eigenhändig zur Tür TRAGEN, weil es mir so Leid täte, dass sie sich in meinem Geschäft fast den Hals gebrochen hätte.
(Naja gut, ich bin jetzt keine Friseurin, aber ich würde mich tausend Mal entschuldigen und ihr nicht noch das Gefühl geben, dass sie für diesen Schaden aufkommen müsste.)

Ich kann nur den Kopf schütteln über die Dreistigkeit der Menschen...
Also nach meinem Wissen muss eine Treppe egal aus welchen Material sie ist mindestens 200kg aushalten, also von daher musst dudir da keine Sorgen machen.

Ehrlich gesagt geht das meinem Rechtsempfinden schon schwer gegen die Persönlichkeitsrechte, wenn madame Chefin dich und deine Tochter in die oberen von außen nicht einsehbaren Räume verlegt weil ihr deine Erscheinung nicht passt.
Ich habe das noch nie beim Friseur erlebt. Da kann man mal sehen, dass nur weil der Laden gut ist,das nch lange nichts über die dort arbeiten Menschen aussagt. Vor allem das es Steinstufen waren die gebroche sind verwundert mich jetzt doch arg.

LG
Tiefenentspannung!
Nun die Geschäftsinhaberin kann ja gerne versuchen bei Dir das Geld für die Instandsetzung der Treppe einzufordern. Selbst ein Schreiben eines Rechtsanwalt sollte Dich nicht aus der Ruhe bringen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche sind in entsprechenden Gesetzen (z. B. §§ 823 ff. BGB) normiert. Den wichtigsten Fall bildet das Deliktsrecht. § 823 I BGB regelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Nun das wird hier aus meiner Sicht schon äußerst schwer begründbar bzw. fast unmöglich sein. Der Hinweis auf das Gewicht und Aussehen eines Menschen kann ein böser Bumaerang werden, den dieses Verhalten zeugt nicht gerade von einen intelligenten selbständigen Handwerkerin. Ein Hinweis/Leserbrief an die örtliche Presse - insbesondere kleine kostenlose Zeitungen - verfehlen hier kaum ihre Wirkung. Unabhängig davon ist die Ladeninhaberin für die Verkehrssicherungspflicht in Ihrem Laden zuständig und verantwortlich. Sollte Dir ein Schaden entstanden sein, so trägt Sie die Kosten und Risiken. Daher wird Sie es sich zweimal überlegen, ob Sie da Prozeßrisiko eingeht. Wie schon von den anderen dargestellt.
Ist Deine Haftpflichtversicherung Dein erster Ansprechpartner die diesen Schaden dann regulieren wird.
Sollte es wieder erwarten zu einem Prozeß kommen so kann mit der Beratungshilfe ggf. über Prozeßkostenhilfe ein Anwalt beauftragt werden.

Also insgesamt ist absolute, - T i e f e n e n t s p a n n u n g - zum Fest der der Freude angesagt.

GLG
Tolbiacum
***11 Frau
3.550 Beiträge
ich schließe mich den anderen an - mach dir bloß keinen kopf.

wichtig:
es scheint eine stein(!)treppe zu sein, die fast nix aushält.... da ist etwas faul! mit hinblick auf die baurechtlichen vorschriften würde ich an deiner stelle den vorgang schleunigst der bauaufsicht schildern. bei dir ist's jetzt noch gut gegangen - die nächste kundin aber bricht sich vielleicht den hals.
*********eHexe Frau
10.709 Beiträge
Gruppen-Mod 
Um nicht weiterhin vom Thema abzuschweifen habe ich alle Beiträge die sich um die Diskussion wg. BigOliver drehen und nicht um die Frage der TE ins Archiv verschoben.

Liebe Grüße
die *hexhex* *modda*
********1955 Mann
58 Beiträge
einfach...
der Haftpflicht melden mit dem Hinweis , dass eventuell schadensersatzansprüche angemeldet werden.
Sodann gemütlich hinsetzen und die Haftpflicht machen lassen. Die wehren auch einen Schaden ab, dazu sind sie verpflichtet.
Ansonsten , wie gesagt , gemütlich hinsetzen und abwarten ob überhaupt Ansprüche gestellt werden.
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